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Habe mit meinem Schlüssel anderes Auto in der TG mitgeöffent

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 27. August 2007 um 8:18

Habe heute morgen in der Tiefgarage beim Öffnen meines 4F gleichzeitig einen Opel Antera geöffnet. Fiel mir nur auf, weil es dunkel in der TG war und das andere Auto aufleuchtete (Fonds und Lampen). Dachte erst, was für ein Zufall, dass der Fahrer des anderen Autos zur gleichen Zeit den Türöffner bedient hätte. Da war aber kein zweiter Fahrer.

Habe versucht die Türe des Antera zu öffnen, weil ich dachte ich hätte eine Erscheinung: Tür war tatsächlich auf.

Bin dann zu unserem Firmen-Nachbarn im Haus und habe ihm Bescheid gesagt. E r hatte die Türe definitiv verriegelt. Wir haben das Ganze noch mehrfach probiert, aber nicht mehr hinbekommen. Schlüssel werden ja wohl permanent gewechselt.

Ich vermute mal, dass das Spielchen aber auch andersrum funktionieren kann, wenn ein anderer Autofahrer den 4F zufällig öffnet.

Jedenfalls bin ich nun recht unsicher, was den Verriegelungsmechanismus angeht, da ein Profi, der das Prinzip kennt per PDA in schneller Zahl Zahlenfolgen generieren kann und das Auto öffnet.

Es sei denn, der 4F hätte einen besonderen Schutz, was ich aber nicht glaube.

 

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15 Antworten

Zufälle gibts ;) ...

Einen 100 %igen Schutz bekommst Du nie, und versichert ist der Dicke doch wohl auch anständig, oder ? Als mach Dir keine schlaflosen Nächte :D !

Gruß, Thilo

Themenstarteram 27. August 2007 um 11:06

Mach Dir keine Sorgen um meinen Schlaf, ich bin da nicht so empfindlich. Schlafe jede Nacht in einer deutschen Großstadt im Erdgeschoss bei offenem Fenster. Da könnte weit mehr passieren (für den Einbrecher natürlich).

Finde es trotzdem verrückt, da es nach der Theorie viele Billionen Möglichkeiten geben müsste. Und mir ist es nach ca. 50 Versuchen gelungen, eine davon zu treffen (der fremde Wagen den ich geöffnet habe steht sei ca. 2 Monaten in der TG)

Habe heute mit dem Freundlichen gesprochen, der hatte wie immer, davon noch nix gehört, konnte sich alles nicht erklären. Bin natürlich der Erste, dem das passiert ist. Wer's glaubt... Er hat mir dann noch vorgeschlagen, den Schlüssel umzucodieren, habe dankend abgelehnt und meinerseits vorgeschlagen, den Schlüssel bei meinem nächsten Besuch beim Voodoo-Magier besprechen zu lassen ;-)

 

Übringens: Stelle mir aber gerade vor, was in einem Versicherungsfall dann so los wäre. Aha, Sie haben das Auto nicht abgeschlossen. Ist ja kein Wunder, dass Ihr Auto ausgeräumt wurde. Dann wird seitens der Versicherung mit grober Fahrlässigkeit argumentiert und man zahlt nicht.

 

Themenstarteram 27. August 2007 um 11:32

Habe mal bei Heise recherchiert: Die Autoschlüssel scheinen in der Tat knackbar zu sein. Tipp in dem Heise-Artikel: Den Schlüssel immer in alufolie einwickeln oder in ein Metallgehäuse packen. Stelle mir gerade vor, dass in den neuen AGBs der Versicherungen vorgesehen wird, dass der Schlüssel in ein Blei-Etui zu legen ist. ;-)

Liest Du hier:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/55729

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer

 

Übringens: Stelle mir aber gerade vor, was in einem Versicherungsfall dann so los wäre. Aha, Sie haben das Auto nicht abgeschlossen. Ist ja kein Wunder, dass Ihr Auto ausgeräumt wurde. Dann wird seitens der Versicherung mit grober Fahrlässigkeit argumentiert und man zahlt nicht.

Diese Aussage ist natürlich völliger Quark. Es ist grundsätzlich niemanden gestattet andere Autos zu öffnen (offen oder verschlossen) und etwas zu entnehmen bzw. das Auto zu stehlen. Wie sollte es sonst bei einem Cabrio sein? Allein mit dem Türöffnen eines fremden Autos macht man sich rechtlich strafbar.

Die Versicherung zahlt in diesen Fällen immer!!

am 27. August 2007 um 17:37

Ich denke auch, daß es ein Zufall ist der sich wahrscheinlich nicht wiederholt. Ich achte auf Parkplätzen beim Verschließen meines Dicken immer darauf, ob auch andere Autos auf meinen Funkschlüssel irgendwie reagieren - habe aber bisher nichts in der Richtung beobachten können.

Was die Versicherung anbelangt, solange du bei Diebstahl alle Schlüssel vorweisen kannst, wird die Kasko zahlen.

Soviel ich weiß, speichern die modernen Schlüssel auch, ob die Tür zueletzt damit geöffnet oder geschlossen wurde, d.h. die Versicherung bzw. der :) können nachvollziehen, ob der Wagen wirklich verschlossen war, als er z.B. gestohlen wurde.

Gruß

FaBoh

Themenstarteram 28. August 2007 um 14:40

Zitat:

Original geschrieben von LinkerBlinker

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer

 

Übringens: Stelle mir aber gerade vor, was in einem Versicherungsfall dann so los wäre. Aha, Sie haben das Auto nicht abgeschlossen. Ist ja kein Wunder, dass Ihr Auto ausgeräumt wurde. Dann wird seitens der Versicherung mit grober Fahrlässigkeit argumentiert und man zahlt nicht.

Diese Aussage ist natürlich völliger Quark. Es ist grundsätzlich niemanden gestattet andere Autos zu öffnen (offen oder verschlossen) und etwas zu entnehmen bzw. das Auto zu stehlen. Wie sollte es sonst bei einem Cabrio sein? Allein mit dem Türöffnen eines fremden Autos macht man sich rechtlich strafbar.

Die Versicherung zahlt in diesen Fällen immer!!

Ich glaube, Du hast das Problem nicht verstanden! Erst mal gut lesen, bevor Du despektierliche Äußerungen abgibst.

Daher hier noch mal das Problem anders formuliert:

Beweise Deiner Versicherung nach einem Einbruch in Deinem Auto einmal, dass ohne erkennbare Einbruchsspuren am Schloss, Beschädigungen am Fenster etc. Dein Wagen ausgeraubt worden ist. Die werden sagen, Sie haben grob fahrlässig gehandelt und den Wagen gar nicht verschlossen. Wir zahlen nicht. Basta!

So bereits geschehen bei vielen Hausratversicherungen. Wenn Du das nicht glaubst lies mal die AGBs in Deinen Versicherungsunterlagen oder frag' Deinen Anwalt oder Versicherungsfuzzi.

 

 

Themenstarteram 28. August 2007 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von FaBoh

Ich denke auch, daß es ein Zufall ist der sich wahrscheinlich nicht wiederholt. Ich achte auf Parkplätzen beim Verschließen meines Dicken immer darauf, ob auch andere Autos auf meinen Funkschlüssel irgendwie reagieren - habe aber bisher nichts in der Richtung beobachten können.

Was die Versicherung anbelangt, solange du bei Diebstahl alle Schlüssel vorweisen kannst, wird die Kasko zahlen.

Soviel ich weiß, speichern die modernen Schlüssel auch, ob die Tür zueletzt damit geöffnet oder geschlossen wurde, d.h. die Versicherung bzw. der :) können nachvollziehen, ob der Wagen wirklich verschlossen war, als er z.B. gestohlen wurde.

Gruß

FaBoh

Das glaube ich nicht, da Du ohne Probleme Deinen Plastikschlüssel benutzen kannst, den man mit Sicherheit übrigens sehr leicht nachmachen kann.

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer

 

Ich glaube, Du hast das Problem nicht verstanden! Erst mal gut lesen, bevor Du despektierliche Äußerungen abgibst.

Daher hier noch mal das Problem anders formuliert:

Beweise Deiner Versicherung nach einem Einbruch in Deinem Auto einmal, dass ohne erkennbare Einbruchsspuren am Schloss, Beschädigungen am Fenster etc. Dein Wagen ausgeraubt worden ist. Die werden sagen, Sie haben grob fahrlässig gehandelt und den Wagen gar nicht verschlossen. Wir zahlen nicht. Basta!

So bereits geschehen bei vielen Hausratversicherungen. Wenn Du das nicht glaubst lies mal die AGBs in Deinen Versicherungsunterlagen oder frag' Deinen Anwalt oder Versicherungsfuzzi.

Da kann ich nur sagen: Du hast entweder schlechte Anwälte oder schlechte Beziehungen zu Deiner Versicherung. Offensichtlich aber beides. Und der Vergleich einer Hausratversicherung zu den KFZ-Versicherungen zeigt, dass bei Dir leider einiges schief läuft. Ich schlage Dir, ruf doch einmal bei der Polizei an und frag nach, ob es einem Fremden erlaubt ist, Dein (unverschlossenes) Auto zu öffnen...

Anwort wird lauten: NEIN! Wird das Auto gestohlen und fehlt etwas, zahlt die Versicherung - ganz einfach. Habe ich in meiner Firma öfters im Jahr, daher kann ich aus Erfahrung sprechen.

Also, wenn man keine Ahnung hat, ruhig mal die Klappe halten.

 

 

Ich habe schon miterlebt, wie die Polizei ein (fremdes,) unverschlossenes aber korrekt geparktes Fahrzeug abgeschleppt hat. Angeblich, um den Besitzer des Wagens vor Diebstahl zu schützen.

Selbst wenn Du recht haben solltest, LinkerBlinker, finde ich den Ton für eine sachliche Argumentation unangemessen - meine Meinung. Im übrigen scheint es auch andere Rechtsauffassungen zu geben:

"Wer mit seinem Fahrzeug ins Ausland fährt, sollte darauf achten, dass es jederzeit ausreichend gegen Diebstahl geschützt ist. Nachlässigkeiten kosten möglicherweise den Kasko-Versicherungsschutz. Dies zeigt beispielhaft ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben.

In dem zu Grunde liegenden Fall war eine Familie mit ihrem Wohnmobil nach Polen gefahren. An einem Getränkemarkt gingen die Eltern einkaufen, die Kinder blieben am Auto zurück. Der Wagen war unverschlossen und eine Seitentür geöffnet – jedenfalls so lange, bis unbekannte Täter die Chance nutzten und mit dem Fahrzeug auf und davon fuhren.

Von seiner Vollkasko-Versicherung sah der Geschädigte keinen Cent. Und dabei wird es auch bleiben, denn das OLG Hamburg warf dem Mann grobe Fahrlässigkeit vor, die das Assekuranzunternehmen von seiner Leistungspflicht freistelle. Durch sein Verhalten – vor allem durch die geöffnete Schiebetür – habe der Kläger potenzielle Diebe förmlich eingeladen, hieß es in der Entscheidung. An einem Getränkemarkt, wo einzelne Personen nicht besonders wahrgenommen würden, könnten Täter unproblematisch auf eine günstige Gelegenheit warten und diese dann blitzschnell nutzen, ohne Verdacht zu erregen.

»Hiermit muss ein sorgfältiger Eigentümer auch ohne weiteres rechnen«, stellte das Gericht fest. Dies gelte nicht zuletzt für ein Wohnmobil, das einen beträchtlichen Wert besitze.

Oberlandesgericht Hamburg

Beschluss vom 23. Dezember 2004

Aktenzeichen: 14 U 163/04"

Grüße,

m1972

Themenstarteram 28. August 2007 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von LinkerBlinker

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer

 

Ich glaube, Du hast das Problem nicht verstanden! Erst mal gut lesen, bevor Du despektierliche Äußerungen abgibst.

Daher hier noch mal das Problem anders formuliert:

Beweise Deiner Versicherung nach einem Einbruch in Deinem Auto einmal, dass ohne erkennbare Einbruchsspuren am Schloss, Beschädigungen am Fenster etc. Dein Wagen ausgeraubt worden ist. Die werden sagen, Sie haben grob fahrlässig gehandelt und den Wagen gar nicht verschlossen. Wir zahlen nicht. Basta!

So bereits geschehen bei vielen Hausratversicherungen. Wenn Du das nicht glaubst lies mal die AGBs in Deinen Versicherungsunterlagen oder frag' Deinen Anwalt oder Versicherungsfuzzi.

Da kann ich nur sagen: Du hast entweder schlechte Anwälte oder schlechte Beziehungen zu Deiner Versicherung. Offensichtlich aber beides. Und der Vergleich einer Hausratversicherung zu den KFZ-Versicherungen zeigt, dass bei Dir leider einiges schief läuft. Ich schlage Dir, ruf doch einmal bei der Polizei an und frag nach, ob es einem Fremden erlaubt ist, Dein (unverschlossenes) Auto zu öffnen...

Anwort wird lauten: NEIN! Wird das Auto gestohlen und fehlt etwas, zahlt die Versicherung - ganz einfach. Habe ich in meiner Firma öfters im Jahr, daher kann ich aus Erfahrung sprechen.

Also, wenn man keine Ahnung hat, ruhig mal die Klappe halten.

Deinen Ton möchte ich hier nicht kommentieren, scheinst ja ein richtiger Symphatieträger zu sein.

Der Hinweis auf das Cabrio ist fehl am Platz, ebenso Dein spezielles Verhältnis zu Deiner Versicherung. Freu dich, dass Du alle Dinge in Deinem Leben gut geregelt hast. Glückwunsch! Dass allerdings bei Dir mehrfach im Jahr Dinge aus den Autos gestohlen werden, spricht eher gegen Deine guten Regelungen: Entweder bist Du in einem unseriösen Gewerbe tätig oder Deine Firma residiert in einem üblen Stadtteil, in dem es üblich ist, Autos zu knacken. Läuft also eher dumm für Dich, oder ?

Nun zu den Fakten: Grob fahrlässig handelt, wer sein Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß verschließt. Rechtlich ist die Versicherung nicht verpflichtet zu zahlen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Natürlich kann sie kulant sein, wie immer im Leben, muss sie aber nicht.

Ich zitiere:

"Die Kaskoversicherung bezahlt nicht, wenn Schäden durch Ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden (Trunkenheit am Steuer, unverschlossenes Auto etc.), auch nicht bei Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden."

z. B. Lest Ihr hier:

http://www.wecarelife.at/.../

Die Polizei muss sogar bei Bekanntwerden ein unverschlossenes Auto schützen und den Halter ermitteln, um Diebstahl abzuwenden.

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer

Zitat:

Original geschrieben von LinkerBlinker

 

Da kann ich nur sagen: Du hast entweder schlechte Anwälte oder schlechte Beziehungen zu Deiner Versicherung. Offensichtlich aber beides. Und der Vergleich einer Hausratversicherung zu den KFZ-Versicherungen zeigt, dass bei Dir leider einiges schief läuft. Ich schlage Dir, ruf doch einmal bei der Polizei an und frag nach, ob es einem Fremden erlaubt ist, Dein (unverschlossenes) Auto zu öffnen...

Anwort wird lauten: NEIN! Wird das Auto gestohlen und fehlt etwas, zahlt die Versicherung - ganz einfach. Habe ich in meiner Firma öfters im Jahr, daher kann ich aus Erfahrung sprechen.

Also, wenn man keine Ahnung hat, ruhig mal die Klappe halten.

Deinen Ton möchte ich hier nicht kommentieren, scheinst ja ein richtiger Symphatieträger zu sein.

Der Hinweis auf das Cabrio ist fehl am Platz, ebenso Dein spezielles Verhältnis zu Deiner Versicherung. Freu dich, dass Du alle Dinge in Deinem Leben gut geregelt hast. Glückwunsch! Dass allerdings bei Dir mehrfach im Jahr Dinge aus den Autos gestohlen werden, spricht eher gegen Deine guten Regelungen: Entweder bist Du in einem unseriösen Gewerbe tätig oder Deine Firma residiert in einem üblen Stadtteil, in dem es üblich ist, Autos zu knacken. Läuft also eher dumm für Dich, oder ?

Nun zu den Fakten: Grob fahrlässig handelt, wer sein Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß verschließt. Rechtlich ist die Versicherung nicht verpflichtet zu zahlen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Natürlich kann sie kulant sein, wie immer im Leben, muss sie aber nicht.

Ich zitiere:

"Die Kaskoversicherung bezahlt nicht, wenn Schäden durch Ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden (Trunkenheit am Steuer, unverschlossenes Auto etc.), auch nicht bei Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden."

z. B. Lest Ihr hier:

http://www.wecarelife.at/.../

Die Polizei muss sogar bei Bekanntwerden ein unverschlossenes Auto schützen und den Halter ermitteln, um Diebstahl abzuwenden.

Jetzt wird es wieder richtig gemütlich :D

Ja, viele Autos meiner Firma stehen leider nicht in München, sondern sind in ganz Deutschland unterwegs. Ich könnte jetzt noch sagen, dass es speziell in der Kölner Ecke zu besonders vielen Problemen kommt - aber das lasse ich lieber :)

Und Du kannst noch 100 Links und Zitate bringen und meine Erkenntnis zu dem Thema bleibt die gleiche. Du wirst von Deinem Anwalt und der Versicherung richtig schön verarscht.

Aber nun gut, jemand muss ja die stolzen Prachtbauten der Versicherungen zahlen, gelle :D

 

Themenstarteram 28. August 2007 um 16:13

Zitat:

Und Du kannst noch 100 Links und Zitate bringen und meine Erkenntnis zu dem Thema bleibt die gleiche. Du wirst von Deinem Anwalt und der Versicherung richtig schön verarscht.

Aber nun gut, jemand muss ja die stolzen Prachtbauten der Versicherungen zahlen, gelle :D

Dass Deine Erkenntnis immer die Gleiche bleibt, haben hier vermutlich schon mehrere bemerkt und das ist ja das Schlimme: Dich zeichnen Beratungsresistenz und Impertinenz aus.

Bist Du nur ein Proll oder vielleicht doch ein Troll?

 

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer

Zitat:

Und Du kannst noch 100 Links und Zitate bringen und meine Erkenntnis zu dem Thema bleibt die gleiche. Du wirst von Deinem Anwalt und der Versicherung richtig schön verarscht.

Aber nun gut, jemand muss ja die stolzen Prachtbauten der Versicherungen zahlen, gelle :D

Dass Deine Erkenntnis immer die Gleiche bleibt, haben hier vermutlich schon mehrere bemerkt und das ist ja das Schlimme: Dich zeichnen Beratungsresistenz und Impertinenz aus.

Bist Du nur ein Proll oder vielleicht doch ein Troll?

Ahh, neue Taktik? Wenn man keine Argumente mehr hat, dann andere mit ins Boot nehmen ohne Namen zu nennen :D

Managerkurs für Anfänger, erste Stunde... nett!

Aber nun gut, da das Thema sowieso sehr weit hergrbracht war und DU als einziger bei MT es geschafft hast, ein anderes Auto zu öffnen, dabei niemand Schaden erlitten hat, klinke ich mich hier aus und freue mich für Deine Versicherung und Deinen Anwalt. Solch' Klientel hat man schließlich besonders lieb :D :D

Gute Fahrt!

Zitat:

Original geschrieben von A6fahrer

Jedenfalls bin ich nun recht unsicher, was den Verriegelungsmechanismus angeht, da ein Profi, der das Prinzip kennt per PDA in schneller Zahl Zahlenfolgen generieren kann und das Auto öffnet.

diese ffb funktionieren auf sog. "freien frequenzen" d.h. diese frequenzen sind nciht nur für eine bestimmte anwendung reserviert, über diese laufen walkie-talkies, modellautos und eben auch die ffb.....sodass ein "störsender" durchaus dazu benutzt werden kann, um andere autos zu öffnen (ob jetzt beabsichtigt oder nicht), möglich ist es nunmal, mit pmr-funkgräten solche funkfrequenzen zu stören und so durch überlagerung das schließen zu verhindern (deshalb immer darauf achten, ob das auto auch wirklich zu ist)...

Zitat:

Original geschrieben von M1972

Ich habe schon miterlebt, wie die Polizei ein (fremdes,) unverschlossenes aber korrekt geparktes Fahrzeug abgeschleppt hat. Angeblich, um den Besitzer des Wagens vor Diebstahl zu schützen.

hier wird es weniger um den diebstahl, als um die unbeabsichtigte benutzung gegangen sein....d.h. die polizei muss verhindern, dass das fz von unbefugten (z.b. kinder) benutzt wird, da sich ja z.b. der gang lösen könnte, in verbindung wenn die danna uch noch die handbremse lösen, und das auf ner bergabstrecke, kann sich jeder ja nun seinen teil dazu denken....

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