- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Habe ich vorfahrt?? Siehe Bild!
Habe ich vorfahrt?? Siehe Bild!
Hi zusammen hatte gerade ne doofe Situation!
Fahre auf einer Hauptstraße und will umkehren!
Der typ in dem Auto tat plötzlich so als wenn der mein Kennzeichen notieren wolle!
Ich war der meinung das ich Vorfahrt habe!
Was sagt ihr??!
Ähnliche Themen
27 Antworten
Nö, Du hast keine Vorfahrt und mußt den "anderen" passieren lassen.
Ich gehe davon aus, dass das Wenden dort nicht verboten war.
Grund: Nach Kommentierung §9 der StVO:
Wenden ist ein Fahrmanöver eigener Art, bei dem das Fahrzeug von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird. Du hast zwar aufgrund des Zeichen 306 Vorfahrt, aber nach §9, Abs 5 muß beim Wenden jede Gefährdung Anderer ausgeschlossen sein, das gilt auch für das Kfz "Anderer". Du mußt also den Anderen fahren lassen, wenn nur dadurch eine Gefährdung vermieden werden kann. Wenden ist aber ausdrücklich auch kein doppeltes Abbiegen!
Daraus leitet sich ab, dass im Falle eines Unfalls ein Anscheinsbeweis für das Fehlverhalten des Wendenden vorliegt, und damit eine Umkehr der Beweislast.
Grund für diesen strikten Paragraphen:
Die besondere Sorgfaltspflicht soll den fließenden Mit- und Gegenverkehr vor den Gefahren einer Durchquerung schützen.
Oder einfacher gesagt, der Wendende wartet bis zu letzt und ist für jede Gefährdung verantwortlich!
Also: Du hast Dich fehl verhalten und möglicherweise den Anderen gefährdet. Wenn er dich anzeigt wirst Du es schwer haben, Dich da rauszureden. Es gibt hierüber einige Gerichtsurteile, auf deren Zitierung ich hier mal verzichte.
Allerdings ist es eher die Ausnahme, dass jemand aufgrund eines Fehlverhaltens ohne Folge durch einen anderen Fahrzeugführer angeziegt wird.
Unabhängig vom Wendevorgang: Du fährst aus Sicht des "Anderen" eine Fahrlinie wie ein entgegenkommender Linksabbieger. Und vor dem hat er schliesslich eindeutig Vorfahrt, damit IMHO ebenso eindeutig auch vor dir.
Hinzu kommt die besondere Sorgfaltspflicht beim Wenden wie mein Vorposter schon richtig schrieb.
Gruß Meik
Dazu gab es unlängst einen Thread, in dem man sich auch nicht so richtig sicher war.....
http://www.motor-talk.de/.../wer-hat-vorrang-t1587979.html?...
Wahrscheinlich hast Du in Deiner Situation Vorrang, aber warten kann nicht schaden.....
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Dazu gab es unlängst einen Thread, in dem man sich auch nicht so richtig sicher war.....
http://www.motor-talk.de/.../wer-hat-vorrang-t1587979.html?...
Wahrscheinlich hast Du in Deiner Situation Vorrang, aber warten kann nicht schaden.....
Nö, hast keine Vorfahrt, wie schon von mir geschrieben: Es gilt die Straßenverkehrsordnung, §9, Abs. 5: Danach darf nur dann gewendet werden, wenn eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen ist, also ist faktisch immer, wenn einer nach rechts auf die Straße einbiegen will dieser auch durch den Wendenden gefährdet. Eindeutig und auch durch Gerichtsurteile unterlegt!
Bei einem Unfall ist der Wendende allein schuld, es sei denn, er kann beweisen, dass er den Anderen nicht gefährdet hat, was wohl kaum möglich ist, da ohne Gefährdung es auch nicht zum Unfall gekommen wäre.
Punkt.
Ich hoffe, jetzt ist es verständlicher.
Nimm doch mal das Beispiel, wenn du aus der Straße rechts im Bild kommst und nach links abbiegen willst (im Bild nach unten). Wer hat dann Vorrang? Richtig, der der nach rechts abbiegt. Das gleiche gilt in dem Fall auch für diesen Wendevorgang. Jetzt mal ohne Paragrafen erklärt.
Moin,
Hier hat auch meiner Meinung nach der Rechts abbiegende eindeutig Vorfahrt.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Nö, Du hast keine Vorfahrt und mußt den "anderen" passieren lassen.
Ich gehe davon aus, dass das Wenden dort nicht verboten war.
Grund: Nach Kommentierung §9 der StVO:
Wenden ist ein Fahrmanöver eigener Art, bei dem das Fahrzeug von der bisherigen in die entgegengesetzte Richtung gebracht wird. Du hast zwar aufgrund des Zeichen 306 Vorfahrt, aber nach §9, Abs 5 muß beim Wenden jede Gefährdung Anderer ausgeschlossen sein, das gilt auch für das Kfz "Anderer". Du mußt also den Anderen fahren lassen, wenn nur dadurch eine Gefährdung vermieden werden kann. Wenden ist aber ausdrücklich auch kein doppeltes Abbiegen!
Daraus leitet sich ab, dass im Falle eines Unfalls ein Anscheinsbeweis für das Fehlverhalten des Wendenden vorliegt, und damit eine Umkehr der Beweislast.
Grund für diesen strikten Paragraphen:
Die besondere Sorgfaltspflicht soll den fließenden Mit- und Gegenverkehr vor den Gefahren einer Durchquerung schützen.
Oder einfacher gesagt, der Wendende wartet bis zu letzt und ist für jede Gefährdung verantwortlich!
Also: Du hast Dich fehl verhalten und möglicherweise den Anderen gefährdet. Wenn er dich anzeigt wirst Du es schwer haben, Dich da rauszureden. Es gibt hierüber einige Gerichtsurteile, auf deren Zitierung ich hier mal verzichte.
Allerdings ist es eher die Ausnahme, dass jemand aufgrund eines Fehlverhaltens ohne Folge durch einen anderen Fahrzeugführer angeziegt wird.
*Zustimm*
Der andere Verkehrteilnehmer hatte auf jeden Fall Vorrang. Weiß auch garnicht, warum die Frage unklar ist?
Mfg Stephan
Und für was kann ich da belangt werden / für was kann ich angezeigt werden?
Mit gefährdung oder mit behinderung??
Ist ja laut Bußgeldkatalog ja ein Unterschied!
nun...
wenn der andere wegen dir bremsen musste weil es sonst gekracht hätte kann er dich wegen gefährdung drannbekommen.
Zitat:
Original geschrieben von MarcyOne
Und für was kann ich da belangt werden / für was kann ich angezeigt werden?
Mit gefährdung oder mit behinderung??
Ist ja laut Bußgeldkatalog ja ein Unterschied!
wegen gar nichts. als ob irgendwer ohne zeugen sich die mühe macht, ne anzeige zu erstatten
zu deiner frage von oben:
Bitte einmal die Regeln weglassen und Verstand einschalten
Wie soll jemand rechtzeitig damit rechnen, dass du wenden und nicht links abbiegen willst?
Ich denke damit ist deine Frage geklärt.
Also ich würde den §9 so interpretieren, dass er dem Threaderstarter nicht automatisch die Vorfahrt nimmt. Er hat offiziell Vorfahrt, denke ich. Jedoch hat er ein Problem, sobald ihm jemand seine Vorfahrt nimmt. Ich denke, MarcyOne würde im Falle eines Unfalls wegen Nichteinhaltung von §9 Ärger bekommen und der andere wegen Missachtung der Vorfahrt von MarcyOne. Ob man da als Wendender jetzt Vorfahrt hat oder nicht. In der Praxis ist es wohl auf jeden Fall am besten, sich als Wendender so zu verhalten, als hätte man "Vorfahrt beachten". Auch wenn man Vorfahrt hat.
Gruß
Karl
Hi,
ich denke mal, dass wir alle unseren guten Menschenverstand einsetzen sollten und auch vielleicht mal an die Fahrschule zurückdenken sollten.
Der Fahrer, der auf die Straße von links kommt biegt eigentlich als erster ein(dem Bild nach). Die Abbiegespur des TE ist im Normalfall nicht zum Wenden vorgesehen. Es ist erlaubt. o.K.
Meiner Ansicht nach könnte ja auch in diesem Fall rechts vor links greifen
Man muss ja nicht immer nur Paragrafen zitieren
Grüße
globalwalker
Zitat:
Original geschrieben von 200D
Also ich würde den §9 so interpretieren, dass er dem Threaderstarter nicht automatisch die Vorfahrt nimmt. Er hat offiziell Vorfahrt, denke ich. Jedoch hat er ein Problem, sobald ihm jemand seine Vorfahrt nimmt. Ich denke, MarcyOne würde im Falle eines Unfalls wegen Nichteinhaltung von §9 Ärger bekommen und der andere wegen Missachtung der Vorfahrt von MarcyOne. Ob man da als Wendender jetzt Vorfahrt hat oder nicht. In der Praxis ist es wohl auf jeden Fall am besten, sich als Wendender so zu verhalten, als hätte man "Vorfahrt beachten". Auch wenn man Vorfahrt hat.
Gruß
Karl
Vorfahrt gibt es NUR in Kreuzungen und Einmündungen. Alles andere ist Vorrang. Unterschiede gibt es noch zwischen normalen Straßen und Kraftfahrstraßen/Autobahnen. Es ist definitiv so, dass der wendende in dem Beispiel oben zu warten hat, wenn derjenige aus der Straße links nach rechts abbiegen will.
Rechtsabbieger hat Vorfahrt.
Auch sollte der gesunde Menschenverstand dem Wendenden sagen das er hier mal besser warten sollte...den "wenden" ist kein "fahren" im eigentlichen Sinne..
So meine Meinung.