habe ein problem mit Audi Händler und GARANTIE..!!
Hallo... mein A6 aus 2003 MOTOR BHG habe ich am 12.7.07 bei AUDI gekauft. Der Wagen hatte 106000km und jetzt 114000 km gelaufen. Jetzt habe ich ne Beanstandung am Schiebedach, das Leitblech ist gebrochen und macht fürchterliche Geräusche während der fahrt, wenn das schiebedach angehoben ist. Die Reparatur kostet 1600 € komplett. Das ersatzteil kostet ca. 500 €. Ich habe eine PERFEKT CAR PLUS GARANTIE und müsste 350 € selber zahlen, da mein auto über 100000 km gelaufen hat. Jetzt habe ich mich wichtig gemacht und ein wenig show gemacht, dass der Händler 150 € übernehmen will und mir für die Reparaturdauer einen neuen A6 als Mietwagen (kostenlos) dazu gibt. D.h. Ich hätte noch einen anteil von 200 €.
Meine frage ist....
... der händler muss doch in den ersten 6 Monaten alle Reparaturen zu 100% übernehmen, oder??!
Der stellt sich nämlich quer und sagt das wäre mein verschulden...
Habe ich mit nem guten Rechtsanwalt mehr chancen??
Danke -----
gruss
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19 Antworten
Das bekommst Du sicherlich durchgedrückt,
aber €150,- sind es einfach nicht Wert; denk mal an den ganzen Aufwand.
Ich würde Zahlen und mich über die Ersparnis von 1350,- freuen.
Hallo,
die Regelung ist folgende:
Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Da dieses nachzuweisen sehr schwer ist, muß meistens der Verkäufer die Reparatur vornehmen.
Früher hab ich auch meistens gedacht, ich zahl und hab meine Ruhe. Aber das ist vorbei. Ich würd den Chef sprechen und ihn fragen was das soll. Er möchte doch bitte beweisen das das Teil bei der Übergabe in Einwand freiem Zustand war.
Da er das nicht kann, hat sich die Sache geklärt und er muß es erneuern.
By the way, ob ich für die Reparaturdauer nen A6 oder was auch immer bekomme ist mir wurscht. Man kann ggf 2 Tage ohne Auto leben, wobei ich bisher immer ein Auto bekommen habe. (kostenlos)
Hi, wenn ein Auto beim VAG-Vertragspartner gekauft wird, hat man grundsätzlich 12 Monate Garantie auf alles außer Verschleißteile. Kommt es zu einem Schaden während der Garantiezeit, übernimmt die Werkstatt Arbeitskosten zu 100% und Materialkosten zu 40%, d.h. 60% Materialkosten musst du selber tragen. Sollte aber auch alles im Vertrag stehen.
Köstlich das der Händler in den ersten 6 Monaten alle Reparaturen zu 100% übernehmen soll.
Du meinst wohl in den ersten 4 Wochen.
Aber der Händler soll mal die Unterlagen genau durchlessen wegen der PERFEKT CAR PLUS GARANTIE.
Genau so du solltest mal genau die PERFEKT CAR PLUS GARANTIE durchlesen.
Mache das selbe Spiel auch durch mit ein Braunschweiger VAG Händler.
Nur das sich jetzt das Gericht darum Kümmert.
Waren schon einige Lachnummern dabei.
Zitat:
Original geschrieben von Kirgiz
Hi, wenn ein Auto beim VAG-Vertragspartner gekauft wird, hat man grundsätzlich 12 Monate Garantie auf alles außer Verschleißteile. Kommt es zu einem Schaden während der Garantiezeit, übernimmt die Werkstatt Arbeitskosten zu 100% und Materialkosten zu 40%, d.h. 60% Materialkosten musst du selber tragen. Sollte aber auch alles im Vertrag stehen.
Genau so sieht es aus alles weiter wie ich ja schon geschrieben haben mit den Lesen
Leute wenn er das Auto wie geschrieben vom Händler mit Garantie gekauft hat, zählt auch hier in den ersten 6 Moanten, muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung den Schaden am Schiebedach auf seine Kosten reparieren.
Bzw. besteht die Möglichkeit die Gebrauchtwagen Garantie in Anspruch zu nehmen, und den Eigenanteil sich vom Händler welchen den Wagen verkauft hat zurück zu holen.
Gruß
Stephan
P.S. Ich hatte auch den Fall mit einem Händler und habe in den ersten 6 Monaten nach ein paar schreiben vom Anwalt meine kompletten Eigenanteile zurück bekommen.
Der Händler hat sogar noch die 120 TKM Inspektion mit ZR Wechsel allen Spannrollen, WAPU und Thermo umsonst machen müssen
Hier wird mal wieder Gewährleistung und Garantie zusammen und dann durcheinander geworfen.
Ein Händler hat die Pflicht zur Gewährleistung für zwei Jahre, kann diese aber per Vertrag auf ein Jahr verkürzen.
Entsprechend nachzulesen im BGB.
Die Verkürzung ist regelmäßige Praxis bei den Händlern und steht in jedem Kaufvertrag (von denen).
In diesem Jahr ist der Händler verpflichtet, vorhandene Schäden zu beseitigen und den Kunden so zu stellen, als hätte es den Schaden nie gegeben (bedeutet in der Regel kostenlose Beseitigung). Zu Gunsten des Kunden wird angenommen, dass der Schaden, so er in den ersten sechs Monaten auftritt, bereits bei der Übergabe bestand. Der Händler müsste im ersten halben Jahr beweisen, dass der Schaden bei der Übergabe NICHT bestand, wenn er nicht zahlen möchte. Nach sechs Monaten tritt die sog. Beweislastumkehr ein. Meint, dass der Kunde beweisen muß, dass der Schaden bei der Übergabe bereits vorhanden war.
Auch niedergelegt im BGB.
Für das erste halbe Jahr brauche ich also im Regelfall die Garantie noch gar nicht.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die über die Gewährleistung hinausgeht, deren Umfang, Eintrittsvoraussetzungen etc. er frei bestimmen kann.
Mit einem ordentlichen Übergabeprotokoll, dass der Kunde gegenzeichnen muß könnte sich ein Händler "rausreden".
Wird aber in den wenigsten Fällen gemacht.
Wenn der Händler jetzt den Mechaniker der Übergabeinspektion anschleppt, der sagt, "ich habe das Schiebedach gecheckt und das war i.O." und auch noch ein Protokoll dazu vorweist und der Händler sagen könnte, "Herr JugoGOLFV, wir haben doch bei der Übergabe das Schiebedach auf und zu gemacht und da war nix", hätte der Kunde eher schlechte Karten.
Auch im ersten halben Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von motorbox
Köstlich das der Händler in den ersten 6 Monaten alle Reparaturen zu 100% übernehmen soll.
Was soll denn daran "köstlich" sein?
Das ist schlicht geltende Rechtslage in Deutschland!
Min. 12 Monate Händler-Gewährleistung, davon die ersten 6 Monate mit "Beweislastumkehr" zugunsten des Käufers. Punkt!
Hat mit Garantie überhaupt nix zu tun.
"Klatt" hat es bereits einfach, aber korrekt erklärt.
"Bärenvater" macht es ebenso korrekt, im Detail aber etwas ausführlicher.
Na, dann auch von mir nochmal von mir zur
Insbesondere der Abschnitt zur Beweislast sei erwähnt.
Die Gewährleistungspflicht hat jeder Händler, und zwar gesetzlich! D. h. der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist. 6 Monate nach Kauf mit der gesetzlichen Vermutung zu seinen Gunsten, dass der Schaden bereits vorhanden war. Mit einem etwaigen Garantieanspruch hat das zunächst nichts zu tun. Erst wenn festgestellt sein sollte, dass den Händler keine Gewährleistungspflicht trifft, kommt dann die Garantievereinbarung zur Geltung.
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Zitat:
Original geschrieben von motorbox
Köstlich das der Händler in den ersten 6 Monaten alle Reparaturen zu 100% übernehmen soll.
Was soll denn daran "köstlich" sein?
Das ist schlicht geltende Rechtslage in Deutschland!
Min. 12 Monate Händler-Gewährleistung, davon die ersten 6 Monate mit "Beweislastumkehr" zugunsten des Käufers. Punkt!
Hat mit Garantie überhaupt nix zu tun.
"Klatt" hat es bereits einfach, aber korrekt erklärt.
"Bärenvater" macht es ebenso korrekt, im Detail aber etwas ausführlicher.
Oh wachet auf, wie gesagt mache es gerade selber durch weil ich vor Gericht bin, sieht leider in der Realität ganz anders aus, kommt vorbei und lest die Akten selber mal durch, und dann sehen wir mal weiter was ihr hir abläst.
Wenn es so wäre dann hätte ich keine Probleme.
Aber ich sehe ihr seit alle Anwälte die sich damit auskennen, dann übernehmt mein Fall, ich zahle gut.
So aber ich würde auf das Angebot eingehen vom Händler.
ES IST SO.
Am BGB kommt keiner vorbei.
Wenn du in deinem "Fall" genauso agierst/argumentierst wie hier kann ich schon verstehen, das dein Händler bei Zeiten die Lust verliert sich mit dir auseinander zu setzen und es vielleicht sogar auf einen Prozess ankommen lässt in dem die Chance besteht, ihn vielleicht auch zu verlieren.
Ende mit KleinerBär.
Zitat:
Original geschrieben von KleinerBär
ES IST SO.
Am BGB kommt keiner vorbei.
Wenn du in deinem "Fall" genauso agierst/argumentierst wie hier kann ich schon verstehen, das dein Händler bei Zeiten die Lust verliert sich mit dir auseinander zu setzen und es vielleicht sogar auf einen Prozess ankommen lässt in dem die Chance besteht, ihn vielleicht auch zu verlieren.
Ende mit KleinerBär.
Genau das habe ich auch gerade gedacht....
das problem bei der audi gebrauchtwagenversicherung ist das jeder händler bevor er das auto verkaut einen 110 oder 140 punkte check abarbeiten muß damit die versicherung den wagen anerkennt. da werden sachen geprüft wie lautsprecheranlage, lwr der beleuchtung und auch das schiebedach. es gibt dazu eine checkliste die der mechaniker abarbeiten muß. rein theoretisch müßte der käufer jetzt hergehen und alle punkte bei der fahrzeugübergabe nochmal kontrilieren, macht aber wenn wir ehrlich sind keiner. also erkennt der käufer bei der fahrzeugübergabe meist blindlinks die checkliste an. und auf diese checkliste wird sich der händler berufen und sagen bei der fahrzeugübergabe was alles in ordnung.
von daher würde ich das in meinen augen sehr gute angebot des händlers akzeptieren.
gruß