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Gutachten, ich glaub die spinnen!

Themenstarteram 24. Oktober 2008 um 5:14

Servus!

ich brauche ganz dringend mal einen Rat von jemand der sich mit sowas auskennt.

Folgende Situation: Mein Dad hatte einen Unfall, Eingenverschulden. Wagen: 5er Golf (Navi,Climatonic, Sitzh. alles drin). Schaden siehe Bild vordere linke Seite kaputt.

Achtung jetzt das Urteil vom Gutachter:

Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro

Instandsetzungskosten: 10800Euro

und jetzt der Hammer, Restwert 6250Euro!!!!!!

Ich würde sagen das ist sowas von Hinterlistig!

Er lässt einem ja keine Möglichkeit ausser den Wagen der Versicherung zu geben und die 10700Euro zu nehmen! Abzüglich der Mehrwertsteuer.....

Kann man denn trotz das die Reparatur teuer ist als der WBW das Fahrzeug auf Versicherungskosten instandsetzen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Im Anhang mal ein Bild vom Schaden.....

Beste Antwort im Thema

Delle an Pflaume

 

Oder Kleinhirn an Großhirn (um dein Ego mal zu befriedigen)

 

Einige andere User und auch meine Wenigkeit lesen nun schon eine ganze Weile deine vollmundigen ausschweifenden Kommentare hier im Versicherungsforum.

 

Nur mal so zu deiner Information.

 

Hier gibt es Leute, deren tägliches Brot die Schadenfeststellung, die Schadenregulierung und die Rechtsprechung im Bereich des KFZ- Wesen ist.

 

Hier posten (richtige) Sachverständige, Versicherungs- Schadenssachbearbeiter und sogar Richter.

 

Aber alle haben –nach deinen Ausführungen- offensichtlich keine Ahnung von Ihrem Job, nur du bist anscheint hier der Nabel der Welt.

 

Du hast von allem ein wenig Ahnung und meinst aber, dass du mit deinem Aufgesetzten und doch ziemlich arroganten Geschreibsel hier Eindruck schinden kannst.

 

Wie wäre es denn mal, wenn du deine „Kommentare“ mal so verfasst, dass die normal gebildeten User hier das auch verstehen, was du hier so rüberbringen möchtest?

 

Aber bitte vorher noch mal den geistigen Dünnpfiff aussortieren.

 

Davon war bisher eine ganze Menge dabei und du musst nicht glauben, blos weil der ein oder andere nicht auf dein Gesülze reagiert, dass man dies hier nicht registriert, oder das man dir vielleicht sogar noch zustimmt, hier im Forum

 

Und schön wäre es auch dass, wenn du von einer Sache nichts oder nur wenig versteht einfach mal den Mund hältst und die Antwort Leuten überlässt, die mehr Ahnung von der Materie haben wie du !!

 

Auch wenn du es nicht glauben willst, die gibt es hier bei MT….

 

Wirklich

 

Beim Lesen deiner Abhandlungen bekommt man Kopfschmerzen, dass grenzt schon fast an Körperverletzung.

 

Denke wenigstens mal drüber nach was ich hier versuche dir mitzuteilen und erspare uns hier bitte eine 15 Absätze umfassende Antwort mit irgendwelchen Paragraphen und Rechtsausführungen die hier keiner (außer dir selber) wirklich lesen will.

 

Es kan dir nämlich sonst passieren, das du hier gänzlich ignorierst wirst im Versicherungsforum.

 

Bist auf jeden Fall dich davor, dass kannst du mir schon glauben......

 

Delle

 

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Zitat:

Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro

Instandsetzungskosten: 10800Euro

Diese 100 € Differenz ersparen Eurer Versicherung doch den Restwert von 6250 €, oder seh ich das falsch?

Mehr schreib ich jetzt besser nicht, vor allem müßte man dafür das Auto gesehen haben und die Kalkulation genau kennen.

am 24. Oktober 2008 um 6:19

Sehe daran nichts "Hinterlistiges"

Wenn der Gutachter die Zahlen korrekt ermittelt hat und das ist sein Job, ist daran nichts auszusetzen.

Gruß

Frank

Ich kann hier ebenfalls nichts "Hinterlistiges" erkennen.

Obergrenze für die Regulierung in der Kasko ist der Wiederbeschaffungswerrt. Dieser ist hier erreicht wurden. Wenn ich so zwischen den Zeilen lese, bist Du mit dem ermittelten Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden. Sprich einfach mit dem Gutachter. Dieser müsste Dir dann auf dem regionalen Markt mehrere Fahrzeuge zu dem von ihm ermittelten WBW nachweisen.

Was den Restwert anbelangt, so verbleibt dieser im Eigentum Deines Vaters. Die Versicherung ist zu keinem Zeitpunkt der Eigentümer. Ihr büßt auch nicht ein, denn wenn Du mal zusammenrechnest, dann kommst Du immer wieder auf den Wiederbeschaffungswert (Diff. WBW./.RW von Versicherung, Restwert vom Aufkäufer).

Mal ein kleiner Hinweis am Rand. Versuch doch einfach, mit dem Autohaus einen Festpreis für die Instandsetzung auszuhandeln, der max. der WBW ist. Vorher aber mit Gutachter und Versicherung absprechen;-)

ich weis auch nicht, was am Restwert und den anderen Werten hinterlistig sein soll. 

 

Und wenn ich mir den Schaden so ansehe, wäre dein Pappa wirklich besser beraten ein anderes Auto zu kaufen. 

 

Zum einen birgt der Schaden ein erhebliches Raparturrisiko bei der Reparatur, bei den prognostizierten Kosten wird es sicher nicht bleiben.

 

Und zum anderen verbleibt hier ein weiteres Reparaturrisiko im Bezug auf Folgeschäden, die sich erst im laufe des weiteren Betriebes zeigen können.

 

Jeder objektive Sachverständige würde seinem Kunden hier bei solch einem Schadenbild einer Reparatur abraten oder ihn zumindest auf die eventuellen Folgen hinweisen. 

 

Man kann es natürlich auch anders interpretieren............

 

Ist halt immer eine Frage, wie man es gerne haben möchte.......... 

 

Gruß

 

Delle

 

am 24. Oktober 2008 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von Paco80

Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden): 10700Euro

Instandsetzungskosten: 10800Euro

Aus diesen beiden Zahlen geht m.E. klar hervor, daß der Gutachter im Sinne der Versicherung arbeitet. Denn einen gewissen Bewertungsspielraum hat ein Gutachter immer und dieser liegt mit Sicherheit im Bereich von mehr als 100 EUR.

Würde der Gutachter dem VN die Wahl überlassen wollen, hätte er diese 100 EUR mit Sicherheit irgendwo "verrechnen" können. Aber das käme die Versicherung ja teurer.:rolleyes:

Allerdings ist es auch nicht besonders "intelligent", seine Gesinnung derart deutlich zum Ausdruck zu bringen. Sollte die Reparatur wirklich nur mit den von Dellenzähler erwähnten Risiken möglich sein, so hätte man dies zahlenmäßig deutlicher ausdrücken können. Aber hier wollte der Gutachter vielleicht einem dann möglichen Schlichtungsverfahren aus dem Weg gehen, wer weiß?!

am 24. Oktober 2008 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

 

Aus diesen beiden Zahlen geht m.E. klar hervor, daß der Gutachter im Sinne der Versicherung arbeitet. Denn einen gewissen Bewertungsspielraum hat ein Gutachter immer und dieser liegt mit Sicherheit im Bereich von mehr als 100 EUR.

Moin,

vielleicht könntest Du auch noch mal begründen auf welche Art und Weise Du zu dieser, in meinen Augen unhaltbaren These gekommen bist. Hast Du Einsicht in das massgebliche Gutachten zu diesem Schaden gehabt? Oder leitest Du das eunfach aus den hier breitgestellten Zahlen her ohne irgendeine Kalkulation des GA zu kennen?

Witerhin kennst Du wahrschenlich auch keinerlei Daten zu dem Golf des TE.... Also immer schön die Bälle flachhalten und nicht wieder den nächsten Riesenstreit Gutachter/Sachverständige vs. Versicherer vom Zaun brechen....

Gruss

Marcus

am 24. Oktober 2008 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

vielleicht könntest Du auch noch mal begründen auf welche Art und Weise Du zu dieser, in meinen Augen unhaltbaren These gekommen bist. Hast Du Einsicht in das massgebliche Gutachten zu diesem Schaden gehabt? Oder leitest Du das eunfach aus den hier breitgestellten Zahlen her ohne irgendeine Kalkulation des GA zu kennen?

Das muß ich nicht begründen. Denn objektiv sind 100 EUR (weniger als 1%!) - egal ob in die eine oder in die andere Richtung - reine Auslegungssache! Da kann man argumentieren, wie man möchte. Der Gutachter möchte nicht, daß das Fahrzeug repariert wird. Das ist wohl eindeutig. Allerdings ist er nicht in der Lage oder nicht willens, dies durch belegbare Zahlen auszudrücken, denn dann wären die Reparaturkosten höher. Die Gründe dafür sind natürlich interpretationsfähig...

am 24. Oktober 2008 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

vielleicht könntest Du auch noch mal begründen auf welche Art und Weise Du zu dieser, in meinen Augen unhaltbaren These gekommen bist. Hast Du Einsicht in das massgebliche Gutachten zu diesem Schaden gehabt? Oder leitest Du das eunfach aus den hier breitgestellten Zahlen her ohne irgendeine Kalkulation des GA zu kennen?

Das muß ich nicht begründen. Denn objektiv sind 100 EUR (weniger als 1%!) - egal ob in die eine oder in die andere Richtung - reine Auslegungssache! Da kann man argumentieren, wie man möchte. Der Gutachter möchte nicht, daß das Fahrzeug repariert wird. Das ist wohl eindeutig. Allerdings ist er nicht in der Lage oder nicht willens, dies durch belegbare Zahlen auszudrücken, denn dann wären die Reparaturkosten höher. Die Gründe dafür sind natürlich interpretationsfähig...

Ich würde mich mit so Äußerungen wie....

Der Gutacheter möchte nicht....

Ist nicht in der Lage oder nicht Willens....,

zurückhalten wenn ich die näheren Umstände nicht kenne.

Aber wahrscheinlich

a) bist du Fachmann

b) kennst den Gutachter und weißt wie er arbeitet

c) hast keine Ahnung

Zutreffendes bitte ankreuzen.

Gruß

Frank, der weder Gutachter/Sachverständiger ist oder mit einem Verwand oder Verschwägert ist

Hallo,

soweit ich weiß, dürfen die Reparaturkosten bis 130 % vom Wiederbeschaffungswert betragen, wenn die Reparatur sach- und fachgerecht und nach den Vorgaben des Sachverständigen ausgeführt wird und dass der Geschädigte das reparierte Fahrzeug weiter benutzt.

Damit bleibt einem doch auch in diesem Fall die Wahl, ob Reparatur oder nicht.

Gruß

Alf

Zitat:

Original geschrieben von Alf320i

Hallo,

 

soweit ich weiß, dürfen die Reparaturkosten bis 130 % vom Wiederbeschaffungswert betragen, wenn die Reparatur sach- und fachgerecht und nach den Vorgaben des Sachverständigen ausgeführt wird und dass der Geschädigte das reparierte Fahrzeug weiter benutzt.

 

Damit bleibt einem doch auch in diesem Fall die Wahl, ob Reparatur oder nicht.

 

Gruß

Alf

Nein Alf, nicht im Kaskoschaden. da ist Ende beim WBW. Die 130% gibt es nur im KH Schaden.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Das muß ich nicht begründen. Denn objektiv sind 100 EUR (weniger als 1%!) - egal ob in die eine oder in die andere Richtung - reine Auslegungssache! Da kann man argumentieren, wie man möchte. Der Gutachter möchte nicht, daß das Fahrzeug repariert wird. Das ist wohl eindeutig. Allerdings ist er nicht in der Lage oder nicht willens, dies durch belegbare Zahlen auszudrücken, denn dann wären die Reparaturkosten höher. Die Gründe dafür sind natürlich interpretationsfähig...

hast du es vielleicht überlesen?

 

Das anstehende Reparaturrisiko ist hier mit Sicherheit höher als 100 Euro oder 1%

Der SV hat das Fahrzug im undemontierten Zustand besichtigt und hat keine Röntgenaugen. Und Mutmaßungen haben im Gutachten nun mal nix verloren.

 

Ich fnde auch, dass du dich hier ohne den genauen Sachverhalt (das Gutachten) zu kennen, ganz schön weit aus dem Fenster lehnst.

 

Bin ich bei dir eigentlich gar nicht so gewöhnt....

 

Gruß

 

Delle  

 

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Ich würde mich mit so Äußerungen wie....

Der Gutacheter möchte nicht....

Ist nicht in der Lage oder nicht Willens....,

zurückhalten wenn ich die näheren Umstände nicht kenne.

Deine Äußerung beschreibt eindrucksvoll, wie der mögliche Plan des Gutachters aufgehen könnte...;)

a) Bist Du wirklich ernsthaft der Ansicht, daß in einer Reparaturkostenkalkulation (also keiner fertig erstellten Reparaturrechnung) kein Fehler von unter einem Prozent stecken kann?

b) Falls Du a) ehrlicherweise mit "Nein" beantwortet hast, beantworte mir bitte, warum der Gutachter (als freier, unabhängiger Sachverständiger völlig ohne Not) dem VN die Reparatur seines Schadens unmöglich macht.

c) Sollte sich möglicherweise abzeichnen, daß der Schaden nach Beginn der Reparaturarbeiten deutlich größer werden könnte, so sollte der Gutachter dies in seinen Ausführungen deutlich machen. Dies hat er laut TE jedoch nicht getan. Eine andere Alternative wäre gewesen, bei der Reparaturkostenkalkulation "in die Vollen" zu gehen um auf jedenfall eine sach- und fachgerechte Wiederherstellung zu erreichen. Da der GA mit seiner Kalkulation sowieso über dem WBW liegt, wäre das dann auch nicht mehr entscheidend gewesen, hätte aber Diskussionen und Fragezeichen vorgebeugt.

Dies hat der Gutachter jedoch nicht getan sondern vielmehr Werte ermittelt, die zu solchen Diskussionen führen, wie wir sie jetzt führen. Deshalb bin ich der Meinung, daß die ermittelten Werte "dumm" sind, da sich die 100 Euro Unterschied nicht plausibel rechtfertigen lassen, egal in welche Richtung man das Gutachten auslegt.

Das hat mit der fachlichen Kompetenz des Gutachters nicht das Geringste zu tun und man muß auch kein Fachmann sein um zu erkennen, daß die beiden ermittelten Werte so "gewollt" sind.

@Dellenzähler, ich "mißbrauche" Dich jetzt einfach mal für ein Beispiel ;):

Wenn der TE Dellenzähler mit der Erstellung eines Gegengutachtens beauftragen würde, gäbe es 3 Möglichkeiten:

a) Dellenzähler ermittelt deutlich geringere Reparaturkosten, die Reparatur ist ohne Frage möglich. -> (Frage: warum sind die RK des ersten Gutachtens soviel höher und "zufällig" ganz knapp über dem WBW?)

b) DZ ermittelt RK, die sich im Bereich der ermittelten RK bewegen. Da DZ unabhängig ist, nimmt er dem TE wegen 100 EUR nicht die Möglichkeit der freien Wahl und setzt die RK 1 EUR unter dem WBW fest, weist aber auf das mögliche Reparaturrisiko hin und ist damit selbst auf der sicheren Seite. Dies zeugt von deutlicher höherer fachlicher Kompetenz als das kommentarlose Versagen der Reparaturmöglichkeit wegen 100 EUR -> (Frage: warum macht der erste Gutachter das nicht?) Klar ist auch, daß die zahlende Versicherung in diesem Falle zumindest zucken wird, warum wohl?:rolleyes:

c) DZ ermittelt deutlich höhere RK und das Ding ist definitiv ein Totalschaden -> (Frage: Warum hat der erste GA niedrigere Zahlen ermittelt und sich damit der Diskussion ausgesetzt? Fehler können natürlich immer passieren, aber dann sollte dies mit einem Gespräch über das Gutachten zu beheben sein)

Wenn man sich die ermittelten Zahlen mal völlig unabhängig von der fachlichen Betrachtung des Schadens vor Augen führt bleibt immer ein fader Nachgeschmack, egal wie man die Zahlen auch interpretiert.

am 24. Oktober 2008 um 11:52

@BlubbC280

Vielen Dank für deine Ausführungen.

Leider unterstellst du dem Gutachter so einiges, ohne den "genauen" Sachverhalt zu kennen.

Natürlich "könnte" es sein, dass er das mit Absicht macht.

Natürlich "könnte" er falsch begutachtet haben.

Natürlich "könnte" er ..............,

aber die Betonung liegt immer auf "könnte" da von uns keiner die genauen Umstände kennt.

Aus diesem Grund halte "ich" es für Bedenklich dem Gutachter einfach Vorsatz zu unterstellen.

Die Quellentexte für den unterstellten Vorsatz, entnehme bitte deinen Beiträgen.

Gruß

Frank

Themenstarteram 24. Oktober 2008 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Alf320i

Hallo,

soweit ich weiß, dürfen die Reparaturkosten bis 130 % vom Wiederbeschaffungswert betragen, wenn die Reparatur sach- und fachgerecht und nach den Vorgaben des Sachverständigen ausgeführt wird und dass der Geschädigte das reparierte Fahrzeug weiter benutzt.

Damit bleibt einem doch auch in diesem Fall die Wahl, ob Reparatur oder nicht.

Gruß

Alf

Nein Alf, nicht im Kaskoschaden. da ist Ende beim WBW. Die 130% gibt es nur im KH Schaden.

Ähm, für einen Leihen, was ist denn KH? Wäre das der Fall wenn die Versicherung vom Unfallgegener bezahlen würde

also man selbst am Unfall nicht Schuld ist?

@all: vielen Dank für eure Meinungen!!!!! :-)

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