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Habe mir den DPF eintragen lassen- kein Problem
Hallo Gemeinde,
mein Passi ist EZ 03/2005. Zu diesem Zeitpunkt gab es ja noch keine Einigung bzgl. der notwendigen Eintragungen des DPF, dies hat zur Folge, das Zulassungsstelle und Finanzamt vom DPF nichts wissen und somit die erhöhte "Strafsteuer" fällig wird. Habe mir den DPF nun eintragen lassen- völlig Problemlos.
Das Prozedere:
1. Zum VW Händler gehen und Serviceheft sowie EWG Übereinstimmungserklärung vorlegen (im Serviceheft weist der Vermerk "7GG" den DPF aus).
2. Der Händler druckt eine Bescheinigung der Partikelminderungsstufe aus (dauert 3 Minuten, kostet nichts).
3. Mit dieser Bescheinigung, der EWG Übereinstimmungserklärung, und den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 zur Zulassungsstelle. Es wird ein neuer Fahrzeugschein erstellt (Teil 1), der um folgenden Eintrag ergänzt wurde:
PARTIKELMIND.STUFE PM5 AB TAG DER EZ, LT. HERSTELLER-BESCHEINIGUNG.
Kosten: 11,70€
Das Finanzamt wird automatisch informiert und wird entsprechend ab 01.04 07 den geringeren Steuersatz berechnen.
Diese Info könnte für viele Fahrer nützlich sein, deren DPF noch nicht ab Werk eingetragen ist.
Gruß
mabo
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29 Antworten
Hallo,
eigentlich ein Witz, dass man das selber machen muss. Wenn ich rechne, dass ich zum Händler muss (hin und zurück 20km und mind. 45 Min.), dann noch zur Zulassungsstelle (10 km und mind. 1,5 h inkl. Wartezeit), dann kann ich mir als Selbstständiger ausrechnen, ob man es einfach so lässt und eben auf 4 Jahre gerechnet 96,- mehr an Steueren bezahlt. Dafür habe ich aber 30 km (ca. 10,-) und 2,25h (ca. 140,-) gespart, macht unterm Strich eine Ersparnis von ca. 50,- wenn ich alles so lasse.
Zum Glück habe ich aber keinen DPF und brauche mir nicht Gedanken machen, ob ich das Eintragen lasse oder nicht.
Gruß Axel
ich habe den ganzen Mist meinem Händler gegeben (Ausweis, Fahrzeugschein usw.) und soll sich drum kümmern. Ich habe auch nichts bezahlt, ist doch nicht meine Schuld wenn VW etwas verpennt. Nach zwei Wochen den neuen Schein beim Händler wieder abgeholt und nun warte ich auf Post vom Finanzamt.
Zitat:
Dafür habe ich aber 30 km (ca. 10,-) und 2,25h (ca. 140,-) gespart,
also wenn du SO rechnest, dann dürftest du dir "als selbständiger" auch nie mal ne currywurst holen:
fußweg 10min (10,37€), verspeisen 10min (10,37€) und rückweg (10,37€) plus 3€ für die currywurst = 34,11€
oder mal essen gehen! GANZ schlimm!!!! nicht zu empfehlen!!! eine sauerei dass man das selber machen muss!!!
also mal nich übertreiben! wer zu faul ist, für 96,- mal n bisschen durch die gegend zu gurken, der lässt es eben...aber sowas da oeben ist quatsch.
gruß,
dödel
Hi Dödel,
wenn Du während der Arbeitszeit andere Dinge machen kannst, die Du dann auch noch bezahlt bekommst, dann freue Dich. Bei mir sieht das anders aus, das was ich während der Arbeitszeit "privat" mache, muss ich anderweitig wieder reinholen, denn die Arbeit macht mir kein anderer.
Und: Klar muss man so rechnen, wie denn sonst? Von mir aus rechne eben anders: 96,- sind für mich ca. die Hälfte, also 50,- Der Rest zahlt der Staat. Wegen 50,- die die Sache mich persönlich kostet, renne ich (persönlich) nicht 3 Stunden umher um mir die nötigen Unterlagen zu besorgen. Genauso wie ich mein Öl beim Händler kaufe und nicht über ebay (ist aber ne andere Sache, nur passt es hier wunderbar rein). Die 3 Stunden verbringe ich dann lieber mit meiner Familie, ist mir dann 50,- wert.
Wenn das alles aber der Händler für einen macht, dann ist es ja ok.
Aber muss natürlich jeder selber entscheiden, was und ob er es tut. Ich würde es nicht, nuicht bei dem Preis.
Gruß
Axel
Ich wollte hier lediglich diese Information für alle weiteren betroffenen DPF- Fahrer einstellen, und nicht schon wieder so eine völlig unnötige "DPF- Diskussion" anstoßen.
Wie Trikeflieger zu diesem Thema steht, konnten wir alle in etlichen Threads zu diesem Thema bereits lesen.
Auch muss ich hier ausnahmsweise VW (genauso wie alle anderen Hersteller) in Schutz nehmen. Zum Produktionszeitpunkt meines Autos gab es noch keinen Standard der es ermöglicht hätte, diese Information ( DPF vorhanden, welche Partikelminderungsstufe?) in der Fahrzeugdokumentation mitzugeben.
Die gleiche Diskussion gab es damals mit den elektronischen Wegfahrsperren. Manche Hersteller haben Sie bereits angeboten, obwohl es keine gesetzliche Grundlage hierzu gab, die kam erst später.
Gruß
mabo
Leute, vergesst den gestiegenen Wiederverkaufswert nicht.
Mein Golf V hat einen DPF nachgerüstet bekommen.
Und ich habe allen Papierkram selber gemacht.
Kein problem.
Die Geld vom Finanzamt ist auch schon da
Zitat:
Original geschrieben von mabo73
Ich wollte hier lediglich diese Information für alle weiteren betroffenen DPF- Fahrer einstellen, und nicht schon wieder so eine völlig unnötige "DPF- Diskussion" anstoßen.
Wie Trikeflieger zu diesem Thema steht, konnten wir alle in etlichen Threads zu diesem Thema bereits lesen.
....
Gruß
mabo
Sorry, wenn Du mich falsch verstehen willst, dann kann ich das nicht ändern.
Ich habe nichts gegen den DPF gesagt oder dass man ihn weglassen soll. Meine Rede war davon (siehe 1. beitrag hier) dass es ein Witz ist, dass der Fahrzeugbesitzer sich um die Sache kümmern muss. Habe ich da was gegen den DPF gesagt? NEIN!
Was das Eintragen in den Schein angeht ist eine reine finanzielle Sache, die sich in den ersten 4 Jahren auswirkt. Ob der DPF im Schein eingetragen ist oder nicht hat zuerst einmal nichts mit einem mögl. Wiederverkaufswert zu tun, denn eingebaut ist der DPF.
Von DPF pro und contra habe ich hier nichts geschrieben! Also bitte mir auch nichts in die Schuhe schieben!
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
...dass es ein Witz ist, dass der Fahrzeugbesitzer sich um die Sache kümmern muss. ...
wenn das so witzig ist dann sag uns doch mal, wer es sonst machen soll, wenn nicht der Halter selbst???
Ich konstruiere mal folgendes Beispiel- bewusst etwas weit hergeholt:
Die KFZ-Versicherungen bieten zukünftig einen besonderen Rabatt für alle Fahrzeuge mit Klimaanlage, da Untersuchungen ergeben haben, dass diese die Unfallwahrscheinlichkeit um 20% reduziert. Die Fahrer behalten schliesslich stets einen kühlen Kopf, sind weniger gestresst und gereizt, was zur erhöhten Reaktionsfähigkeit führt.
Da man bis dato den Zulassungsbescheinigungen, ob eine Klimaanlage verbaut ist oder nicht, nicht entnehmen kann, ist das nachträgliche Eintragen in die Papiere notwendig. Die Hersteller selbst können frühestens ab diesem Zeitpunkt bei Neufahrzeugen auf diese neuen Anforderungen reagieren.
Was könnte man den Herstellern denn hier vorwerfen ? Nichts!!!
Wäre es deiner Meinung nach dann auch ein Witz wenn sich der Halter, der einen Rabatt erhalten möchte, selbst um diese Dinge kümmert?
Gruß
mabo
Zitat:
Original geschrieben von mabo73
Hallo Gemeinde,
mein Passi ist EZ 03/2005. Zu diesem Zeitpunkt gab es ja noch keine Einigung bzgl. der notwendigen Eintragungen des DPF, dies hat zur Folge, das Zulassungsstelle und Finanzamt vom DPF nichts wissen und somit die erhöhte "Strafsteuer" fällig wird. Habe mir den DPF nun eintragen lassen- völlig Problemlos.
Das Prozedere:
1. Zum VW Händler gehen und Serviceheft sowie EWG Übereinstimmungserklärung vorlegen (im Serviceheft weist der Vermerk "7GG" den DPF aus).
2. Der Händler druckt eine Bescheinigung der Partikelminderungsstufe aus (dauert 3 Minuten, kostet nichts).
3. Mit dieser Bescheinigung, der EWG Übereinstimmungserklärung, und den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 zur Zulassungsstelle. Es wird ein neuer Fahrzeugschein erstellt (Teil 1), der um folgenden Eintrag ergänzt wurde:
PARTIKELMIND.STUFE PM5 AB TAG DER EZ, LT. HERSTELLER-BESCHEINIGUNG.
Kosten: 11,70€
Das Finanzamt wird automatisch informiert und wird entsprechend ab 01.04 07 den geringeren Steuersatz berechnen.
Diese Info könnte für viele Fahrer nützlich sein, deren DPF noch nicht ab Werk eingetragen ist.
Gruß
mabo
Hallo,
endlich mal eine gute nachricht, wie die versäumte PM 5 Einstufung nachgeholt wird.
Ich werde in der nächten Woche den Eintrag in der Zulassungsstelle eintragen lassen. Die Bescheinigung von VW liegt mir seit Freitag vor und so wird es nun auch kein Problem mehr geben.
Wird der Eintrag nicht auch im Brief nötig ? Bei dem Verkauf müßte doch sonst diese Prozedur erneut gemacht werden.
grüße aus Berlin
Hast du denn noch einen "Brief", oder schon eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ?
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht ja ohnehin so gut wie gar nichts mehr. Auch der DPF wird dort nicht eingetragen. Aber das scheint kein Problem zu sein, denn alle anderen Daten stehen ja auch nur im Teil 1 und gehen nicht verloren (wird wohl generell gespeichert sein).
Gruß
mabo
Hallo,
ich habe die Zulassungsbescheinigung Teil 2,
Übereinstimmungsbescheinigung
die Bescheinigung von VW
und die Zulassung und 11,70 Euro zum Kraftverkehrsamt mitgenommen.
nach einer guten haben Stunde habe ich meine neue Zulassung mit dem Eintrag PM 5 bekommen
Moin zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von frankyf
nach einer guten haben Stunde habe ich meine neue Zulassung mit dem Eintrag PM 5 bekommen
Mein Passt Variant 2.0 TDI DPF ist von September 2005 .... ich schätze dann muss ich mir das auch noch nachtragen lassen, richtig?
Oder woran erkenne ich denn ob der DPF schon eingetragen ist oder nicht ......?
Danke und Grüße
Frank :-)
Zitat:
Original geschrieben von wovvbagger
Oder woran erkenne ich denn ob der DPF schon eingetragen ist oder nicht ......?
Danke und Grüße
Frank :-)
Wenn Deine KFZ-Steuer um 1,20 pro 100 ccm hochgegangen ist, dann musst Du tätig werden. Wenn diese gleichgeblieben ist, dann brauchst Du nichts machen. Dann wäre es beim Finanzamt schon bekannt.
Gruß Axel