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Golf VI abholen - bei Mängel volle Summe bezahlen?

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 10:52

Hallo zusammen,

will am nächsten freitag meinen neuen Golf beim Händler abholen.

Wenn erkennbare Mängel vorhanden sind: Muss ich die ganze Summe bezahlen, oder kann ich nur einen Teil bezahlen und den Rest erst bei Beseitigung der Mängel?

Dann ist der Anreiz für den Händler ja größer die Reparatr durchzuführen...

Gruß,

duffy6

Beste Antwort im Thema

Mängel werden sowieso auf Garantie behoben, z.B klappern, defektes Radio usw. da hast du 24 Monate Zeit. Wenn Schäden an der Karosserie vorhanden sind, evtl. Transportschäden würd ich nicht zahlen bis das geklärt ist.

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Die volle Summe wird afaik fällig. Was Du machen kannst ist, daß Du den Händler dazu bringst vor Übergabe des Geldes die Mängelanzeige aufzunehmen. Mehr aber auch nicht. Ware gegen Geld, auch wenn die Ware mangelbehaftet ist.

Der Rest ist im Nachgang zu klären....

Also ich würd dann vom Händler verlangen die Mängel zu beseitigen und einen neuen Abholtermin ein paar Tage später aushandeln.

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 12:26

Zitat:

Was Du machen kannst ist, daß Du den Händler dazu bringst vor Übergabe des Geldes die Mängelanzeige aufzunehmen.

Das ist gut zu wissen.

Muss ich nur aufpassen, dass der das auch genau so macht und nicht (ohne dass mans merkt): Geldübergabe und DANN die Mängelanzeige aufnimmt ;-(

Bei Mängel auf Rechnung "Zahlung unter vorbehalt" vermerken.

Zitat:

Original geschrieben von rv112xy

Bei Mängel auf Rechnung "Zahlung unter vorbehalt" vermerken.

Das bringt dir nichts. Kenne das von einer Spedition. Ist die Ware beschädigt, müssen Details aufgeschrieben werden. Wenn du z.B. ein Paket annimmst, welches beschädigt ist, musst du sofort reinschauen, ob die Ware auch beschädigt ist und detailiert aufschreiben, was beschädigt wurde. Alles andere ist Kulanz der Spedition.

Mängel werden sowieso auf Garantie behoben, z.B klappern, defektes Radio usw. da hast du 24 Monate Zeit. Wenn Schäden an der Karosserie vorhanden sind, evtl. Transportschäden würd ich nicht zahlen bis das geklärt ist.

Ich würde was einbehalten.

Das ist doch wie mit Handwerkern: hat man alles bezahlt, muß man denen bei evtl Mängelbeseitigung hinterherlaufen, wird versetzt etc.

Zitat:

Original geschrieben von scirocco2008

Mängel werden sowieso auf Garantie behoben, z.B klappern, defektes Radio usw. da hast du 24 Monate Zeit. Wenn Schäden an der Karosserie vorhanden sind, evtl. Transportschäden würd ich nicht zahlen bis das geklärt ist.

Würde ich nicht machen. Wenn du beim Verkäufer auf deine Gewährleistung (!=Garantie) pochst, kannst du das Auto im schlimmsten Fall zurückgeben (bei 2-3 erfolglose Reparaturversuchen und nicht gerade geringfügiger Mangel), was die meisten Garantiebedingungen nicht vorsehen.

notting

PS: Bei Garantieverlängerung hast du AFAIK sogar mehr als 24 Monate Garantie :-)

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 16:15

Interessante Antworten.

Zum Hintergrund: Ich hole das Auto bei einem Autohaus 3 Std von meinem Wohnort entfernt, da ich es über einen Direktvermittler gekauft habe.

Kann ich evtl. Mängel auch beim VW Autohaus vor Ort beheben lassen oder muss ich bei Mängelbesetigungdann immer 3 Std zum Autohaus fahren wo ich den Golf gekauft habe und die "Reparaturen" dort machen lassen?

Gruß

duffy6

Wieso sollte er überhaupt Mängel haben???

Geh doch einfach davon aus, das die Mehrzahl aller Golf VI ohne Fehler ausgeliefert wird. Ich verstehe nicht, wie man im Vorraus schon davon ausgehen kann, ein Auto mit Fehlern zu erwischen. Man, man, man.:confused:

Zitat:

Original geschrieben von duffy6

Interessante Antworten.

Zum Hintergrund: Ich hole das Auto bei einem Autohaus 3 Std von meinem Wohnort entfernt, da ich es über einen Direktvermittler gekauft habe.

Kann ich evtl. Mängel auch beim VW Autohaus vor Ort beheben lassen oder muss ich bei Mängelbesetigungdann immer 3 Std zum Autohaus fahren wo ich den Golf gekauft habe und die "Reparaturen" dort machen lassen?

Gruß

duffy6

Du kannst dich an jedes VW-Autohaus deiner Wahl wenden, es ist egal wo du den Wagen gekauft hast .... mach dir darüber keine Gedanken :)

P.S. Stell dir mal vor, was die mit den EU-Importen für Problemchen hätten, wenn sie jedes Mal nach DK oder Polen fahren müssten :D

Zitat:

Original geschrieben von duffy6

Interessante Antworten.

Zum Hintergrund: Ich hole das Auto bei einem Autohaus 3 Std von meinem Wohnort entfernt, da ich es über einen Direktvermittler gekauft habe.

Kann ich evtl. Mängel auch beim VW Autohaus vor Ort beheben lassen oder muss ich bei Mängelbesetigungdann immer 3 Std zum Autohaus fahren wo ich den Golf gekauft habe und die "Reparaturen" dort machen lassen?

Gruß

duffy6

Aus dem BGB :

Zitat:

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Wie die rechtl. Situation ist, wenn du beim Verkäufer deine Gewährleistungsansprüche anmeldest und der sagt "Gehen Sie zu irgendeinem VW-Händler zwecks Garantie", weiß ich leider nicht, da IANAL. Ich hoffe aber mal, dass der "irgendeine VW-Händler" Erfülungsgehilfe des Verkäufers wird, sodass du eben trotzdem nach 2-3 erfolglosen Reparaturversuchen das Auto wandeln kannst.

notting

Themenstarteram 17. Mai 2009 um 18:50

Danke für Eure hilfreichen Antworten - bis auf die von "pissbirne", die komplett an der Frage vorbeiging.

Hoffe einfach mal, dass das Auto ohne Mängel ist.

Schönen Abend und Gruß

duffy6

Wieso ging die Antwort an der Frage vorbei? Warum vermutest du, das dein Golf Fehler hat???

Nur weil hier es einige sehr genau nehmen? Sicher, einige Reklamationen sind sicher berechtigt, aber längst nicht alle. Einige hören auch nur Flöhe husten! Man darf nicht vergessen, es handelt sich hier nur um ein Auto!

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