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Golf V GT - wirtschaftlicher Totalschaden trotzdem reparieren?
Hallo zusammen,
ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden.
Kann ich den Wagen trotzdem reparieren lassen und erhalte hierfür von der Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten erstatten bis maximal zum WBW, also 5.900 EUR (Auszug aus den Versicherungsbedingungen am Ende)???
Da die Reparaturkosten nur minimal über dem WBW liegen bin ich mir sicher allein durch günstigere Stundensätze in einer anderen Werkstatt die Reparaturkosten unterhalb den WBW zu bekommen.
Hier die Daten zu Auto und Versicherung:
Vollkaskoversicherung Golf V GT (170 PS), Bj. 2006
Reparaturkosten:
5.200 EUR ohne MwSt.
6.200 EUR mit MwSt.
WBW:
5.900 EUR mit MwSt.
Restwert:
2.350 EUR ohne MwSt.
2.800 EUR mit MwSt.
Danke für die Hilfe,
eurostar89
A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den
Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des
Fahrzeugs. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung
reparieren, gilt A.2.7.1.
A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen
Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die
hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen oder
ein von uns beauftragter Sachverständiger die vollständige und fachgerechte
Reparatur bestätigt. Fehlt dieser Nachweis oder diese Bestätigung,
zahlen wir entsprechend A.2.7.1 b.
b Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert,
zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur
bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts
(siehe A.2.6.6 und A.2.6.7).
Beste Antwort im Thema
Es ist doch ganz einfach: Wird vollständig und fachgerecht repariert, werden die Reparaturkosten bis max. 5.900,- € bezahlt, d. h. ist die Reparatur billiger, wird sie komplett bezahlt, ist sie teurer, zahlt der TE die Differenz.
Wird nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, gibt es 3.400,- €.
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21 Antworten
So wie du das vorhast, könnte das im die Hose gehen.
Wenn es dir 300 € aus der eigenen Tasche wert ist, dann würde ich der Versicherung mitteilen, dass die Reparatur exakt nach Gutachten beabsichtigt ist und um eine entsprechende schriftliche Reparaturfreigabe und Kostenübernahmebestätigung bitten.
@ Oetteken
Lesen was er schreibt!
@ TE
Ja, das geht, was du vorhast.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. Januar 2016 um 13:37:53 Uhr:
So wie du das vorhast, könnte das im die Hose gehen.
Wenn es dir 300 € aus der eigenen Tasche wert ist, dann würde ich der Versicherung mitteilen, dass die Reparatur exakt nach Gutachten beabsichtigt ist und um eine entsprechende schriftliche Reparaturfreigabe und Kostenübernahmebestätigung bitten.
Ist das für Dich nicht eindeutig eine Antwort auf die Frage des TE? Was verstehst Du davon nicht richtig? Was hat es mit den 300.- Euro auf sich?
a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
nach A.2.6.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen oder ein von uns beauftragter Sachverständiger die vollständige und fachgerechte Reparatur bestätigt. Fehlt dieser Nachweis oder diese Bestätigung, zahlen wir entsprechend A.2.7.1 b.
6200 - 5900 = 300
Fachgerechte Reparatur für < 5.900 - 5.900 = 0
Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. Januar 2016 um 14:09:24 Uhr:
6200 - 5900 = 300
Hat aber mit der Frage nichts zu tun.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. Januar 2016 um 15:42:28 Uhr:
Fachgerechte Reparatur für < 5.900 - 5.900 = 0
Oben steht doch, die Reparatur kostet 6200,- € inkl. Märchensteuer. Warum sollte sie plötzlich kleiner als 5900,-€ sein?
Oder bezieht sich das nur auf die Nettorechnung?
Zitat:
@A43 schrieb am 5. Januar 2016 um 16:02:02 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. Januar 2016 um 15:42:28 Uhr:
Fachgerechte Reparatur für < 5.900 - 5.900 = 0
Oben steht doch, die Reparatur kostet 6200,- € inkl. Märchensteuer. Warum sollte sie plötzlich kleiner als 5900,-€ sein?
Oder bezieht sich das nur auf die Nettorechnung?
Der Gutachter erstellt eine sogenannte Schadenbedarfsprognose.
Ich möchte den Sachverständigen sehen, der auf den Cent genau das Gutachten kalkuliert.
€ 300,-- Differenz wäre ein Betrag unter 5%.
Also hatte Oetteken durchaus mit der Formel recht, aber weil die Gutachter i.d.R. großzügig schätzen, wird die Reparatur vermutlich weniger kosten als 5900 Euro und somit komplett von der Versicherung gezahlt?
Hab ich das soweit richtig?
Zitat:
@A43 schrieb am 5. Januar 2016 um 16:32:54 Uhr:
Also hatte Oetteken durchaus mit der Formel recht, aber weil die Gutachter i.d.R. großzügig schätzen, wird die Reparatur vermutlich weniger kosten als 5900 Euro und somit komplett von der Versicherung gezahlt?
Hab ich das soweit richtig?
Nein, die Schätzung von Gutachtern befinden sich in der Regel im unteren Bereich.
Es ist doch ganz einfach: Wird vollständig und fachgerecht repariert, werden die Reparaturkosten bis max. 5.900,- € bezahlt, d. h. ist die Reparatur billiger, wird sie komplett bezahlt, ist sie teurer, zahlt der TE die Differenz.
Wird nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, gibt es 3.400,- €.
damit keine misverständnisse entstehen
Zitat:
@eurostar89 schrieb am 5. Januar 2016 um 10:58:55 Uhr:
....ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden.
Zitat
vanguardboy
.....kann mit der 130% klausel repariert werden! Du wirst auf keinen kosten sitzen bleiben.
Da es Kasko ist gilt die 130% Regelung nicht.
Und daher kann er auch auf Kosten sitzenbleiben.
jop, zu spät gesehen