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Gutachten ist höher als Kostenvoranschlag

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 9:14

Hallo Leute,

mit ist vor einem Monat jemand in mein parkendes Auto gefahren.

Ich habe daraufhin einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Danach hat sich die Versicherung gemeldet und mit mitgeteilt, dass sie einen Gutachter schicken.

Dieser hat dann zwar die Reparatur des Reifens und des Stoßfängers abgelehnt (ist im Kostenvoranschlag der Werkstatt aufgeführt), kommt aber auf fast die gleiche Summe wie im Kostenvoranschlag aufgeführt, da die Arbeistwerte und Kosten höher sind.

Wenn ich jetzt aber den Kostenvoranschlag um die Summe der Reifens und Stoßfängers kürze, komme ich ja auf einen viel niedrigeren Betrag als das Gutachten.

Könnte ich es jetzt so machen, dass ich mir die Summe des Gutachtens auszahlen lasse, danach den Schaden reparieren lasse und dann die Rechnung einreiche damit mir die MwSt. + Nutzungsausfallentschädigung/Unkostenpauschale noch erstattet wird?

Oder zahlt diese nicht mehr, da die Bruttosumme der Werkstatt unter dem Betrag der bereits überwiesenen Netto-Gutachter-Summe liegt?

Hier mal die genauen Zahlen:

Kostenvoranschlag der Werkstatt: 1610,12 + MwSt 305,92 -> 1916,04

Gutachten: 1596,37 + MwSt 303,31 -> 1899,68

Kostenvoranschlag nach Abzug der im Gutachten nicht berücksichtigten Reparaturen: 1333,80 + MwSt 253,42 -> 1587,22

Meine Absicht:

Abrechnung nach Gutachten -> Auszahlung 1596,37 netto auf mein Konto

Schaden reparieren für EUR 1587,22 brutto

Einreichen der Rechnung:

MwSt-Rückerstattung: 253,42

+Nutzungsausfall 142,00

+Unkostenpauschale 25,00

zweite Überweisung der Versicherung auf mein Konto: 420,42

 

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt und bedanke mich schon mal für eure Hilfe! :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

du möchtest dich also bereichern?

Moin,

wie heissen die Pillen die Du genommen hast? :D

Was macht der TE denn falsch?

Er rechnet fiktiv nach dem durch den Versicherungsgutachter erstellten Gutachten ab und lässt dann reparieren. Auf den Arbeitslohn und die Teile werden MWSt gezahlt und dann auch von der Versicherung erstattet. Wo ist Dein Problem?

Ob er die Rep in der vom Gutachter angegebenen (Vertrags)Werkstatt oder bei Paule um die Ecke erledigen lässt ist doch wohl vollkommen egal...

Ich verstehe immer noch nicht wo der TE sich da bereichern will... Erklär das mal...

@TE

Die MWSt für die Teile die der Gutachter ausgelassen hat wirst DU auch nicht erstattet bekommen, es sei denn DU kannst anchweisen das die Rep der Teile erforderlich ist, dann solltest DU noch mal Rücksprache mit der Versicherung bzw deren Gutachter halten...

Gruss

Marcus

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28 Antworten

du möchtest dich also bereichern?

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 9:33

Was heißt bereichern?

Mich interessiert halt nur, ob ich dann noch die MwSt. im nachhinein trotzdem erstattet bekomme auch wenn die Gutachtensumme netto höher ist als die Reparaturrechnung brutto.

 

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

du möchtest dich also bereichern?

Moin,

wie heissen die Pillen die Du genommen hast? :D

Was macht der TE denn falsch?

Er rechnet fiktiv nach dem durch den Versicherungsgutachter erstellten Gutachten ab und lässt dann reparieren. Auf den Arbeitslohn und die Teile werden MWSt gezahlt und dann auch von der Versicherung erstattet. Wo ist Dein Problem?

Ob er die Rep in der vom Gutachter angegebenen (Vertrags)Werkstatt oder bei Paule um die Ecke erledigen lässt ist doch wohl vollkommen egal...

Ich verstehe immer noch nicht wo der TE sich da bereichern will... Erklär das mal...

@TE

Die MWSt für die Teile die der Gutachter ausgelassen hat wirst DU auch nicht erstattet bekommen, es sei denn DU kannst anchweisen das die Rep der Teile erforderlich ist, dann solltest DU noch mal Rücksprache mit der Versicherung bzw deren Gutachter halten...

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von Cyrus791

Meine Absicht:

Abrechnung nach Gutachten -> Auszahlung 1596,37 netto auf mein Konto

Schaden reparieren für EUR 1587,22 brutto

Einreichen der Rechnung:

MwSt-Rückerstattung: 253,42

+Nutzungsausfall 142,00

+Unkostenpauschale 25,00

zweite Überweisung der Versicherung auf mein Konto: 420,42

Vollkommen ok so - hat auch mit Bereicherung nicht die Bohne zu tun!

 

Driver hat es richtig angesprochen: Für die lt. Gutachten nicht benötigten Teile gibt es auch keine Mehrwertsteuer erstattet.

Wenn ich die og. Rechnung des TE aber richtig verstanden habe, sollen diese Teile auch gar nicht getauscht werden.

 

Somit: Alles OK, Abrechnung kann so durchgeführt werden.

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 10:42

Hallo und danke für die beiden hilfreichen Antworten! :)

Also die Kosten + MwSt. für die Teile, die der Gutachter nicht anerkannt hat, habe ich natürlich bereits weggelassen.

-> "Kostenvoranschlag nach Abzug der im Gutachten nicht berücksichtigten Reparaturen: 1333,80 + MwSt 253,42 -> 1587,22"

Es ist also so, dass die Summe des Kostenvoranschlags der Werkstatt (Teile, die der Gutachter nicht anerkannt hat bereits abgezogen) sich auf 1587,22 inkl. MwSt. beläuft.

Die Summe des Gutachters beläuft sich auf 1596,37 netto (EUR 1899,68 inkl. MwSt.).

Jetzt würde ich es halt so machen, dass ich mir die Summe von EUR 1596,37 netto des Gutachtens auszahlen lasse um diese dann für die Begleichung der Werkstattrechnung (EUR 1587,22 brutto) zu verwenden

Dann schreibe ich die Versicherung mit der beigelegten Rechnung an, dass ich bitteschön noch die MwSt. der Rechnung bekomme + Nutzungsausfall für die jew. Anzahl der in der Rechnung aufgeführten Reparatur-Tage (im Gutachten 4 Tage) + die Unkostenpauschale.

Mir gehts halt nur darum, dass nicht dann die Versicherung sagt - "nö Du - die überwiesene Summe deckt ja bereits alle Kosten inkl. der MwSt. ab und damit hat es sich dann".

Ach ja, den Nutzungsausfall + die Pauschale kann ich auch noch nachträglich geltend machen (also nach der Auszahlung der Versicherung)?

Vielen Dank nochmals an euch!

EIn wirklich toller Service hier!!!!!! :)

btw: es ist sogar eine VW/Audi-Vertragswerkstatt!

Zitat:

Original geschrieben von Cyrus791

 

Ach ja, den Nutzungsausfall + die Pauschale kann ich auch noch nachträglich geltend machen (also nach der Auszahlung der Versicherung)?

 

btw: es ist sogar eine VW/Audi-Vertragswerkstatt!

Ja den Nutzungsausfall kannst und musst du erst später beantragen, nämlich erst nach erfolgter Reparatur. Die 20€-Pauschale kannst du jetzt schon geltend machen. Meistens wird die Pauschale automatisch, auch ohne deinen Antrag, überwiesen.

 

Stoßfänger könnte man evtl. streiten (wieso wollte der den eigentlich nicht mit aufschreiben?) aber Reifen ist doch sehr sicherheitsrelevant.

Wäre das mein Auto würde ich nochmal wegen dem Reifen mit der Werkstatt reden und je nachdem was die sagt der Versicherung sagen mein Anwalt wird sich mit dem Gutachten meines Gutachters mit ihnen in Verbindung setzen.

Je nachdem was dann die Versicherung sagt würde ich mal weitersehen.

Themenstarteram 23. Dezember 2009 um 17:59

Beim Stoßfänger war es so, dass der Gutachter meinte, dass dieser Kratzer nicht unbedingt von dem Unfall herrührt, da ja das Auto auch schon älter sei.

Gut, er ist wirklich nicht groß, aber er ist halt da.

Beim Reifen meinte er, dass er nichts erkennen könne. Und wenn man den Randstein streifen würde, wäre es ja das selbe und dann müsste man ihn auch nicht gleich tauschen.

Das blöde war halt auch, dass die Begutachtung meines Erachtens unter widrigen Verhältnissen durchgeführt wurde, denn

1. war alles nass und ich musste die betroffenen Teile mit einem Handtuch erstmal trocken reiben

2. die Lichtverhältnisse waren miserabel (bei mir im Hof, überdacht, kein zusätzliches Licht)

Ich hätte wirklich aus der Haut fahren können bei diesem Idio... - es war halt ein Sachverständiger der AXA-Versicherung.

Der Unfallverursacher ist allerdings komischerweise bei der DBV-Winterthur.

Also meinst Du, dass ich das mit dem Reifen nochmals zur Sprache bringen sollte.

Eigentlich hast Du ja recht - wenn mir das Teil auf der Autobahn rausfliegt, dann gute Nacht!

Wieso sollte denn die Meinung der Werkstatt, die ein eigenes, wirtschaftliches Interesse an der Höhe der Rep-Kosten hat, weil sie mit einem entsprechenden Auftrag rechnet, richtiger sein als die des Sachverständigen, wenn es um die Frage "Stoßfänger und Reifen" geht?

 

Zahlenmäßig passt es für den TE. Die Nachforderung von MwSt., Nutzungsausfall und Kostenpauschale  ist völlig OK und wird sicher ohne Stress durchgehen.

 

Wenn er Deinen Rat befolgt, haschee, wird jeder normale Sachbearbeiter sich gemütlich zurücklehnen und sich sagen: "Na gut, dann lass mal kommen..."

 

@TE: Du hast oben geschrieben, dass es Dir darum geht, den Schaden beheben zu lassen.

Dann mach das doch einfach und leg die UNterlagen wie oben beschrieben vor.

 

Damit ist Dein Schaden ausgeglichen und niemand hat Stress.

 

Gruß

Hafi

Ich gehe davon aus, daß der Reifen etwas hat was die Werkstatt auf der Hebebühne gesehen hat.

Das ist eine Sicherheitsfrage.

Wieso sollte die Meinung eines Gutachters der gegnerischen Versicherung (hat der wirtschaftliche Interessen?) bei Besichtigung im nassen dunklen Hof so viel mehr Wert sein als die der Werkstatt die das Fahrzeug auf der Hebebühne hatte?

Daher würde ich wenn es mein Auto wäre eben 1. mit der Werkstatt sprechen. Je nachdem 2. mit der Versicherung und je nachdem 3. mit nem Anwalt.

Es ist mein gutes Recht einen Anwalt einzuschalten. Und einen eigenen Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

 

Es ist mein gutes Recht einen Anwalt einzuschalten. Und einen eigenen Gutachter.

ja, und es ist unser aller Pflicht dafür im nächsten Jahr zu zahlen, obwohl es in diesem Fall keinerlei Anlass gegeben hat, irgendetwas eskalieren zu lassen.

 

Falls Du es vergessen hast: Das Gutachten der bösen Versicherung war netto 9 EUR höher als der Kostenvoranschlag!!!!!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Es ist mein gutes Recht einen Anwalt einzuschalten. Und einen eigenen Gutachter.

und das predigt hier der oberversicherungsvertrauenswerkstattpartnerschrauber....... :rolleyes:

 

LOL.........:D

 

Was ist los?

 

Haste die Seiten gewechselt, ist dein Chef pleite oder habt ihr die Vertrauensverträge mit den Versicherungen gekündigt?.....:D

 

Du lockst hier immer welche raus im Versicherungsforum........

Ja, interessant, daß die von dir so wirtschaftlich interessiert benannte Werkstatt trotz neuer Stoßstange und neuem Reifen günstiger ist das Gutachten... :D

 

Und deswegen würde ich nochmal mit Werkstatt und Versicherung reden bevor ich den Anwalt einschalte...

Delle mein Freund! :)

nö hab nicht die Seiten gewechselt sondern das ist exakt ein Fall für mich.

Vergiß nicht, ich hab dir auch erzählt, daß ich für gute Kunden die eigentlich nicht über Versicherung abrechnen das ganze trotzdem günstig reparieren kann im Ausnahmefall. :) Mit anderem AW Satz und Teilenachlaß.

 

Erklär mir doch bitte eines an diesem Fall:

Wie kann eine VW Vertragswerkstatt bei diesem "geringen" Euro Betrag trotz neuer Stoßstange und Reifen günstiger sein als ein Gutachten von jemand wie dir (oder einem Gutachter der Versicherung) ohne diese Dinge?

Edit:

OT:

Außerdem, hab ich doch noch nie irgendjemand gesagt er soll auf seine zustehenden Rechte verzichten? :confused: :(

Wer im Haftpflichtschadenfall sowas macht ist selber schuld.

Im Kaskofall ist es eben eine Vertragssache...

Aber aus "KaskoSelect" und wie sie alle heißen kann man auch aussteigen.

Hat halt den Abholservice nicht. Und den kostenlosen Mietwagen nicht. Und den Rabatt nicht. Und evtl. kostet es ne Vertragsstrafe.

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