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Gutachter und Versicherung berücksichtigen Altschaden nicht, was tun?

Themenstarteram 8. Januar 2020 um 10:38

Der Gegenseite-Gutachter und meine Versicherung berücksichtigen einen Altschaden nicht/kaum, was tun?

Beim Ausparken auf dem Parkplatz auf dem Schulgelände hat meine Tochter einen plötzlich hinter ihr befindlichen Lupo (Bj. 2002, 116TKm) berührt. Was die Gegenseite dort zu suchen hatte, ist mir unklar, na ja...

Wir haben von dem Parkrempler an unserem Audi A3 nur 2-3 kleinere Kratzer, die man fast Wegpolieren kann; der Lupo hat eine Delle in der Beifahrertür und angeblich am Türgriff (letzteres kann ich technisch nicht wirklich nachvollziehen, das können auch alte Kratzer sein). Meine Tochter war in der Unfall-Situation überfordert, wurde eingelullt ("nicht schlimm, mein Auto ist ja alt, kein Problem") und hat leider keine Bilder gemacht (so auch die Gegenseite).

Ich wollte mich außerhalb der Versicherung einigen, da hiess es, es kommt ein Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag von VW lag dann bei happigen 2000€!? Beim KV waren Bilder dabei, alle im spitzem Winkel fotografiert, kein Frontal-Bild der kompletten Beifahrertür, so dass man an der Beifahrertür kaum etwas erkennen konnte, aber da fiel mir auf, dass an der Beifahrertür, rechts von unserer Delle, das Licht anders brach, also noch noch ein Altschaden sein könne(?), was dann auf Rückfrage bestätigt wurde(??!): "Da ist auch noch ein altschaden, der war schon als ich den Lupo gekauft habe. Der wurde im KV aber nicht mit eingerechnet." Uups, 2000€ nur durch unsere Delle... Der Altschaden an der Beifahrertür wurde im KV mit keinem Wort erwähnt, also wird die Beifahrertür erneuert und der Alt-Schaden durch uns behoben/nochmals vergütet?

Auf meine Bitte bekam ich 2 Bilder per WhattsApp geschickt, die nicht besonders aussagefähig waren, die hänge ich an, ich wollte daher weitere Bilder, aber es kam nichts mehr, soviel zur Kooperation der Gegenseite.

Der Altschaden war im Vergleich zu unserem Parkrempler die größere Sache (da auch Holm, sowie nochmals Beifahrertür und Leiste betroffen waren).

Delikat an der Sache ist, dass die Gegenseite u.a. auch Versicherungsvertreter von meiner Versicherung ist und sich bestens auskennt plus wohl die richtigen Leute kennt.

1.500-2.000€ für die zweite Delle in der Beifahrertür übersteigt meine Vorstellungskraft, ich dachte, da reichen 200-500€, aber das lehnte die Gegenseite ab, forderte mindestens 1.200€, um das außerhalb der Versicherung zu regeln.

Ich habe daher alle Bilder und den Sachverhalt (Verschweigen des Altschadens, Bedenken zu Amigos bei meinem Versicherer) an meine Versicherung gegeben, die sich kümmern wollte.

Wir hatten wirtschaftlichen Totalschaden ins Gespräch gebracht, daraufhin kam "klärt Gutachter". Wirtschaftlicher Totalschaden ist natürlich nicht im Sinne der Gegenseite!

Gestern hat mir meine Versicherung dann das Gutachten der Gegenseite gesendet, welches von meiner "Versicherung und durch einen Gutachter der Dekra geprüft wurde und keine Auffälligkeiten zeige" und ich soll mich äußern, ob "alle Vorschäden im Gutachten eine Berücksichtigung fanden"??

Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf 1.503€. Von den 1.503€ gehen noch für Wertverbesserung 90€ ab "aufgrund der Beschädigungen an der Beifahrertür rechts unterhalb wurden Abzüge zur Wertverbesserung bei der Lackierung von 40%" berücksichtigt. Sind das 90€ für den Alt-Schaden? Warum 40%, wenn dann bitte konsequent 40% ... oder besser 20%-80%.

Der Gutachter bestätigte übrigens in einem Nebensatz, dass die "Stoßleiste Beifahrertür aufgrund des Altschadens bereits erneuerungswürdig" sei, aber weder der Alt-Schaden am Holm, der Beifahrertür oder an der Leiste finden in seiner Kalkulation Berücksichtigung als Abzug?!

Der Wiederbeschaffungswert des 2002-er Lupos wurde vom Gutachter auf 1.950€ "unter Berücksichtigung evtl. Alt- und Vorschäden" festgelegt. Der Wert des 2002er-Lupos liegt m.E. bei 200-900€ (Mobile).

Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs wurde auf 500€ festgelegt. (3 Angebote zw. 300-500€ Restwertbörse).

Alle Werte sind m.E. falsch, ich wundere mich sehr über meine Versicherung und deren Dekra-Experten, der Wiederbeschaffungswert wäre schon sehr hoch bei einem Auto ohne Altschaden, aber bereits der erste, massive Alt-Schaden führt doch schon zu der Abwertung auf 300-500€ Wert?!

Beim Gutachten waren wieder alle Bilder im spitzem Winkel fotografiert, wieder kein Frontal-Bild wo Neu- und Altschaden auf einem Bild sichtbar sind, darum geht es doch, dafür habe ich Bilder von anderen Seiten ... ?!

Sind die blind oder nicht neutral, oder habe ich einen Fehler in meinem Rechtsempfinden?

Wird hier von Gefälligkeits-Kostenvoranschlag zu Gefälligkeits-Gutachten gearbeitet und meine Versicherung zahlt aus Gefälligkeit an ihren Vertreter / meine Gegenseite?

Ich habe der Versicherung eine eMail gesendet: "Ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig" und warte auf die Antwort.

Bilder: Unser Schaden ist die Delle links an der Tür / unter dem Griff, der Altschaden rechts.

Was bleibt als Optionen?

Sollte ich der Versicherung mitteilen, dass ich umgehend ein Gegengutachten will, oder warte ich ein paar Tage / deren Antwort ab? Andere Wege - Anwalt? Ombudsmann?

Ich dachte, das sei so offensichtlich .... ist es aber wohl nicht ;-(

Danke,

WA-Bild Frontal
Neuschaden
Altschaden
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 17. Januar 2020 um 16:49:15 Uhr:

ich bin nicht gewillt, für eine zweite Delle an der Beifahrertür von einem fast 18 Jahre alten Lupo einen Schaden i.H.v. 1.412,67€ zu akzeptieren, denn dafür wären realistisch 200€ großzügig.

Deine subjektive Sicht der Dinge sei Dir unbenommen.

Aber sie ist sicher nicht richtig.

Anstatt permanent alle möglichen Leute, wie Geschädigten. Versicherung und Gutachter zu nerven, solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deinem Fräulein Tochter beizubringen, dass man in die Richtung gucken muss, in die man fährt! Gilt nämlich auch beim Rückwärtsfahren.

Da ihre Fahrschule dies offensichtlich versäumt hat, solltest Du die vielleicht auch verklagen...

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Ganz schön abenteuerlich der WBW sowie auch der Restwert, auf die der Gutachter hier kommt.

Wenn das alles so ist, wie Du schreibst, dann solltest Du einen Anwalt beauftragen.

Nenne bitte die Werrkstatt die eine Tür für 200€ nach Herstellervorgabe

-demontiert

- ausbeult oder sogar ersetzt

- Türgriff ersetzt

- passend lackiert

- alles wieder montiert.

(Dann wäre da noch der Treffer am Schweller)

Bei meinem 2001er A4 haben die Kratzer an der Stosstange die gegnerische Versicherung auch 1000€ gekostet.

Und da wurde auch nur demontiert, instandgesetzt, lackiert, montiert.

Wenn die Versicherung die Kosten akzeptiert hast du schlechte Karten. Da werdet ihr halt höhergestuft und gut. Mit Selberzahlen wird es dann wohl nichts.

Bei allem Wohlwollen:

Der Vortrag des TE ist absolut unschlüssig. Fängt schon damit an, dass das andere Fahrzeug wie aus dem nichts plötzlich hinter seinem Fahrzeug stand.

Die Beschädigung am Türschweller würde ich nicht als Vorschaden ansehen und ohne weiteres dieser Kollision zuordnen, zur Höhe der einzelnen Positionen gebe ich dem Kommentar von onzlaught zu 100% recht.

Wenn der TE meint, dass der Sachverständige, der Geschädigte und der Sachbearbeiter der Versicherung unlautere Absichten hat, steht es ihm frei, diese Personen wegen Betruges anzuzeigen.

Grüße von Klaus

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. Januar 2020 um 13:27:41 Uhr:

 

Die Beschädigung am Türschweller würde ich nicht als Vorschaden ansehen und ohne weiteres dieser Kollision zuordnen,

Grüße von Klaus

.

 

Mit einer Kunstoffstossfängerverkleidung deformierst du keinen Unterholm. :)

Von der Höhe mal ganz abgesehen.

 

Gruß Lastpfad

Themenstarteram 8. Januar 2020 um 12:57

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 8. Januar 2020 um 13:46:03 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. Januar 2020 um 13:27:41 Uhr:

Die Beschädigung am Türschweller würde ich nicht als Vorschaden ansehen und ohne weiteres dieser Kollision zuordnen,

Grüße von Klaus

Mit einer Kunstoffstossfängerverkleidung deformierst du keinen Unterholm. :)

Von der Höhe mal ganz abgesehen.

Gruß Lastpfad

und von der Entfernung abgesehen... Bei allem Wohlwollen, er hat nicht verstanden, dass der Neuschaden LINKS unter dem Türgriff liegt und der Altschaden RECHTS?

Ich denke, Einige hier sollten sich den Ausgangsbeitrag genau durchlesen und ihren Senf erst dann dazugeben, wenn sie auch wirklich verstanden haben, was der TE da schreibt. Die Bilder hierzu sprechen eine eindeutige Sprache und das Ding war schon vorher ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Zitat:

@paperpritt1 schrieb am 8. Januar 2020 um 13:57:57 Uhr:

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 8. Januar 2020 um 13:46:03 Uhr:

 

Mit einer Kunstoffstossfängerverkleidung deformierst du keinen Unterholm. :)

Von der Höhe mal ganz abgesehen.

Gruß Lastpfad

und von der Entfernung abgesehen... Bei allem Wohlwollen, er hat nicht verstanden, dass der Neuschaden LINKS unter dem Türgriff liegt und der Altschaden RECHTS?

Die Deformationen links unten an der Tür stammen aus dem jetzigen Ereignis, die Beschädigungen rechts unterhalb der Tür und am Schweller sind Altschäden richtig?

Versicherungen zahlen nicht gerne, die werden das Gutachten schon kürzen wenn die das für richtig halten. Schon allein wenn VW Arbeitssätze genommen wurden, wenn der Wagen nicht nachweislich in eine VW Werkstatt zur Wartung/ Reparatur war.

 

Abwarten und Tee trinken. Aber mit 200€ kommst du da nicht raus. Unter vierstellig wird das wohl nix. Außer der steht irgendwo in der HIS

Themenstarteram 8. Januar 2020 um 13:32

@Dellenzaehler schrieb am 8. Januar 2020 um 14:14:14 Uhr:

Zitat:

Die Deformationen links unten an der Tür stammen aus dem jetzigen Ereignis, die Beschädigungen rechts unterhalb der Tür und am Schweller sind Altschäden richtig?

Genau. Der Neuschaden (Delle in Tür) ist LINKS unter dem Türgriff und der Altschaden RECHTS liegt ca. 50cm(?) entfernt (Tür und Holm)

Da wirst Du im Zweifel die eigene HP verklagen müssen, den Vertrag ohne dieses Schadenereignis fortzuführen.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 8. Januar 2020 um 12:31:45 Uhr:

Ganz schön abenteuerlich der WBW sowie auch der Restwert, auf die der Gutachter hier kommt.

Wenn das alles so ist, wie Du schreibst, dann solltest Du einen Anwalt beauftragen.

Seit wann "bestimmt" der Gutachter den Restwert?

Wenn jemand so verrückt ist und dafür 500€in der Restwertbörse bietet ist das erst mal nicht anzuzweifeln, sollten keine groben "Verfahrensfehler" begangen worden sein.

@guruhu

Seit wann "bestimmt" der Gutachter den Restwert?

schon immer war und ist das so.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Januar 2020 um 17:51:20 Uhr:

@guruhu

Seit wann "bestimmt" der Gutachter den Restwert?

schon immer war und ist das so.

Texte vollständig zitieren kann da enorm weiter helfen...

Denn auch hier hat der Gutachter den Restwert nicht bestimmt, sondern ihn durch Inserieren in der Restwertbörse ermittelt. Und da hat der gute Mann nun mal nur begrenzt Einfluss drauf.

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