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Gutachten oder Kostenvorschlag?

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 16:46

Hallo,

gestern ist mir einer leicht hinten aufgefahren. Die Versicherung fordert einen Kostenvoranschlag, die Werkstatt will sofort einen Gutachter hinzuziehen ohne den Schaden vorher gesehen zu haben. Die halbe Heckschürze ist gesplittert und eingedrückt. Vermutlich weil ich gerade bremste und mein Hintermann Gas gab. Ist ein Hyundai ich schätze den Schaden auf über 1000 Euro. Aber was mach ich nun? Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Danke im voraus für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:50:51 Uhr:

Soll doch die Versicherung einen schicken der einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachen erstellt.

Und merke: Der, der die Musik bestellt der bezahlt auch. In diesem Fall bezahlt den Kostenvoranschlag oder das Gutachten die Versicherung und du hast keinerlei Probleme.

MfG kheinz

Es ist immer eine hervorragende Idee den Gutachter von der Versicherung ans Auto zu lassen... NICHT!

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Soll doch die Versicherung einen schicken der einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachen erstellt.

Und merke: Der, der die Musik bestellt der bezahlt auch. In diesem Fall bezahlt den Kostenvoranschlag oder das Gutachten die Versicherung und du hast keinerlei Probleme.

MfG kheinz

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:50:51 Uhr:

Soll doch die Versicherung einen schicken der einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachen erstellt.

Und merke: Der, der die Musik bestellt der bezahlt auch. In diesem Fall bezahlt den Kostenvoranschlag oder das Gutachten die Versicherung und du hast keinerlei Probleme.

MfG kheinz

Es ist immer eine hervorragende Idee den Gutachter von der Versicherung ans Auto zu lassen... NICHT!

Anwälte, Gutachten, und Werkstätten arbeiten oft zusammen, und empfehlen sich gegenseitig.

Wenn die Versicherung einen Kostenvoranschlag will, dann würde ich den erst mal auch beauftragen. Schließlich hast du schon Kontakt aufgenommen. Die werden den Wagen schon so weit auseinander nehmen, und nach weiteren Schäden gucken, die sie auf Kosten der Versicherung reparieren können. Die Endsumme wird dann relativ teuer.

Wenn die Versicherung nicht bereit ist den Schaden zu zahlen, oder selbst einen Gutachter beauftragen will, würde ich einen Anwalt einschalten.

Was war dein Wagen denn vor dem Unfall wert?

Die richtige Vorgehensweis:

1. beim Haftpflichtschaden selbst einen unabhängigen Gutachter bestellen

2. einen Rechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen

So ist an ehesten sichergestellt, dass am Ende ein korrektes Ergebnis stehen wird. Die Gutachter- und die Anwaltskosten hat die gegnerische Versicherung zu zahlen. Eine Rechtsschutzversicherung zu haben, das wäre auch klug.

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 17:12

Der Hyundai IX20 ist 18Monate alt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Januar 2019 um 18:10:57 Uhr:

Die Gutachter- und die Anwaltskosten hat die gegnerische Verischerung zu zahlen. Eine Rechtsschutzversicherung zu haben, das wäre auch klug.

Die Kosten für Anwalt und Gutachter müssen verhältnismäßig sein. Ist der Wagen z.B. nur 500 Euro wert, bleibt man auf den Kosten sitzen. Den Tipp sollte man erst geben, wenn man weiß, was der Wagen noch wert ist.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:50:51 Uhr:

Und merke: Der, der die Musik bestellt der bezahlt auch.

Nicht wenn man unbeteiligt ist, und die Kosten verhältnismäßig sind. Ich wäre bei deinem neuen Wagen direkt zum Anwalt gegangen, um mir die Zeit für den Schriftverkehr zu sparen. Da aber bereits mit der Versicherung Kontakt aufgenommen wurde, würde ich auf der Linie so lange weiter fahren, bis ein Wiederstand kommt

wenn es über 1.000.- € geht, ist der Gutachter gerechtfertigt. Was die Versicherung sagt, wäre mir egal. Man fragt ja auch nicht die Frösche, ob man den Teich trockenlegen soll.

Natürlich bestellst du einen Gutachter den dann die gegnerische Versicherung am

Ende bezahlen muss.

Es kann nur sein das du das erstmal auslegen musst.

Ich würde nie den Gutachter der anderen Versicherung das überlassen.

Es ist doch dein Auto und dein Schaden.

Zitat:

@MvM schrieb am 16. Januar 2019 um 18:14:01 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Januar 2019 um 18:10:57 Uhr:

Die Gutachter- und die Anwaltskosten hat die gegnerische Verischerung zu zahlen. Eine Rechtsschutzversicherung zu haben, das wäre auch klug.

Die Kosten für Anwalt und Gutachter müssen verhältnismäßig sein. Ist der Wagen z.B. nur 500 Euro wert, bleibt man auf den Kosten sitzen.

Nein, das ist und bleibt auch bei tausendfacher Wiederholung falsch.

Die Anwaltskosten sind immer ersatzfähig. Die Gutachterkosten auch. Sollte der Gutachter erkennen, dass der Schaden sehr gering ist, dann macht er nur ein sehr günstiges Kurzgutachten. Bei niedrigen Fahrzeugwerten braucht man ein Gutachten schon dafür, dass man den Schaden überhaupt korrekt beziffern kann.

Denk auch noch an die sonstigen Kosten die dir entstehen, Nutzungsausfall,

Wertminderung, Auslagen die du hast usw.

Such dir eine Werkstatt, die auch ohne Gutachter einen Kostenanschlag macht.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:50:51 Uhr:

Soll doch die Versicherung einen schicken der einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachen erstellt.

Und merke: Der, der die Musik bestellt der bezahlt auch. In diesem Fall bezahlt den Kostenvoranschlag oder das Gutachten die Versicherung und du hast keinerlei Probleme.

MfG kheinz

Bei einem unverschuldeten Unfall bei dem der Verursacher feststeht, ist das mit der schlechteste Tipp den man nur geben kann.

18 Monate altes Auto, halbe Heckschürze gesplittert - natürlich ein eigener Gutachter und sonst nichts.

Nutzungsausfall, Wertminderung, ggf. nach Zerlegung Nachträge - warum sollte man sich da freiwillig mit einem Kostenvoranschlag schlechter stellen als nötig?

Die Tipps mit Gutachter der Versicherung, nur KVA, kein Anwalt kommen von den Vertretern der Versicherungen die sich noch gegenseitig auf "Danke" klicken. ;)

Einfach mal bei Google vorab nach "Rechte beim Haftpflichtschaden" "Kürzungen" "CarExpert" und ähnlichen Begriffen suchen und sich selber informieren. Ein Forum ist bei Rechtsfragen nicht unbedingt die erste Wahl, hier steht keiner für seine Aussagen gerade wenn sie falsch sind.

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 7:38

Hallo,

danke für eure Antworten.

*Moers 75

leider stehen im Internet auch widersprüchliche Aussagen zu dem Thema.

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