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Gutachten MAM T13 19" 35ET 225 Reifen
Hallo Leute..
Ich Suche ein Gutachten für die seltenen MAM T13 Felgen (Turbinendesign) in 19" 35ET 225er Bereifung
Leider darf Keskin/MAM das Gutachten nichtmehr rausgeben, da die Produktion eingestellt werden musste, ihr seid also meine letzte Hoffnung!!
Meldet euch bitte!!
Grüße aus Berlin
Beste Antwort im Thema
Vielleicht liege ich da ja falsch, aber eingetragen heisst doch noch nicht, dass die Verwendung der Felge legal ist ?!
Wenn diese Felgen z.B. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in D nicht zulässig sind, nützt doch eine Eintragung nichts. Auch wenn technisch alles in Ordnung ist. Dem Gutachter passiert wohl nicht viel, aber Du als Halter bist doch in der Verantwortung (->Betriebserlaubnis), und du bist mit einer Felge unterwegs, die immer noch illegal ist.
Liege ich mit dieser Einschätzung falsch? Was meinen die Spezialisten?
Grüße
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39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von silon51
Hallo Leute..
Ich Suche ein Gutachten für die seltenen MAM T13 Felgen (Turbinendesign) in 19" 35ET 225er Bereifung
Leider darf Keskin/MAM das Gutachten nichtmehr rausgeben, da die Produktion eingestellt werden musste, ihr seid also meine letzte Hoffnung!!
Meldet euch bitte!!
Grüße aus Berlin
... da die Produktion eingestellt werden musste ...
Fragst du dich nicht warum?
Auch wenn die Produktion eingestellt wurde sollte es keinerlei Probleme geben das gutachten rauszurücken,es könnte aber eventuell daran liegen das sie keines dafür haben würde zu MAM passen!
Bei oz z.b habe ich mir erst vor kurzen ein Gutachten für die Futura geholt,die wird schon seit mehr als 10 jahren nicht mehr gebaut!
Fazit Nr. 1238, warum kauft ihr euch immer felgen ohne papiere???? hättet ihr bisschen die SuFu genützt würdet ihr wissen das von 100 MAM Felgenbesitzer 98 komischerweise kein gutachten haben!
Das mit dem Eintragen wird auch kein Problem, das Gutachten schon.
Ich würde ja sogar dafür bezahlen aber MAM hat mir ne Tel.Nr. von keskin gegeben.
Der Mitarbeiter dort ging so ans telefon: "Jo, Hallo?"
ich dachte ich hätte mich verwählt, aber nach der Nachfrage war ich doch richtig!
Sie haben keine Gutachten mehr. wird wahrscheinlich einfach nicht mehr gedruckt, da Sie die nichtmehr führen.
Ich hab ja noch Zeit bis Frühling und kann nur hoffen das irgendjemand ein Gutachten besitzt, ansonsten wird es wohl eine Einzelabnahme -> Daten sind alle eingestanzt.
MfG
Eingestanzte Daten interessieren heutzutage aber keinen mehr!
Hallo silon51,
frag doch mal hier, oder auch den Anbieter ob du eine Kopie/Scann/PDF vom Gutachten bekommen kannst, falls die passen.
Und für welches Fahrzeug soll das Gutachten sein?
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Und für welches Fahrzeug soll das Gutachten sein?
Skoda Superb bj 2005..
Ist baugleich mit dem Passat 3BG
Also mit den eingestanzten Daten geht gar nichts?
Hallo silon51,
ja, früher war das mal so. Da hat der Prüfer mal Eigenverantwortung übernommen.
Heute will man immer ein Gutachten haben, welches der Hersteller natürlich teuer bezahlen musste.
Ohne dem scheint nichts mehr zu laufen in Deutschland.
Moin.
Definitiv ist es so, dass es für diese Felgen KEIN GUTACHTEN MEHR gibt...
Das Gutachten wurde zurückgezogen.
Wahrscheinlich durch Erkenntnisse, die während der Lauf- und Betriebszeit dieser Felgen zum tragen kamen.
Tatsache ist, dass diese Felgen somit auch keine Betriebserlaubnis mehr haben.
So etwas ist schon etliche Male vorgekommen.
An Deiner Stelle würde ich den Hersteller / Vertrieb kontaktieren und fragen, wie die sich das vorstellen.
Gleichzeitig würde ich eine Rücknahme und Kostenerstattung vorschlagen.
FAHREN würde ich diese Felgen jedenfalls nicht !!!
Es erlischt die Betriebserlaubnis...
Hallo,
und genau auf die Ausführungen von papavomdavid bezog sich mein
Posting von gestern.
... da die Produktion eingestellt werden musste ...
Fragst du dich nicht warum?
Um klarheit zu schaffen.
Die Produktion wurde eingestellt weil es eine Verfügung von Lorinser (Mercedes veredler) gab dessen Felgen ähnlich aussehen.
Also hat das ganze nur mit dem © zutun.
Keskin selbst hat telefonisch die Wirksamkeit des Gutachten bestätigt und es mit Gutachten kein Problem gibt diese Felgen einzutragen.
Keskin verwies mich darauf mein Glück in Foren zu suchen.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von silon51
Um klarheit zu schaffen.
Die Produktion wurde eingestellt weil es eine Verfügung von Lorinser (Mercedes veredler) gab dessen Felgen ähnlich aussehen.
Also hat das ganze nur mit dem © zutun.
Keskin selbst hat telefonisch die Wirksamkeit des Gutachten bestätigt und es mit Gutachten kein Problem gibt diese Felgen einzutragen.
Keskin verwies mich darauf mein Glück in Foren zu suchen.
MfG
Nur mal kurz zur Verfahrensweise:
Du bekommst ein Gutachten irgendwo her...
Du fährst mit allem was Du hast zum TÜV...
Der freundliche Ingenieur öffnet sein Läppi..., tippt die KBA-Nummer ein und es kommt... ***NIX***
Dann macht er das Läppi wieder zu und schickt Dich heim..., ohne Eintragung.
Da kannst Du kopierte Zettelchen hinlegen, wie Du willst...
Die Telefonische Auskunft, die Du da offenbar bekommen hast..., ist schlicht falsch.
Dem TÜV-Mann ist es doch völlig wurscht, was Du ihm da für Zettel hinlegst..., für den zählt nur die Datenbank.
Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
Nur mal kurz zur Verfahrensweise:
Du bekommst ein Gutachten irgendwo her...
Du fährst mit allem was Du hast zum TÜV...
Der freundliche Ingenieur öffnet sein Läppi..., tippt die KBA-Nummer ein und es kommt... ***NIX***
Dann macht er das Läppi wieder zu und schickt Dich heim..., ohne Eintragung.
Da kannst Du kopierte Zettelchen hinlegen, wie Du willst...
Die Telefonische Auskunft, die Du da offenbar bekommen hast..., ist schlicht falsch.
Dem TÜV-Mann ist es doch völlig wurscht, was Du ihm da für Zettel hinlegst..., für den zählt nur die Datenbank.
Hallo papavomdavid ,
dem kann ich nicht ganz zustimmen.
Bei mir reichte dem Prüfer mein Ausdruck des PDF-Files.
Den "Läppi" hat er gleich zu Hause gelassen.
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
Nur mal kurz zur Verfahrensweise:
Du bekommst ein Gutachten irgendwo her...
Du fährst mit allem was Du hast zum TÜV...
Der freundliche Ingenieur öffnet sein Läppi..., tippt die KBA-Nummer ein und es kommt... ***NIX***
Dann macht er das Läppi wieder zu und schickt Dich heim..., ohne Eintragung.
Da kannst Du kopierte Zettelchen hinlegen, wie Du willst...
Die Telefonische Auskunft, die Du da offenbar bekommen hast..., ist schlicht falsch.
Dem TÜV-Mann ist es doch völlig wurscht, was Du ihm da für Zettel hinlegst..., für den zählt nur die Datenbank.
Hallo papavomdavid ,
dem kann ich nicht ganz zustimmen.
Bei mir reichte dem Prüfer mein Ausdruck des PDF-Files.
Den "Läppi" hat er gleich zu Hause gelassen.
Hallo.
"Die Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers"...
Wenn der Herr Ingenieur sich so weit aus dem Fenster lehnt und ohne Rück-Prüfung so mutig eine Eintragung vornimmt..., OK.
Kommt natürlich auch darauf an, WAS einzutragen ist. Das ist ganz individuell...
Und ich bleibe dabei:
Wenn..., aus welchen Gründen auch immer, nachvollziehbar KEIN Gutachten mehr vorliegt..., dieses also entzogen wurde..., dann wäre ich als Prüfer ganz ganz vorsichtig, trotzdem eine Betriebserlaubnis zu erteilen...
Das ist eine größere Nummer als vielleicht manche glauben...
Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
Nur mal kurz zur Verfahrensweise:
Du bekommst ein Gutachten irgendwo her...
Du fährst mit allem was Du hast zum TÜV...
Der freundliche Ingenieur öffnet sein Läppi..., tippt die KBA-Nummer ein und es kommt... ***NIX***
Dann macht er das Läppi wieder zu und schickt Dich heim..., ohne Eintragung.
Da kannst Du kopierte Zettelchen hinlegen, wie Du willst...
Die Telefonische Auskunft, die Du da offenbar bekommen hast..., ist schlicht falsch.
Dem TÜV-Mann ist es doch völlig wurscht, was Du ihm da für Zettel hinlegst..., für den zählt nur die Datenbank.
um jetzt nochmal klarzustellen das die Felgen aufjedenfall eingetragen werden können, an diejenigen die hier so Überzeugt von ihrer Meinung sind, Poste ich mal die Antwort der DEKRA:
Sehr geehrter Herr Bismark,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Eine entsprechende Änderung muss geprüft werden. Falls für die Rad-/Reifen-
kombination ein gültiges Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt und der
dort aufgeführte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen
eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle
möglich.
Leider konnten wir bei unseren Datenbankrecherchen kein solches Gutachten
für die genannten Räder in unserem Datenbestand finden. Genau sowenig gibt
es Nachweise darüber, dass ein Gutachten zurückgezogen oder offiziell für
ungültig erklärt wurde.
Sollten Sie somit ein gültiges Gutachten für die Räder anderweitig
"auftreiben" können wäre eine Prüfung auf dessen Basis möglich.
Anderenfalls könnten Sie mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) Kontakt
aufnehmen und dort nach den Möglichkeiten einer Einzelbegutachtung
fragen.
Dieser könnte z.B. auf Basis eines Festigkeitsgutachtens oder eines
Vergleichsgutachtens prüfen, ob die Verwendbarkeit eines solchen
Sonderrades an Ihrem Fahrzeug möglich ist.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Zuerst sollte geprüft werden ob die Raddaten überhaupt für Ihr Fahrzeug
geeignet sind. Dabei sollen die zulässige Radlast, die Maulweite, der
Felgendurchmesser, die Einpresstiefe, die Lochanzahl, der Lochkreis-
durchmesser und die Mittenzentrierung schon relativ passend für Ihr
Fahrzeug sein. Ggf. sind Adapter möglich, diese verändern jedoch die
effektive Einpresstiefe.
Anschließend werden die Anbauverhältnisse und Freigängigkeiten geprüft.
Abschließend folgt dann noch die Begutachtung des Fahrverhaltens mit
dynamischen Freigängigkeitsprüfungen.
Diese Prüfungen werden nach Aufwand berechnet.
Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird.
Viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von Einzelbegutachtungen
liegen im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen.
Sollten dazu Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch
die amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für
den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) selbst durchzuführen oder bei einem
Technischen Dienst zu beauftragen.
Abnahmen, welche der Eine vielleicht vornimmt wird ein Anderer u.U. strikt
ablehnen. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob bei der Nutzung
Probleme oder Schwierigkeiten zu erwarten sind.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
-------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com
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