- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- X Reihe
- X5 E53, E70 & F15
- Habe meinen BMW X5 auf den Bremsenprüstand verteilergetriebe Schrott
Habe meinen BMW X5 auf den Bremsenprüstand verteilergetriebe Schrott
Hallo,habe unseren BMW x5 in einer Werkstatt für den TÜV machen ,abgegeben .
Nach erster Abnahme eine mänge Mängeln ,alles Verschleiß ,Bremse ,antriebsmanschette vorne ,
Querlenker , das Fahrzeug blieb über die reppertatur In der Werkstatt und bis zur Nachuntersuchung .
Dan die Nachuntersuchung,der Prüfer fuhr auf den bremsenprüfstand ,kein für 4wd also ganz normaler
Keiner in der Werkstatt hat gesehen was der Prüfer gemacht hat
Der Meister hat nur einen ruck gehört , das wahrs ,ein kleines Loch im
Verteilergetriebe was sagt ihr ,wie ist da der rechtliche stand ,
Mit freundlichen Grüßen Hermann
Beste Antwort im Thema
Hier ein Papier vom TÜV, demnach das zulässig ist.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Für den X5 gibt es auf Ein-Achs-Rollenprüfständen keinerlei Einschränkung, daran kann es also nicht liegen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 30. Juni 2015 um 22:35:52 Uhr:
Für den X5 gibt es auf Ein-Achs-Rollenprüfständen keinerlei Einschränkung, daran kann es also nicht liegen.
[/
Bmw sagt das darf nicht .nur unter bestimmten Vorraussetzungen ?
Wo sagt BMW das?
Hier ein Papier vom TÜV, demnach das zulässig ist.
Also war nicht der TÜV schuld sondern der Wagen hatte zu den vielen anderen Mängeln eben auch noch das Getriebeproblem?
Kann sein. Vielleicht hat sich der der Prüfer auch nicht an die BMW-Vorschriften gehalten. Möglich ist vieles.
Zitat:
@birscherl schrieb am 30. Juni 2015 um 22:53:42 Uhr:
Hier ein Papier vom TÜV, demnach das zulässig ist.
Ja ,aber mit prüfungsvorgaben die er nicht eingehalten hat
Zitat:
@StandArt schrieb am 1. Juli 2015 um 06:18:50 Uhr:
Also war nicht der TÜV schuld sondern der Wagen hatte zu den vielen anderen Mängeln eben auch noch das Getriebeproblem?
Die vielen. Mängel. Sind Nummern Schild Beleuchtung ,Wischerblätter ,
Waschküchen,als so Kleinigkeiten ,das Fahrzeug ist bis zur TÜV Vorstellung
Immer perfekt gefahren ,scheckheft gepflegt ,
Zitat:
@rademacher schrieb am 1. Juli 2015 um 07:38:12 Uhr:
Ja ,aber mit prüfungsvorgaben die er nicht eingehalten hat
Weißt du das sicher oder ist das eine Vermutung? Du warst ja nicht dabei, wie ich deinem Anfangspost entnehme.
Moin
Hat der Wagen einen Crash-recorder? Einige Fahrzeuge haben dies, auch wenn es nirgends zu sehen ist, so beim Prius. Wenn dann der Ruck mit etwas glück noch aufgezeichnet ist, insbesondere wenn er danach nicht viel weiter bewegt wurde, dann ist ersichtlich wie der Wagen zum Zeitpunkt des Ruckes "betrieben" wurde, also welche Geschwindigkeit, welcher Gang, gebremst oder nicht, etc.
Bei Gang sollte laut den Links hier deutlich nichts stehen, sonst hat der Prüfer was falsch gemacht.
Moin
Björn
Der Weg müßte doch sein:
- vernünftiges Gespräch mit der Werkstatt
- wenn gut, Lösungsangebot annehmen
- ansonsten Rechtsanwalt nehmen:
- verklagen wegen Sachbeschädigung (Zeugenaussage: Getriebe war vorher gut, jetzt nicht mehr)
- wenn Werkstatt widerspricht. Sachverständiger prüft (z.B. Wartungsnachweise, Ölstand...),
- Gericht entscheidet oder Vergleich.
Mit dem Tüv hast Du m.E. nichts zu tun, denn der war von der Werkstatt beauftragt. Deren Sache.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 1. Juli 2015 um 15:44:23 Uhr:
… Mit dem Tüv hast Du m.E. nichts zu tun, denn der war von der Werkstatt beauftragt. Deren Sache.
Üblicherweise ist die Werkstatt nur Mittler zwischen TÜV und Kunde, die TÜV-Rechnung geht auch nicht durch deren Buchhaltung, sondern wird weitergereicht. Ist also durchaus das Problem des TE und nicht der Werkstatt.
Nicht zwingend. Die Werkstatt haftet aus ihrer vertraglichen Obhutspflicht auch für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden. Ob die Haftung begrenzt wurde, könnte uns der Auftrag oder die AGB's sagen. Ob sie gültig sind, sagt uns ein Rechtsanwalt.
Und wie gehst du nun vor, Threadstarter?