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Gutschrift Schadenssumme per Scheck?
Hallo,
ich hatte einen Diebstahlschaden (betrifft zwar nicht das Auto, sondern das gebäude, aber macht erstmal keinen unterschied).
Jetzt habe ich von meiner Versicherung einen Scheck mit der Schadenssumme erhalten.
Ist das üblich? warum überweist man das Geld nicht einfach - geht doch viel einfacher und schneller?
Kann man auf die Überweisung bestehen oder muss man den Scheck akzeptieren?
Problem ist, dass ich 500km von meiner hausbank entfernt wohne und somit jetzt nen ordentlichen betrag geld als schecksumme zuhause habe, aber aufm Konto fehlt er mir.
Einen Scheck in der Höhe per post zu meiner bank schicken damit die ihn einlösen will ich auch nicht.
gruß martin
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49 Antworten
Warum klärst du das nicht mit der Versicherung?
Der Scheck wird gesperrt, du schickst ihn an die Versicherung zurück und das Geld wird auf dein Konto überwiesen - sollte doch nicht wirklich ein Problem darstellen.
Ja, ist eigentlich üblich so.
Wo ist das Problem? Versende den Scheck einfach mit der Post. Da gibt es keine Schwierigkeiten. Schließlich hast du den Scheck ja auch per Post erhalten, oder?
Oder ruf an und bitte um Überweisung.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Warum klärst du das nicht mit der Versicherung?
weil es dafür das forum gibt...
Werde ich aber ja noch machen.
wollte halt nur erstmal im vorfeld wissen, ob es gründe dafür geben, warum sowas per scheck gemacht wird. (vielelicht gibt es ja gründe, die mir das VU nicht gerne nenne möchte...)
klar könnte ich den scheck mit der post schicken, aber es geht nicht um 10€, sondern um ein paar tausend, wer immer diesen scheck dann zufällig in die hände bekommt freut sich.
dann ruf ich jetzt mal direkt dort an....
danke und gruß ich
Ich denke nicht das es ein Barscheck ist, sondern ein Verrechnungsscheck. Der kann dann nur auf ein Konto eingezahlt werden wenn der Name des Kontoinhabers identisch ist mit dem Begünstigten auf dem Scheck.
grüße
Steini
*ups...*
wenn ich jetzt sage, dass ich selbst (ex-)Banker bin.... *asche auf mein haupt*
darauf habe ich gar nicht geachtet, habe nur den brief geöffnet und mich geärgert, dass ich jetzt wieder rennerei habe um das geld einzulösen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
*ups...*
wenn ich jetzt sage, dass ich selbst (ex-)Banker bin.... *asche auf mein haupt*
darauf habe ich gar nicht geachtet, habe nur den brief geöffnet und mich geärgert, dass ich jetzt wieder rennerei habe um das geld einzulösen.
grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ich denke nicht das es ein Barscheck ist, sondern ein Verrechnungsscheck. Der kann dann nur auf ein Konto eingezahlt werden wenn der Name des Kontoinhabers identisch ist mit dem Begünstigten auf dem Scheck.
grüße
Steini
Ein Verrechnungssheck ist genau wie ein Barscheck ein Inhaberpapier. Text auf dem Scheck: zahlen Sie ....an "Begünstigten" oder Überbringer. Ein V-Scheck kann also von jedem eingereicht werden. Und noch ein Irrtum. Ein V-Scheck kann von jeder Bank ausser der bezogenen Bank ( die die den Scheck ausgegeben hat ) bar ausgezahlt werden, da die Anweisung des Ausstellers den Scheck eben nicht bar auszuzahlen nur für die bezogene Bank gilt. Die Erklärung von Steini passt zu einem sog. Rektascheck. Allerdings habe ich einen solchen noch nie in der Praxis gesehen.
Der TE kann einfach ein Konto an seinem Wohnort eröffnen, Schecks einreichen, überweisen, fertig.
Gruss
BM
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ich denke nicht das es ein Barscheck ist, sondern ein Verrechnungsscheck. Der kann dann nur auf ein Konto eingezahlt werden wenn der Name des Kontoinhabers identisch ist mit dem Begünstigten auf dem Scheck.
grüße
Steini
Ein Verrechnungssheck ist genau wie ein Barscheck ein Inhaberpapier. Text auf dem Scheck: zahlen Sie ....an "Begünstigten" oder Überbringer. Ein V-Scheck kann also von jedem eingereicht werden. Und noch ein Irrtum. Ein V-Scheck kann von jeder Bank ausser der bezogenen Bank ( die die den Scheck ausgegeben hat ) bar ausgezahlt werden, da die Anweisung des Ausstellers den Scheck eben nicht bar auszuzahlen nur für die bezogene Bank gilt. Die Erklärung von Steini passt zu einem sog. Rektascheck. Allerdings habe ich einen solchen noch nie in der Praxis gesehen.
Der TE kann einfach ein Konto an seinem Wohnort eröffnen, Schecks einreichen, überweisen, fertig.
Gruss
BM
OK, war dann echt teilweise falsch von mir, was aber nicht stimmt ist das ein V-Scheck direkt bar ausgezahlt werden kann. Er muss erst auf einem konto gutgeschrieben werden und das kann ein par tage dauern
grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Ein Verrechnungssheck ist genau wie ein Barscheck ein Inhaberpapier. Text auf dem Scheck: zahlen Sie ....an "Begünstigten" oder Überbringer. Ein V-Scheck kann also von jedem eingereicht werden. Und noch ein Irrtum. Ein V-Scheck kann von jeder Bank ausser der bezogenen Bank ( die die den Scheck ausgegeben hat ) bar ausgezahlt werden, da die Anweisung des Ausstellers den Scheck eben nicht bar auszuzahlen nur für die bezogene Bank gilt. Die Erklärung von Steini passt zu einem sog. Rektascheck. Allerdings habe ich einen solchen noch nie in der Praxis gesehen.
Der TE kann einfach ein Konto an seinem Wohnort eröffnen, Schecks einreichen, überweisen, fertig.
Gruss
BM
OK, war dann echt teilweise falsch von mir, was aber nicht stimmt ist das ein V-Scheck direkt bar ausgezahlt werden kann. Er muss erst auf einem konto gutgeschrieben werden und das kann ein par tage dauern
grüße
Steini
Art. 39 SchG
(1) Der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Schecks kann durch den quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk „nur zur Verrechnung“ oder durch einen gleichbedeutenden Vermerk untersagen, daß der Scheck bar bezahlt wird.
(2) 1 Der Bezogene darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen (Verrechnung, Überweisung, Ausgleichung). 2Die Gutschrift gilt als Zahlung.
Daraus folgt: Der "Verrechnungsvermerk" gilt nur gegenüber der bezogenen Bank - alle anderen dürfen bar auszahlen, was in der Praxis zwar selten aber dennoch vorkommt.
Habe diese Vorgehensweis zu meiner Bankzeit auch mehrfach erlebt - allerdings nur bei Kunden mit bester Bonität, da der "e.V." wegfällt.
Gruss
BM
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Daraus folgt: Der "Verrechnungsvermerk" gilt nur gegenüber der bezogenen Bank - alle anderen dürfen bar auszahlen, was in der Praxis zwar selten aber dennoch vorkommt.
Habe diese Vorgehensweis zu meiner Bankzeit auch mehrfach erlebt - allerdings nur bei Kunden mit bester Bonität, da der "e.V." wegfällt.
das habe ich in meiner 8-jährigen bankzeit nie erlebt. Unser haus hat verrechnungsschecks NIEMALS bar ausgezahlt, weder an eigene kunden noch an fremde.
Und hier jetzt erst ein neues konto bei einer anderen bank eröffnen will ich auch nicht, da ich aufgrund meiner ehemaligen tätigkeit als banker immer noch sonderkonditionen habe, daher bleibe ich auch vorläufig bei meiner alten bank.
habe denen jetzt ne mail geschrieben (da das telefon dauerbesetzt ist...) und um Überweisung gebeten. mal schauen, was sie machen.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Daraus folgt: Der "Verrechnungsvermerk" gilt nur gegenüber der bezogenen Bank - alle anderen dürfen bar auszahlen, was in der Praxis zwar selten aber dennoch vorkommt.
Habe diese Vorgehensweis zu meiner Bankzeit auch mehrfach erlebt - allerdings nur bei Kunden mit bester Bonität, da der "e.V." wegfällt.
das habe ich in meiner 8-jährigen bankzeit nie erlebt. Unser haus hat verrechnungsschecks NIEMALS bar ausgezahlt, weder an eigene kunden noch an fremde.
Und hier jetzt erst ein neues konto bei einer anderen bank eröffnen will ich auch nicht, da ich aufgrund meiner ehemaligen tätigkeit als banker immer noch sonderkonditionen habe, daher bleibe ich auch vorläufig bei meiner alten bank.
habe denen jetzt ne mail geschrieben (da das telefon dauerbesetzt ist...) und um Überweisung gebeten. mal schauen, was sie machen.
Die Diskusion hier mutet langsam es seltsam an. Nach 8 Jahren Berufserfahrung als Banker solltest Du dir Deine Frage eigentlich selbst beantworten können. Und wenn "Dein Haus" V-Schecks unter den beschriebenen Bedingungen nicht bar auszahlt, ist dieser sicher möglich - der rechtliche Rahmen würde dies aber erlauben, ob du es nun glauben möchtest oder nicht.
Und warum Du nicht ein kostenfreies Konto an deinem Wohnort eröffnen möchtest, um Deine "paar tausend" in Form von V-Schecks sicher und schnell einlösen zu können bleibt mir ein Rätzel. Besonders da es mit Deinen "Sonderkonditionen" so gar nichts zu tun hat. Dann schicke die Schecks halt mit der Post - meinetwegen als Wertbrief - und frage Dich mal auf welchem Wege Du die Schecks von der Versicherung erhalten hast...
So, ich denke dass das Thema vollumfänglich geklärt ist.
Gruss
BM
huch...was geht denn mit dir...?!?
ich habe dich doch auch gar nicht in frage gestellt, sondern nur gesagt, dass ich es von meinem ehemaligen arbeitgeber nicht kenne, dass V-Schecks ausgezahlt werden.
Zeige mir bitte die bank, wo ich kontoführung, ec-karte, Visakarte und auch onlinebanking kostenlos habe ohne einen gewissen mindestbetrag dauerhaft aufm konto haben zu müssen, dann könnte ich über einen wechsel nachdenken...
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zeige mir bitte die bank, wo ich kontoführung, ec-karte, Visakarte und auch onlinebanking kostenlos habe ohne einen gewissen mindestbetrag dauerhaft aufm konto haben zu müssen, dann könnte ich über einen wechsel nachdenken...
Z.B. bei der Bankenverbundgruppe mit dem roten "S". In WI z.B. die Naspa. Das Produkt nennt sich GiroDirekt. Andere Banken bieten dies aber auch an.
Sollte ich zu forsch "rübergekommen" sein, bitte ich dies zu entschuldigen.
BM
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Z.B. bei der Bankenverbundgruppe mit dem roten "S". In WI z.B. die Naspa.
Das Produkt nennt sich GiroDirekt. Andere Banken bieten dies aber auch an.
Hmmm...irgendwie hab ich als Volksbanker eine Abneigung gegen das rote "S"...
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Sollte ich zu forsch "rübergekommen" sein, bitte ich dies zu entschuldigen.
Genehmigt.