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Gutachten - Kfz zweimal Totalschaden?

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 10:02

Hallo Leute hab da ein problem,hatte mit meinem Fiat zwei Unfälle an der rechten hinteren seite.Den ersten 06.07. den zeiten 20.09. KfZ wurde nicht repariet da kein zu großer schaden laut Gutachten jedoch Wirtschaftlicher totalschaden habe ich auch so von der Versicherung bezahlt beckommen. Das zum ersten Unfall,jetzt war es so KfZ stand vor der Haustür und es fuhr jemand rein.Die selbe stelle,der selbe schaden.

Meine frage wie sieht das Rechtlich aus da mein Auto ja schon vom vor schaden sprich Unvall bezahlt wurde.

Mfg fiatsls

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17 Antworten
am 8. Februar 2010 um 11:51

mal anders gefragt: geht töter als tot?:D

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 13:42

Nein das geht nicht aber der Gutachter meinte er könne da was machen.

Mein Problem ist Rechtlich kann ein Gutachter das,obwohl ich das nacher nicht mehr wollte und rechtlich umstritten ist.Was ja Versicherungsbetrug wäre.

am 8. Februar 2010 um 14:30

Hallo,

im zweiten Gutachten ist der Vorschaden ordnungsgemäß zu erfassen und auszuweisen.

Wenn ein Fahrzeug bereits als Totalschaden abgerechnet wurde, wird es das nicht ein zweites Mal können.

Soviel sollte auch klar sein - und wohl kaum ein Gutachter würde deswegen die Konsequenzen tragen wollen.

Wüsste nicht was "er da schon machen könnte".

Nur:

Wieso kommt die Anfrage jetzt, wenn der erste Schaden im letzten Juni, der zweite bereits im September war?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 14:53

Sorry der zweite schaden war erst am 20.12.09 mein fehler. Mein fehler war auch einen Gutachter anzurufen der dann auch kam als ich nicht zuhause war kam 5 minuten zuspäht er sagte meiner Frau das es probleme gäbe und ich rief ihn darauf an und sagte das er unter diesen umständen kein Gutachten erstellen solle. Er sagte darauf was ich mir einbilden würde er würde das schon machen und er hätte ja schon zeit und arbeit damit gehabt. Jetzt will er 250 euro für nichts denn ein Gutachten habe ich nicht erhalten und auch keine Rechung.

MfG fiatsls

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 14:56

Zitat:

Original geschrieben von fiatsls

Hallo Leute hab da ein problem,hatte mit meinem Fiat zwei Unfälle an der rechten hinteren seite.Den ersten 06.07. den zeiten 20.09. KfZ wurde nicht repariet da kein zu großer schaden laut Gutachten jedoch Wirtschaftlicher totalschaden habe ich auch so von der Versicherung bezahlt beckommen. Das zum ersten Unfall,jetzt war es so KfZ stand vor der Haustür und es fuhr jemand rein.Die selbe stelle,der selbe schaden.

Meine frage wie sieht das Rechtlich aus da mein Auto ja schon vom vor schaden sprich Unvall bezahlt wurde.

Mfg fiatsls

Sorry 12.06.07 und 20.12.09 mein fehler sorry

Zu deinem Gutachter:

1. Keine Rechnung, kein Geld.

2. Kommt ne Rechnung, solltest du die Prüfen. Du hast den Gutachter gerufen, somit zahlst du zumindest schon mal für sein Erscheinen. Der hat seine Zeit ja auch nicht im Lotto gewonnen.

Zitat:

Original geschrieben von fiatsls

. Jetzt will er 250 euro für nichts denn ein Gutachten habe ich nicht erhalten und auch keine Rechung.

keine Leistung oder gar Rechnung dafür = kein Geld

kannst ja mal ne Steuerprüfung in den Raum werfen

Themenstarteram 8. Februar 2010 um 17:10

Danke euch allen.

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