GSP und Tüv
hallo,
ich versuche schon seit paar Wochen eine Gas-Systemeinbau-Prüfung zu bekommen (Gasanlage BRC Plag&Drive, eingebaut in Ausland). Der TÜV bzw GTÜ machen bzw wollen das nicht machen-ausstellen, schicken mich immer wieder zur einem Gasumrüster. Ist das für den Tüv zu schwierig oder haben die genug Geld in der Kasse?
Habt ihr auch solche Erfahrung gemacht?
OK, die die Anlage in Deutschland eingebaut haben haben das Problem nicht.
MfG
Christoph
P.S.
-Audi A4 3.0L Quattro, EZ-2004,
die Anlage läuft seit 1,5 Monaten bzw 4000 km problemlos, bin sehr zufrieden und das Tanken wie auch das Auto fahren macht wieder Spaß)!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von michaliegerad
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Zitat: "Umrüster darf GSP ausführen... nur an Anlagen die in dem Betrieb eingebaut worden sind."
Stimmt nicht. Die GSP ist unabhängig davon, wer die Anlage eingebaut hat. Die könnte der Threadersteller auch selber eingebaut haben, das spielt keine Rolle.
Hi Zinnenberg,
seit wann ist den das schon wieder so? Hab nämlich aus den ganzen Vorschriften, welche ich zwecks meiner selbst durchgeführten Gasanlagenüberholung gewälzt habe genau das Gegenteil herausgelesen: GSP bescheinigen dürfen nur dafür zertifizierte amtlich anerkannte Sachverständige (also Tüv/GTÜ/Dekra etc. mit GSP-Schein), zertifizierte Umrüster dürfen (mehr oder weniger als Ausnahme) ihre eigenen Umbauten systemprüfen, allerdings nicht fremde Anlagen wo sie ja nicht wissen wie gearbeitet worden ist... - wo steht das?
nur interessehalber, ich hab eh kein Zertifikat und krieg als "fachfremder Hobbyschrauber" auch keins, muss also eh fremdprüfen lassen... und das macht mein Tüv billiger...
Gruß
Micha
Nun, ob ein zertifizierter Umrüster eine GSP an einer Anlage macht, die er nicht selbst eingebaut hat, ist sein Bier. Wenn er die GSP macht, bescheinigt er, daß die Anlage den gesetzlichen Anforderungen entsprechend eingebaut ist.
Will der Umrüster keine Fremdanlagen abnehmen, macht er halt keine GSP an dem fremdgeschraubten Auto.
Aber weder er noch ich als PI übernehmen irgendwelche Garantien hinsichtlich der Qualität des Umbaus, wenn wir die GSP machen, es müssen nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.
Beispielsweise unterschiedlich oder endlos lange Schläuche, unterdimensionierte Düsen oder Verdampfer, Einstellung der Anlage zu mager, ruppiges Umschalten, Ruckeln usw. ist nicht unser Bier.
Grüße: zinnenberg
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35 Antworten
Hmmm...bei mir hat das bei der GTÜ wunderbar geklappt - hat auch nur 1 Minute gedauert
Vielleicht hatten die jeweiligen Prüfer nur keine Schulung/ berechtigung dafür? Der Umrüster macht die Prüfung auch nicht selbst, sondern läßt sie machen vom TÜV, GTÜ,...)
Edit: Hab's grad erst gesehen - in welchem Land wurde die Anlage eingebaut?
... die Anlage ist doch eine 115er, oder? Hast Du denn das zugehörige E115-Zertifikat zur Anlage?
Grüße
nach Angaben vom Tüvprüfer (Mainz-Gonsenheim) wird die Anlage bzw das Auto zum Teil auseinander danach wieder zusammen gebaut und deshalb soll das der Umruster machen. Nachgefragt habe ich bei größeren Prüfstationen die auch mit GSP bzw GAP werben.
In Bischofsheim haben die keine möglichkeit eine Druckprüfung durchzuführen, hmm verkaufen die nur Kartoffeln?? )
Die Anlage habe ich in Polen einbauen lassen.
Heute habe ich bei einen Umrüster ein Termin für Donnerstag bekommen, für ihn ist es kein Problem, kostet 74 € dauert 45 min bis 1 Stunde.
Grüß
Christoph
GTÜ hat mich zum TÜV geschickt weil es im Abgasgutachten steht
"Nur zur Vorlage bei einer Technischen Prüfstelle"
... die Anlage ist doch eine 115er, oder? Hast Du denn das zugehörige E115-Zertifikat zur Anlage?
Im ABG steht nur,
"Das Abgasverhalten des Fahrzeugs entschpricht nach der o.ä. Umrustung den Anforderung der ECR-R 115, Nr 6.1.2 in der aktuellen Fassung"
Christoph
??? Dann brauchst Du keine Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA, sondern nur die GSP und ab zu Zulassungsstelle. Da wird auch nichts auseinandergebaut, schließlich haben alle Teile die 115er-Zulassung. Ergo nur Einbauprüfung auf Sicht und Gasschnüffeln. Abgasgutachten braucht man auch nicht, weil die 115 fordert, dass das Abgasverhalten gleich bleibt.
Sieht man mal wieder, wie **** die wieder sind.
Grüße
Hi,
wie es aussieht, gibt es zu Deiner Anlage keine vollständigen ECE R115- Unterlagen, sonst wäre nämlich mit der GSP, zu der jede Prüforganisation berechtigt ist, der Papierkrieg am Ende und nicht von "Technischer Prüfstelle" die Rede. Mit der GSP und dem 115er Wisch zur Zulassungsstelle, eintragen fertig.
Wieso Druckprüfung? Häh?
Somit meine Frage: Was hast Du ganz exakt an Papieren zu der Anlage? Dann kann ich Dir vielleicht mehr sagen.
Im 115er Gutachten müssen alle Anlagenbestandteile aufgeführt sein, alle einzelnen Komponenten und Dein Fahrzeugtyp muß genannt sein. und der Wisch muß von einem akkreditierten Dienst stammen, nicht vom Umrüster.
Grüße: zinnenberg
ich besitze
1. Einzel-Gutachten - zur Vorlage bei der Technischen Prüfstelle hinsichtlich der Abgasemissionen, mit E13 ... für Verdampfer, Steuergerät, Einspritzventile
2. Einbaubescheinigung mit E 13 bzw E 3 ...... für alle Bauteile (polnisch, soweit kein Problem)
3. Tankzertifikat (Stako)
4. Betriebsanleitung - Garantie
bis morgen, habe leider Nachtschicht
Christoph
Sers!
Zitat:
1. Einzel-Gutachten - zur Vorlage bei der Technischen Prüfstelle hinsichtlich der Abgasemissionen, mit E13 ... für Verdampfer, Steuergerät, Einspritzventile
2. Einbaubescheinigung mit E 13 bzw E 3 ...... für alle Bauteile (polnisch, soweit kein Problem)
3. Tankzertifikat (Stako)
4. Betriebsanleitung - Garantie
bis morgen, habe leider Nachtschicht
das klingt doch gut.
Zitat:
Der TÜV bzw GTÜ machen bzw wollen das nicht machen-ausstellen, schicken mich immer wieder zur einem Gasumrüster.
Nach meinem Wissensstand darf Dich TÜV nicht wegschicken.
Und was noch wichtiger ist zu
Zitat:
Heute habe ich bei einen Umrüster ein Termin für Donnerstag bekommen, für ihn ist es kein Problem, kostet 74 € dauert 45 min bis 1 Stunde.
Umrüster darf GSP ausführen nur wenn er zugelassen ist samt Werkstatt und nur an Anlagen die in dem Betrieb eingebaut worden sind.
N Abend,
gut, dann laß mal die GSP bei dem Umrüster machen und fahr anschließend mit den Unterlagen und dem Auto zurück zum TÜV. Die Anlage wird dann nach 19.2 (§21) von einem aaS abgenommen, ab zu Zulassungstelle, fertig.
Warum die Kollegen bei Euch in Mainz nicht in der Lage waren, die GSP zu machen, kann ich nur raten. Eventuell kommt man ohne Geschraube nicht an alle Bauteile ran - und zerlegen tut meine Zunft halt nicht. Vielleicht hatte da auch wirklich jemand keine Ahnung und verlässt sich dann komplett auf die GSP vom Umrüster. (Schulterzuck.)
Jedenfalls dürftest Du jetzt am Ziel sein.
Grüße: zinnenberg
Es ist übrigens korrekt, die Technische Prüfstelle hat eine Betriebspflicht. Besteht der Kunde auf der Durchführung der Untersuchung, ist sie durchzuführen. Ob das immer wünschenswert ist, sei dahin gestellt. Ein "geht nicht" kostet immerhin nix.
Zitat: "Umrüster darf GSP ausführen... nur an Anlagen die in dem Betrieb eingebaut worden sind."
Stimmt nicht. Die GSP ist unabhängig davon, wer die Anlage eingebaut hat. Die könnte der Threadersteller auch selber eingebaut haben, das spielt keine Rolle.
Ja, der TÜV in Gonsenheim ist sehr genau, nicht zu verdenken bei den gebotenen Umrüstungen.
Fahrzeuge werden sogar gewogen.
Die Jungs verstehen ihr Handwerk.
Andererseits bedeutet dies auch Sicherheit für den Kunden und auch für die anderen Verkehrsteilnehmer.
Meine Erfahrungen mit Mainz-Gonsenheim sind sehr gut, vielleicht von guten Einbauten etwas verwöhnt.......
bin wieder da
es hat alles super geklappt: GSP, TÜV, ASU alles an einem Tag bei einem Umrüster in Rüsselsheim.
Jetzt nur noch zur Zulassungstelle.
Danke für Eure Tipps und bis zum nächsten Mal.
Christoph
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Zitat: "Umrüster darf GSP ausführen... nur an Anlagen die in dem Betrieb eingebaut worden sind."
Stimmt nicht. Die GSP ist unabhängig davon, wer die Anlage eingebaut hat. Die könnte der Threadersteller auch selber eingebaut haben, das spielt keine Rolle.
Hi Zinnenberg,
seit wann ist den das schon wieder so? Hab nämlich aus den ganzen Vorschriften, welche ich zwecks meiner selbst durchgeführten Gasanlagenüberholung gewälzt habe genau das Gegenteil herausgelesen: GSP bescheinigen dürfen nur dafür zertifizierte amtlich anerkannte Sachverständige (also Tüv/GTÜ/Dekra etc. mit GSP-Schein), zertifizierte Umrüster dürfen (mehr oder weniger als Ausnahme) ihre eigenen Umbauten systemprüfen, allerdings nicht fremde Anlagen wo sie ja nicht wissen wie gearbeitet worden ist...
nur interessehalber, ich hab eh kein Zertifikat und krieg als "fachfremder Hobbyschrauber" auch keins, muss also eh fremdprüfen lassen... und das macht mein Tüv billiger...
Gruß
Micha
Zitat:
Original geschrieben von michaliegerad
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Zitat: "Umrüster darf GSP ausführen... nur an Anlagen die in dem Betrieb eingebaut worden sind."
Stimmt nicht. Die GSP ist unabhängig davon, wer die Anlage eingebaut hat. Die könnte der Threadersteller auch selber eingebaut haben, das spielt keine Rolle.
Hi Zinnenberg,
seit wann ist den das schon wieder so? Hab nämlich aus den ganzen Vorschriften, welche ich zwecks meiner selbst durchgeführten Gasanlagenüberholung gewälzt habe genau das Gegenteil herausgelesen: GSP bescheinigen dürfen nur dafür zertifizierte amtlich anerkannte Sachverständige (also Tüv/GTÜ/Dekra etc. mit GSP-Schein), zertifizierte Umrüster dürfen (mehr oder weniger als Ausnahme) ihre eigenen Umbauten systemprüfen, allerdings nicht fremde Anlagen wo sie ja nicht wissen wie gearbeitet worden ist... - wo steht das?
nur interessehalber, ich hab eh kein Zertifikat und krieg als "fachfremder Hobbyschrauber" auch keins, muss also eh fremdprüfen lassen... und das macht mein Tüv billiger...
Gruß
Micha
Nun, ob ein zertifizierter Umrüster eine GSP an einer Anlage macht, die er nicht selbst eingebaut hat, ist sein Bier. Wenn er die GSP macht, bescheinigt er, daß die Anlage den gesetzlichen Anforderungen entsprechend eingebaut ist.
Will der Umrüster keine Fremdanlagen abnehmen, macht er halt keine GSP an dem fremdgeschraubten Auto.
Aber weder er noch ich als PI übernehmen irgendwelche Garantien hinsichtlich der Qualität des Umbaus, wenn wir die GSP machen, es müssen nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.
Beispielsweise unterschiedlich oder endlos lange Schläuche, unterdimensionierte Düsen oder Verdampfer, Einstellung der Anlage zu mager, ruppiges Umschalten, Ruckeln usw. ist nicht unser Bier.
Grüße: zinnenberg
Nabend,
ich schiebe den Fred hoch, weil ich gerade über die Suche hierauf gekommen bin...
Vorab: Ich habe zu Haus sowohl einen ausländischen Umbau als auch einen inländischen. Kann also sehr gut + und - der beiden Varianten unterscheiden. Es ist aber so, dass ich nicht alle Regularien im Kopf habe...Später dazu mehr...
Es steht wieder ein Autokauf an, und da die Karre alt sein wird, lohnt ein inländischer Umbau nicht. Also wollte ich mein Wissen über das aktuelle Regelwerk auf Vordermann bringen und bin zum Tüv gefahren.
Die Konversation war ziemlich kurz, weil mir nicht erklärt werden musste, wofür GAP/GSP steht etc. Auf die Frage "Was für Papiere benötigt man aktuell, um einen ausländischen Umbau abnehmen zu lassen" wurde mir gesagt:
1. GSP inkl R67.01 Nummern aller verbauten Teile, ausgestellt von einem deutschen Betrieb, der das machen darf
2. Abgasgutachten
3. Tank nach R67.01
4. KFZ Papiere
Irgendwie hatte ich aber das Gefühl, dass mich der Mann mit einem kleinen Lächeln im Gesicht nach Hause geschickt hat.
Lange Rede, kurzer Sinn: Paar Stunden später und etliche Seiten R67.01 / R115 / VdoTÜV 750 später stelle ich fest, dass der TÜV die GSP auch machen kann (/ muss?).
Ich könnte theoretisch morgen vorfahren und direkt dort die GSP "verlangen", ist das richtig?
Wieso hat mich der "gute" Mann dann heute mit dem Hinweis auf einen "zertifizierten" Betrieb nach Hause geschickt?
Leicht "angesäuert",
ch