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H-Zulassung

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 22:46

Hallo,

ich wollte mir einen Käfer Bj. 75 kaufen, er ist technisch in einem sehr gutem Zustand. Nur der Lack ist hin, er hat leichte Roststellen, ist matt und viele Kratzer. Ich wollte ihn jetzt aber nicht für teuer Geld lackieren lassen. Ich habe mal im Internet ein Bild von einem Käfer gesehen, der Schwarz mit der Rolle "angemalt" wurde. Es sieht nicht schlacht aus, so Oldschool-Style wie die alten HodRod. Meine Frage ist jetzt, würde man mit so einem Lack ein H bekommen?

PS: was ganz anderes, wie sieht das mit einem CDRadio aus, ja oder nein??

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43 Antworten

Der Lack muß "in ordentlichem Zustand" sein, so schön dehnbar steht es im Anforderunggskatalog den du hier findest: http://www.gerolt.de/.../H%20Kennzeichen%20TUEV%20Anforderungen.pdf

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 0:25

Ich glaub ich fahre einfach mal zu meinem Dekra-Typen und frag ihn, oder mach das nur der TÜV?

Das dürfen glaub ich mittlerweile fast alle Prüfstellen, binn mir da aber nicht 100% sicher. Im Zweifelsfall ruf dort einfach mal an.

Ab 1.3.07 dürfen das alle Prüforganisationen. Nur, der Anforderungskatalog - vorher im Link - ist glaube ich nicht mehr aktuell. Die haben gerade das mit dem Lack  "..Originallack mit Patina..u.ä. "  1.3.07 auch geändert.

Aber es entscheidet immer der Prüfer. Einfach probieren.

Äußeres Erscheinungsbild:

Keine äußerlich sichtbaren Unfallschäden und keine größeren Dellen.

Weitgehend frei von Rost

Originales Erscheinungsbild muss erhalten sein.

Wie ist das denn, wenn ich eine H-Zulassung habe und bei der nächsten TÜV-Abnahme, stehe ich mitten in Restaurierungsarbeiten oder hatten einen kleineren Unfall, der noch nicht behoben wurde. Wird dann das "H" wieder abgesprochen?

am 1. Januar 2008 um 10:44

Wenn technisch alles in ordnung ist nicht

am 6. Januar 2008 um 14:58

Alles ist relativ:

Die H- Zulassung ist in der Regel allein vom Ermessen des Prüfers abhängig. Habe damit auch geniale Erfahrungen gemacht. Cd -Radio im Handschuhfach versteckt und nen Oldie als Dummy ins Armaturenbrett. ( Beim 55er Kapitän) Ach ja bei der Kiste gabs auch noch Ärger wegen der 1-Komponenten - Metalliclackierung. ( geiles grün mit weissen Dach )Weil nach Ansicht des Prüfers nicht Original. War aber doch, weil Exportmodell für USA. Wenn man den richtigen A....... erwischt dauert das Wochen und kostet Nerven und Kilometer. Wenn das abzusehen ist ganz schnell den Verein wechseln. Habe dann innerhalb einer Stunde bei eimen privaten Ing. ( KÜS) das erforderliche Gutachten bekommen und das auch noch völlig stressfrei. War zwar ne Mark teuerer hat sich aber gelohnt.

Na denn mal viel Spaß!

Hartwig

am 6. Januar 2008 um 19:10

Hartwig, wir reden hier von einem bereits H zugelassenen Fahrzeug das nur zur normalen Hauptuntersuchung fährt wenn ich das richtig verstehe:confused:

Das was Du meinst ist die Erteilung von einem H, da wird dann schon etwas genauer vom Prüfer geschaut, auch zu recht.

Wenn also jemand mit seinem H Auto zum TÜV zur HU fährt und das Auto technisch i.o. ist gibts da glaub ich keine Probleme.

am 6. Januar 2008 um 20:16

Zitat:

Original geschrieben von ÄL 396 SS

Hartwig, wir reden hier von einem bereits H zugelassenen Fahrzeug das nur zur normalen Hauptuntersuchung fährt wenn ich das richtig verstehe:confused:

Das was Du meinst ist die Erteilung von einem H, da wird dann schon etwas genauer vom Prüfer geschaut, auch zu recht.

Wenn also jemand mit seinem H Auto zum TÜV zur HU fährt und das Auto technisch i.o. ist gibts da glaub ich keine Probleme.

Ahm, nicht ganz. Wenn etwa 18" Felgen auf dem Fahrzeug sind oder sehr modernes Fahrwerk oder Motor verbaut wurde, kann das Fahrzeug zwar in technisch einwandfreiem Zustand sein, aber H-Kennzeichen aberkannt werden da da Fahrzeug dem historischen Orginal nicht mehr entsprichet.

Ansonsten bräuchte ich ja nur einmal da H draufpappen lassen und könnte dann anfangen umzubauen wie ich lustig bin.

am 7. Januar 2008 um 15:42

Ja Gresem das ist klar, dachte nur weil er von einerm kleineren unreparierten Unfallschaden usw. sprach. Wichtig ist eben das das Fahrzeug auch H würdig ist und keine zusammengeschossene Rostlaube ist mit z.B. Zustandsnote 4 oder schlechter.

am 7. Januar 2008 um 16:01

Ah so. Falsch verstanden.

Denke auch daß wenn man sieht das der Schaden recht frisch ist und davon auszugehen ist daß er behoben wird, kein Problem gibt.

am 10. Januar 2008 um 11:56

Noch mal zur Klärung:

Die Grundfrage war doch wohl, ob der Kollege mit der Mattschwarzlackierung auf dem Käferle n`H-KZ bekommt. Das bezweifele ich, wegen der Forderung " Original- oder dem Orginalzustand entsprechender" Lack. Wenn er glaubhaft machen kann, dass dieses oder ein in vergleichbarer Zeit ausgeliefertes Fzg. von Haus aus mattschwarz war dann ginge es vermutlich. Aber kriegt er das zusammen????????? Denke eher nicht. Wenn das Fahrzeug erstmal mit H zugelassen ist hat man bei der "normalen" HU erfahrungsgemäß weniger Probleme wenn die Veränderungen nicht radikal sind und es das neue Teil oder wie auch immer schon im Zeitbereich der Erstzulassung gegeben hat.

Ich habe mal einen 67er Standart - Käfer auf Hoffmann Speedster umgebaut ( vor 3 Jahren )

und habe problemlos die H- Zulassung wieder bekommen, weil ich an Hand von Original-Prospekten aus den 60ern glaubhaft machen konnte, dass es den Umbausatz damals schon in dieser Form gegeben hat.

Viele Grüße Hartwig

am 12. Januar 2008 um 1:24

Zitat:

Original geschrieben von Hartwig55

wegen der Forderung " Original- oder dem Orginalzustand entsprechender" Lack.

Moin

Das stimmt so nicht ganz, hier der Anforderungskatalog des Tüv Süd:

http://www.tuev-sued.de/.../Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

Ok, mattschwarz polarisiert, wird aber vom Tüv nicht explizit ausgeschlossen.

Zitat:

------------------------

Lack

• Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener

Citroën 11CV kann akzeptiert werden.

• Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke

und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann

anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.

• Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen

sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene

Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).

• Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und

kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote

„DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das

Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.

• Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die

Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen,

Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als

Oldtimer.

 

 

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