ForumGolf 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Golf Iv @ Unterbodenbeleuchtung

Golf Iv @ Unterbodenbeleuchtung

Themenstarteram 11. Juli 2005 um 16:16

Sers 2 all,

Ich bin billig an eine Led unterbodenbeleuchtung rangekommen mit fb und lauflicht und allen möglichen krams. Hat jemand von euch schonmal eine ubb am G4 verbaut ?

- wo hattet ihr probleme

-was muss man beachten

-gibt es bestimmte tricks

-wo am besten mit den kabeln lang ?

Ihr würdet mir sehr helfen .

Ähnliche Themen
17 Antworten
am 11. Juli 2005 um 16:51

das ganze dann noch in betrieb zu nehmen ist verboten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

am 11. Juli 2005 um 16:57

Man lese hier UBB Infos

am 11. Juli 2005 um 17:11

Lass es, achja spätestens in ner Woche schreibe ich mal wie alles mit Versicherung gelaufen ist mit meinem abgebrannten R, es ist besser ausgegangen als ich gedacht habe.

Themenstarteram 11. Juli 2005 um 17:24

nur weil deiner abgebrannt is muss meiner ja nich das gleiche schicksal haben ,gibt ja genug andere risiken wo es genau so ist, von daher. solange ich stehe und motor aus habe darf ich die sehr wohl in betrieb nehmen, und eintragen lassen kann ich sie auch als einstiegshilfe.

am 11. Juli 2005 um 17:32

Dann muss die UBB aber so angeschlossen sein das sie auf keinen Fall während der Fahrt in Betrieb genommen werden kann.

Hab mal von jemand gelesen das er sie eingetragen bekommen hat indem er die UUB so angeschlossen hat das man sie nur bei ausgeschaltetem Motor anschalten kann.

am 11. Juli 2005 um 18:52

Solange du stehst darfst du das sobald du fährst und sie ist drunter egal ob aus oder an darf man nicht.Kannst ja ruhig machen wollte dich nur davor warnen. Die einstiegsleisten dürfen auch nur eine gewisse länge haben wegen dem Lichtkegel ich geh mal davon aus das du wohl so um die 1m dinger haste das funzt leider nicht.Ich bezweifle nicht das du sie irgendwo bei PrüferX eingetragen bekommst aber erlaubt isses halt nicht.

Themenstarteram 11. Juli 2005 um 18:58

Bei uns sagen die hier garnichts solange die dinger nich wärend er fahrt an sind und im kreis Os hab ich damals auch nich probs gehabt. hatte vor mein ivér nen 2er vr6 und da hatte ich auch eine drunter die war aber schon beim kauf dranne deshalb hab ich nich so den plan vo, anbau. ich hab aber einen guen kollegen der is kfz mechatroniker und der hat ahnung mit sowas hat selbst auch eine unter seinem a4 mit dem mache ich das morgen dann gibts auch mal bilder.

am 11. Juli 2005 um 19:07

Also in Berlin geb ich Dir 2 Wochen.... dann biste das Ding wieder los! Ich war mal beim Tüv und da sind dem netten Herrn nur bei den Worten......Einstiegsbeleuchtung und zulässig....... schon die Tränen in die Augen geschossen.

Aber wenn Du das Ding eingetragen bekommst und nicht in der ersten Polizeikontrolle unter dein Auto krabbeln mußt, damit sie Dir die Karre nicht stilllegen, dann freu ich mich ganz doll für Dich und bin auch ein bisschen neidisch auf dein buntes Volkswagen-Karusell!!!

Viel spaß beim Einbau! :)

Themenstarteram 11. Juli 2005 um 19:32

HeHe , naja wie schon gesagt hier sind die da nich so ausser du bist mitten uffer straße damit am rum funzeln :-D .

Zitat:

Original geschrieben von 4Shizzle

solange ich stehe und motor aus habe darf ich die sehr wohl in betrieb nehmen, und eintragen lassen kann ich sie auch als einstiegshilfe.

Eine Unterbodenbeleuchtung ist grundsätzlich nicht als Einstiegsbeleuchtung eintragbar, da sich beide Beleuchtungen bereits beim Einbauort grundsätzlich voneinander unterscheiden.

Außerdem gibt es auf dem deutschen Markt keine einzige Unterbodenbeleuchtung mit Bauartzulassung (E-Prüfnummer).

Somit führt bereits die Montage einer UBB zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und nicht erst der Betrieb selbiger.

Zitat:

Original geschrieben von herr b

das ganze dann noch in betrieb zu nehmen ist verboten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

das ganze überhaupt dran zu bauen ist verboten-

aber das hat er ja nicht gefragt

Zitat:

Original geschrieben von GaYm0r

Solange du stehst darfst du das sobald du fährst und sie ist drunter egal ob aus oder an darf man nicht.Kannst ja ruhig machen wollte dich nur davor warnen. Die einstiegsleisten dürfen auch nur eine gewisse länge haben wegen dem Lichtkegel ich geh mal davon aus das du wohl so um die 1m dinger haste das funzt leider nicht.Ich bezweifle nicht das du sie irgendwo bei PrüferX eingetragen bekommst aber erlaubt isses halt nicht.

das ANBAUEN (egal ob an oder aus) führt zum erlöschen der betriebserlaubnis.

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Golf Iv @ Unterbodenbeleuchtung