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Greift die Vollkasko bei nicht eingetragenen Felgen ?

Themenstarteram 19. Juni 2019 um 9:28

Moin Leute.

Folgendes Problem:

Es geht um einen selbstverschuldeter Unfall.

Die Person wollte die Spur von rechts nach links wechseln. Ein Auto kam aus dem toten Winkel und nahm vorne die Felgen und Karosserie mit.

 

Die Felgen wurden 5 Tage zuvor drauf gezogen, sind auch zugelassen, haben ABE und ein Ordnungsgemäßes Gutachten.

Im Fahrzeugsschein sind ebenfalls 19Zoll Felgen eingetragen, nur nicht die entsprechenden Felgen.

Meine Frage ist jetzt ob die Versicheung Probleme machen könnte und sagt: „Nein die Felgen sind nicht eingetragen, wir zahlen nicht“.

Ich habe eine Vollkaskoversicherung.

Lg

Beste Antwort im Thema

Kein kausaler Zusammenhang mit dem Unfall, daher nein sehr unwahrscheinlich.

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Kein kausaler Zusammenhang mit dem Unfall, daher nein sehr unwahrscheinlich.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Juni 2019 um 11:30:59 Uhr:

Kein kausaler Zusammenhang mit dem Unfall, daher nein sehr unwahrscheinlich.

wie kommst du zu dieser auffassung? erbitte nähere ausführungen, warum der schaden an den felgen nicht im zusammenhang mit dem zusammenstoß stehen soll. danke!

Sind die Felgen unfallverursachend? Nein, also.

Moin!

Nicht die Versicherung fragen, sondern mit abrechnen. Erst wenn die Versicherung fragt, würde ich eine Erklärung abgeben.

G

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Juni 2019 um 13:04:52 Uhr:

Sind die Felgen unfallverursachend? Nein, also.

solange der unfallbegriff erfüllt ist, spielt es doch keine rolle, wer den schaden (eigen- oder fremdverschuldet) verursacht hat. es entstand ein schaden an der felge, welche augenscheinlich lt. schilderung des frederstellers aus einem unfallereignis resultiert.

warum sollte also deiner meinung nach der schaden an der felge in keinem kausalen zusammenhang mit dem unfallereignis stehen? :confused: :confused: :confused:

Zitat:

@beachi schrieb am 19. Juni 2019 um 14:18:19 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Juni 2019 um 13:04:52 Uhr:

Sind die Felgen unfallverursachend? Nein, also.

solange der unfallbegriff erfüllt ist, spielt es doch keine rolle, wer den schaden (eigen- oder fremdverschuldet) verursacht hat. es entstand ein schaden an der felge, welche augenscheinlich lt. schilderung des frederstellers aus einem unfallereignis resultiert.

warum sollte also deiner meinung nach der schaden an der felge in keinem kausalen zusammenhang mit dem unfallereignis stehen? :confused: :confused: :confused:

Andersrum.

Ist die Felge für den Unfall verantwortlich?

Auch dann wäre sie immer noch eintragungsfähig und spielt für den Ersatz soweit keine Rolle.

Ist ja nur ein Versäumnis, mehr nicht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Juni 2019 um 14:29:15 Uhr:

Auch dann wäre sie immer noch eintragungsfähig und spielt für den Ersatz soweit keine Rolle.

Ist ja nur ein Versäumnis, mehr nicht.

wo steht denn geschrieben, dass die felgen eintragungspflichtig sind? es gibt genügend felgen, die du mit einer abe fahren kannst und dann musst du die auch nicht eintragen lassen. dazu kann aber nur der te was sagen (und der schreibt ja, dass eine abe vorhanden wäre...)....

und @onzlaught.. ich weiß nicht, was du genau willst. sprich mal bitte in ordentlichen sätzen. danke!

Zitat:

Die Felgen wurden 5 Tage zuvor drauf gezogen, sind auch zugelassen, haben ABE und ein Ordnungsgemäßes Gutachten.

Gibt es abnahmepflichtige Auflagen im »Gutachten zur ABE«?

Wenn ja, war das Fahren ohne Betriebserlaubnis.

Zitat:

Im Fahrzeugsschein sind ebenfalls 19Zoll Felgen eingetragen, nur nicht die entsprechenden Felgen.

Für Zubehörräder gelten ausschließlich die Auflagen des Gutachtens.

Zitat:

Meine Frage ist jetzt ob die Versicheung Probleme machen könnte und sagt: „Nein die Felgen sind nicht eingetragen, wir zahlen nicht“.

Räder mit ABE brauchen nicht eingetragen werden (Zulassungsstelle) , aber bei Auflagen ist eine sofortige TÜV-Abnahme fällig.

Wenn die Auflagen lt. ABE eingehalten wurden, ist ohnehin alles in Ordnung.

Zitat:

@beachi schrieb am 19. Juni 2019 um 14:42:42 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 19. Juni 2019 um 14:29:15 Uhr:

Auch dann wäre sie immer noch eintragungsfähig und spielt für den Ersatz soweit keine Rolle.

Ist ja nur ein Versäumnis, mehr nicht.

wo steht denn geschrieben, dass die felgen eintragungspflichtig sind? es gibt genügend felgen, die du mit einer abe fahren kannst und dann musst du die auch nicht eintragen lassen. dazu kann aber nur der te was sagen (und der schreibt ja, dass eine abe vorhanden wäre...)....

und @onzlaught.. ich weiß nicht, was du genau willst. sprich mal bitte in ordentlichen sätzen. danke!

Sobald Du mit Groß- und Kleinschreibung anfängst.

Der ganze Thread wäre wohl ziemlich überflüssig wenn die Felgen zum Unfallzeitpunkt eingetragen wären.

Mir ist neu, dass Felgen mit ABE für das betreffende Fahrzeug eintragungspflichtig sind, wenn alle in der ABE genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Er schreibt von beidem.

Zitat:

@UliBN schrieb am 19. Juni 2019 um 16:32:23 Uhr:

Mir ist neu, dass Felgen mit ABE für das betreffende Fahrzeug eintragungspflichtig sind, wenn alle in der ABE genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine der Voraussetzungen kann „... eintragen...“ sein.

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