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H-Zulassung nur im Orginalzustand ?

BMW 3er E21
Themenstarteram 24. Juli 2005 um 19:35

hi,

mir ist heute zu ohren gekommen das man nur ne H zulassung bekommt wenn das auto von der karosserie her im orginalzustand ist.

ich frage deswegen, weil es bei meinem E21 bald der fall wäre und ich vor habe die zierleisten zu entfernen die löcher zu verpachteln und das alles dann zu lackieren, aber nur wenn das mit der oldtimerzulassung dann noch geht, wär ja ansonsten schade drum....

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18 Antworten
am 24. Juli 2005 um 19:43

soweit ich weiss ist zeitgenössisches tuning erlaubt... frag mich jetzt aber nicht was zeitgenössisch ist und was ned

gruß cabbiman

Hi

Das Fahrzeug muß zu 90% im Originalzustand sein, sonst hat sich das mit dem H-Kennzeichen erledigt. Mit den Zierleisten könntest du also noch Glück haben.

Mfg Chris

Und Tuning ist nur dann erlaubt, wenn es diese Tuningteile auch schon zur Zeit der Erstzulassung gab. Also, Du darfst zb. Keine DE-Leuchten in deinem 3er Einbauen (die gab es ja noch nicht zu E21 Zeiten).

Mfg Chris

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 9:32

big thx, jetzt hab ich da mal n plan von.

viel hat ich eh net vor, grad die zierleisten weg, die löcher verpachteln und lackieren, schöne !zeitgenössische! felgen (alles andere wär unpassend) und wenn dann mal n neues fahrwerk her mus, dann gleich n 40/40 tiefer (die alten herren liegen eh sehr hoch)...

nochmals danke für deine info und bis die tage.....

Moin,

Dazu gibt es den Anforderungskatalog des TÜVs. Zu finden in der FAQ Sammlung und dann auf : Kennzeichendschungel, welches Kennzeichen für mich.

Jeder TÜV Prüfer hat allerdings etwas Ermessensspielraum.

Zum Tuning ist zu sagen, Zeitgenössisches Tuning (also z.B. Alpinateile) gehen in der Regel durch, anderes Tuning erst dann, wenn es mindestens seit 20 Jahren nachweislich existiert. Massgeblich ist hier der Briefeintrag, in manchen Fällen gehen auch Vergleichsbriefe. Hier ist wieder der Ermessensspielraum des Prüfers gefragt.

Am besten ist es z.B. bei Umbauten, wenn man z.B. Anzeigen oder ähnliches mitbringt, die zeigen, das diese Umbauten zeitgenössisch sind.

MFG Kester

am 26. Juli 2005 um 15:32

Wie ists bei nem Motorumbau von zB 318is auf 325? Sieht eher schlecht aus, oder?

Moin,

Solange es ein Motor ist, den es in der Baureihe gab ... oder der sehr eng damit verwandt ist ... dann geht das durchaus und ist TÜV Konform.

Du könntest also beim E30 deinen 318iS (M40, richtig ?) rausnehmen und den M20B25 reinbauen. Das wäre H-Kennzeichen konform. Du könntest sogar den 318iS (M40) aus dem E36 mit 140 PS anstelle 136 PS nehmen. Auch das wäre statthaft, weil es der gleiche Motor ist.

Stell dir z.B. vor, du hast einen Porsche 944S (2.5L 16V 190 PS), dieser Motor ist nur rund 8 Monate gebaut worden und dann vom S2 mit 3 Litern abgelöst worden. Du hast nen Motorschaden, und es ist faktisch unmöglich einen Motor aufzutreiben. Dann darfst Du auch ohne Gefährdung des H-Kennzeichens einen normalen 2.5er oder den 2.7er oder den 3 Liter einbauen. Und es gibt selbst Fälle, da darfst du einen Motor von einem anderen Autohersteller nehmen. z.B. Du besitzt einen Matra 530 und brauchst nen neuen Motor, darfst du sogar den Motor von Ford nehmen, weil Matra den Motor auch bei Ford eingekauft hat, selbst wenn es einige vernachlässigbare Unterschiede zwischen den Motoren gibt.

MFG Kester

am 26. Juli 2005 um 17:20

Danke für die Erklärung, Rotherbach :)

am 26. Juli 2005 um 22:11

m40 ist der motor vom 318i (der den m10 abgelöst hat)... 318is ist der m42 (136ps, 1.8l), im e36 erst auch m42, dann m44 (1,9l, 140ps). im z3 gabs auch den m44...

gruß cabbiman... achja m40 ist nen 8ventiler, nachfolger ist der m43 (316 / 318i e36... anfangs hatten die aber auch den m40)... m42 --> 16v, genau wie der nachfolter m44 --> beide 2 nockenwellen

am 1. August 2005 um 19:52

Hey!

Mein Tipp:

So hab ich´s mit nem anderen Auto gemacht:

1.Fahr zum Tüv und frag FREUNDLICH nach wie es mit der H-Zulassung aussieht!

2. Frag ob Du zu IHM wiederkommen kannst (Telefonnummer geben lassen falls er die TÜV-Station wechselt) und Dir einen Motor der neueren Generation mit weniger Verschleiss einbauen kannst! (rede nicht vom Tuning)

3.Wenn Du dann dass H-Kennzeichen hast ist der weitere Werdegang kein Problem mehr!

Bei mir hat es geklappt bis der Wagen um einen halben Meter kürzer war!-Jetzt ist er 1x1Meter... ;-( Presse

Sven

Moin,

Ähm ...

Mach dies so ... und wenn du Pech hast ... und zur nächsten HU kommst, hat dein Wagen schwere Mängel, die du bis zur Neuerteilung der Plakette abzustellen hast. Ein Grund wäre z.B. nicht zeitgenössisches Tuning.

Denn das H-Kennzeichen soll dazu dienen KULTURGUT (in diesem Falle PKW) in ihrem kulturellen Umfeld (zeitnah) zu erhalten, und nicht dazu dienen Leuten eine möglichst billige Zulassungsmöglichkeit zu bieten für Ihre EXTREMHOBBIES.

Wenn man sowas macht, dann kann man das Auto auch REGULÄR zulassen, und entsprechend höhere Steuern zahlen, weil die dann auch nicht mehr ins Gewicht fallen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von cabbiman

soweit ich weiss ist zeitgenössisches tuning erlaubt... frag mich jetzt aber nicht was zeitgenössisch ist und was ned

gruß cabbiman

Also ich und ein Kumpel bauen uns auch grade nen E21 auf.

Der ist glaubich von Bj. 80 oder, und mit der Zeitgemäßen Alpina verspoilerung verspoilert, womit er auch noch die H zulassen später bekommen wird da die Tuning teile auch in den Jahren verwendet wurden.

am 30. Juli 2014 um 7:53

Schaut mal da rein, da ist alles bestens beschrieben. Jedoch solltet ihr im Vorfeld den Prüfer kontaktieren und ausloten wie er die persönlichen Spielräume ausnutzt, oder ob er etwas schiss hat sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

 

http://www.tuev-sued.de/.../Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

am 30. Juli 2014 um 8:36

bzgl. Fahrwerk habe ich auch mal eine Frage.

Dazu steht im "Oldtimer-Katalog"

"Fahrwerk:

- Das Originalfahrwerk ist gefordert.

- Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör

angeboten)."

Für den E30 gab es damals ja schon Gewinde- und Sportfahrwerke.

Wäre dann ein Sportfahrwerk (auch wenn es das damals von einem bestimmten Hersteller ggf. noch nicht gegeben hat) dann OK oder würde da der TÜV nicht seinen Segen geben?

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