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H Kennzeichung mit einem Motor Swap?
Moin,
ich besitze einen Camaro Z28, bei dem ursprünglich ein 3.8L V6 verbaut war, der später auf einen 5.7L V8 umgerüstet wurde. Der Umbau wurde ordnungsgemäß durchgeführt und ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Da der Z28 damals bereits mit unterschiedlichen Motorvarianten, einschließlich des 5.7L V8, erhältlich war, stellt sich mir die Frage:
Ist es in diesem Fall problematisch, ein historisches Kennzeichen zu erhalten, insbesondere da Umbauten ja zulässig sind, sofern sie innerhalb eines Zeitraums von bis zu 10 Jahren nach der Erstzulassung zeitgenössisch möglich gewesen wären?
Vielen Dank im Voraus für die Klärung!
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9 Antworten
Hi,
Ich glaube, du bist nicht ganz richtig hier.
Es ist zwar Chevrolet Forum aber dein Anliegen ist besser im US Cars aufgehoben - dort wird dir eher jemand helfen können.
Drücke auf die Glocke und bitte den Moderator den Beitrag dorthin zu verschieben.
Gruß Didi
Bin zwar kein Moderator aber verschieben funktioniert trotzdem.
Zum Thema:
Ein Wechsel auf einen Motor den es serienmäßig in der Baureihe ab Werk schon gab ist kein Problem. Wenn der Umbau eingetragen wurde innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ sehe ich da ebenfalls keine Probleme.
Ich hatte das Thema vor ein paar Jahren mit meinem Nissan Pickup MD21 bei der H-Zulassung. Der hatte einen Umbau auf 2.7TD vom Terrano der aber erst gut 20 Jahre nach der EZ. eingetragen wurde.
In Europa hat es nur den 2.4i Benziner und 2.5D im Pickup gegeben. In dem Fall wäre das ein KO Kriterium für das H gewesen.
Aber für den Markt in Afrika und Asien wurde der MD21 mit 2.7TD angeboten was ich dank des Internets nachweisen konnte. Das hat dem Prüfer gereicht um mir doch das Kennzeichen zu geben.
Ein Motorumbau ist auch in jüngerer Zeit, also auch jetzt, möglich, insofern es sich um einen zeitgenössischen Umbau handelt.
Und das tut es ja lt. TE auch.
Denke das gibt es kein Problem.
1. Zeitgenössischer Umbau
2. Motor der in dem Modell original verfügbar ist
Bei letzterem gibt es mittlerweile schon mal gerne Diskussionen wenn es den Motor in der Baureihe nie gab. Bestes Beispiel sind die ganzen VR6 Umbauten in Golf II, Golf Cabrio, Polos usw.
Meinem Vater ist es zu Lebzeiten noch gelungen, sein 1976er MG B Cabrio auf V8 umzurüsten und in dem Zuge im Jahr 2006 ein H-Kennzeichen zu erlangen. Das Cabrio gab es nie mit dem V8-Motor, den gab es eigentlich nur in der Coupé-Version namens MG B GT. Für den Umbau waren auch Veränderungen am Vorderwagen erforderlich. Wie er den Prüfer belatschert hat, weiß ich nicht. Es war aber ein V8-Motor, wie es ihn im GT gab, vielleicht hat das dann schon gereicht.
Es hat gar nicht soviel mit H oder nicht H zu tun, sondern mit Eintragung. Wenns kein baugleicher Motor ist und es kommt auf, kannst die Zulassung verlieren, wenns blöd kommt. Ich lebe zwar in AT, aber das ist bei uns genauso.
Es ist halt für die Rennleitung ziemlich einfach, die Zündkabel zu zählen, bis 8 können die das meistens. Wobei ich mir bei 12 schon nciht mehr sicher bin I/off.
Nein, sorry, um Eintragung und Zulassung ging es hier in diesem Thread überhaupt nicht. Weder beim eingangs erwähnten Camaro, noch bei Vaterns V8. Die Motoren waren in beiden Fällen ordnungsgemäß eingetragen, das hat doch der TE auch eingangs geschildert.
Es geht ausschließlich um die Anerkennung des Umbaus als zeitgenössisch möglich, um ein H-Kennzeichen zu erhalten oder um ein solches zu behalten. Beim Camaro des TE sehe ich da weniger Probleme, weil der erwähnte V8 ja als Option in der Baureihe grundsätzlich verfügbar war. Bei MG meines alten Herrn war das wohl, wie er erzählte, eine längere Diskussion aus den og. Gründen. Eintragen ja, H-Kennzeichen dann erst mit Verzögerung ja.
Zitat:
@mc.drive schrieb am 21. November 2024 um 07:41:35 Uhr:
Es hat gar nicht soviel mit H oder nicht H zu tun, sondern mit Eintragung. Wenns kein baugleicher Motor ist und es kommt auf, kannst die Zulassung verlieren, wenns blöd kommt. Ich lebe zwar in AT, aber das ist bei uns genauso.
Es ist halt für die Rennleitung ziemlich einfach, die Zündkabel zu zählen, bis 8 können die das meistens. Wobei ich mir bei 12 schon nciht mehr sicher bin I/off.
Der Polzei die Intelligenz absprechen, aber selbst nicht in der Lage zu sein, zu erkennen, dass es in diesem Fred nicht um die Eintragung des "baugleichen" Motors, sondern um die H-Zulassung mit einem "nicht baugleichen", aber eingetragenen Motor ging, spricht für sich...
Mal abgesehen davon, dass man einen baugleichen Motor nicht eintragen lassen müsste....
Ich mache öfter für Oldtimer H-Kennzeichen beim TÜV und kann dazu sagen, dass es immer ein bisschen auf den TÜV Prüfer ankommt. Denn die Regeln sind ja so, dass das Auto in einem erhaltenswerten Original Zustand sein muss und wenn es Veränderung gibt, müssen die zeitgenössisch gewesen sein.
Es entzündet sich beispielsweise oft am Radio. Ich habe schon TÜV Prüfer gehabt, die gesagt haben: Da ist ja ein modernes Radio drin, das ist nicht zeitgenössisch.
Ich habe denen dann erklärt: Was macht das für ein Sinn, dass ich das Radio vorher ausbaue, zu ihnen komme und nachher baue ich es wieder ein? Die meisten haben das dann akzeptiert.
Wenn sich beispielsweise auf einem Scirocco ein Kamai Gummi-spoiler befindet, oder ein B-Manta rundum verspoilert ist, dann war das zeitgenössisch. Baue ich hingegen einen VR6 Motor ein, sicherlich nicht.
War dieser Motor allerdings im Auto verfügbar und ist eingetragen, sehe ich keinen Grund das H-Kennzeichen zu verweigern. Selbst wenn der Motor nicht verfügbar war, es sich aber um einen zeitgenössischen Umbau handelt, weil z.b bei einem amerikanischen Auto ein entsprechender Motor aus der Zeit eingebaut ist und eingetragen ist, sollte das auch gehen.
Zitat:
@llakcinon schrieb am 22. Nov. 2024 um 08:5:53 Uhr:
Denn die Regeln sind ja so, dass das Auto in einem erhaltenswerten Original Zustand sein muss
Erhaltenswert, was soll das sein?
Nach Marktpreis?
Ne, es muss den Vorschriften entsprechen, dann ist es ein Oldtimer (oder auch nicht).
Zitat:
@llakcinon schrieb am 22. Nov. 2024 um 08:5:53 Uhr:
Was macht das für ein Sinn, dass ich das Radio vorher ausbaue, zu ihnen komme und nachher baue ich es wieder ein?
Tja,
das könntest du dann auf alles mögliche erweitern.
Andere Räder, anderer Auspuff, anderes Lenkrad usw.
Das ist eben kein Argument! Es muss den Vorschriften entsprechen, natürlich bei der Begutachtung. Es müssen ja mittlerweile auch Fotos angefertigt werden.
Es soll eben auch nicht jeder ein Oldtimer werden können.
Zitat:
@llakcinon schrieb am 22. Nov. 2024 um 08:5:53 Uhr:
und wenn es Veränderung gibt, müssen die zeitgenössisch gewesen sein.
Ja, und nein.
Du hast einen wesentlichen Teil nicht genannt:
Auch nicht zeitgenössische Änderungen sind zulässig, wenn solche Einzelfälle vorgenommen wurden. Daraus lässt sich nicht herleiten, dass ein solcher, in jüngerer Zeit durchgeführter Umbau richtlinienkonform ist.
Nicht zeitgenössische Änderungen müssen vor mindestens 30 Jahren durchgeführt worden sein.
Bei einem exakt 30-jährigen Fahrzeug, welches in den ersten 10 Jahren nicht zeitgenössische Umbauten erfahren hat, kann man im Umkehrschluss sagen, dass solche Umbauten mindestens 20 Jahre vorhanden sein müssen. Bei einem 40-jährigen Fahrzeug gilt ebenso, dass nicht zeitgenössische Umbauten in den ersten 10 Jahren erfolgt sein müssen, im Umkehrschluss also schon mindestens 30 Jahre vorhanden sein müssen. Das bedeutet, dass in den Jahren dazwischen die 20 Jahre jedes Jahr ein Jahr mitwachsen, um dann auf 30 zu kommen.
Beispiel 1:
Ein Fahrzeug ist 35 Jahre alt und hat in den ersten 10 Jahren zwei nicht zeitgenössische Umbauten erfahren. Dann müssen diese ja schon mindestens 25 Jahre vorhanden sein.
Beispiel 2:
Ein Fahrzeug ist 47 Jahre alt und hat vor 32 Jahren nicht zeitgenössische Umbauten bekommen. Da diese schon länger als 30 Jahre her sind, sind die Umbauten samt Fahrzeug H-kennzeichenfähig, auch wenn die Umbauten mehr als 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind.