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Gurt hinten links ausbauen ? Bitte um Hilfe!

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 7. Juli 2013 um 9:18

Moin Leute . Bei mir rollt sich der Gurt nicht mehr ein nun wollte ich den wechseln . Ich weis aber nicht wie ich denn ausbaue . Kann mir jemand helfen ? (Hab ne Limo )

Danke im voraus :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ts183

Airbag hin oder her danach habe ich nicht gefragt weil ich das weis das da Nen Airbag is . Scheiß auf den Airbag der nützt eh nichts wenn de dich nicht an Gurten kannst .

Offensichtlich ist dir die Rechtslage hierzu nicht bekannt, daher möchte ich sicherheitshalber noch darauf hinweisen:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

15 weitere Antworten
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15 Antworten

vorne oder hinten?

aber eigentlegal, weil du das auf grund von dem airbag gar nich darfst.

findest du alles in der suche

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 18:57

Hinten . steht ja auch im Thema und die Suchfunktion habe ich benutzt nur nichts gefunden aber wenn de der Meinung bist das du besser suchen kannst als ich dann setzt ma deine schnüffel Nase ein und gib mir nen link . ich bin gespannt. Ob de ne Anleitung findest . Airbag hin oder her danach habe ich nicht gefragt weil ich das weis das da Nen Airbag is . Scheiß auf den Airbag der nützt eh nichts wenn de dich nicht an Gurten kannst .

am 7. Juli 2013 um 19:38

Sry wenn ich das so lese ist das schon ziemlich unfreundlich und so wird dir wohl keiner helfen... hättest das auch anders verfassen können

seh ich auch so, indem ton wird dir sicher keiner helfen..

darf dir eigentlich auch keiner helfen..

les dir mal die AGB's von MT durch,dann weißte bescheid.

 

ob de darauf scheißt das da n airbag is, wenn dir das ding um die ohren fliegt würde ich dann gern noch wissen, kannst mir dazu dann gern ne PN schreiben wenn de dazu noch in der lage bist :D

 

viel erfolg

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 20:12

Unfreundlich Achso.... Hmm ja sorry normalerweise ist das auch nicht meine art aber wenn jemand nicht lesen kann und behauptet das ich die Suchfunktion nicht bedienen kann oder geschweige denn die Internet Suchmaschine . Dann bekommt er auch ein blödes Kommentar von mir . Es gibt vielleicht hier ein paar Leute die nicht suchen und lieber neue Themen eröffnen und so alles zu müllen . Aber bevor Mann so eine Behauptung aufstellt sollte Mann sich sicher sein das es auch was gibt in der Suchfunktion . Sorry noch mal wie gesagt ist sonnst nicht meine Art .

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von blackseven77

seh ich auch so, indem ton wird dir sicher keiner helfen..

darf dir eigentlich auch keiner helfen..

les dir mal die AGB's von MT durch,dann weißte bescheid.

 

ob de darauf scheißt das da n airbag is, wenn dir das ding um die ohren fliegt würde ich dann gern noch wissen, kannst mir dazu dann gern ne PN schreiben wenn de dazu noch in der lage bist :D

 

viel erfolg

Der Airbag kann dir nicht um die Ohren fliegen wenn kein strom da ist der ihn zum auslösen bringt!!!!!!! (Weil die Batterie nicht an gestöpselt ist wenn ich da rum bastel )

Ah ja und das hat dir wer gesagt?

du kannst den airbag schon auslösen,wenn du nur beide kontakte anfässt..

aber wie gesagt, viel erfolg..

 

beim a4 8e musste man dazu die jeweilige Kofferaumverkleidung komplett demontieren.

Den Gurt unter der Rücksitzbank zu lösen geht ja schnell.

Müsste dort 17er Schlüsselweite sehen.

Wenn du die linke Seitenverkleidung abhast müsste man den Gurt sehen.

Beim A4 war er vom Schaumstoff umgeben

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von blackseven77

Ah ja und das hat dir wer gesagt?

du kannst den airbag schon auslösen,wenn du nur beide kontakte anfässt..

aber wie gesagt, viel erfolg..

Wenn ich an der Gurtrolle rum mache habe ich meine Finger ja nicht unten an den Kontakten von dem Airbag aber okay......

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Budi111

beim a4 8e musste man dazu die jeweilige Kofferaumverkleidung komplett demontieren.

Den Gurt unter der Rücksitzbank zu lösen geht ja schnell.

Müsste dort 17er Schlüsselweite sehen.

Wenn du die linke Seitenverkleidung abhast müsste man den Gurt sehen.

Beim A4 war er vom Schaumstoff umgeben

Danke.... :-) kannst du mir auch helfen bei der aufrollmechhanik oder sehe ich die dann auch wenn ich die Verkleidung ab habe ?

Zitat:

Original geschrieben von ts183

Airbag hin oder her danach habe ich nicht gefragt weil ich das weis das da Nen Airbag is . Scheiß auf den Airbag der nützt eh nichts wenn de dich nicht an Gurten kannst .

Offensichtlich ist dir die Rechtslage hierzu nicht bekannt, daher möchte ich sicherheitshalber noch darauf hinweisen:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Themenstarteram 7. Juli 2013 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von ts183

Airbag hin oder her danach habe ich nicht gefragt weil ich das weis das da Nen Airbag is . Scheiß auf den Airbag der nützt eh nichts wenn de dich nicht an Gurten kannst .

Offensichtlich ist dir die Rechtslage hierzu nicht bekannt, daher möchte ich sicherheitshalber noch darauf hinweisen:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Ja das war mir auch schon bekannt aber trotzdem danke das du mich darauf noch mal aufmerksam gemacht hast und ich habe auch verstanden was du mir damit sagen willst . ??

Zitat:

Original geschrieben von ts183

...was du mir damit sagen willst . ??

Du darfst es nicht.

Ich denke das war die Mitteilung...

BTW, siehe MT AGB´s. Anleitungen zum Thema sind hier auch verboten, egal ob Airbag oder Gurtstraffer. Haltet euch doch einfach daran und alles ist gut. :)

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 6:36

Zitat:

Original geschrieben von topshooter

Zitat:

Original geschrieben von ts183

...was du mir damit sagen willst . ??

Du darfst es nicht.

Ich denke das war die Mitteilung...

BTW, siehe MT AGB´s. Anleitungen zum Thema sind hier auch verboten, egal ob Airbag oder Gurtstraffer. Haltet euch doch einfach daran und alles ist gut. :)

Ich hab das schon verstanden . :-)

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