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Grüne Fahrstreifenbegrenzung - Was heißt das?

Themenstarteram 25. Dezember 2009 um 23:00

Hallo,

wenn man von Cottbus nach Dresden über die B169 fährt, kommt man über mehrere Kilometer an diesem grünen Mittelstreifen (Fahrstreifenbegrenzungslinie) vorbei. Ich hab jetzt versucht etwas in der STVZO darüber zu finden, mir ist es aber nicht gelungen.

Kurzum, was heißt das???

Beste Antwort im Thema

Es ist nicht relavant ob die mehrspurige Strasse ein Feldweg,Landstrasse,Bundesstrasse usw ist,es zählt die bauliche Trennung bei der Entscheidung ob man max 100 oder No-Limit fahren darf. Ob Kraftfahrstrasse oder nicht ist da uninteressant,dieser Status schränkt nur den Kreis der Nutzungsberechtigten ein.

Übrigens ist das höchste offizielle Limit in Deutschland immer noch 120km/h.Die paar Schilder die 130 oder angeblich 140 erlauben firmieren unter Versuch.Also muß man entweder auf max 120 limitieren oder es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h,wie auch auf Autobahnen.

 

Irgendwo in Deutschland soll es tatsächlich noch einen verträumten Bundesstrassenabschnitt dessen Fahrspuren nur mit einer Doppellinie getrennt sind und die Richtgeschwindigkeit 130 gilt.In aller Regel werden sie aber auf max 120 limitiert. Wenn man an die mögliche Differenzgeschwindigkeit bei einem Frontalaufprall denkt reichen die legal möglichen 240 auch mehr als aus.

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Dürfte meiner Ansicht nach nur "Verzierung" bzw. Verdeutlichung der durchgezogenen Linie (Grünstreifen-Ersatz) sein.

Hallole

Da sich die Grüne begrenzung innerhalb zweier

durchgezogener Linien befindet schein die nur

eine optische Trennung zu sein die man eben

weil es ja Gras sein könnte nicht überfahrfen

sollte und weil durchgezogen auch nicht

überfahren darf.

Da war wohl eine Teermaschine am Werk die

normalerweise Rollbahnen auf Flugplätzen

teert und daher überbreite Fahrbahnen

produzieren würde, ist eine inovative lösung.

Leider bleibt da die Sicherheit etwas auf der Strecke.

Andererseitz könnte es sich um eine Notlandebahn

für einen Flugplatz in der nähe handeln wie der

großteil der Autobahnen mit versenkbaren Leitplanken

auf bestimmten Teilstücken ausgestattet ist.

Letzteres könnte auch militärische Gründe haben oder

weil vieleicht ein Depot des THW oder des Zivilschutzes

in der Nähe ist.

Diese sind soweit mir bekannt ist noch immer im

Bestimmten bereichen oder Gegenden von Gesetzteswegen

her vorgeschrieben.

Pausibleres ist mir nicht dazu eingefallen. JOl.

am 26. Dezember 2009 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Andererseitz könnte es sich um eine Notlandebahn

für einen Flugplatz in der nähe handeln wie der

großteil der Autobahnen mit versenkbaren Leitplanken

auf bestimmten Teilstücken ausgestattet ist.

Letzteres könnte auch militärische Gründe haben oder

weil vieleicht ein Depot des THW oder des Zivilschutzes

in der Nähe ist.

Diese sind soweit mir bekannt ist noch immer im

Bestimmten bereichen oder Gegenden von Gesetzteswegen

her vorgeschrieben.

Pausibleres ist mir nicht dazu eingefallen. JOl.

Irgendwie bekomme ich gerade Kopfschmerzen... Wie das mit den Notlandeplätzen wirklich war und ist kann man hier nachlesen.

Ist auf der Strecke ein TL ausgeschildert?

Wenn nicht tippe ich mal, der grüne Streifen gilt als bauliche Trennung.

Dann haben wir 2 Fahrspuren pro Richtung, eine doppelte durchgezogene Linie und eine bauliche Trennung. Stehen nun keine Schilder, die ein TL anzeigen, so gibt es auf dieser Strasse kein TL.

ich glaube das würde ein bisschen den sinn einer baulichen trennung widersprechen :rolleyes:

Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann handelt es sich um einen "multifunktionellen Mittelstreifen", der wohl versuchsweise in der Schweiz aufgepinselt wurde.

Guggst Du:

http://blog.huwi.ch/.../

Wie man dem Artikel entnehmen kann, entfaltet der grüne Anstrich alleine keine rechtliche Bindung.

Bein uns in Deutschland auch nicht.

Ich mußte früher täglich eine Bundesstraße benutzen, die abwechselnd 1- und 2-spurig war.

Dort konnte man oft beobachten, daß ungeduldige Fahrer hinter einem LKW fuhren und nicht überholen konnten (auf dem Teilstück was 1-spurig war).

Sobald es jedoch 2-spurig wurde, wurde nochmal runtergeschaltet und Pedal aufs Bodenblech.

Mancheiner schreckte auch vor dem Ende der 2-spurigen Fahrbahn nicht zurück und überholte trotz Sperrfläche noch den ein oder anderen.

Wenn ich mir das Foto vom TE anschaue, dann handelt es sich hier wohl ebenfalls um so eine Strecke.

Daher denke ich, daß der grüne Anstrich nur eine Hervorhebung der durchgezogenen Linien darstellen bzw. die Mitte der Fahrbahn signalisieren soll, da man diese evtl. durch das ständige Wechseln zwischen 1- und 2-spuriger Verkehrsführung übersehen könnte.

Von rechtlicher Bedeutung ist wohl der doppelt durchgezogene weiße Streifen der ein Überfahren nicht gestattet, ... that's it.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

ich glaube das würde ein bisschen den sinn einer baulichen trennung widersprechen :rolleyes:

§3 StVO

Zitat:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

c. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

...

Ist schon so.

 

 

Vielleicht hat es irgendeine Auflage gegeben, wie z.b Wir brauchen mehr grünes bei unseren Straßen, und anstatt irgendwelche Pflanzen anzubauen hat man dann die Straße grün gefärbt. :D:D

wie ist das bild eigentlich entstanden?! :confused:

doch sicherlich nicht aus dem fahrendem auto heraus ^^ :D :eek: :p

Bremsen, bei Stillstand Fenster runter, Foto machen, Fenster hoch, anfahren.

Bei Grün darfste drüberfahren... bei Gegenverkehr wirds Rot :D :p (Scherz!!!!)

Oder die haben da keinen Bock oder kein Geld für Rasenmähen?

 

Besser aus dem Auto geblitzdingst, als wenn sich ein Komiker da mitten auf die Bahn stellt? ;)

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Andererseitz könnte es sich um eine Notlandebahn

für einen Flugplatz in der nähe handeln wie der

großteil der Autobahnen mit versenkbaren Leitplanken

auf bestimmten Teilstücken ausgestattet ist.

Letzteres könnte auch militärische Gründe haben oder

weil vieleicht ein Depot des THW oder des Zivilschutzes

in der Nähe ist.

Diese sind soweit mir bekannt ist noch immer im

Bestimmten bereichen oder Gegenden von Gesetzteswegen

her vorgeschrieben.

Pausibleres ist mir nicht dazu eingefallen. JOl.

Irgendwie bekomme ich gerade Kopfschmerzen... Wie das mit den Notlandeplätzen wirklich war und ist kann man hier nachlesen.

Hallole

Da scheine ich in ein wespennest gestochen zu haben.

Ich wusste nur das es sowas gibt oder gegeben hat.

Wenn man sich den Link genauer anschaut ist das

bis in die Neuzeit also bis heute wohl üblich.

Verschatt mir aber keine schlechtes sodern eher ein

gutes Gefühl der zusätzlichen Sicherheit als Vielflugpassagier. Jol.

Ist doch logo...ein Grünstreifen, wo man nicht mehr Rasen-mähen muss, und mit den Reifen nicht versinken kann, ist doch sehr clever. Sieht ja fast aus wie McEnroes Tenniscourt....wie sagte der doch immer: "...you cannot be serious, ...it was in !"...:D, so ungefähr jedenfalls.

Bloß dass es als bauliche Trennung gilt, bei der man auf mehrspurigen nicht geschwindigkeitsbegrenzten Straßen ja dann meines Wissens außerorts 130km/h fahren dürfte, glaube ich sicher nicht, weil man ja einfach drüberfahren/drüberhoppeln könnte. Dafür müßten dann wohl mindestens auch Leitplanken da sein.

Aber im Zweifelsfall stehen ja immer Speedlimits herum....oder dort etwa nicht ?? :confused: Geht's vielleicht darum, is' einer mit 130 geblitzt worden ?:D:p;) Sonst habe ich mir noch nie Gedanken gemacht, welche Farbe zwischen zwei durchgezogenen Linien zum Vorschein kam, da habe ich leider schwerwiegendere Probleme...:p:confused::eek:

Gruß

PS: Von versenkbaren Leitplanken für notlandende Flieger habe ich jetzt aber noch nie was gehört. Bis da so ne Autobahnmeisterei irgendwas versenkt haben könnte, wäre so ein Flieger doch längst gelandet, zumal ein Pilot, der so in Not gerät, dass er auf der Autobahn runter müßte, sicher auch nicht genau sagen könnte, an welchem Kilometer-Schild er nu' genau aufsetzt. Für die heißt es meines Wissens in solchem Notfall nur "in Fahrtrichtung landen" und selbstredend "Brücken vermeiden". Das wäre ja dann so eine Art Fall wie der "Segelflieger" im Hudson-River neulich. Das soll aber nicht heißen, dass es sowas nicht gibt, ich weiß nur nix davon.

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