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Hab Freundin fahren lassen = diese hat keinen Führerschein

Themenstarteram 11. August 2008 um 17:34

Ja also ich hab mal das gemacht, was wahrscheinlich so ziemlich jeder von uns irgendwann mal gemacht hat, bzw. macht... meine Freundin hätte demnächst ihre allererste fahrstunde gehabt... sie hat mich gefragt ob ich ihr nich schonma so teilweise was beibringen kann... ich hab mir nicht wirklich was schlechtes bei gedacht... ich mit ihr und meinem auto auf einen wald und wiesenweg gefahren... und sie dort hinter das steuer gelassen... sie fährt kaum ein paar meter dann steht plötzlich polizei hinter uns "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte" ja meine Freundin hat natürlich keinen Führerschein jetzt bekommen wir jeweils ne Anzeige... Was für strafen können auf uns da zukommen (tut mir leid falls diese frage bereits im forum gestellt wurde...)? und gibt es eine möglichkeit irgendwie ne Milderung herauszuhauen oder gar ne Einstellung des Verfahrens zu erzwingen? Meine Freundin war auf jeden fall mit den Nerven so fertig die is mir zusammengeklappt hat hyperventiliert usw. ich hab sie ins krankenhaus bringen müssen, kann uns das in irgendeiner form helfen? Für Rat wäre ich sehr dankbar. Vllt. noch ein paar Daten zu mir ich bin noch in der Probezeit, diese hat sich bei mir verlängert da ich mit 66 in einer 30er Zone geblitzt worden bin gab 3 Punkte und schon einen Autounfall hatte an dem ich schuld war, gab auch 3 Punkte und n Monat Fahrverbot.

mfg Ricksen

Beste Antwort im Thema

MAN MAN MAN;

wenn er schreibt abseits auf einem wald- und wiesenweg morgens

um drei gefahren, dann finde ich das nicht sonderlich schlimm.

jedenfalls sind meine eltern demnach auch hochkriminell sowie

mein gesamter freundeskreis. das er das nicht durfte weiß er mitlerweile

selber!! also mein mitleid hast du hätte mir genauso passieren können:(.

jetzt bleibt dir nur der anwalt!!!

gruß borstel

der auch mal 20 war!!

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Zitat:

Original geschrieben von Ricksen

...oder gar ne Einstellung des Verfahrens zu erzwingen?

Diesbezüglich sehe ich in dem geschilderten Fall überhaupt keine Chance.

am 11. August 2008 um 17:50

Zitat:

Ja also ich hab mal das gemacht, was wahrscheinlich so ziemlich jeder von uns irgendwann mal gemacht hat, bzw. macht...

jup, hab ich auch gemacht. Auf dem Verkehrsübungsplatz inkl. Versicherung! :)

Im öffentlichen Verkehrsraum sollte man so etwa tunlichst unterlassen. Schließlich handelt es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits um eine Straftat.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Im öffentlichen Verkehrsraum sollte man so etwa tunlichst unterlassen. Schließlich handelt es sich hierbei nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern bereits um eine Straftat.

Und zwar für beide, siehe §21 StVG

Haftstrafen wird hier keine geben, aber dein Lappen wird wahrscheinlich länger in Flensburg Pause machen und deine Freundin wird u.U. noch ein bisschen länger auf ihre erste Fahrstunde warten müssen.

Eine Stunde Übungsplatz kostet hier 5 Euro. Solche Plätze gibt es leider nicht überall, aber nur im Vergleich, was das gekostet hätte :(

Themenstarteram 11. August 2008 um 18:06

jep wie ich am eigenen leibe zu spüren bekommen werde... dumm war halt nur war schon nachts um 3 das hätte ich im obigen post noch erwähnen sollen... fragt mich bitte nicht wie dumm ein mensch sein kann... aber ihr kennt es selber manchmal macht man aktionen ohne sich über die konsequenzen die schädeldecke zu zerfressen...

am 11. August 2008 um 18:11

Das ist nicht nur ziemlich blöde gelaufen sondern vollkommen Dumm aber das weisst du wohl auch selbst.Da hilft auch kein lamentieren mehr und kein rausreden.  Deine Freundin wird wohl eine Sperrfrist bekommen und ich denke das die Behörden dir erstmal den Lappen wegnehmen da du zum Führen eines Fahrzeuges wohl nicht geeignet bist.

Ich kann dir an dieser Stelle nur raten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung deiner Interessen zu beauftagen damit das allerschlimmste vermieden werden kann.

Dieses wird dir und deiner Freundin wohl zur Last gelegt, habs mal rausgesucht.

 

§ 2 StVG

Fahrerlaubnis und Führerschein

 

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

(4) Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Ist der Bewerber auf Grund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so erteilt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis mit Beschränkungen oder unter Auflagen, wenn dadurch das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gewährleistet ist.

8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.

§ 2a StVG

Fahrerlaubnis auf Probe

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde 1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

 

am 11. August 2008 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von Ricksen

jep wie ich am eigenen leibe zu spüren bekommen werde... dumm war halt nur war schon nachts um 3 das hätte ich im obigen post noch erwähnen sollen... fragt mich bitte nicht wie dumm ein mensch sein kann... aber ihr kennt es selber manchmal macht man aktionen ohne sich über die konsequenzen die schädeldecke zu zerfressen...

Die Tageszeit spielt bei den Behördne keine Rolle und kann somit nicht als Ausrede sondern eher als Voratz gelten  ( Es war ja Nachts und da schläft die Polizei) also meinen obrigen Post beachten und danach handeln, weil ein versierter Anwalt so etwas nie schreiben würde.

Themenstarteram 11. August 2008 um 18:26

ich danke dir das war sehr ausführlich und meinen anwalt hab ich schon benachrichtigt hab morgen gleich mal termin... dumm nur das mein rechtsschutz da nicht greift -.- wird ein teurer spaß...

Eine ziemliche Dummheit aus der Du/Ihr hoffentlich etwas lernt !!

Bitte pruefen ob der Weg ein Privatweg oder Teil eines Privatgrundstueckes war. Dann liefe das immerhin nicht im oeffentlochen Verkehrsraum und koennte ein wenig beigebogen werden.

 

Aber tut Euch und uns allen einen Gefallen und hoert mit dem Mist auf.

am 11. August 2008 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von Ricksen

Ja also ich hab mal das gemacht, was wahrscheinlich so ziemlich jeder von uns irgendwann mal gemacht hat, bzw. macht...

mit dieser einstellung wird es sehr lange dauern bis du wieder auto fahren wirst................................................................. und das vollkommen zurecht

MAN MAN MAN;

wenn er schreibt abseits auf einem wald- und wiesenweg morgens

um drei gefahren, dann finde ich das nicht sonderlich schlimm.

jedenfalls sind meine eltern demnach auch hochkriminell sowie

mein gesamter freundeskreis. das er das nicht durfte weiß er mitlerweile

selber!! also mein mitleid hast du hätte mir genauso passieren können:(.

jetzt bleibt dir nur der anwalt!!!

gruß borstel

der auch mal 20 war!!

Zitat:

Original geschrieben von borstelnator

MAN MAN MAN;

wenn er schreibt abseits auf einem wald- und wiesenweg morgens

um drei gefahren, dann finde ich das nicht sonderlich schlimm.

jedenfalls sind meine eltern demnach auch hochkriminell sowie

mein gesamter freundeskreis. das er das nicht durfte weiß er mitlerweile

selber!! also mein mitleid hast du hätte mir genauso passieren können:(.

jetzt bleibt dir nur der anwalt!!!

Ich finde das unter den Umständen auch völlig harmlos.

Aber Du weißt doch. Wir sind hier nunmal in Deutschland, da wird jeder Killefitt zu einer riesen Sache hochgebauscht und für die kleinste Nichtigkeit braucht man trotzdem noch irgendwelche Genehmigungen.

Traurig aber wahr.

Der Lappen wird wohl weg sein und das mit Recht!Wer mit 66kmh durch ne 30er Zone hackt,Probezeit hin oder her,dem hätte ich den Lappen schon direkt abgenommen und dann auch schon nen Unfall gehabt ,das spricht Bände und lässt für mich nur einen Entschluss zu,du bist zum Führen von Fahrzeugen nicht geeignet bzw nicht reif genug!Die Sache mit 3 Uhr Nachts würde ich dir als Vorsatz auslegen!

am 11. August 2008 um 21:28

Zitat:

Ich finde das unter den Umständen auch völlig harmlos.

Aber Du weißt doch. Wir sind hier nunmal in Deutschland, da wird jeder Killefitt zu einer riesen Sache hochgebauscht und für die kleinste Nichtigkeit braucht man trotzdem noch irgendwelche Genehmigungen.

Traurig aber wahr.

hast du den beitrag mal genau gelesen?

-der typ hat schon 6 punkte in flensburg, aber noch nichts gelernt. an den punkten waren bestimmt auch die anderen schuld

wenn der clever wäre, würde der auf irgendein privatgelände gefahren. hier in köln kenne ich viele große betriebe mit riesiger einfahrbarer fläche , wo man auch ne kurve fahren kann

Zitat:

Meine Freundin war auf jeden fall mit den Nerven so fertig die is mir zusammengeklappt hat hyperventiliert usw. ich hab sie ins krankenhaus bringen müssen, kann uns das in irgendeiner form helfen?

du bist nicht nur dumm sondern auch naiv

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