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H kennzeichen zurückrüsten?? Wichtig!

Themenstarteram 4. April 2008 um 0:14

Hallo...

Ist es möglich ein PKW welches mal auf H Kennzeichen lief wieder normal zuzulassen?

Momentan ist es diesem nicht mehr erlaubt aufgrund von anhebung auf 30 jahre...

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19 Antworten

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat der Wagen bereits eine H-Zulassung aus dem Zeitraum, als die Regelung noch auf 25 Jahre ausgelegt war.

Wenn dies so ist, dürfte das H-Kennzeichen noch Bestand haben, da es vor der Regeländerung ausgestellt wurde.

Wenn dies nicht so ist, möge man mich bitte korrigieren.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Du an dem Fahrzeug unzeitgenössische Änderungen vornehmen willst, die zum Verlust des H-Kennzeichens führen würden.

 

Gruß,

Der Schill

Themenstarteram 4. April 2008 um 5:27

Also kann ich den wagen mit H wieder einfach zulassen?

Ich dachte eigendlich daran ob ich den wagen wieder "normal" also ohne H zulassen kann.

Moin,

normal, also "ohne H", kannst du das Auto jederzeit zulassen, wie auch diesen Bergmann von 1898.

Die Frage ist nur, warum du darauf verzichten willst. Keine steuerlichen Vorteile?

Themenstarteram 4. April 2008 um 8:32

Laut besitzer soll das auto einmal H gehabt haben....

das kann aber nicht der fall sein da es ein 81er ist.

Also wenn du sagst, dass ich den wagen zulassen kann ists ja okay...

es bleibt nur die gefahr der neuabnahme....wann droht diese? und wie teuer ist das?

Moin

Hmmm ... Wie lange war der Wagen denn stillgelegt /abgemeldet ?

Normalerweise ist eine Voll Abnahme nur nötig , wenn die Zeitspanne von - so weit ich weiß jetzt 18 Monaten (?) - überschritten ist .

Sonst brauchst Du nur Abgasuntersuchung und normalen TÜV .

Aber wenn der Wagen schon H hatte , warum denn darauf verzichten ?

Ich habe für meine Voll Abnahme ( Oldtimer H ) mit TÜV und allem etwas über 110 € gezahlt . Allerdings in einer Werkstatt !

LG somewhere

Themenstarteram 4. April 2008 um 13:35

Der kann kein H haben....

der ist erst 27 jahre alt.

am 4. April 2008 um 14:09

Zitat:

Original geschrieben von vw typ17

Der kann kein H haben....

der ist erst 27 jahre alt.

Moin

Richtig, und er kann auch nie eines gehabt haben, da dies immer erst ab 30 Jahren nach Erstzul. möglich war und ist.

Gerne wird das aber (manchmal von Verkäufern auch ganz bewußt...) mit dem 07 verwechselt, welches bis März 2007 schon ab 20 Jahren zugeteilt werden konnte.

Diese noch nicht 30- jährigen Fz. genießen jetzt zwar Bestandschutz, der muß aber nicht bei Umzug oder gar Halterwechsel weiter gewährt werden. Ist bei jeder Zul. Stelle anders, siehe anderer Thread hier, ggf. also bei örtl. Zul. Stelle nachfragen.

Gruß, Z.

am 4. April 2008 um 14:21

Ach ja, zur Eingangsfrage:

Normale Zul. sollte kein Problem sein.

Wenn kein akt. §23 (= ehem. §21c) Gutachten vorgelegt wird, kann die Zul. Stelle gar nicht anders... :D

Themenstarteram 4. April 2008 um 22:24

Ist eh wurscht...

Das Auto ist leider vollkommen "verunehrlicht"

Ich bedanke mich bei euch für eure Hilfe...

@somewhere.....

zitat. ""Normalerweise ist eine Voll Abnahme nur nötig , wenn die Zeitspanne von - so weit ich weiß jetzt 18 Monaten (?) - überschritten ist .""

es giebt keine vollabnahme mehr.... solange du papiere hast, die den zustand des fahrzeuges bestätigen, kann das kraftfahrzeug 100 jahre abgemeldet gewesen sein, und es benötigt nur tüv und je nach alter au.!!

will heissen, wenn am fahrzeug nichts verändert wurde, oder die veränderungen in den papieren stehen, gibt´s tüv.!!!

die unterlagen, die bei der abmeldung/stilllegung vor gezeigt wurden, müssen 7 jahre beim amt gespeichert werden. ( können also solange dort abgerufen werden ) danach ist der halter/besitzer selbst, verpflichtet die unterlagen zu besorgen, wenn sie nicht mehr zur verfügung stehen.!!!

-a-

Wie jetzt?

Abnahme nach nach §21 gibt es nicht mehr? Seit wann? Hat das was mit der neuen FZV zu tun?

mfg

Moin

Hmmmm... um meinen Wagen wieder anmelden zu können - er ist seit '96 abgemeldet ( 07 ) durfte ich vor drei Wochen eine

Vollabnahme §21 durchführen lassen ... das war nicht nötig ? Würde mich schon interessieren .

LG somewhere

am 5. April 2008 um 22:15

Moin

Die Frist, nach der der Brief 'verfällt' und eine Vollabnahme nach §21 nötig ist, wurde mit der neuen FZVO von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.

Offensichtlich wird das aber mal wieder unterschiedlich gehandhabt. Habe jetzt schon öfter gehört und gelesen, daß einzelne Zul. Stellen die Vollabn. auch nach mehr als 7 Jahren nicht verlangen, wenn denn der alte Brief vorhanden ist.

Gruß, Z.

@Go}][{esZorN.... seit anfang 2007 nicht mehr... ich glaub stichtag war der 1.märz .!!

@somewhere.... nein es wäre nicht nötig gewesen.... wenn die papiere vorhanden sind, die dem zustand des fahrzeuges entsprechen...

will heissen, das alle änderungen die vorgeonmmen worden sind, in den papieren eingetragen sind.!! bzw. wenn änderungen die heute nicht mehr eintragungspflichtig sind, durch abe´s/oder ähnlichem papieren, nachgewiesen werden können.!!!

@zwiebelfarmer... zitat..."" wurde mit der neuen FZVO von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert."" das stimmt so nicht.... das amt ist verpflichtet, die unterlagen ( Kfz. schein / brief und änderungen ) 7 jahre zu speichern und dann, dürfen sie vernichtet werden.!!!!!

das heisst, wenn du die papiere verlustig bist,.. müssen sie dir, solange, eine abschrift machen.

wenn du die papiere hast...... ist dir das egel und du brauchst nur tüv.!!

hast du sie nach 7 jahren, nicht mehr zur hand..... musst du einen neuen brief beantragen und den zustand des fahrz. dann, durch eine vollabnahme und/oder durch die abe´s/ oder ähnliches bestätigen.!!!

als mein manta fertig war, bin ich zu meinem tüvi gefahren, mit der angst vor dieser 7jahre klausel.!!

er kam gerade von einem nachschulungs bzw. gesetzestext auffrischungs-lehrgang zurück und hatte den gesetzestext zur änderung bzw. abschaffung des §21 in der tasche,...

nachdem er mir das ganze ne halbe std. lang erklärt/vorgelesen hatte , sagte er nur,.... 2 oder 50 jahre,... wenn die papiere mit dem zustand des fahrzeuges übereinstimmen,

gibt es tüv..!!!

bei meinem ex. c coupe ( 11 jahre ) , beim tüv nord, gabs nur schwierigkeiten, weil der "typ" nicht mit der abdeckung der reifen einverstanden war....trotz eintragung, schauten sie ihm etwas zu weit raus.!!! zitat.: " nach den neusten bestimmungen...... bla..bla....

aber einige prüfstellen, machen sogar noch nach 2 jahren abmeldungen eine vollabn., wenn die unwissenden nur sagen.... einmal vollabnahme bitte.!!!

-a-

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