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Gutachten oder KVA?

Themenstarteram 7. Februar 2019 um 17:32

Hi zusammen,

vor zwei Tagen ist jemand in mein geparktes Auto gefahren und die hintere Schürze (Kunststoff) ist total verkratzt. Ebenso wird die Dame sicherlich meinen Auspuff berührt haben wenn ich mir den Schaden so ansehe.

Der Wagen selbst ist erst 2 1/2 Jahre alt.

Da die gegnerische Versicherung sich in Rekordzeit gemeldet hat und auch auf ein KVA verzichten will, da es ja ungesehen nur Kratzer sind welche man lackieren kann, wurde ich misstrauisch.

Am liebsten wäre mir ein Gutachten was ich dann über einen Anwalt laufen lassen würde, da ich nicht weiß, wie es hinter der Verkleidung und der Befestigung aussieht sowie der Auspuff, welcher meiner Meinung nach auch zu weit vor steht im Gegensatz, zur anderen Seite.

Jedoch kann ich überhaupt nicht einschätzen ob der Schaden sich über der Bagatellgrenze befindet und ich nicht doch auf Kosten hängen bleibe.

Vlt. kann ja jemand aus Erfahrung eine Einschätzung abgeben.

LG NiBi85

Beste Antwort im Thema

Die Einschätzung kannst du dir sparen und gleich zum Gutachter gehen. Das ist auf jeden Fall ein 4-stelliger Schaden. Am besten auch gleich Anwalt nehmen, dann fallen Posten wie Nutzungsausfall, ggf. Wertminderung etc. nicht unter den Tisch.

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Beim Gutachter Vorfahren und sich dort die Auskunft holen. Liegt meines Erachtens über Bagatelle und dann keinesfalls mit Kostenvoranschlag

Themenstarteram 7. Februar 2019 um 17:49

Danke dir. Wollte nächste Woche zu meinem Händler fahren und eine Einschätzung einholen. Kann man mit dieser Auskunft dann einfach zum Gutachter?

Die Einschätzung kannst du dir sparen und gleich zum Gutachter gehen. Das ist auf jeden Fall ein 4-stelliger Schaden. Am besten auch gleich Anwalt nehmen, dann fallen Posten wie Nutzungsausfall, ggf. Wertminderung etc. nicht unter den Tisch.

Fahr zu deiner Werkstatt deines Vertrauens. Die sollen sich das anschauen und ein Gutachter Termin ausmachen. Normalerweise arbeiten die mit ihren Gutachtern zusammen auf Augenhöhe. Wenn du einen Anwalt bemühen möchtest, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt.

am 7. Februar 2019 um 18:59

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 7. Februar 2019 um 19:31:30 Uhr:

Fahr zu deiner Werkstatt deines Vertrauens. Die sollen sich das anschauen und ein Gutachter Termin ausmachen. Normalerweise arbeiten die mit ihren Gutachtern zusammen auf Augenhöhe. Wenn du einen Anwalt bemühen möchtest, dann wäre jetzt der richtige Zeitpunkt.

He, genauso würde ich es auch handeln. :)

Themenstarteram 7. Februar 2019 um 20:42

Danke Euch. Werde schauen was der Händler meint. Wenn die auch von einem Gutachten sprechen gehe ich vorher direkt zum Anwalt. Hab einfach etwas schiss das der Schaden doch geringer ist und ich drauf sitzen bleibe also Gutachten etc.

Der Schaden ist das jeden Fall vierstellig :eek: ; und da bin ich nicht der Einzige der das vermutet.

Die Werkstatt deines Vertrauens wird dir das aber auch sagen, bevor sie einen Gutachter einschalten.

Ich kenne das so, dass der Gutachter, wenn er feststellt, dass der Schaden unter der Bagatellgrenze ist, nur ein Kurzgutachten macht bzw. machen muss. Dieses wird in jedem Fall von der Versicherung bezahlt. (ca. 150,-€)

Themenstarteram 7. Februar 2019 um 21:47

Danke, bin jetzt etwas beruhigt :D

Dann lass ich es mal entspannt auf mich zukommen.

am 7. Februar 2019 um 21:51

Hat die Versicherung denn die Regulierung zugesichert? Ich bin ja son Papier-Fan, da hat man was eigenes :p

Hört sich im Einfangspost komisch an.

"Da es nur Kratzer sind, die nan lackieren kann..."

Vielleicht sendet die V.Dir einen Einkaufsgutschein für Obi.

Damit Du Dir Farbe kaufen und lackieren kannst.

Mein erster Gang wäre zum Anwalt und danach zu einem freien Gutachter.

Wenn einem die Versicherung schon am Anfang mit "drüberlackieren" kommt, dann kann man sich ausmalen wie die weitere Abwicklung abläuft.

Meine aktuelle Winterschlampe (Astra Bj. 2006 ) hatte einen ähnlichen Schaden nach einem kleinen Auffahrunfall.

Schaden lt. Gutachten 1200 €.

Zitat:

@NiBi85 schrieb am 7. Februar 2019 um 18:32:15 Uhr:

...

Jedoch kann ich überhaupt nicht einschätzen ob der Schaden sich über der Bagatellgrenze befindet und ich nicht doch auf Kosten hängen bleibe.

...

allein schon deshalb ist mMn der Gang zum Gutachter absolut gerechtfertigt.

Wenn ich es auf den Bildern richtig erkenne, ist das ein Suzuki Swift Sport.

Bei der hinteren Stoßstange ist zum einen die untere nicht lackierte Spoilerblende beschädigt und zum zweiten scheinen mir nach den Bildern die "Kratzer" so tief zu sein, das hier ein Materialabtrag statt gefunden hat. Wenn sich dieses bei der Besichtigung am Fahrzeug bestätigt, dann ist die Stoßstange zu erneuern.

Der Swift gehört ferner zu den Fahrzeugen, bei denen bei einem Heckschaden die Rückwand konstruktionsbedingt sehr genau zu prüfen ist, da es hier oft zu Verformungen kommt.

Der Schaden ist somit deutlich über der Bagatellschadengrenze und bei dem Alter des Fahrzeugs wird, wenn der Zustand und die Vorgeschichte entsprechend sind auch eine merkantile Wertminderung anfallen. Daher ab zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens.

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