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Grüne Umweltplakette für Deutschland für VW Golf V EZ 2004 in Österreich

Themenstarteram 29. Dezember 2018 um 22:13

Mein VW Golf V, Dieselantrieb, kein Partikelfilter, entspricht der Euro 4-Norm und wurde 2004 erstmals zugelassen. Nun habe ich schon einiges recherchiert und herausgefunden, dass ich - wäre das Auto in Deutschland zugelassen worden - ohne Probleme eine grüne Plakette für die deutschen Umweltzonen erhalten würde. Da jedoch in der österreichischen Zulassungsbescheinigung kein Emissionsschlüssel steht, wird bei der Einstufung der Plakette hier ein "vereinfachtes" Pauschalverfahren nach Erstzulassungsdatum angewendet. Dieser Klassifizierung nach würde ich nur die gelbe Plakette bekommen, weil die grüne erst ab EZ 1.2006 ausgestellt wird.

Kann ja nicht sein, oder? Ich war noch nicht bei meinem Autofahrerklub, habe aber von einem Bekannten mit einem ähnlichen Problem gehört, dass die sich in so einem Fall auch an diese "vereinfachte" Tabelle nach Erstzulassung halten müssen und nur die gelbe Plakette ausstellen dürfen, obwohl sie sehr wohl erkennen können, dass das Fahrzeug Euro 4 ist.

Wenn ich in Deutschland direkt zum TÜV oder Dekra fahre und dort meine österreichische Zulassungsbescheinigung vorlege, anhand derer man sich definitiv die Abgasnorm errechnen kann (hab ich ja schließlich auch alleine geschafft), krieg ich dann auch nur die gelbe Plakette? Bzw. welche Dokumente brauche ich, damit die mir die grüne Plakette geben, die mir zusteht?

Hat hier jemand Erfahrungen?

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18 Antworten

Dann erkläre doch mal, wie du das „errechnet“ hast...

Das "vereinfachte Ersatzverfahren" ist nur ein Behelf für die Fälle, in denen die genehmigungsrelevante Emissionsklasse nicht ermittelbar ist. Keinesfalls eine pauschale Methode für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge.

Hast du ein CoC-Papier für das Fahrzeug? Daraus sollten alle relevanten Informationen hervorgehen.

Alternativ sollten sich die Daten auch aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein) erschließen.

Wenn du eins von beiden hier mal anonymisiert einstellst, wird man dir sicher helfen können.

Allerdings: Was du da gerechnet hast verstehe ich auch nicht...

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 6:26

Mittels Abgaswerten aus Zulassungsbescheinigung auf https://www.akkp.at/.

Da in der Erläuterung auf der verlinkten Seite angegeben ist, die Einstufung erfolge lediglich in Anlehnung an die Euro-Einstufung und grundsätzlich anders als das deutsche System (das allerdings auch falsch dargestellt wird...) sehe ich da bestenfalls einen Anhaltspunkt, aber keine direkt Übertragbarkeit.

Ohne CoC-Papier oder Zulassungsbescheinigung wird das also nichts.

... ein nichttarifäres Handelshemmnis, der Golf aus Österreich wird durch einen kleinen formalen Kunstgriff schlechter gestellt als der gleiche Golf, wenn er aus D stammen würde. - eine deutsche Behörde kann mit österreichischen Papieren nix anfangen... ggg, finde ich gut :D

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. Dezember 2018 um 17:46:09 Uhr:

der Golf aus Österreich wird durch einen kleinen formalen Kunstgriff schlechter gestellt als der gleiche Golf, wenn er aus D stammen würde. - eine deutsche Behörde kann mit österreichischen Papieren nix anfangen... ggg, finde ich gut :D

Ist aber Blödsinn. Beides.

...warum? Das ist ein Beitrag um die deutsche Wirtschaft zu stützen... sollst deinen Golf ja auch in D zu deutschen Höchstkursen kaufen und keine Billig-Reimport-Kiste. :D

Grundlage für die Einstufung in eine der Schadstoffgruppen (und damit Zuteilung einer bestimmten Plakettenfarbe) ist die genehmigungsrelevante Schadstoffklasse. Das ist völlig unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland zugelassen ist. Der Umgang mit Fahrzeugpapieren anderer EU-Staaten ist im Zusammenhang mit den Umweltplaketten etwas ganz normales für mich.

Im Gegenteil werden ausländische Fahrzeuge ja sogar noch bevorzugt:

Ist bei einem im Inland zugelassenen Fahrzeug die Emssionsklasse nicht nachweisbar, so bekommt es keine Plakette. Das im Ausland zugelassene Fahrzeug hat aber immer noch die Möglichkeit, anhand der Erstzulassung eingestuft zu werden.

Reimporte spielen dabei übrigens keine eigene Rolle, weil die ja im Inland zugelassen werden.

Zitat:

@rominef schrieb am 29. Dezember 2018 um 23:13:09 Uhr:

Da jedoch in der österreichischen Zulassungsbescheinigung kein Emissionsschlüssel steht

Steht denn auch in der EU-Konformitätsbescheinigung nichts? In Österreich nennt sich das Dokument wohl Datenauszug.

Der Emiossionsschlüssel (Feld 14.1 in der deutschen Zulassungsbescheinigung) ist eine rein nationale Sache, die wird man in den österreichischen Papieren nicht finden.

Dort wie hier findet man aber in Feld V.9 der Zulassungsbescheinigung Teil I die für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse, und genau die ist auch für die Plakettenfarbe relevant.

Natürlich steht die auch im CoC-Papier (Nummer 46.1), dort könnte ggf. sogar bei den nationalen Codenummern (Nummer 47) für Deutschland die Schlüssenummer stehen (ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, die aus dem VW-Konzern machen das aber grundsätzlich).

Ist also eigentlich alles ganz einfach, die TE muss halt nur mal auf die Frage nach Zulassungsbescheinigung oder CoC-Papier reagieren...

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 20:21

Sorry, wollte gerade die Zulassungsbescheinigung hochladen, da ich jedoch neu hier im Forum bin, noch eine Frage dazu: außer den offensichtlichen persönlichen Daten noch irgendwas zusätzlich schwärzen? FIN zum Beispiel?

CoC-Papier hab ich keines, zumindest wär mir das nicht bekannt. Und danke für die vielen Antworten. Es scheint ein Streitthema zu sein. Und ja, mir ist klar, dass die Einstufung laut akkp.at nicht rechtlich bindend ist und die endgültige Entscheidung die Zulassungsstelle oder der Autofahrerklub trifft. Letztere jedoch wollen sich ja nicht mal damit befassen, weil ich ja eine Umweltplakette für DE und nicht für Ö haben will und sie sich ihrer Meinung nach an diese Klassifizierung nach Erstzulassung halten müssen.

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 20:23

Ach ja, und falls es nur um das Feld V9 geht: -/2002/80B/EG. Euro 4 laut meinen Recherchen.

Ich finde im Anhang 2 zur 35. BImSchV bei den Selbstzündern folgenden Eintrag:

Im Absatz 1 der die Selbstzündungsmotoren (ugs. Diesel) behandelt, dort Nummer 4 Buchstabe e:

(Kraftfahrzeuge, die)

in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 2002/80/EG der Kommission vom 3. Oktober 2002 (ABl. EG Nr. L 291 S. 20) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und bei den Emissionen der gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel die unter B (2005) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten (Hervorhebungen durch mich)

Das wäre dann die Schadstoffgruppe 4, also die grüne Plakette.

Allerdings geht üblicherweise kaum jemand diesen direkten Weg, sondern man sucht sich aus der Typgenehmigungsnummer (Feld K) und den Motordaten (P.1 bis P.4), ggf. noch der Höchstgeschwindigkeit (T), zulässigen Gesamtmasse (F.1) den passenden Typdatensatz und liest da die Schlüsselnummer ab. Bei vollständig eingetragenen Angaben zu Typ, Variante und Version (D.2, ist bei VW oft sehr aussagekräftig!) geht es damit auch recht zügig. Sollte aber zum gleichen Ergebnis führen.

Wenn du die Daten postest könnte ich mal nachschauen, welche Werte da in Deutschland in Feld 14 und 14.1 stehen würden.

 

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 23:13

K Genehmigungsnummer: e1*2001/116*0242*06

P1 Hubraum 1896 ccm

P2 Leistung 77 kW

P3 Antriebsart Diesel (eh klar)

P4 bei Drehzahl 4000 min-1

T Höchstgeschwindigkeit 185 km/h

F1 zulässige Gesamtmasse: leeres Feld (Eigengewicht 1413 kg, Gesamtgewicht 1920kg)

D2 Typ/Variante/Version 1K/ABBKCX01/FA6FA62E011N40GG

vielen Dank für deine Hilfe!

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