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Gutachten wird von Gegnerischen Versicherung nicht bezahlt !

Themenstarteram 17. Mai 2012 um 9:36

Hallo,

mir wurde an meinem Ford Focus Bj.2007 der linke vordere Kotflügel,die Fahrertüre und der linke Aussenspiegel während des Parkens beschädigt.Nach Klärung der Schuldfrage wurde in einer Fachwerkstatt ein Kostenvoranschlag erstellt und der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Die Übernahmeerklärung wurde in der Werkstatt unterzeichnet.Eine Woche später stellte ein hinzugezogener Gutachter(Wertminderung) auf Anraten ein Gutachten ,das bei der gegnerischen Versicherung eingereicht wurde.Der Schaden plus Leihwagen wurde bezahlt,aber das Gutachten nicht wegen des Kostenvoranschlages der Werkstatt der früher eingereicht wurde.Wer kann eventuell Tipps geben????

Beste Antwort im Thema

natürlich muss die Versicherung das Gutachten bezahlen.

 

Und auch die Wertminderung.

 

Setze denen schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Regulierung der Rechnung und des Minderwert.

 

Wenn der Ausgleich bis dahin nicht erfolgt ist, beauftrage einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Beitreibung.

 

Das Honorar des Anwalts ist dann ebenfalls von der Versicherung zu erstatten. Aber ruf da bitte nicht an, du bekommst nur dumme oder falsche Auskünfte.

 

Wer schreibt, der bleibt..... :)

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natürlich muss die Versicherung das Gutachten bezahlen.

 

Und auch die Wertminderung.

 

Setze denen schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Regulierung der Rechnung und des Minderwert.

 

Wenn der Ausgleich bis dahin nicht erfolgt ist, beauftrage einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Beitreibung.

 

Das Honorar des Anwalts ist dann ebenfalls von der Versicherung zu erstatten. Aber ruf da bitte nicht an, du bekommst nur dumme oder falsche Auskünfte.

 

Wer schreibt, der bleibt..... :)

Ich lese hier ja immer munter mit.

Nun mal die Frage an die Fachleute.

Wenn ich Zeit und Lust habe, kann ich mir den Weg zu Anwalt nicht sparen?

Fristsetzung von 14 Tagen ist klar.

Aber wenn ich ja sämtliche Zahlen habe ( Gutachterkosten, Wertminderung etc.) könnte ich nicht selber einen Mahnbescheid auf die Reise schicken?

klar Joschi, kannst du natürlich auch machen.

 

Du must aber damit rechnen, dass dagen Wiederspruch eingelegt wird.

 

Und dann kommt es zum Prozess vor einem Amsgericht. Und spätestens dann solltest du anwaltlich Hilfe in Anspruch nehmen, da ein Laie damit wohl überfordert wäre.

 

Und wenn die Versicherung sich hier so dämlich anstellt hat Sie doch selber Schuld, wenn hier weitere Kosten produziert werden.

 

In solchen Fällen muss man wirklich kein schlechtes Gewissen haben, wenn man einen Anwalt beauftragt.

 

Ganz im Gegenteil

 

am 17. Mai 2012 um 12:11

Und wie so oft wissen wir nicht, mit welcher Begründung der Versicherer hier die Kosten des Gutachtens nicht übernimmt.

 

Schuldfrage geklärt, Kostenvoranschlag erstellt, Reparaturkostenübernahme bestätigt, Reparatur angefangen/ausgeführt - wozu dann noch ein Gutachten, indem möglicherweise nur die Zahlen aus dem Kostenvoranschlag wiederholt werden und festgestellt wurde, das keine Wertminderung entstanden ist? Dann wären - nach meiner Ansicht nach zu Recht - die Kosten des Gutachtens nicht zu erstatten.

Dank dir Delle.

Meine Idee dahinter war:

Geh ich zum Ra, selbst wenns ein guter und schneller ist, geht der Brief frühestens am nächsten Tag raus. Als freundlicher Mensch setzt der RA dann noch mal eine Frist. Dann wird es vermutlich eine Antwort von der Versicherung geben, mein RA antwortet darauf, und so gehen dann mal 6 - 8 Wochen ins Land bis man sich ohne Gericht geeinigt hat.

Bei einem Mahnbescheid gibt es aber kein Spiel auf Zeit. Ich zahle innerhalb 14 Tage oder lege Widerspruch ein.

Ich dachte so könnte man schneller an sein Geld kommen.

Das Mahnverfahren ist ein schnelles und wirksames Verfahren, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.

Ist jedoch zu erwarten, dass der Schuldner den Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnimmt (z.B. eine Versicherung), ist kein zeitlicher Vorteil zu erwarten. Das Mahnverfahren geht dann über in einen normalen Zivilprozess.   

Zu bedenken ist, dass beim Mahnverfahren der Schuldner sich in Verzug befinden muss.

Anderenfalls ist der Schuldner nicht verpflichtet, die in dem Mahnbescheid ggfs. aufgeführten Nebenforderungen zu bezahlen.

 

O.

Zitat:

<em>Original geschrieben von xAKBx </em>

Und wie so oft wissen wir nicht, mit welcher Begründung der Versicherer hier die Kosten des Gutachtens nicht übernimmt.

 

Schuldfrage geklärt, Kostenvoranschlag erstellt, Reparaturkostenübernahme bestätigt, Reparatur angefangen/ausgeführt - wozu dann noch ein Gutachten, indem möglicherweise nur die Zahlen aus dem Kostenvoranschlag wiederholt werden und festgestellt wurde, das keine Wertminderung entstanden ist? Dann wären - nach meiner Ansicht nach zu Recht - die Kosten des Gutachtens nicht zu erstatten.

Egibt sich bereits aus dem Einganspost des TE. 

 

Einfache Dreisatzrechnung: 

 

Ford + Unfall = Wertminderung 

 

 

 

 

:D

Ford ohne Unfall = Wertminderung:D

Das ist aber dann nur ein Zweisatz........:D

und ein Einsatz lautet:

found on road dead:D

Themenstarteram 18. Mai 2012 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Und wie so oft wissen wir nicht, mit welcher Begründung der Versicherer hier die Kosten des Gutachtens nicht übernimmt.

Schuldfrage geklärt, Kostenvoranschlag erstellt, Reparaturkostenübernahme bestätigt, Reparatur angefangen/ausgeführt - wozu dann noch ein Gutachten, indem möglicherweise nur die Zahlen aus dem Kostenvoranschlag wiederholt werden und festgestellt wurde, das keine Wertminderung entstanden ist? Dann wären - nach meiner Ansicht nach zu Recht - die Kosten des Gutachtens nicht zu erstatten.

Hallo konifere,

der Versicherer verweigert die Zahlung mit der Begründung,daß der Kostenvoranschlag der Werkstatt zuerst eingereicht wurde und er sich nach diesem richtet.Die Wertminderung wurde aber in dem Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht erwähnt,daher das spätere Gutachten mit der festgestellten Wertminderung. Gruß,boulae

Zitat:

Original geschrieben von Boulae

Hallo,

mir wurde an meinem Ford Focus Bj.2007 der linke vordere Kotflügel,die Fahrertüre und der linke Aussenspiegel während des Parkens beschädigt.Nach Klärung der Schuldfrage wurde in einer Fachwerkstatt ein Kostenvoranschlag erstellt und der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Die Übernahmeerklärung wurde in der Werkstatt unterzeichnet.Eine Woche später stellte ein hinzugezogener Gutachter(Wertminderung) auf Anraten ein Gutachten ,das bei der gegnerischen Versicherung eingereicht wurde.Der Schaden plus Leihwagen wurde bezahlt,aber das Gutachten nicht wegen des Kostenvoranschlages der Werkstatt der früher eingereicht wurde.Wer kann eventuell Tipps geben????

.Nach Klärung der Schuldfrage wurde in einer Fachwerkstatt ein Kostenvoranschlag erstellt und der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Die Übernahmeerklärung wurde in der Werkstatt unterzeichnet...

Kommt mir aber Spanisch vor,Frage; wer hat die Schuldfrage geklärt..? wer hat dein Wagen in die Werkstatt gebracht u, wer hat die Werkstatt beauftragt ein Kostenvoranschlag zu machen..???

u. wie kommt dein Kostenvoranschlag zur gegnerischen Versicherung??...Was wurde da genau in der Werkstatt unterschrieben...??? Ich hatte in den letzten 20j. etwa 7 Unfälle Unschuldig, alle meine sind so nicht abgelaufen....

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von -niewieder-

Zitat:

Original geschrieben von Boulae

Hallo,

mir wurde an meinem Ford Focus Bj.2007 der linke vordere Kotflügel,die Fahrertüre und der linke Aussenspiegel während des Parkens beschädigt.Nach Klärung der Schuldfrage wurde in einer Fachwerkstatt ein Kostenvoranschlag erstellt und der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Die Übernahmeerklärung wurde in der Werkstatt unterzeichnet.Eine Woche später stellte ein hinzugezogener Gutachter(Wertminderung) auf Anraten ein Gutachten ,das bei der gegnerischen Versicherung eingereicht wurde.Der Schaden plus Leihwagen wurde bezahlt,aber das Gutachten nicht wegen des Kostenvoranschlages der Werkstatt der früher eingereicht wurde.Wer kann eventuell Tipps geben????

.Nach Klärung der Schuldfrage wurde in einer Fachwerkstatt ein Kostenvoranschlag erstellt und der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Die Übernahmeerklärung wurde in der Werkstatt unterzeichnet...

Kommt mir aber Spanisch vor,Frage; wer hat die Schuldfrage geklärt..? wer hat dein Wagen in die Werkstatt gebracht u, wer hat die Werkstatt beauftragt ein Kostenvoranschlag zu machen..???

u. wie kommt dein Kostenvoranschlag zur gegnerischen Versicherung??...Was wurde da genau in der Werkstatt unterschrieben...??? Ich hatte in den letzten 20j. etwa 7 Unfälle Unschuldig, alle meine sind so nicht abgelaufen....

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 8:44

hallo niewieder,

zu deinen Fragen nun die Antworten,

Frage Nr.1: die Polizei,

Frage Nr.2:Ich,

Frage Nr.3:Ich(Reperaturübernahme keine Feststellung der Wertminderung)

Frage Nr.5:Durch die Werkstatt

Frage Nr.6:Wie Nr.3

Gruß,boulae

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