GRA nachgerüstet PROBLEME!
Hallo Audi Profis,
ich hab bei EBAY eine GRA, original, mit Einbauanleitung ersteigert.
Einbau und Verkabelung haben in soweit funktioniert, das alle Funktionen des Blinker wie vorher auch gehen! Nur keine
GRA!
Die Beschreibung/Anleitung ist für einen Passat B5, stimmt das trotzdem? ET-Nr. 3B0 998 527 B
Der Schalter ist anders als im original Handbuch beschrieben, gleiche Funktionen?
Da mein Bruder bei deutschlands größtem Taxenhersteller... „schraubt“ war ich dort, um die GRA freischalten zu lassen. (BOSCH Diagnosegerät für diverse Hersteller)
In dem Programm wurde die GRA wohl erkannt, Fehlerspeicher zeigt keinen Fehler, und man konnte Sie „aktivieren“.
Leider war dort keine Funktion zur Eingabe des CODES 11463. Muß man diesen immer eingeben?
Sie funktioniert nämlich nicht! Oder bin ich zu blöd…
HILFE!
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Audi A6 4B 2.4 Avant Bj.11/01 Mingblau, MT, Leder, Standheizung, ect...
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23 Antworten
Da das Fahrzeug nun keine BE mehr hat und im Geltungsbereich der STVO / STVZO nicht mehr genutzt werden darf, benötigst Du eigentlich keine GRA mehr.
Begründung : Du hast Privat am Airbag rumgeschraubt. Das ist in Deutschland laut SprengG. nicht zulässig !
Es handelt sich um einen vorsätzlichen, unzulässigen Eingriff in ein fahrzeugsicherheitsrelevantes System !
=> BE erlischt automatisch !
UND JA, eine GRA muß IMMER AKTIVIERT werden !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Da das Fahrzeug nun keine BE mehr hat und im Geltungsbereich der STVO / STVZO nicht mehr genutzt werden darf, benötigst Du eigentlich keine GRA mehr.
Begründung : Du hast Privat am Airbag rumgeschraubt. Das ist in Deutschland laut SprengG. nicht zulässig !
Es handelt sich um einen vorsätzlichen, unzulässigen Eingriff in ein fahrzeugsicherheitsrelevantes System !
=> BE erlischt automatisch !
UND JA, eine GRA muß IMMER AKTIVIERT werden !
Hallo hurz100
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Die Montage/Demontage des Airbacks wurde durch einen MERCEDES BENZ Techniker der im Bestitz eines "Sprengscheins" ist durchgeführt...Ich habe viel zu viel Respekt vor solchen Aufgaben, und habe nur dabei gestanden und der "Werkzeug gereicht"...
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Da das Fahrzeug nun keine BE mehr hat und im Geltungsbereich der STVO / STVZO nicht mehr genutzt werden darf, benötigst Du eigentlich keine GRA mehr.
Begründung : Du hast Privat am Airbag rumgeschraubt. Das ist in Deutschland laut SprengG. nicht zulässig !
Es handelt sich um einen vorsätzlichen, unzulässigen Eingriff in ein fahrzeugsicherheitsrelevantes System !
=> BE erlischt automatisch !
UND JA, eine GRA muß IMMER AKTIVIERT werden !
Was ein Quatsch...verboten mag es sein (was für einen geübten Schrauber auch überhaupt kein Problem darstellt...oder meinst Du, die Leute in der Werkstatt haben spezielle Fähigkeiten ?) und die BE erlischt bei sowas natürlich nicht - oder veränderst Du etwas am Fahrzeug!
Mann, dass man sich wegen so einem Fliegenschiss immer so aufregen muss...
Zitat:
Original geschrieben von Lexmaul23
Was ein Quatsch...verboten mag es sein (was für einen geübten Schrauber auch überhaupt kein Problem darstellt...oder meinst Du, die Leute in der Werkstatt haben spezielle Fähigkeiten ?) und die BE erlischt bei sowas natürlich nicht - oder veränderst Du etwas am Fahrzeug!
Mann, dass man sich wegen so einem Fliegenschiss immer so aufregen muss...
Eben! Hur(t)z
hurz100 soll erst mal seinen Führerschein scannen und hier einstellen -
Aber nicht das er sich jetzt aufregt. Jeder der weiß was er tut und sorgfältig arbeitet ist ein gewinn für die Menschheit
Auch in Werkstätten arbeiten nicht nur Gewissenhafte. (Auch wenn ein "Schein" an der Wand ihnen das bescheinigen soll.)
hoffentlichohnefehlerhafte Grüsse
überallroad
@Lexmaul23 & überallroad
Wenn man keinen blassen Dunst von sowas hat, sollte man nicht so laut RUMBLÄHEN !
Informationen zum Thema private Schrauberei am Airbag / Gurtstraffersystem könnt Ihr bekommen bei :
-Dekra
-TÜV
-Zulassungsstelle
-Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz ( Zuständigkeit auch für Privatleute bei Tätigkeiten, die das SprengG. betreffen )
-KBA in Flensburg
Also:
Bevor Ihr solchen MIST labert und schreibt, solltet Ihr euch mal die Mühe machen, entsprechende Informationen einzuholen !!
Allerdings scheint das ZUVIEL ARBEIT ZU SEIN !
Einstweilen könnt Ihr euch auch mal die Bestimmungen und Paragraphen des SprengG. reinpfeifen.
Anbei noch ein Anhang eines MT-Moderators ( Totti-Amun), der sich die Mühe gemacht hat, mal konkret nachzufragen !
Weiterhin kann Euch auch folgender Beitrag in Sachen"Kenntniss zum Thema Airbag / Gurtstraffer" weiterhelfen, denn da wurde auch von DESINGS dazu Stellung bezogen:
Zitat:
Original geschrieben von TMmega
Hallo hurz100
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Die Montage/Demontage des Airbacks wurde durch einen MERCEDES BENZ Techniker der im Bestitz eines "Sprengscheins" ist durchgeführt...Ich habe viel zu viel Respekt vor solchen Aufgaben, und habe nur dabei gestanden und der "Werkzeug gereicht"...
Sofern es nicht im Rahmen eines offiziellen Arbeitsauftrages der Werkstatt geschehen ist, nutzt auch diesem Menschen der Sachkundenachweiß nichts, da der Umgang mit Airbags / Gurtstraffern in Deutschland AUßSCHLIEßLICH GEWERBLICH MIT Sachkundenachweiß zulässig ist .
Schön, superkluger Mann, aber dann zeig mir doch mal, dass die BE dann erlischt!
Das ist nämlich nicht der Fall und davon habe ich auch nur geschrieben.
Ich habe meinen Airbag schon x Male ausgebaut und mache das nicht anders als ein Depp in der Werkstatt.
Klar muss es wegen dem Sprengstoff eine Regelung geben, aber hier im Motortalk wird leider in der Hinsicht zuviel rumgejollert und einige meinen, dass sie beim Wort Airbag ihre weisen Finger heben und laut aufschreien müssen!
Jemand, der sich nicht auskennt, sollte es natürlich lassen, aber wer sich damit befasst hat, der soll es ruhig machen...da erlischt einfach nix!
Hi Leute,
alle mal locker bleiben, wir wollen ja keinen Streit!
Hurz will euch ja nur warnen, das es gefährlich ist und auch ins Auge gehen kann.
Und ich finde das auch i.O., denn als ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, wußte ich auch noch nicht alle Sachen und war Dankbar für !!! alle!!! Informationen.
ABER zum eigentlichen Problem, ja Du musst den Code bestätigen war bei mir so und, ich hoffe Du hast Dich nicht verpinnt mit den Steckern, da sie etwas blöde zu identifizieren sind !!!
Olli
P.s. Ich bin übrigens auch der Meinung, das die ABE erlischt!!
Zitat:
Original geschrieben von Lexmaul23
Schön, superkluger Mann, aber dann zeig mir doch mal, dass die BE dann erlischt!
Das ist nämlich nicht der Fall und davon habe ich auch nur geschrieben.
Ich habe meinen Airbag schon x Male ausgebaut und mache das nicht anders als ein Depp in der Werkstatt.
Klar muss es wegen dem Sprengstoff eine Regelung geben, aber hier im Motortalk wird leider in der Hinsicht zuviel rumgejollert und einige meinen, dass sie beim Wort Airbag ihre weisen Finger heben und laut aufschreien müssen!
Jemand, der sich nicht auskennt, sollte es natürlich lassen, aber wer sich damit befasst hat, der soll es ruhig machen...da erlischt einfach nix!
Du scheinst meinen Beitrag nicht richtig gelesen zu haben:
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Es handelt sich um einen vorsätzlichen, unzulässigen Eingriff in ein fahrzeugsicherheitsrelevantes System !
=> BE erlischt automatisch !
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Eine BE erlischt übrigens bereits AUTOMATISCH, wenn Du z.B. unzulässige Leuchtmittel z.B. für das Standlicht einbaust !
Das mag Dir evtl. ja egal sein, aber im Falle des Falles kann das gewaltig Geld kosten .
Ob Dir das dann auch noch egal ist, mußt Du für Dich selbst entscheiden, allerdings sehen evtl. Geschädigte, die auf Ihren Kosten sitzen bleiben sowas ganz anders.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
@Lexmaul23 & überallroad
Wenn man keinen blassen Dunst von sowas hat, sollte man nicht so laut RUMBLÄHEN !
Informationen zum Thema private Schrauberei am Airbag / Gurtstraffersystem könnt Ihr bekommen bei :
-Dekra
-TÜV
-Zulassungsstelle
-Gewerbeaufsichtsamt / Amt für Arbeitsschutz ( Zuständigkeit auch für Privatleute bei Tätigkeiten, die das SprengG. betreffen )
-KBA in Flensburg
Also:
Bevor Ihr solchen MIST labert und schreibt, solltet Ihr euch mal die Mühe machen, entsprechende Informationen einzuholen !!
Allerdings scheint das ZUVIEL ARBEIT ZU SEIN !
Einstweilen könnt Ihr euch auch mal die Bestimmungen und Paragraphen des SprengG. reinpfeifen.
Anbei noch ein Anhang eines MT-Moderators ( Totti-Amun), der sich die Mühe gemacht hat, mal konkret nachzufragen !
Weiterhin kann Euch auch folgender Beitrag in Sachen"Kenntniss zum Thema Airbag / Gurtstraffer" weiterhelfen, denn da wurde auch von DESINGS dazu Stellung bezogen:
Einfach nur mal so:
Warum Du soviel Frust auf andere?
Hast Du Problem mit zuwenig Sex???
Ich finde es einfach nur lächerlich, was hier abgeht...
Muß das sein, ist doch off Topic!!!
MfG
A6JB
Sorry, aber in meinen Augen bist Du ein Spinner, denn was hat eine nicht zugelassene Sache (z.B. ein LED-Standlicht) mit dem Ausbau des Airbags zu tun?
Richtig, gar nichts...kopieren kann ich auch viel aus dem www, aber Du musst es schon in einen richtigen Zusammenhang bringen!
ICH konnte schon richtig lesen, DU leider nicht, was Du grad mal wieder bewiesen hast.
Kirche mal schön im Dorfe lassen...wenn einer sich mit dem Airbag verletzt/umbringt, dann ist das sein eigenes Pech (was einem Mechaniker auch nix hilft, wenn das passiert, er aber den Schein hat). Aber dann müsstest Du auch alle Threads bzgl. Bremsenwartung, Achsenüberholung etc. anmahnen, denn wenn dort was schief geht, dann gefährdest Du meist auch andere Menschen!
Aber - und das finde ich hier in motor-talk lächerlich - das kümmert hier keinen! Alle meinen, dass Sie die STVO, das BGB und andere Gesetzesschriften gefressen haben, aber irgendwie habe ich noch nie gelesen, dass ein Forumsbetreiber angeklagt wurde, weil er eine Übersicht (ich nenne es bewusst nicht Anleitung) über den Ausbau des Airbags gegeben bzw. geduldet hat.
Da komm ich wieder zur Bremsenreparatur...nehmen sich die Betreiber dann auch der "Schuld" an? Und ich denke, dass der Vergleich jetzt nicht hinkt.
Ich lasse mich gerne belehren, denn niemand weiß alles, aber mit solch affigen Sprüchen wie das Verlieren der BE usw. kann ich mich nicht einverstanden erklären.
Nerv !!!
immer zweimal mehr als DU !
KINDER !
Holt euch den Spruch aufs Handy und alles wird GUT !
Nur mal so : das war leider nicht die FRAGE von TM !!!!
Olli
(der der sich mit allen Leuten vernünftig unterhält ;-) )
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Ob Dir das dann auch noch egal ist, mußt Du für Dich selbst entscheiden, allerdings sehen evtl. Geschädigte, die auf Ihren Kosten sitzen bleiben sowas ganz anders.
Die Haftpflich zahlt zunaächst einmal immer ALLE kosten. Bei grober Fahrläßigkeit kann sie jedoch einen Teil oder Alles vom Verursacher zurückfordern. Geschädigte bleiben nur auf Ihren Kosten sitzen, wenn der Schädiger keine Versicherung hatte.
Zudem Muß ich A6JB und Lexmaul23 voll und ganz zustimmen!!!
Es wird bestimmt viel mehr von Laien rumgepfuscht, als jetzt bei Airbags der Fall sein dürfte.
Außerdem wird der Airbag elektronisch überwacht, so daß ein Fehler durch Aufleuchten der Kontrollampe angezeigt werden würde...
Gruß Köbi
( der übrigens auch einen Airbagschein hat!!! )
Man beachte nur den Unterschied:
Ein Verstoß gegen das SprengG. ist keine Fahrläßigkeit, sondern wird i.A. als Straftat geahndet .