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Gurtpflicht Oldtimer

Themenstarteram 20. Oktober 2004 um 19:31

Habe hier in einem anderen Beitrag etwas nicht korektes zur Gurtpflicht gelesen. Daher hier mal eine Info.

Gurtpflicht 1

Mit Wirkung vom 1 April 1974 ist die Ausrüstung von Neuwagen mit Sicherheitsgurten zur Pflicht geworden.

Pflicht sie anzulegen erfolgte am 01.01.1976

Die Ursprüngliche Beschränkung der Anschnallpflicht auf die Vordersitze entfiel mit einer Änderungsverordnung vom 06.07. 1984 (einschließlich Bußgeldverfahren).

Ab dem 01.01.1976 mußten alle PKW's die seit dem 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden und über verankerungen verfügen bis zum 01.01.1978 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet worden sein

Diese Regelung gilt bis heute §21a der StVo.

Bei Fahrzeugen die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen worden sind egal wo aber nachweißbar sind von der Gurtpflicht befreit. Außer es sind bereits Gurte eingebaut.

Man darf also ein Historisches Fahrzeug im Strassenverkehr (ohne eingebaute Gurte) fahren, wird aber im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden, zu Beispiel bei eigenen Verletzungen sich gefallen lassen müssen. Selbst dann wenn man den Unfall nicht verursacht hat.

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23 Antworten
am 20. Oktober 2004 um 21:34

"Die Ursprüngliche Beschränkung der Anschnallpflicht auf die Vordersitze entfiel mit einer Änderungsverordnung vom 06.07. 1984 (einschließlich Bußgeldverfahren)."

Soll das jetzt heißen, daß Gurte hinten auch Pflicht wären?? Oder nur das Anschnallpficht auch hinten besteht. Mein 76er Limo hat hinten keine Gurte, dafür aber frischen TÜV. Wär ja ganz was neues wennd auf einmal Gurte Pflicht wären.

Eisenschwein

Moin,

Im Prinzip ist es einfach.

Es gibt ein paar Stichdaten, zu denen Autos mit Gurten ausgerüstet sein müssen. Ab 1974 verpflichtend für die vorderen Sitze, Ab 78 für die hinteren Sitze. Ansonsten hätte das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis bekommen.

Eine Anschnallpflicht wurde entsprechend eingeführt, aber erst 1984 zu einer Ordnungswidrigkeit gemacht. Für hinten wurde ähnliches vor ein paar Jahren gemacht.

Fazit : Verfügt ein zugelassenes Fahrzeug über Gurte müssen diese verwendet werden, sonst bekommt man ein Bussgeld verpasst. Sind bei einem Fahrzeug keine Gurte vorhanden, müssen diese auch nicht verwendet werden.

Es empfielt sich aber, Gurte nachrüsten zu lassen, da der Aufwand vertretbar ist.

MFG Kester

am 21. Oktober 2004 um 17:57

Also doch. Wenn beim ersten Zulassen keine Gurte verbaut sein mussten, müssen auch jetzt keine rein. So wie ich mir das mal erklären hab lassen.

Gurte hinten wären ne feine Sache. Aber treib mal Erstseriengurte für nen 123er Mercedes auf. Garnicht so leicht sag ich dir.

Eisenschwein

am 24. März 2010 um 7:43

Muss da nochmal nachfragen.

Wir haben ein Auto aus Slowenien mit Erstzlassung 1984 und hier sind vorne Gurte verbaut aber hinten keine.

Für eine deutsche Zulassung mussten wir nun eine Vollabnahme machen lassen und der nette Prüfer meinte, wir müssten hinten Gurte nachrüsten. Stimmt es nun, dass wir Beckengurte nachrüsten müssen, obwohl das Fzg diese original nie hatte?

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

 

Im Prinzip ist es einfach.

 

Es gibt ein paar Stichdaten, zu denen Autos mit Gurten ausgerüstet sein müssen. Ab 1974 verpflichtend für die vorderen Sitze, Ab 78 für die hinteren Sitze. Ansonsten hätte das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis bekommen.

 

Eine Anschnallpflicht wurde entsprechend eingeführt, aber erst 1984 zu einer Ordnungswidrigkeit gemacht. Für hinten wurde ähnliches vor ein paar Jahren gemacht.

 

Fazit : Verfügt ein zugelassenes Fahrzeug über Gurte müssen diese verwendet werden, sonst bekommt man ein Bussgeld verpasst. Sind bei einem Fahrzeug keine Gurte vorhanden, müssen diese auch nicht verwendet werden.

 

Es empfielt sich aber, Gurte nachrüsten zu lassen, da der Aufwand vertretbar ist.

 

MFG Kester

Mein Golf 1 GTI ist im März 1978 von Wolfsburg ohne  hintere Gurte ausgeliefert worden. Ich denke, das die Gurtpflicht hinten erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1978 war. Deswegen kann sich hinten keiner anschnallen.

Den genauen Stichtag für die Pflicht der  hinteren Gurte kann ich nicht sagen.

Gruß

VW Classic

Zitat:

Original geschrieben von VW Classic

 

Den genauen Stichtag für die Pflicht der  hinteren Gurte kann ich nicht sagen.

Gruß

VW Classic

1.5.1979 Datum der EZ

 

Und wie steht's um das sog. Mitverschulden, das die Versicherungen zu Abzügen veranlaßt, bei Unfällen mit Oldies, in denen gar keine geeigneten Anbringungspunkte vorhanden sind oder geschaffen werden können, zB bei Cabrios? Wie man die Versicherungen kennt, muß dann die "allgemeine Betriebsgefahr" herhalten, d.h. man wird mit einem Erstattungs-Abzug bestraft, dessen Höhe von ihnen nach (für sie natürlich vorteilhaftem) Gutdünken festgesetzt wird, weil man überhaupt gewagt hat, mit seinem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen.....

am 24. März 2010 um 11:39

Aber ist es zweifelsfrei so, dass man bei jedem Auto mit EZ nach 1979 Gurte hinten nachrüsten muss?

am 24. März 2010 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Fazit : Verfügt ein zugelassenes Fahrzeug über Gurte müssen diese verwendet werden, sonst bekommt man ein Bussgeld verpasst. Sind bei einem Fahrzeug keine Gurte vorhanden, müssen diese auch nicht verwendet werden.

In § 21a Abs. 1 STVO heißt es:

Zitat:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Daraus folgt, daß man Gurte, die nicht vorgeschrieben sind, auch nicht nutzen muß. Hat man also ein Fahrzeug von 1969, das über Sicherheitgurte verfügt, so müssen diese nicht angelegt werden, da die Gurte damals noch nicht vorgeschrieben waren.;)

Moin,

Bei FAhrzeugen, die nachweislich hinten KEINE Gurte hatten und auch keine technischen Vorrichtungen zum Nachrüsten besitzen gibt es tatsächlich Ausnahmen. Bekannter hat einen 1990er ARO Geländewagen - der hat hinten keine Gurte, da es schlicht und einfach keine Möglichkeit gibt Sie zu montieren.

DAS ist bei der Zulassung das entscheidende - ob dieses Auto in der Türkei, Brasilien oder sonstwo ohne Gurte ausgeliefert wurde ist wurscht. Gab es diese in D und sie sind nachrüstbar - dann musst du sie installieren ODER auf einen Kulanten Prüfer hoffen, der dir das einfach so glaubt.

MFG Kester

In § 21a Abs. 1 STVO heißt es:

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Daraus folgt, daß man Gurte, die nicht vorgeschrieben sind, auch nicht nutzen muß. Hat man also ein Fahrzeug von 1969, das über Sicherheitgurte verfügt, so müssen diese nicht angelegt werden, da die Gurte damals noch nicht vorgeschrieben waren.;)

Das find ich mal genial :)

Mal davon abgesehen dass bei mir Gurte nachgerüstet wurden und ich die auch immer hernehm, kann aber nix passieren, wenn ichs oder mein Beifahrer mal vergess :) Passt!

Fakt ist: hatte die Möhre bei der Zulassung keine drin braucht er auch keine. Basta.

Damit hab ich schon ettliche Schnittlauchs zum Weinen gebracht.

Beginn des "Monologs": der hat ja keine AU... braucht er nicht, ist volljährig :D

Dann geht natürlich der Punk ab .. :eek:

Der Blinker leuchtet rot und nicht gelb, wo sind die Sicherheitsgurte, wo ist der Verbandskasten, wo das Warndreieck und blasen sie mal da rein. Haben sie verbotene Substanzen zu sich genommen oder führen sie welche mit sich.

Gääähn ...

Tja Leute ..wenn ihr die Bestimmungen und Verordnungen nicht kennt .... wer dann :confused:

FAHRN´S ZUA :mad:

Ende vom Lied.

P.S: der Gedanke an eine Lenksäule im Brustkorb (12m P4) ist auch nicht erheiternd. Ich hab die Nachfolger freiwillig mit Gurten aus dem "Autoflug" Programm freiwillig nachgerüster.

Obwohl ..:rolleyes: no risk no fun :D

Gurte hinten sind ab 1.5.1979 Pflicht ... Hab ich mal irgendwo nachgelesen. Mein erstes Auto von 02.1979 war und hatte hinten keine Gurte.

Herrgottnochmal ... ist das so schwer zu verstehen ??

Wenn der Karren ohne in Betrieb gesetzt/abgenommen wurde, könnt ihr euer Orakel mit den Jahreszahlen vergessen :mad:

Gruß Moary

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