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habe ich Fahrerflucht begangen ? was meint ihr

Themenstarteram 17. Januar 2008 um 18:27

Heute ist mir folgendes passiert:

ich will rechts am Strassenrand einparken und halte deshalb neben einem geparkten Wagen an, um von dort aus zurückzusetzen und dahinter in der Lücke zu parken.

An diesem geparkten Wagen war die Fahrerin gerade beschäftigt, bemerkte mich zwar, aber kümmerte sich nicht um mich und trat offensichtlich (jedoch von mir unbemerkt) recht weit in die Fahrbahn (ihren Wagen hatte sie ungewöhnlich weit vom Randstein entfernt geparkt). Ich beachtete sie jedoch nicht weiter (ich war auf den von hinten folgenden Verkehr konzentriert), fuhr (mit Einparkgeschwindigkeit) rückwärts auf meine Parklücke zu.

Plötzlich "watsch" hatte ich sie gestriffen, mit dem Rückspiegel (und nur mit dem Rückspiegel). Dieser hatte sich zwar -seiner Konstruktion folgend- rückwärts eingeklappt, aber sie hat einen Schubs bekommen und griff sich an den Arm (zu Fall kam sie nicht).

Nun verliess ich das Fahrzeug, ging auf sie zu, entschuldigte mich und wir schauten, ob an ihrem Arm irgendwelche Verletzungen sichtbar waren. Vor Ort war nichts festzustellen.

Denke, sie wird morgen einen hübschen blauen Fleck haben, aber sie sagte zu mir: "Ist okay, ist nix - aber passen sie nächstes mal mehr auf...". Naja, und so ging ich meiner Wege, ohne meine Personalien zu hinterlassen (mein Auto mit Kennzeichen stand noch hinter ihr). Sie stieg auch kurz darauf in ihr Auto und fuhr weg.

Nun male ich mir folgendes aus: Kennzeichen hat sie sich gemerkt und abends kommt ihr Mann nach hause und redet schlau daher und nun wollen sie doch noch eine Forderung gegen mich erheben und gehen zur Polizei. Die ermitteln mich ... muss ich nun mit dem Vorwurf rechnen, Fahrerflucht begangen zu haben ?

fragt der leicht besorgte

Bruno

PS: ich erwarte hier keine verbindliche Rechtsberatung, aber was meint ihr dazu und was hättet ihr getan ?

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18 Antworten

Verkehrsunfallflucht umschreibt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. In diesem Fall hat die Unfallbeteiligte dir jedoch nach der Aussprache erlaubt, dich vom Unfallort zu entfernen. Somit ist der Tatbestand nicht eingetreten.

Also ich würde mir da keine Sorgen machen, da könnte ja jeder behaupten "hey, der hat mich angefahren, weil ich hab mir sein Nummernschild gemerkt".

Außerdem müßte sie dann dreist lügen, und da sie Dich persönlich kennt und Du eigentlich richtig gehandelt hast... also bei mir wäre die Hemmschwelle da sehr hoch, um noch so frech zu sein...

Oft sind die Leute schon froh, daß man überhaupt Notiz nimmt und sich kümmern wollte.

cheerio

Unfallflucht sehe ich da keine, weil ihr euch vor Ort geeinigt habt. Allerdings könnte sie dich immer noch wegen der fahrlässigen Körperverletzung anzeigen, sollte sie sich tatsächlich verletzt haben.

Wobei dann allerdings ohne Zeugen die Beweislage ziemlich schwierig werden könnte.

Themenstarteram 17. Januar 2008 um 18:52

danke, die Sache nervt mich halt... aber es tut mir gut, dass hier Feedback kommt.

Zitat:

Original geschrieben von WRC206

Unfallflucht sehe ich da keine, weil ihr euch vor Ort geeinigt habt. Allerdings könnte sie dich immer noch wegen der fahrlässigen Körperverletzung anzeigen, sollte sie sich tatsächlich verletzt haben.

ja, das ist mir bewusst, aber -wenn sie meinen Namen nicht hat und den übers Kennzeichen bei der Polizei ermitteln lässt, dann tritt ja der Fall ein: Offensichtlich habe ich Namen und Adresse nicht hinterlassen (dass wir uns "kennen" ist wohl ein Mißverständnis) - ist das allein nicht schon gleichbedeutend mit "Fahrerflucht" ?

Ich habe ihr meine Daten nicht "aufgedrängt", hätte sie danach gefragt, hätte ich mich aber natürlich ausgewiesen und die Sache der Versicherung gemeldet.

Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ob sie nicht auch eine Schuld hat, denn schliesslich ist sie im Prinzip ohne sich zu orientieren in die Fahrbahn getreten, wo ja eigentlich garkein Platz mehr war.

Edit: zum Thema "Zeugen": ich hatte -das hab ich bisher nicht erwähnt- zwei Arbeitskollegen im Auto, die die ganze Sache gesehen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

danke, die Sache nervt mich halt... aber es tut mir gut, dass hier Feedback kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Zitat:

Original geschrieben von WRC206

Unfallflucht sehe ich da keine, weil ihr euch vor Ort geeinigt habt. Allerdings könnte sie dich immer noch wegen der fahrlässigen Körperverletzung anzeigen, sollte sie sich tatsächlich verletzt haben.

ja, das ist mir bewusst, aber -wenn sie meinen Namen nicht hat und den übers Kennzeichen bei der Polizei ermitteln lässt, dann tritt ja der Fall ein: Offensichtlich habe ich Namen und Adresse nicht hinterlassen (dass wir uns "kennen" ist wohl ein Mißverständnis) - ist das allein nicht schon gleichbedeutend mit "Fahrerflucht" ?

Ich habe ihr meine Daten nicht "aufgedrängt", hätte sie danach gefragt, hätte ich mich aber natürlich ausgewiesen und die Sache der Versicherung gemeldet.

Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ob sie nicht auch eine Schuld hat, denn schliesslich ist sie im Prinzip ohne sich zu orientieren in die Fahrbahn getreten, wo ja eigentlich garkein Platz mehr war.

Edit: zum Thema "Zeugen": ich hatte -das hab ich bisher nicht erwähnt- zwei Arbeitskollegen im Auto, die die ganze Sache gesehen haben.

Dann kannst du schon mal keinen wegen Fahrerflucht dran bekommen. Die Frau kann natürlich immer noch zum Arzt gehen weil die einen blauen Fleck oder sonst was hat. Vor Ort ist das natürlich nicht feststellbar ob sie verletzt ist und ein einer Stresssituation merkt man den Schmerz nicht.

Die könnte dann deine Versicherung ermitteln und Schmerzensgeld fordern , aber deine Versicherung weiß dann weiter. Sie wird dich fragen was passiert ist und dann kannst du das so schildern wie es passiert ist + 2 Zeugen. Den Rest macht die Versicherung (die wissen meist was die Zahlen müssen, was nicht).

Also keine sorge ganz ruhig.

am 17. Januar 2008 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Offensichtlich habe ich Namen und Adresse nicht hinterlassen ... - ist das allein nicht schon gleichbedeutend mit "Fahrerflucht" ?

Du hast Dich nicht vom Unfallort entfernt, ohne eine Feststellung Deiner Personalien zu ermöglichen; und sie auch nicht ...

Eine Unfallflucht sollte damit wohl nicht mehr zur Debatte stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ob sie nicht auch eine Schuld hat, denn schliesslich ist sie im Prinzip ohne sich zu orientieren in die Fahrbahn getreten, wo ja eigentlich garkein Platz mehr war.

Nur mal angenommen, Du stellst morgen bei Tageslicht doch noch einen Schaden an Deinem Außenspiegel fest. Wie verfährst Du dann? Hast Du ihre Personalien?

Themenstarteram 17. Januar 2008 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Nur mal angenommen, Du stellst morgen bei Tageslicht doch noch einen Schaden an Deinem Außenspiegel fest. Wie verfährst Du dann? Hast Du ihre Personalien?

nö, brauch ich auch nicht. Meine Karre ist 16 Jahre alt und der Spiegel ist noch dran, soviel weiss ich.

Wäre ein reparaturbedürftiger Schaden entstanden (und sonst alles gleichermassen passiert), so wäre es wahrscheinlich auch nicht anders ausgegangen als jetzt (ich hätte selbst gezahlt und/oder selbst repariert), aber der Fall ist hypothetisch.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Nur mal angenommen, Du stellst morgen bei Tageslicht doch noch einen Schaden an Deinem Außenspiegel fest. Wie verfährst Du dann? Hast Du ihre Personalien?

Naja, Autofahrer, der auch noch Rückwärts fährt gegen Fußgänger. Da wäre die Teilschuld der Frau wohl deutlich geringer, als der blaue Fleck, den sie abbekommen hat. Eine Betriebsgefahr geht von einem Arm nicht aus (außer Klitschkos :D).

 

am 17. Januar 2008 um 20:36

siehe unten!

am 17. Januar 2008 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Eine Betriebsgefahr geht von einem Arm nicht aus (außer Klitschkos :D).

Die BG wäre jedenfalls deutlich geringer als die des PKW. :D

Aber einen Fußgänger, der die Fahrbahn achtlos vor einem rückwärts fahrenden PKW betritt, könnte über den PKW hinausgehend auch noch eine Verschuldenshaftung treffen, wenn (auch) durch sein Verhalten Schaden an fremden Eigentum eingetreten ist. ;)

Aber ist ja - s.o. - wohl auch egal. Mein Tipp wäre es aber, bei Unfällen stets die Personalien auszutauschen. Am nächsten Tag sieht manches einfach doch anders als am Unfalltag aus ...

am 17. Januar 2008 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von usa2

Zitat:

Nur mal angenommen, Du stellst morgen bei Tageslicht doch noch einen Schaden an Deinem Außenspiegel fest. Wie verfährst DU dann? Hast Du ihre Personalien?

Was soll er dann mit den Personalien? Wer beim Rückwärtsfahren einen Fußgänger anfährt oder sonst einen Schaden im Sinne eines Unfallgeschehens verursacht, hat stets schlechte Karten. Dies ist so, weil der Gesetzgeber für das Rückwärtsfahren besondere Vorsicht verlangt und dass der Fahrer sich im Zweifel ogar einweisen lassen muss. Selbst wenn der Spiegel noch so kaputt wäre, Ansprüche an die Fußgängerin sehe ich diesbezüglich nicht. Ist es unwahrscheinlich, dass ein Fußgänger sich im Bereich geparkter Pkw aufhält? Eher nicht, selbst eine Teilschuld halte ich für unwahrscheinlich. Vielmehr hat Bruno großes Glück, dass die Frau nicht auf Nummer sicher gegangen ist und die Polizei gerufen hat. Allein die Schmerzen hätten für einen Unfall mit Personenschaden ausgereicht. Dies hätte in Verbindung mit dem schon angesprochenen Rückwärtsfahren zu einer Unfallanzeige geführt, bei der Bruno UB01 (=verursachender Unfallbeteiligter) gewesen wäre. Bußgeld, Punkte, eventuell Schmerzensgeld.

Eine Unfallflucht liegt hier meines Erachtens in keinem Fall vor, da Bruno am Unfallort alles getan hat, wozu er verpflichtet war und da die "Geschädigte" auf Ansprüche ausdrücklich verzichtet hat, wobei sie auch klaren Verstandes war. Dies ist bei einem solch unspektakulären Unfall möglich, bei einer deutlichen Verletzung der Frau hätte Bruno dieses "ok" der Frau nicht hinnehmen können um dann zu verschwinden.

Mach dir also keine Sorgen bez. Strafrecht und des §142! Selbst wenn es eine Anzeige diesbezüglich gäbe, würde ein Richter oder schon die Staatsanwaltschaft den Vorwurf fallen lassen, da bin ich sicher.

Zivilrechtlich kann natürlich auch so, ohne Polizei noch etwas kommen, sprich Schmerzensgeld und ggf. Arztkosten. Im blödesten Fall wird nachträglich ein Unfall seitens der Polizei aufgenommen, dies ist aber unwahrscheinlich.

Sollte es tatsächlich so kommen würde ich an deiner Stelle bei der Wahrheit bleiben, was den Hergang angeht. Man kann nie so dumm denken, wie die Beweislage (unbekannte Zeugen, etc.)plötzlich sein kann.

Gruß, Michel

am 17. Januar 2008 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von usa2

Ansprüche an die Fußgängerin sehe ich diesbezüglich nicht. Ist es unwahrscheinlich, dass ein Fußgänger sich im Bereich geparkter Pkw aufhält? Eher nicht, selbst eine Teilschuld halte ich für unwahrscheinlich.

Das kann man so einfach nicht sagen. Sofern es sich nicht um schutzbedürftige Personen handelt, könnte man durchaus verkehrsgerechtes Verhalten des Fußgängers erwarten, anstatt dass dieser auf die Fahrbahn und blindlings in den Fahrtweg des zurücksetzenden PKW läuft. Immerhin stand der Fußgänger noch nicht im Weg, als Brunolp12 noch vorwärts daneben setzte. Aber der Spiegel ist ja heile geblieben. Ergo kein weiterer Diskussionsbedarf.

Themenstarteram 17. Januar 2008 um 21:30

hi nochmal,

die hat sich nicht vor (bzw. hinter, bin ja rückwärts gefahren) mein Auto bewegt sondern eigentlich mehr von der Seite in meinen -sich bereits rückwärts bewegenden- Wagen.

Wenn jemand ohne zu gucken auf ne stark befahrene Strasse tritt (und dies war so eine), dann ist ja auch nicht unbedingt nur der Autofahrer Schuld, wenns zum Zusammenstoss kommt

(so im Bekanntenkreis geschehen: Kind hüpft unvermittelt vor Auto, leicht verletzt, Verfahren eingestellt, Fahrer hat alles richtig gemacht, ihn traf keine Schuld).

Aber mir gehts weniger um dieses Schuld-Detail (interessanterweise sind Haftpflicht-Versicherungen in dem Falle tats. so ne Art "Mini-Rechtschutz": wenn die zahlen, dann nur, weil sie müssen, wenn die nicht zahlen, dann hat der/die andere wohl selber Mist gebaut. Daher ist es ratsam, den Hergang gut und korrekt zu beschreiben).

Es ist zwar blöd, aber ich hätte wohl auch vorn rechts gucken müssen, obwohl ich ja rückwärts geradeaus fuhr... Trotzdem war mir sofort klar, dass ich zu der Sache stehen werde, wenns nötig ist (zugegeben- dabei hilft ja die Versicherung).

Wg. "Fahrerflucht" muss ich mir wohl keine Sorgen machen. Da bin ich jetzt einigermassen relaxt. Was ihr dazu gesagt habt, klang eigtl. alles ziemlich logisch, klar und eindeutig. Alles andere liesse sich dann regeln (wenn überhaupt nochmal was kommt).

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