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grenzüberschreitende geschwindigkeitsreduzierung (A - D) lindau 80 km ca. 3 km lang... blitzer!
hallo lieber motor-talker,
ich bin letztes wochenden in lindau auf der autobahn vom skifahren zurück gefahren und wurde ca. 200 m nach der landesgrenze geblitzt.
jahrelang war an der grenze auf deutscher seite eine geschwindigkeit von 100 km (oder sogar 120 km) nach den stark reduzierten 60 oder 80 km auf der österreichischen seite (wohl um die ohne pickelfahrenden rauszeihe zu können..) möglich, das schild fehlt nun...
ich hatte 120 anstatt den 80 km drauf.
ich bemerkte den blitzer und auch die fehlenden schilder auf deutscher seite ...
somit gilt wohl lt. anhörung die geschwindigkeit mind. 3 km lang bis zur ausfahrt friedrichshafen!
aber hallo, das kann ja wohl nicht sein!!!
frage:
kann es sein, dass eine "grenzüberschreitende geschwindigkeitsbegrenzung" überhaupt zulässig ist? immerhin ändert sich ja auch die richtgeschweindigkeit usw. und somit solle/muss dies doch in D auch kenntlich gemacht werden.
ausserdem glaube ich, dass nach der auffahrt von lindau her dann auch ein 80er schild sien ,üste. das habe ich nicht gesehen...
die 120 € und den punkt würde ich gerne vermeiden, wer hat ne idee?
danke schon.
micha
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe gerade auf Youtube ein aktuelles Video gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Y4KYIO7TT80
Ab 2:45 wirds interessant:
Die 80 km/h werden sogar doppelt wiederholt:
3:24: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h
3:29: Wiederholung der 80 km/h
3:30: Beginn der Ausfahrt Lindau
3:39: Beginn der Auffahrt Lindau
3:45: Aufhebung aller Streckenverbote
Ich denke der TE hat einfach nicht richtig geschaut.
Grüße,
diezge
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115 Antworten
Zitat:
ich hatte 120 anstatt den 80 km drauf.
Meine Idee: Geschwindigkeit anpassen .....
Nur damit ich das richtig verstehe: Auf österreichischer Seite gilt Tempo 80. Dann kommt die Grenze und auf deutscher seite stehen keine Schilder, richtig?
Nach meinem laienhaften Rechtsempfinden müssten ab der Grenze die Regelungen des "neuen" Landes gelten. Somit wäre die Autobahn unlimitiert.
Hast du schon etwas Schriftliches in der Hand?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 4. März 2016 um 09:03:39 Uhr:
Meine Idee: Geschwindigkeit anpassen .....
Hat er doch getan!
Ab Beginn der AB in D galt Richtgeschwindigkeit - etwas anderes wurde in D nicht signalisiert.
Wenn 120 bei Richtgeschwindigkeit 130 nicht angepasst sind, was dann?
So wie einige meiner Vorredner, verstehe auch ich nur Bahnhof.
Du fährst 80km weit, bist aber 120km weit gefahren und wirst deswegen geblitzt? Noch nie jemanden gesehen, der weil er zu weit fährt, geblitzt wird.
Aber ich denke mal du meinst km/h, das wäre dann was anderes.
Da du aber selber sagst es wären nur 80km/h erlaubt gewesen, du aber 120km/h fährst, ergibt sich mir die restlichen Sätze nicht. Sind die zum Angeben deiner Ortskenntniss oder haben die etwas mit dem Problem zu tun?
Denn du sagst ja selber, es wären nur 80km/h erlaubt gewesen. Oder glaubst du nur das es 80km/h waren?
Ausserdem kann ich noch nicht einmal herauslesen wo du geblitzt wurdest.
hallo fans,
ich müsste echt nochmals hinfahren...
aber als ich über die grenze (mit 80) kam, waren die früher dort befindlichen schilder weg.... da wurde früher 100 oder 120 signalisiert...
dann habe ich mangels info gas gegeben (wie früher) eben und es gab ein blitzgewitter von rechts...
ich versteh´s selbst nicht, aber in der anhörung steht ja, dass es wohl ein "fortführen der österr. geschwindigkeitsbegrenzung sei".
natürlich 80 oder 120 km/h
undich war nciht besoffen
hatte die auggen auf
und kenne die strecke...
Damit würde ich definitiv zum Anwalt gehen!
Auch mir wäre es neu, das Tempolimits eines Staates automatisch im anderen Staat weiter gelten.
EDIT:
Ein Paradebeispiel das auf dem Territorium eines Staates auch dessen Regelungen gelten ist die Niederländische A7. Verläuft zum Teil direkt entlang der Grenze. Die Raststätte Bunderneuland liegt auf deutschem Territorium daher gelten dort deutsche Tankstellenpreise und es ist auch die deutsche Polizei zuständig. Die Fahrbahnen der Autobahn liegen aber auf Niederländischem Gebiet mit den dort entsprechenden Regelungen. Das ist jetzt zwar nicht komplett vergleichbar, aber zeigt das eben in einem anderem Land auch andere Regeln gelten. (siehe Spritpreise)
Ich würde mir die Strecke erstmal nochmal angucken. Laut Brief ist ja eine Beschilderung vorhanden
Auf der Anzeige steht aber : fortführung der Östereichischen Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/Std, gut sichtbar durch beidseitig aufgestellter Verkehrsschilder 80 km/Std.
Also dürftes Du doch die Schilder übersehn haben.
MfG aus Bremen
Zitat:
@Spatenpauli schrieb am 4. März 2016 um 10:35:46 Uhr:
Auf der Anzeige steht aber : fortführung der Östereichischen Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/Std, gut sichtbar durch beidseitig aufgestellter Verkehrsschilder 80 km/Std.
Also dürftes Du doch die Schilder übersehn haben.
So würde ich da auch interpretieren.
Was die 80km/h da für einen Sinn haben steht auf einem andern Blatt.
Gruß Metalhead
Die Kernfrage lautet doch, ob durch die Staatsgrenze die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist oder nicht. Die Behörde verneint dies offenbar. Eine Begründung könnte der Wegfall der Grenze (Schengen) sein.
Zitat:
@AMenge schrieb am 4. März 2016 um 10:38:43 Uhr:
Die Kernfrage lautet doch, ob durch die Staatsgrenze die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist oder nicht. Die Behörde verneint dies offenbar. Eine Begründung könnte der Wegfall der Grenze (Schengen) sein.
Da steht aber auch, das die Schilder auf deutschen Hohheitsgebiet stehen. Zumindest verstehe ich es so.
Ich lese das so das auf beiden Seiten ein Schild steht:
Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/Std, gut sichtbar durch beidseitig aufgestellter Verkehrsschilder 80 km
also auf der AT Seite und auf der DE Seite.
Tja, den Passus kann man so oder so interpretieren.
Das in dem Schreiben genannte Vz 274 ist ein deutsches Zeichen bzw. Verkehrsschild. Und das steht halt in Deutschland.