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Großes Problem - Unterbodenverkleidung durch Werkstatt vergessen

Themenstarteram 24. Mai 2010 um 11:39

Heute habe ich meine Sommerreifen montiert und dabei festgestellt dass die gesamte Unterbodenverkleiung des Motors fehlt. Der letzte Werkstattaufenthalt war in 11/09 zum Wechsel des Ladluftkühlers und eines Schlauches. Ein kurzer Anruf beim Autohaus ergab die Auskunft, das kann nicht sein, das wär uns aufgefallen.

Hieran anschließend gab es nur noch einen Aufenthalt in Dresden bei dem aber nur Batterie und Fensterheber ersetzt wurden.

Jetzt steh ich da ohne Unterbodenverkleidung und keiner wills gewesen sein. Ich könnt echt nur brechen.

Ein Anruf bei der VW VIP Service Line erbrachte die Auskunft das müssen Sie mit dem Autohaus klären.

Echt toll jetzt muss ich beweisen, dass die vergessen haben die Teile wieder anzubauen, ansonsten kann ich alles selber zahlen. Nur wie soll ich das beweisen???

Gruss capdoc

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17 Antworten
am 24. Mai 2010 um 13:59

Den gleichen Mist hatte ich mit meinen Radbolzen. "Ja die haben doch Sie, da bin ich mir aber sicher!".

Hatte den Wagen in der Werkstatt (Kabelbaum Kofferraum) und dabei mal meine Winterreifen aus dem Keller eingepackt und mit dem Hinweis "Bitte die Sommerreifen abmachen und einlagern und die Winterreifen draufmachen." abgegeben. Nach dem Winter sollte das umgekehrt laufen, nur dass zu diesem Zeitpunkt die Radbolzen der Sommerreifen weg waren. Kostenpunkt knappe 100,- EUR - von der Lieferzeit der Bolzen ganz zu schweigen.

Mehr als Rumpampen kann man da nicht. Aber zumindest ich fühle mich nach einem lautstarken Auftritt im "Showroom" besser. Kann ja ruhig jeder mitbekommen... ;-)

In meinem Fall wechsle ich die Räder nun wieder selbst. Da kann ich mir auch sicher sein, dass die Anzugsmomente und der Luftdruck stimmen. Das war nämlich ebenfalls beides nicht okay.

Wenn ich in meinem Job so arbeiten würde, dann stünde ich nach einer (!) Woche auf der Straße.

Das Problem hatte ich an einem 7er BMW in umgekehrter Reihenfolge: bei ca. 200 km/h flog mir die unterbodenverkleidung mit einem Riesen getoese ab , und stieg hinter mir wie ein Drachen-Kite gefuehlte 20m in die Luft . Gluecklicherweise war keiner hinter mir und mein BMW freundlicher hat's ohne zu murren ersetzt.....

Dsu

Das Problem der Radbolzen kann ich nicht nachvollziehen.;) Nur Original ist Genial. Bei original VW-Felgen ohne extra Verbreiterung sind keine anderen Radbolzen nötig.

Langsam sollten sich die Positiv Werkstätten auch herauskristallisieren, ich würde dann lieber eine weitere Anfahrt in Kauf nehmen - wir sitzen ja sowieso gerne in unseren Dickschiffen.:)

einen schönen Feiertag noch - Lars

am 24. Mai 2010 um 18:19

Wenn es auch nicht genau dem vorgegebenen Thema entspricht, will ich an meinen "Vorredner" in Punkto Werkstätten anschließen: wer bitte hat hinsichtlich Werkstätten im Großraum Wien Phaeton - Erfahrungen? Interessieren würden mich sowohl positive (in erster Linie) als auch weniger positive Erfahrungen - zur Vermeidung allfälliger eigener Negativerfahrungen. Wenn Bedenken bestehen, Namen oder Adressen hier zu posten, danke ich schon im Voraus für PN. Unikatus

@capdoc: Versuche mit dem Autohaus zu reden, bringe Deinen Anwalt ins Gespräch und sag, dass eine Lösung möglich sein muss!

Vielleicht zeigen sie Einsicht!

Falls nicht, Werkstatt wechseln!

am 24. Mai 2010 um 22:11

Und in Zukunft bei der Übergabe des Phaetons sich von dem Meister die ausgeführten Arbeiten zeigen lassen. Da bin ich immer pingelig als Phaetonkunde.

Auch, um im anderen Fall meine Wertschätzung ihm mit zu teilen. Kostet nichts, bringt aber viel. Trotzdem kriegt Er von mir immer was für die "Kaffeekasse" spendiert.

Themenstarteram 27. Mai 2010 um 12:44

So, heute nun die Feststellung dass in der GMD im März auch die Unterbodenverkleidung entfernt wurde. Rückruf vom VW Kundenservice: "Laut Nachfrage bei den Werkstattmeistern wurde ihr Fahrzeug einer Endkontrolle unterzogen bei der sich keine Fehler ergaben. Ihre Unterbodenverkleidung war also montiert bei herausgabe des Fahrzeuges"

Mittlerweile hab ich jetzt echt die Schnauze so voll von VW.

Jetzt sind zwar einige Fehler meines Fahrzeuges behoben aber dafür ist meine Schallschutzwanne weg und keiner wills gewesen sein und ich hab nun am Ende den Schaden.

Ich könnt einfach nur kotz....

Gruss capdoc

am 27. Mai 2010 um 14:15

Ist das ein Leasingfahrzeug = Leasingraten einbehalten

Ansonsten ein Schreiben per Einschreiben an VW, dass Du bis zum..... eine Lösung wünschst. Ansonsten zum Anwalt.

Anders lernt das diese Bande nicht.

Ein Fahrer, der seine Fahrzeuge zur Inspektion in eine Werkstatt bringt, schraubt nicht selbst daran herum.

peso

Gute Idee mit den Leasingraten :cool:

Mal sehen wie lange das Auto dann wohl noch auf dem eigenen Hof steht.:)

Der Leasing ist es völlig egal was man gerade an Unstimmigkeiten mit der Werkstatt oder GMD hat.

Gruß Marco

 

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Ist das ein Leasingfahrzeug = Leasingraten einbehalten

Ansonsten ein Schreiben per Einschreiben an VW, dass Du bis zum..... eine Lösung wünschst. Ansonsten zum Anwalt.

Anders lernt das diese Bande nicht.

Ein Fahrer, der seine Fahrzeuge zur Inspektion in eine Werkstatt bringt, schraubt nicht selbst daran herum.

peso

am 27. Mai 2010 um 16:54

Deine Bemerkung zeigt wieder, dass Du nicht ganz im Thema bist. Wenn Leasinggeber und Verkäufer dem gleichen Konzern angehören ist das als Bundlegeschäft zu betrachten.

Die "guten" Leasingraten der eigenen Bank dienen der Unterstützung des Abverkaufs der eigenen Waren.

Aber Leute wie Du, nehmen nun mal einfach Behauptungen auf und verbreiten diese weiter.

Leasing ist wie Miete zu betrachten. Und wenn der Mietgegenstand mangelhaft ist, hat man ein Kürzungsrecht.

Aber Du kannst ja gerne einen Fachanwalt für Vertragsrecht befragen.

peso

am 27. Mai 2010 um 17:11

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, steht im Leasingvertrag eine entsprechende Klausel, daß bei Mängeln kein Rückbehaltungsrecht der Leasingraten zusteht.

 

Aber da gibt es sicher bessere Experten als mich.

 

Was kostet eigentlich so eine Abdeckung bei eBay oder vergleichbar?

 

Grüsse von

UG

am 27. Mai 2010 um 17:20

Das kann da ruhig drinstehen.

Es handelt sich um eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und ist damit nichtig.

Da gibt es aus dem Mietrecht auch genug Urteile zu (Selbstbeteiligung etc.).

Ich würde es erst einmal machen und dann mal sehen, wie die reagieren. Sofort werden die das Fahrzeug nicht einziehen. Die werden erst einmal mahnen. Und wenn man dann Bedenken hat, sollte man einen Anwalt aufsuchen, der davon Ahnung hat.

Ich habe das vor Jahren bei Mercedes mal gemacht und wir haben uns dann geeinigt. Es ist ja nicht so, dass ich zahlungsunfähig bin. Ich bin zahlungsunwillig und damit entfällt z.B. die Beauftragung eines Inkassobüros.

Aber wir sollten hier aufhören. Ansonsten wird dieser Thread, genau wie bei DSU, geschlossen und entfernt. Es hat nichts mit dem Phaeton zu tun und ich rate ja hier zum Aufruhr.

peso

am 27. Mai 2010 um 17:41

Oder unerlaubte Rechtsberatung?

 

UG

Themenstarteram 18. Juni 2010 um 17:08

Habe nun noch einmal schriftlich an VW appelliert mit dem Hinweis auf folgende rechtliche Situation:

„Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss eine Werkstatt zwei Jahre für Mängel im Zusammenhang mit der Reparatur einstehen. Voraussetzung für diese Haftung ist, dass die mangelhafte Reparatur innerhalb dieser Frist festgestellt und der Werkstatt gemeldet wurde. Diese Frist kann vertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden, was in der Praxis meistens der Fall ist. Auch die Reparaturbedingungen des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) beschränken die Haftung auf zwölf Monate. Im Rahmen der Sachmängelhaftung muss die Werkstatt einen Mangel unter Übernahme aller Kosten im eigenen Betrieb beheben. Ausgeschlossen sind Defekte aufgrund von gewöhnlichem Verschleiß.“

Leider erkennt VW das BGB nicht an und antwortet:

"... sehen wir keinen Zusammenhang zwischen Ihrer Reklamation und der Reparatur Ihres Fahrzeuges..."

"... eine Kostenübernahme ist uns nicht möglich..."

Vielen Dank VW, dass ihr nicht einmal in der Lage seit geltendes Recht zu beachten und so fair zu sein und einzugestehen wenn ihr einen Fehler macht und den auch dann behebt.

Gruss capdoc

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