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Grobe Fahrlässigkeit
Hallo zusammen,
was ist von den seit einiger Zeit angebotenen Tarifen zu halten, die auch bei grober Fahrlässigkeit eine Leistung erbringen?
Denke da jetzt speziell an die leidige Winterreifendiskussion, überfahrene rote Ampel etc. .
Kann sich eine Versicherung bei "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit im Schadenfall" bei einem solchen trotzdem die Leistung verweigern?
Danke,
Sascha
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24 Antworten
Wenn der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit für die Kasko vereinbart ist, kann der Versicherer die Leistung nur noch bei Vorsatz verweigern.
Sprich, nur wenn Du bei Rot über die Ampel fährst, mit dem Ziel einen Unfall zu verursachen oder wenn Du zumindest "billigend in Kauf nimmst" einen Unfall zu verursachen (Du weißt dass es definitiv krachen wird aber es ist Dir egal) dann könnte der Versicherer die Leistung verweigern.
Vielen Dank für die Antwort!
Mit der Formulierung
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
"billigend in Kauf nimmst" einen Unfall zu verursachen
dürften die Übergänge von der groben Fahrlässigkeit zum Vorsatz fließend sein...
Ist es (unter billigender Inkaufnahme eines Unfalls) Vorsatz, mit Sommerreifen bei winterglatter Fahrbahn ein 20%-iges Gefälle hinab zu fahren, oder doch "nur" grob fahrlässig?
Re: Grobe Fahrlässigkeit
Zitat:
Original geschrieben von Kwan
was ist von den seit einiger Zeit angebotenen Tarifen zu halten, die auch bei grober Fahrlässigkeit eine Leistung erbringen?
Es ist genau umgekehrt:
Es werden zunehmend Tarife angeboten,
die die grobe Fahrlässigkeit ausschließen.
Grundgedanke der Versicherung ist es für Schäden aufzukommen, die sich durch ein Unglück ereignen.
Grenze ist die absichtliche Herbeiführung des Schadens.
Nun sind einige schlaue Köpfe auf die Idee gekommen,
wir können die Versicherung billiger anbieten,
wenn wir grobe Fahrlässigkeit ausschließen.
Praktische Auswirkung des Auschlusses der Leistung bei grober Fahrlässigkeit:
- Bei Rot in die Kreuzung gefahren?
Das ist grob fahrlässig.
- Aus der Kurve geflogen?
Das ist grob fahrlässig.
Es sollte jedem klar sein,
dass Billigtarife genau an dieser Stelle faktisch
die meisten selbstverschuldeten Unfälle ausschliessen.
Wenn Vollkasko, dann einen Tarif ohne Ausschluß der groben Fahrlässigkeit.
Wer sich das zutraut, für den reicht eigentlich schon fast Teilkaskotarif mit Vertrauenswerkstattzwang.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Mit der Formulierung
dürften die Übergänge von der groben Fahrlässigkeit zum Vorsatz fließend sein...
Ist es (unter billigender Inkaufnahme eines Unfalls) Vorsatz, mit Sommerreifen bei winterglatter Fahrbahn ein 20%-iges Gefälle hinab zu fahren, oder doch "nur" grob fahrlässig?
Grob fahrlässig ist,
bei dem sich der normal Denkende (=der Vernünftige) sagt:
wenn ich das mache, dann muss ich mit einem Unfall rechnen,
und der Unfallfahrer hofft dass es nicht passiert wird.
Also bei Rot in die Kreuzung,
mit 100 in die 80er-Kurve,
mit Sommerreifen bei Neuschnee unterwegs,
etc.
Wenn ich mich an die Finanztestresultate von letztem Jahr erinnere gab es quasi nur ein handvoll Versicherungen die bei grober Fahrlässigkeit gezahlt hätten.
Der Rest, und das hat nichts mit Billigvesicherungen zu tun, hat Zahlung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Da dieser "Bonus" Bestandteil eines Paketes mit anderen Leistungen ist, überlege ich mir gerade, ob sich eine Tariferhöhung rechnet oder nicht.
@Elk_EN:
Ich glaube mal nicht, daß irgendjemand auf die Idee käme bei Deinem Beispiel auf Vorsatz zu plädieren.
Grob fahrlässig ist imho,
wenn sich jeder vernünftig denkende Mensch sagt,
DAS wird wahrscheinlich nicht gut gehen (dein "trefflicher" Vergleich mit dem russischen Roulette war mal genial, madcruiser).
Setzt der Unfallfahrer sich darüber hinweg, war sein objektiv fehlerhaftes Verhalten, das zum Unfall führte, auch subjektiv unentschuldbar.
Ein Vorsatz ist, in gewisser Weise, bei grober Fahrlässigkeit nach meinem Verständnis daher immer enthalten.
Wobei der Vorsatz wesentlich schwieriger zu beweisen wäre, als ein grob fahrlässiges Verhalten.
Im Prinzip geht es doch darum: Wenn es kracht, soll die Versicherung möglichst zahlen (müssen) ohne sich noch lange vor Gericht streiten zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Kwan
@Elk_EN:
Ich glaube mal nicht, daß irgendjemand auf die Idee käme bei Deinem Beispiel auf Vorsatz zu plädieren.
Ich möchte wetten, dass das in Einzelfällen versucht würde.
Es kommt doch darauf an, was man zum Kern des Vortrags macht.
Wenn man "unter billigender Inkaufnahme eines Unfalls" zentralisiert, ist der Weg nicht mehr weit, zu sagen, dass sich derjenige vorsätzlich in konkrete? Unfallgefahr begeben hat.
So ganz unproblematisch einfach zu beantworten ist das ELK_EN Beispiel nicht, wenn es um die Eintrittspflicht des VK Versicherers im Schadenfall geht und dieser auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bedingungsgemäß verzichtet.
Die Frage ist doch, wie sicher darf man sich denn im Fall des Falles sein, zumal eine Schadennahme des Pkw wie im Beispiel ELK_EN so sicher ist wie das Amen in der Kirche.
Grübel.
Zitat:
Original geschrieben von Kwan
Wobei der Vorsatz wesentlich schwieriger zu beweisen wäre, als ein grob fahrlässiges Verhalten.
Sehe ich auch so.
Zitat:
Original geschrieben von Kwan
Im Prinzip geht es doch darum: Wenn es kracht, soll die Versicherung möglichst zahlen (müssen) ohne sich noch lange vor Gericht streiten zu müssen.
Aus Sicht des Versicherungsnehmers, ja.
Nur: Welcher Versicherungsgeber zahlt schon gerne?
Gut, gut. Wir sind uns aber wohl alle einig, daß eine Verischerung die auf den Einwand... verzichtet, "sicherer" sein sollte, als eine, die das nicht macht.
Die letzte Sicherheit für jede Eventualität wird es sowieso nie geben.
Zitat:
Nur: Welcher Versicherungsgeber zahlt schon gerne?
@ELK_EN, im Zitat hast Du ein Wort zu viel geschrieben, Versicherungsgeber!
@ Beukeod
Ja.
Unverzeihlicher Fehler.