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Gutachter ermittelt den Vollkaskoschaden

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 15:09

Bei meinem jetzigen Fahrzeug besteht der Verdacht, das es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Das Fahrzeug ist ca. 10 Monate alt und hat ca. 11500 Km gelaufen. Jetzt hat meine Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt. Gefällt mir in keinster Weise!!!!

Bei der Schadensbegutachtung bin ich anwesend gewesen und zu dem Schluss gekommen, das dieser Gutachter unter Umständen versteckte Schäden nicht erfasst hat.

Ein weiterer Streitpunkt war die Festsetzung der Werkstattstundenlöhne. Für die Kalkulation sollten die Werkstattstundenlöhne der freien Werkstätten benutzt werden. Eine Markenwerkstatt kann bedeutend höher liegen. Für mich würde es bedeuten: Das Gutachten stimmt nicht. Der Gesamtschaden wird dadurch geringer ausfallen. Unter Umständen wird es kein Totalschaden mehr sein. Wird der Schaden in einer Markenwerkstatt repariert würde der Schaden wieder bedeutend höher ausfallen. Ist dann unter Umständen wieder ein Totalschaden. Davon habe ich allerdings nichts.

Hintergrund: Ich will das Fahrzeug nicht reparieren lassen. Je höher der Schaden oder ein Totalschaden wäre mir sehr angenehm. Es sollte ein möglichst kleiner Restwert am Fahrzeug vorhanden sein. Die komplette Schadensumme wollte ich in ein Neufahrzeug investieren. Dann wird auch die Mehrwertsteuer ausgezahlt. Auch wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.

Auf der anderen Seite kann mir der Versicherungsgutachter die Reparaturwerkstatt nicht vorschreiben. Setzt der Versicherungsgutachter die falschen Stundenlöhne ein, werde ich das Gutachten nicht anerkennen. Außerdem müsste er für versteckte Mängel noch eine Pauschale einsetzen.

Was für einen rechtlichen Spielraum habe ich? Hat jemand mit solchen Gutachten schon irgendwelche Erfahrungen gesammelt.

Beste Antwort im Thema

Na klar mache ich das, was ich für richtig halte......:)

 

Zum Beispiel dir mitteilen, dass du nicht alle Latten am Zaun hast.

 

In diesem Sinne wünsche ich dir noch ein schöne Leben. 

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Hallo,

vorweg angemerkt, es handelt sich bei dir um einen Kaskoschaden, da gilt das Vertragsrecht nach der AKB.

Du hast hier keine freie Gutachterwahl usw.

Dann kommt es darauf an, ob Du einen Vertrag mit Werkstattbindung abgschlossen hast.

Wenn ja, wird in der Regel davon ausgegangen, dass Du das Fahrzeug dort auch bei dieser Werkstatt reparieren lässt.

Beauftragst Du hingegen deine markengebundene Fachwerkstatt mit der Reparatur, musst Du unter Umständen einen Teil der Reparatur aus eigener Tasche bezahlen. Das gilt aber nur, wenn Du solch einen Vertrag abgeschlossen hast.

Der Gutachter wird das Auto vermutlich sowieso platt machen auch schon deshalb, weil versteckte Schäden ohne Demontage von Anbauteilen nicht so ohne weiteres einsehbar sind.

Wenn es ein Totalschaden ist, dann wird Wiederbeschaffungswert-Restwert abgerechent. Der Versicherung kommt dieses Abrechnung um einiges günstiger als eine Reparatur des Fahrzeuges.

Und auch deine Selbstbeteiligung wird noch abgezogen.

Rechtliche Schritte solltest Du hier tunlichst vermeiden, dann das bezahlst Du alles schön von deiner eigenen Kasse.

Kaskoschaden = Vertragsrecht nach der AKB des Versicherers

Haftpflichtschaden = Art und Umfang des Schadenersatzes nach § 249 BGB

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Hintergrund: Ich will das Fahrzeug nicht reparieren lassen. Je höher der Schaden oder ein Totalschaden wäre mir sehr angenehm. Es sollte ein möglichst kleiner Restwert am Fahrzeug vorhanden sein. Die komplette Schadensumme wollte ich in ein Neufahrzeug investieren. Dann wird auch die Mehrwertsteuer ausgezahlt. Auch wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.

 

Das ist schon klar, viele möchten das...:rolleyes:

Aber den Restwert ermitelt jeder Sachverständige allein und lässt sich da bestimt nicht reinreden. Oder meinst du der lässt sich da beeinflusen, blos weil du möglichst viel Geld am Schaden verdienen möchtest?

 

Auf der anderen Seite kann mir der Versicherungsgutachter die Reparaturwerkstatt nicht vorschreiben. Setzt der Versicherungsgutachter die falschen Stundenlöhne ein, werde ich das Gutachten nicht anerkennen. Außerdem müsste er für versteckte Mängel noch eine Pauschale einsetzen.

 

Da würde ich dir empfehlen, erst einmal in deinen Versicherungsvertag zu sehen. Wenn dort Einschränkungen bestehen, kann die Versicherung sehr wohl bestimmen, welche Stundenlöhne zu berücksichtigen sind. Und "Pauschalen" für Reparaturweiterungen gibt es auch nicht. Wenn eine Reparaturweiterung vorliegt, wird nachbesichtigt und wenn nötig eine Rechnungsprüfung durchgeführt.   

 

 

Was für einen rechtlichen Spielraum habe ich? Hat jemand mit solchen Gutachten schon irgendwelche Erfahrungen gesammelt.

 

Hier gibt es überhaupt keinen "Spielraum" Entweder ist das Gutachten nach der gültigen AKB korrekt erstellt oder nicht.

 

Wenn das nicht der Fall ist, dann kannst du in das Sachverständigenverfahren gehen. Das kostet aber Geld und ist mit Risiken behaftet. Aber bitte löse dich mal ganz schnell von dem Gedanken, dass hier ein SV den du dann beauftragen musst ein Gutachten "nach deinen Wünschen" anfertigt.

 

 

 

Also, erst mal das Gutachten abwarten, alles in Ruhe prüfen und dann mit der Versicherung schnacken. Und denke daran, der Ton macht die Musik. Drohst du gleich mit "Feuer aus allen Rohren" wirst du ganz bestimmt abblizen.    

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 17:36

@Dellenzaehler

Da hast du Recht. Man sollte nicht gleich mit rechtlichen Schritten drohen. Das Thema mit der Mehrwertsteuer bei nicht ausgeführter Reparatur sollte auch nicht das Thema sein. Meine Versicherung hatte auch schon zugestimmt.

Auf der anderen Seite kann ich der Werkstatt, wo das Gutachten erstellt wurde, keinen "reinen Wein" einschenken. Man würde sofort unangenehme Fragen stellen. Unter Umständen würde ich dann einige unangenehme Sanktionen erhalten.

Für den Streitfall habe ich eine Rechtsschutzversicherung mit Gutachter Anbindung.

Ich finde es doch schon sehr befremdlich das beim Gutachten mit den Löhnen der freien Werkstätten gerechnet wird und bei der Reparatur dann doch mit den Löhnen der Fachwerkstätten unter Umständen abgerechnet wird. Das ist wieder so typisch Deutschland.

 

Hast du eine Werkstattbindung in deinem Vertrag ?

@Johann

Moin,

 

Du hast uns aber noch nicht mitgeteilt, ob in Deinem Versicherungsvertrag in der Kasko Werkstattbindung versichert ist.

Werkstatt keinen "reinen Wein" einschenken, wenn das KFZ sowieso Totalschaden ist ??

Delle war schneller

Wie schon gesagt kommt es auf die Vertragsgestaltung an - sollte ein Vertrag mit Vergünstigung durch Werkstattbindung geschlossen sein, muss sich der Kunde die Stundenverrechnungssätze der freien Werkstatt im Kaskoschadenfall schon anrechnen lassen.

Aber erstmal lockern und abwarten: Wenn das Auto gerade 11 Monate alt ist, kann bei einem Totalschaden durchaus noch Neuwerterstattung bei dem Alter und der Laufleistung vereinbart sein. Prüf das mal im Vertrag.

Je nach Vertrag kann bis zu 12/18/24 Monaten (je nach Versicherer und abgeschlossenem Tarif) im Totalschadenfall der Neupreis des Fahrzeugs erstattet werden.

Unter Umständen ist ja sogar alles besser als gedacht:

Vielleicht viel dem Sachverständigen schon bei überschlägiger Bewertung des Schadens schon auf, dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist. Dann wird hier und da schon mal auf eine exakte Kalkulation bis ins "letzte Detail" verzichtet, wenn schon die überschlägige Kalkulation einen TTS ergibt.

Also Abwarten und Tee trinken - vielleicht ist ja alles halb so wild...

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

 Das ist wieder so typisch Deutschland.

"Typisch Deutschland" ist für mich, wenn man schon jammert, dass man für einen Unfall zu wenig Geld bekommt, bevor man überhaupt das Gutachten gesehen hat.:rolleyes:

 

Mach Dir mal keine verfrühten Sorgen, die Kasko-Entschädigungen in Deutschland wird dem "Mein-Heiligs-Blechle-Denken" schon gerecht.

 

Wie schon gesagt: Gutachten abwarten, Neupreis im Vertrag prüfen und dann sehen, was Sache ist.

 

 

am 21. Februar 2012 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

"Typisch Deutschland" ist für mich, wenn man schon jammert, dass man für einen Unfall zu wenig Geld bekommt, bevor man überhaupt das Gutachten gesehen hat.:rolleyes:

Der TE scheint eh ein etwas - ich nenn es mal - gestörtes Verhältnis zu unserem Rechtsstaat zu haben:

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

In einigen anderen Threads hatte ich dies auch schon angedeutet, ohne Rechtsschutzversicherung ist man in Deutschland ein Nichts, ein Opfer!

Vor einigen Tagen wollte mich eine Inkasso Firma über einen ordinären Umgangston einschüchtern und abzocken. Durch die vorhandene Rechtsschutzversicherung kann ich mir einen Anwalt leisten. Die Inkasso wird "Feuer" kriegen.

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

@Dellenzaehler

Da hast du Recht. Man sollte nicht gleich mit rechtlichen Schritten drohen. Das Thema mit der Mehrwertsteuer bei nicht ausgeführter Reparatur sollte auch nicht das Thema sein. Meine Versicherung hatte auch schon zugestimmt.

Auf der anderen Seite kann ich der Werkstatt, wo das Gutachten erstellt wurde, keinen "reinen Wein" einschenken. Man würde sofort unangenehme Fragen stellen. Unter Umständen würde ich dann einige unangenehme Sanktionen erhalten.

Für den Streitfall habe ich eine Rechtsschutzversicherung mit Gutachter Anbindung.

Ich finde es doch schon sehr befremdlich das beim Gutachten mit den Löhnen der freien Werkstätten gerechnet wird und bei der Reparatur dann doch mit den Löhnen der Fachwerkstätten unter Umständen abgerechnet wird. Das ist wieder so typisch Deutschland.

muss ich das jetzt verstehen??? oder kommt nur mir das iwie komisch vor ???

am 22. Februar 2012 um 2:46

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

muss ich das jetzt verstehen??? oder kommt nur mir das iwie komisch vor ???

Ich finde den TE bzw. seine bisherigen Postings komisch bis befremdlich, insofern…

*hüstel*

naja für mich hörts sich so an:

auto gefällt mir nich mehr, also wirds in graben gesetzt (oder ähnliches), und nu soll mit möglichst wenig eigenem kapital ne geile neue karre her,

*hüstel*

naja wie gesagt is nur meine pers meinung und soll keine unterstellung sein

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 15:17

Einige User der Motor-Talk Plattform scheinen noch sehr jung zu sein und haben aus diesem Grund noch keine Erfahrung sammeln können. Aus diesem Grund erwarte ich auch nicht das meine Postings von den unerfahrenen Usern inhaltlich verstanden werden.

Und richtig, Deutschland halte ich auf sehr vielen Gebieten als völlig durchgeknallt. In Europa gibt es kein anderes Land, wo so abgezockt wird wie in Deutschland.

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 17:55

Große Erleichterung bei mir!!!!!!!! Das Auto ist ein Totalschaden. Der Restwert unter Umständen noch verhandelbar. Eine Werkstattbindung habe ich nicht.

Bei der Begutachtung ist mir aufgefallen, das der Gutachter anscheinend nicht alles gesehen hatte und auf meine Hinweise immer tatsächlich sagte. Bei der Festsetzung der Werkstattkosten, wollte er die marktüblichen Löhne der freien Werkstätten benutzen. In meinem Versicherungsvertrag gibt es keine Werkstattbindung. Des weiteren hatte der Gutachter durchblicken lassen, das seine errechnete Endsumme unter Umständen noch verhandelbar wäre. --- Muss ich einmal antesten.

Mein Misstrauen gegenüber dem parteiischen Gutachter von der Versicherung, hatte seine volle Berechtigung.

Der Werkstattmeister meiner Fachwerkstatt ließ durchblicken, das der errechnete Sachschaden, den der Gutachter ermittelt hatte, völlig unwichtig sei. Kommt der Werkstattmeister bei der Reparatur auf eine andere Summe, wird die Versicherung auch diese Summe bezahlen.

Aus diesem Grund hatte ich den Eindruck, das man mich finanziell über den Tisch ziehen wollte.

Bei dem Unfallfahrzeug werden bestimmt einige Karosserie Bauer hell auf begeistert sein. Mit viel Eigenleistung kann man das Fahrzeug wieder reparieren.

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