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Großen Ärger mit VW-Händler
Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich nicht extra ein neues Thema aufmachen, aber es geht wohl nicht anders.
Ich habe am 18.04.05 einen Kaufvertrag über einen GTI unterschrieben. Dieser beinhaltete auch einen Ankauf meines alten Golf IV, zu Konditionen in denen die 2000,- Euro Rückkaufprämie enthalten ist.
So weit so gut.
Nun ruft mich das Autohaus an, und ist vom Kaufvertrag zurücktreten, da der Verkäufer einen Fehler begangen hat, denn beim Verkauf eines GTI, bekommt der Händler diese 2000,- Euro nicht, sondern nur beim Verkauf eines "normalen" Golfs.
Der Mensch am Telefon machte mich direkt darauf aufmerksam, dass ich keine rechtlichen Möglichkeiten habe, da mir noch keine Auftragsbestätigung zugegangen wäre, denn erst dann ist auch von VW-Seite der Vertrag endgültig.
Ich hätte die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder 2000,- + MwSt. drauf zu zahlen... Ne, da fällt einem die Wahl echt schwer... So ein Mist...
Wo leben wir eigentlich...
Ich hoffe, ihr könnt mir folgen.
Nach 4 Monaten Forums-Lektüre und Diskussionen über Ausstattungen und Farben usw., habe ich mich eigentlich nur noch gefreut...
Alles vorbei...
Danke VW und auf Wiedersehen. Waren 20 gute Jahre mit dir, aber so nicht...
Ich bin so enttäuscht, dass könnt ihr gar nicht glauben.
Was nun?
Jörg
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47 Antworten
mmh, das ist sch...
ABER: Ist nicht der Ankauf des "alten" Autos in einem seperaten Vertrag geregelt? War bei mir jedenfalls so. Dann hätte das zumindestens mit der Auftragsbestätigung erstmal nix zu tun.
Ja genau bei mir wurde das auch separat geregelt... Bin kein Rechsanwalt aber theoretisch können Sie dann nicht zurücktreten...Obschon es steht bestimmt etwas von dem im Kleingerucktenen, die sind doch nicht blöd... Und dass Sie sich darauf aufmerksam machen, dass du keine rechtlichen Möglichkeiten hast, find ich echt eine Frechheit!
Mfg,
Ich denke, dass wenn in dem sep. Vertrag nix von "enthält 2000 EUR Ankaufspramie" drinsteht, dann wird es wohl sehr schwer für VW da wieder raus zu kommen.
... ja, ist richtig, aber wir haben eine Sondervereinbarung mit in der Kaufvertag aufgenommen, wo der "wahre" und der "bezahlte" Wert des alten Golf vermerkt wurde.
Genau aus dem Grund hab ich ja drauf bestanden, das gegenüber zu stellen.
Nur nützt mir das wahrscheinlich nichts, weil ich schlicht keine Lust habe, die Gültigkeit eines Kaufvertrag über etwas das mir nur Spass machen sollte (GTI) vor Gericht zu erzwingen. Da kauf ich mir dann doch nen 1er und die können mich alle mal.
Leider...
Jörg
...hättest du da mal lieber nicht drauf bestanden...
Trotzdem, wenn nicht drin steht, dass die Differenz zw. tatsächlichem und gezahltem Wert aus den 2000 EUR Pramie enstanden sind, dann wirds hart für VW. Ich würde mal nett mit dem Händler reden. Da kann sicher eine Lösung gefunden werden - die wollen ja schließlich Autos verkaufen, auch wenns jetzt hier nicht so danach aussieht.
Dan
Zitat:
Original geschrieben von Joscha37
Da kauf ich mir dann doch nen 1er und die können mich alle mal.
Leider...
Jörg
Ja dann ist das Thema wohl durch
... tja, reden.
Ich bin ein sehr ruhiger und sachlicher Mensch, ich sach jetzt mal, ich überleg erst mal bevor ich was erzähl...
... nur, die Herrschaften wollten gar nicht, dass ich rede, weil die haben ja nur geredet.
Und zwar so geredet, dass klar ist, wo der Hammer hängt.
Und genau das passt mir auch nicht. Dieses Getue, als wär man halt jetzt reingefallen und soll sich nicht so anstellen.
Vor allem. Ich habe extra nicht am 31.03. bestellt, weil der mir den Mund wässrig gelabert hat, dass noch ne viel bessere Prämie käme im 2. Quartal...
ja, soll man denn gar nix mehr glauben...
Jörg (Grummel hoch zehn)
tja ich hab heute auch ein wenig Theater gehabt mit meinem "Freundlichen", weil er nicht zu Rande kommt mit der Auslieferung... er hat Theater gemacht und mir gesagt, dann solle ich doch vom Kaufvertrag zurücktreten.... Unverschämt, wie die mit ihren Kunden umgehen... 1 mal und nie wieder dort...
Ich kann nur sagen, geh ins Autohaus, nimm ne Walter PKK mit und mach den Typen kalt!
Just kidding...!
Nee, geh doch mal hin (nicht anrufen) und versuch mit dem Verkäufer, der dir das damals aufgeschwatzt hat, direkt zu klären. Da sollte sich doch ne Lösung finden lassen.
.. sorry Jungs,
bin halt sauer.
Will doch nur meinen GTI.
Keinen anderen...
hi,
echt scheiße gelaufen...
du kannst ja mal beim adac nachfragen, soweit ich weiß wird man da auch in rechtsfragen beraten; denn dass dich die dame am telefon gleich auf die angebliche rechtslage aufmerksam gemacht hat, könnte doch darauf hindeuten, dass sie schlicht verhindern wollen, dass du dich überhaupt erkundigst...!?!
den anwalt scheuen die meisten ja wegen der kosten und dem ganzen stress, aber ich würds mal beim adac versuchen, allein schon aus interesse...
mfg
stefan
Normalerweise schließt man nicht gleich einen Kaufvertrag ab, sondern gibt eine verbindliche Bestellung ab. Entsprechend den unverbindlichen Verkaufsbedingungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt.
Wenn das hier so abgelaufen ist, wird rechtlich nichts zu machen sein.
.. danke webflasch,
genau so ist es. Rein rechtlich war mir schon klar, dass ich keine Chance habe.
Aber es ist halt schade und ich muss ganz neu rechnen...Und mir nen neuen Händler suchen...
Jörg
Das ist wirklich ärgerlich! Ein Bekannter hatte ein schriftliches Angebot für einen Golf mit 20 % Nachlaß und hat extra nochmals telefonisch den Verkäufer gefragt, ob das verbindlich sei, was dieser bejahte. Als mein Bekannter bestellen wollte, druckste der Verkäufer herum, und nach Rücksprache mit seinem Chef waren's dann nur noch 15 %, worauf sich beide einigten. Man könnte auch Absicht dahinter vermuten.