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Gutachter gibt Werkstatt vor, muss ich jetzt zu dieser? (War: Neues Thema)

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 5. September 2019 um 21:20

Guten Tag,

 

ich habe soweit nichts zu dem Thema gefunden und möchte deshalb mal einen Post eröffnen.

 

Vor 2 Wochen hatte ich einen Unfall auf einem Parkplatz.

Der andere Unfall beteiligte ist mir rückwärts in die rechten Türen gefahren, während ich Schrittgeschwindigkeit gefahren bin.

Die Schuldfrage ist noch nicht ganz geklärt. Die Versicherung hat mir jedoch mitgeteilt das dadurch, dass er rückwärts und ich vorwärts gefahren bin, hat er mir theoretisch die vorfahrt genommen.

 

Jetzt war die Vergangenen Tage der Gutachter von der VHV bei uns und hat den schaden vorab auf 6000€ geschätzt.

Da ich zu dem Zeitpunkt arbeiten musste, hat mein Vater zusammen mit dem VHV Gutachter den Golf begutachtet.

Mein Vater hat mehrmals darauf hingewiesen, dass wir den Wagen bei Vw wieder instant setzen lassen möchten.

Anschließend fragte uns der Gutachter ob er einen Reparaturauftrag an Vw übermitteln soll, das hat mein Vater

verneint.

Jetzt ist das Gutachten bei uns eingegangen und die Reparatur soll bei ~6500€ Brutto liegen.

Jedoch wurde mit einem Stundensatz von 160€ gerechnet (Vw halt). Normalerweise nutzt VHV wohl den Stundensatz von 100€.

Jedoch wurde ein Leihwagen oder ein Entschädigung für den Nutzungsausfall ( laut Gutachter dauert die Rep. 4-5) nicht berücksichtigt.

Außerdem steht ganz klar im Gutachten „ Reparaturaftrag an VW in *** übermittelt“.

 

Da wäre meine Frage: bin ich jetzt verpflichtet wenn ich die Summe annehme zu VW in *** zu fahren oder kann ich dann immernoch sagen, dass ich lieber zu meiner Werkstatt des Vertrauens fahren möchte.

 

 

Hat da Jemand erfahrungen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Niklas

Asset.JPG
Beste Antwort im Thema

Im Gutachten steht immer nur die voraussichtliche Dauer der Reparatur und ggfls. die Höhe einer etwaigen Nutzungsentschädigung, aber nichts von Mietwagen.

Ob dir die VW-Stundensätze zustehen, richtet sich ein wenig nach dem Alter des Fahrzeuges, wo es bisher gewartet wurde usw. Wobei ist es allerdings "lustig" finde, bei der Begutachtung mehrmals auf Reparatur durch VW zu pochen, damit deren Stundensätze im Gutachten kalkuliert werden, und dann den Billigheimer nehmen zu wollen. Bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten wird die MwSt. nicht ausgezahlt.

Kleiner Nachtrag: Sehr aussagekräftig, die Überschrift zu deinem Thema.

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Im Gutachten steht immer nur die voraussichtliche Dauer der Reparatur und ggfls. die Höhe einer etwaigen Nutzungsentschädigung, aber nichts von Mietwagen.

Ob dir die VW-Stundensätze zustehen, richtet sich ein wenig nach dem Alter des Fahrzeuges, wo es bisher gewartet wurde usw. Wobei ist es allerdings "lustig" finde, bei der Begutachtung mehrmals auf Reparatur durch VW zu pochen, damit deren Stundensätze im Gutachten kalkuliert werden, und dann den Billigheimer nehmen zu wollen. Bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten wird die MwSt. nicht ausgezahlt.

Kleiner Nachtrag: Sehr aussagekräftig, die Überschrift zu deinem Thema.

Warum wurde denn kein eigener Gutachter beauftragt? Mit 6.500,- brutto beide Türen, die Seitenwand und den Schweller auswechseln ... wird wohl nicht ganz reichen. Wertminderung etc. kommen ja auch noch dazu.

Ab zum Anwalt und einen eigenen Gutachter draufschauen lassen. Wird doch sonst wieder nur eine Lachnummer.

Zuerst einmal hat er der Begutachtung durch die VHV zugestimmt, da wird ein weiteres Gutachten nicht einfach.

(Ist die VHV die generische VS, oder die Vollkasko auf Grund der unklaren Schuldfrage?)

Möchte der TE nun fiktiv abrechnen wird die VHV wohl versuchen die Stundensätze zu reduzieren.

Es wurde ein Reparaturauftrag übermittelt:

Stell das Fahrzeug bei VW auf den Hof. Sollten weitere Kosten entstehen, klärt VW das mit der VHV ab.

Auch die Mietwagenkosten werden dort direkt mit der VHV abgerechnet.

Wie hoch ist die Wertminderung laut Gutachten?

Ist keine Aufgeführt ist die VHV Ansprechpartner.

Alles in allem würde ich mich mit damit nicht groß befassen und stimme paul zu: Anwalt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. September 2019 um 08:33:49 Uhr:

Ob dir die VW-Stundensätze zustehen, richtet sich ein wenig nach dem Alter des Fahrzeuges, wo es bisher gewartet wurde usw.

Warum wird dieser Unsinn eigentlich immer wieder verbreitet?

Weil es gängige Rechtsprechung ist.

Wenn aber in diesem Fall der Gutachter der Versicherung schon den VW-Stundensatz angesetzt hat, wird es da kein Problem geben.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 6. September 2019 um 10:35:48 Uhr:

Weil es gängige Rechtsprechung ist.

Nein, ist es nicht. Auch das ist Unsinn.

Klär das doch direkt mit dem BGH ab.

Der meint nämlich im Leitsatz (VI ZR 182/16) "Bei Fahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann der Verweis auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer "freien" Fachwerkstatt insbesondere dann unzumutbar sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht wiederlegt wird."

Gilt übrigens auch für Fahrzeuge jünger als drei Jahre.

"technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit"

Dies ist in einer freien Werkstatt in aller Regel ggü. einer markengebundenen Fachwerkstatt nicht gegeben.

Die bloße Behauptung dessen dürfte nicht ausreichen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. September 2019 um 11:06:21 Uhr:

Klär das doch direkt mit dem BGH ab.

Da brauche ich nichts abklären, es ist klar!

Zitat:

Der meint nämlich im Leitsatz (VI ZR 182/16) "Bei Fahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann der Verweis auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer "freien" Fachwerkstatt insbesondere dann unzumutbar sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht wiederlegt wird."

Gilt übrigens auch für Fahrzeuge jünger als drei Jahre.

Auch wenn der BGH seit Jahren rumeiert und versucht, irgendwelche willkürlichen Kriterien aufzustellen, steht ihm dies nicht zu! Er ist kein Gesetzgeber.

Die Diktion des § 249 BGB ist eindeutig. Der erlittene Vermögensschaden ist vollständig auszugleichen.

Dies ist durch eine Reparatur in einer freien Werkstatt, selbst wenn sie technisch gleichwertig ist, nicht gegeben.

Ein Verweis auf eine günstigere Schadensbeseitigung, im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots, kann sich deshalb immer nur auf eine andere Markenwerkstatt beziehen. Fahrzeugalter und Wartungshistorie spielen keine Rolle.

Zitat:

@NiklasMitDemGolf7 schrieb am 5. September 2019 um 23:20:32 Uhr:

 

Da wäre meine Frage: bin ich jetzt verpflichtet wenn ich die Summe annehme zu VW in *** zu fahren oder kann ich dann immernoch sagen, dass ich lieber zu meiner Werkstatt des Vertrauens fahren möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Niklas

Um dann Deine Frage auch noch zu beantworten. Natürlich kannst Du auch zu der Werkstatt Deines Vertrauens fahren. Wenn die die Reparatur gemäss dem Gutachten mit Ihren voraussichtlich niedrigeren Stundensätzen durchführen, wird sich die Versicherung vermutlich freuen, weniger bezahlen zu müssen.

Bei meinem Golf Variant hat eine VW-Werkstatt übrigens mal beide rechte Türen und den Schweller für 3.500€ ersetzt. Bei Dir kommt noch das Seitenteil dazu, aber es sind ja auch 6.500€ angesetzt. Sollte passen, auch wenn die Reparatur an meinem Golf schon ein bisschen her ist.

Ist nur sehr schwer, vor Gericht gegen den BGH zu argumentieren. Fällst du meist mit auf die Nase.

Themenstarteram 6. September 2019 um 20:34

Hallo,

 

danke erstmal für die Zahlreichen Antworten und die Hinweise die Ihr mir gegeben habt.

Es tut mir leid dass die Überschrift neues Thema heißt.

Es kann sein, dass ich gepennt habe. Hatte nämlich nur 5h Schlaf und das war mein erster Post seit langem ;).

Zurück zum Thema:

Das wir mehrfach gesagt haben, dass wir zu VW fahren möchten hat den Grund, weil die Nachbarin welche uns damals die Versicherung Vermittelt hat uns dazu geraten hat.

Sie arbeitet als Versicherungskauffrau für ein Deutsches Unternehmen.

Sie hatte gesagt, dass man sofort auf VW hinweisen sollte, damit auch am ende nichts anderes behauptet wird. Solange Vertraglich nichts anderes Festgelegt ist es doch auch frei zu jeder Werkstatt zu fahren?.

Thema Anwalt:

Mein Vaters bester Freund ist als Anwalt bei einer Bank tätig und kümmert sich auch um alles in meiner Familie wenn das Thema Gericht fällt.

Also Thema Anwalt bin ich schon dran ;).

Unser Anwalt hat uns aber dazu geraten, erstmal die Füße still zu halten. Die gegnerische Versicherung hat sich nämlich als sehr kooperativ erwiesen, da wollten wir das Wort „Anwalt“ noch als Ass behalten.

Gesetzlich steht es mir meines Wissens zu, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Meine Versicherung ist die Kravag und die gegnerische die VHV.

Die VHV hatte bei dem Gutachten geschrieben: Unfallhergang laut Unfallbeteiligter Haftpflicht schaden.

 

Das gutachten behauptet, dass der Wiederbeschaffungswert bei 9500€ liegt.

Wenn ich jedoch bei mobile suche, finde ich nichts was mit der gleichwertigen Ausstattung im 4-stelligen Bereich liegt.

Wenn ich es richtig verstehe, meint die Versicherung, dass der Unfall den Wert nach der Reparatur sich um nur 190€ reduziert.

Ist das so richtig?

Meiner Meinung nach war der Wagen vor dem Unfall 10500€ wert. Wir hatten diesen nämlich im Jahr 2017 ende Juli bei einem Vw Vertragshändler gekauft für 11600€ und damals war er ausschließlich bei VW Scheckheft gepflegt.

Bei dem Wagen ist die komplette Bremse vorne+Tüv und reifen von Conti frisch.

Außerdem ist der Service inkl. Ölwechsel nur 6 Monate alt.

 

Ich glaube mal wir holen uns einen richtigen Gutachter :).

Asset.JPG

Ist halt das typische Ergebnis, wenn der "unabhängige" Sachverständige der Versicherung kommt, die (möglichst wenig) zahlen soll.

Ende Juli 2017 für 11.600,- € gekauft, da halte ich den Wert von 9.500,- € zwei Jahre mit einigen km mehr durchaus für vertretbar.

Themenstarteram 6. September 2019 um 22:31

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. September 2019 um 22:41:44 Uhr:

Ist halt das typische Ergebnis, wenn der "unabhängige" Sachverständige der Versicherung kommt, die (möglichst wenig) zahlen soll.

Ende Juli 2017 für 11.600,- € gekauft, da halte ich den Wert von 9.500,- € zwei Jahre mit einigen km mehr durchaus für vertretbar.

Ich würde dem auch zustimmen.

Nur wurde halt wie gesagt ist alles neu für umgerechnet 6-700€.

Finde nur wenn man im internet ausschließlich Autos für Mindestens 10000€ findet teilweise mit mehr Kilometern empfinde ich es halt als zu wenig.

Werde einen zusätzlichen Gutachter wirklich in Betracht ziehen.

Es kann ja immer noch sein, dass irgendwas am auto gemacht werden muss und nachher geht es halt dann darum dass das Auto zu wenig wert ist.

Wäre sehr ärgerlich.

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