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H4-Xenon???

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 22:24

Nabend zusammen.

Ich hab was interessantes entdeckt. Ist zwar eigentlich nicht neu, aber egal.

Und zwar gibts von der Firma Day-Lights (www.day-lights.de) Xenonumrüstsets, auch für H4 (wohl das, was uns hier interessiert... :D ). Zwar recht teuer mit knapp 400€, aber dafür mit E-Prüfzeichen.

Nun Äußert sich der Gesetzestext da nicht sonderlich eindeutig zur Nachrüstung.

Hier der Text:

"Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Soweit so uninteressant. Nur warum gibts dann überhaupt ne so große Auswahl an Umrüstkits, wenns nicht genehmigt ist... Und wozu haben dann die H4-Sockel-Brenner und Vorschaltgeräte dann ein E-Prüfzeichen? Wäre ja dann quasi als "Ersatzteil" zugelassen... welche Regelung greift denn da jetzt? Das E-Prüfzeichen, oder der Deutsche Gummi-Paragraph?

greetz

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38 Antworten

ich glaub ich hol mir das.....

ist doch mehr als eindeutig!

xenon nachrütung ist NUR in verbindung mit:

-swra

-alwr

-xenon-scheinwerfern (keine halogenscheinis!)

-zugelassenen steuergeräten

-zugelassenen brennern

legal!

würdest du die dinger mal genauer betrachten, würdest du auch feststellen, dass NUR die steuergeräte eine zulassung (e-zeichen) haben die brenner aber nicht!...

folglich ist NUR das steuergerät quasi als ersatzteil legal....

dass die das so umschreiben, als wäre es legal, ist reine bauernfängerei...

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 22:53

Im Ernst? *g* Nix zu meckern, John C?

Hab nochmal bissl weitergeforscht, SRA und Dynamische Leuchtweitenregelung kommt auch noch dazu... wäre also alles zusammen nochmal so teuer, ca. 800€ für Das Bi-Xenon-Set, Die Scheinwerferreinigungsanlage und die Dynamische LWR (SRA und DLWR von Hella) + nen Tag Einbau.

Hat da noch jemand ne Ahnung, wegen E-Prüfzeichen vs. Gesetz und ob ne Eintragung überhaupt nötig is? Kommt mir alles bissl komisch vor, weil grad unser TÜV ne penible Institution ist, wenns ums Licht geht. Die verstehen da ja gar keinen Spaß. *g*

greetz

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 22:58

Hm, ja nun, und was ist das?

Zitat:

Informationen über die E-Homologenisierung der D2 Gasentladungslampen :

Referenznummer : KSE 005347 (0A1)

Approval Mark : 99R-0A1

Erteilungsort : Bristol

Datum : 01.04.2005

Rated Wattage : 35 Watt

Category : D2S Gas-Discharge Lightsource

Aussteller : durch Vehicle Certification Agency - Bristol - United Kindom

 

Diese haben wir nunmehr extra veröffentlicht, um klarzustellen, das unsere verwendeten Bauteile eine E-Kennzeichnung mit entsprechender E-Prüfnummer haben. Auf Wunsch können die genauen Zertifikate jederzeit von Ihnen eingesehen werden.

hats du nicht verstanden, was ich geschrieben habe?

wenn du das zeug in deinen normalen scheinwerfer einbaust ist das illegal! und dein fahrzeug verliert den versicherungsschutz!

also nochmal: xenon-brenner NUR in XENON-scheinwerfern legal! da brauchste auch nicht zu tüv etc.! in den halogenscheinwerfern ists unzulässig!

 

edit: wie oft soll das thema eigentlich noch durchgekaut werden?

Themenstarteram 14. Dezember 2006 um 23:02

Dann sind die Typen vollkommene Idioten...

Quasi ein Geldgrab. Die Entwicklung ist ja bestimmt nich für Lau gewesen. Und der Großteil von dem Zeug is ja für Halogenscheinwerfer gebaut worden... *g*

btw: Die Suche gibt nix zum Thema her, also bleib ma im Schlüpper, Magirus.

Ich hau nächste Woche mal nen TÜVer an, der sollte da evtl auch noch ne Aussage zu geben können.

greetz

am 14. Dezember 2006 um 23:08

Hmm, ich wäre eher dafür das du deinem mal ein paar neue Fahrwerksteile gönnst :D So ein Xenon-Umbau (ob legal oder illegal) rundet wohl nen Komplettumbau ab, aber wie schaut das denn an nem originalen 80er aus :D? Bzw wozu der Aufwand bei ner Standardkiste^^

Gruß

selbst bei dem von dir zitiertem stehts doch eindeutig drinn....

Zitat:

Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern...die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind

weiter unten steht zusätzlich noch.

Zitat:

die von uns angebotenen Xenon Umrüstkits ausschliesslich für den Export und nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der STVZO angeboten werden.

und dann noch die sache mit dem vorschaltgeräten:

Zitat:

Alle Kits haben mittlerweile in der 2006er Produktreihe das begehrte E Prüfzeichen (E13 oder E11), dies ist auf der Kartonage aufgedruckt, sowohl aber auch auf den Vorschaltgeräten eingeprägt. Bitte beachten Sie unsere weiteren rechtlichen Hinweise zu den Zulassungsbestimmungen.

Zitat:

Original geschrieben von mithras666

Dann sind die Typen vollkommene Idioten...

nö...die die das kaufen ohne vorher das kleingedrucke zu lesen, sind die idioten ^^

Zitat:

Original geschrieben von mithras666

Die Entwicklung ist ja bestimmt nich für Lau gewesen

welche entwicklung?

handelsübliche steuergeräte in kombimnation mit handelsüblichen brennern, die lediglich ne andere fassung haben...

Zitat:

Original geschrieben von mithras666

btw: Die Suche gibt nix zum Thema her

ach nein? da liegt wohl ein anwendungsfehler vor...oder du ahst keine lust ein paar seiten zu lesen!

alleine das stichwort "xenon hid" bringt 87 treffer

"xenon nachrüstung": 225 treffer

alles am fz ist geprüft...deine normalen scheinis sind mit halogenlampen geprüft und haben ihre bauartgenehmigung damit erhalten, baust du nen eine gasentladunsglampe ein, ist sie nicht mehr in dem zustand, indem die abnahme erfolgte -> die bauartgenehmigung erlischt und damit die betreibserlaubniss des fz...

hat den Text schon jemand auf dessen Seite gelesen? ich denke der sagt alles aus:

 

Es gelten die allgemeinen Geschäftbedingungen der Daylights Europe LTD. unter Kenntnißnahme der derzeit gültigen Vorschriften welche Gegenstand einer etwaigen Bestellung sind. Erfüllungsort ist Essen. Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der Bundesrepublik Deutschland.

es steht noch mehr im link "rechtliches"

eigentlich sollte man ne pflicht einführen. wenn man was verkauft, das nicht in der StVO erlaubt ist genauso groß zu schreiben wie die größte überschrift.

aber solange es das nicht gibt muss man leider immer das kleingedruckte lesen und die freuen sich über jeden der das ding kauft.... ärger hat dann später nur der käufer...

Manche Leute wollen es halt einfach nicht verstehen ....

Kurz gefasst:

Xenon legal im Audi 80 ist unmöglich da es keine Bauart Genehmigten Xenon Scheinwerfer für dieses Fahrzeug gibt.

Kann man das Thema dann schließen ....

am 15. Dezember 2006 um 15:06

Ich hätte da einen anderen Vorschlag. Man könnte diesen Thread in die FAQ aufnehmen, damit das ein für allemal geklärt ist.

am 15. Dezember 2006 um 15:07

Dann schreib das @Designs, find ich auch gut.

irgendwo geistert hier ein xenon-faq rum...leider finde ich den link nicht....

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