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Haben alle Autogastanks ein Ablaufdatum, Sportauspuff nicht für Autogas geeignet ?

Themenstarteram 22. Dezember 2018 um 15:11

Ein Kollege war gestern wegen HU beim KÜS (TÜV) -> Ergebnis nicht bestanden !

Gründe:

- Autogastank STEP E20 67R-010485 hat Ablaufdatum laut Fahrzeugschein 06-2016, laut Stempel am Tank aber 2021

- Sportauspuff von Supersport nicht für Fahrzeuge mit LPG geeignet

- Betriebserlaubnis wegen abgelaufenen Tank erloschen

Fahrzeug BMW E46 Limo Bj. 2003 mit BRC-Anlage und Tank von STEP (ist nicht mein Auto)

Darf das sein ?

Beste Antwort im Thema

Tanks mit einem eingeprägten Verwendungsdatum sind von der neuen Regelung ausgeschlossen, die Beschränkung der Verwendungszeit ist vom Hersteller vorgegeben und damit rechtens, diese Tanks müssen nach wie vor erneuert werden.

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Meines Wissens ist das Ablaufdatum überholt - nicht mehr relevant. Tank bleibt drin, solang dicht und nicht verrostet.

Der Auspuff ist nicht eingetragen, sondern mit ABE montiert, oder?

Themenstarteram 22. Dezember 2018 um 19:19

Zitat:

@Mr.Wolfman schrieb am 22. Dezember 2018 um 17:05:47 Uhr:

Der Auspuff ist nicht eingetragen, sondern mit ABE montiert, oder ?

Der Sportauspuff ist nicht eingetragen, es gibt nur ein Teilegutachten, ABE gibt es von Supersport dazu nicht.

Artikel Nr. von Supersport dazu = EV_DTM2

Habe dem Eigentümer des Fahrzeugs privat geholfen den Auspuff zu montieren.

Blöd das ich mir damals diesen beiliegenden Zettel nicht habe vom Besitzer zeigen lassen.

Der Eigentümer hat leider versäumt das Teilegutachten doch mal richtig zu lesen.

Der Eigentümer denkt immer noch das es eine ABE ist, ist aber nur Teilegutachten.

Da steht folgendes:

Die Betriebserlaubnis erlischt nicht unverzüglich nach der Montage des Sportauspuffs, dennoch muss unverzüglich nach der Montage das Fahrzeug bei TÜV oder DEKRA für eine Änderungsabnahme vorgeführt werden.

Themenstarteram 22. Dezember 2018 um 19:21

Zitat:

@Mr.Wolfman schrieb am 22. Dezember 2018 um 17:04:53 Uhr:

Meines Wissens ist das Ablaufdatum überholt - nicht mehr relevant. Tank bleibt drin, solang dicht und nicht verrostet.

Hallo, gibt es da etwas (Gesetz etc.) was man dem TÜV-Prüfer zeigen kann ?

Sollte eigentlich bekannt sein - ich würde einen Umrüster in der Nähe absprechen.

Zitat:

"Hallo, gibt es da etwas (Gesetz etc.) was man dem TÜV-Prüfer zeigen kann ?"

Brauchst Du nicht, die schauen sich nichtmal die Papier zu dem LPG Tank an.

Die gehen mit der elektronischen Schnüffelnase einmal hier und da rein und wenn nix piept hat er die Gasprüfung bestanden.

@Corsa12

... Dem TE geht es um das ABLAUFDATUM

Tanks mit einem eingeprägten Verwendungsdatum sind von der neuen Regelung ausgeschlossen, die Beschränkung der Verwendungszeit ist vom Hersteller vorgegeben und damit rechtens, diese Tanks müssen nach wie vor erneuert werden.

Hi,

wie schon Gascharly geschrieben hat, wenn ein Ablaufdatum für den Tank vorhanden ist, ist diese Bindend.

Zum Sportauspuff, diese muss vom TÜV abgenommen und eingetragen werden, da es nur ein Teilegutachten gibt und keine ABE.

Aber warum der TÜV es ablehnt, nur weil eine Gasanlage verbaut ist, würde mich interessieren.

Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 12:48

Zitat:

@Corsa12 schrieb am 22. Dezember 2018 um 23:01:03 Uhr:

Zitat:

"Hallo, gibt es da etwas (Gesetz etc.) was man dem TÜV-Prüfer zeigen kann ?"

Brauchst Du nicht, die schauen sich nichtmal die Papier zu dem LPG Tank an.

Die gehen mit der elektronischen Schnüffelnase einmal hier und da rein und wenn nix piept hat er die Gasprüfung bestanden.

Der Prüfer vom KÜS hat aber in Fahrzeug Papieren und auf den Tank geschaut, im Fahrzeugschein steht das Datum 06/2016 zum Tank und auf dem Tank selber das Datum 2021.

Problem ist das das Fahrzeug weitere Mängel hat (Sportauspuff nicht eingetragen) usw.

Das mit der Eintragung des Sportauspuffs von Supersport will der Eigentümer des BMW E46 nicht einsehen, er meint er hätte eine ABE.

Zitat:

@MBTester schrieb am 23. Dezember 2018 um 13:48:10 Uhr:

Zitat:

@Corsa12 schrieb am 22. Dezember 2018 um 23:01:03 Uhr:

 

Brauchst Du nicht, die schauen sich nichtmal die Papier zu dem LPG Tank an.

Die gehen mit der elektronischen Schnüffelnase einmal hier und da rein und wenn nix piept hat er die Gasprüfung bestanden.

Der Prüfer vom KÜS hat aber in Fahrzeug Papieren und auf den Tank geschaut, im Fahrzeugschein steht das Datum 06/2016 zum Tank und auf dem Tank selber das Datum 2021.

Problem ist das das Fahrzeug weitere Mängel hat (Sportauspuff nicht eingetragen) usw.

Das mit der Eintragung des Sportauspuffs von Supersport will der Eigentümer des BMW E46 nicht einsehen, er meint er hätte eine ABE.

Geh mit ihm die Papiere mal richtig durch, damit er das kapiert.

Und den Prüfer würde ich wechseln.

Die KÜS kann den Auspuff tatsächlich nicht eintragen und wenn er das im Fahrzeugschein eingetragene Ablaufdatum ignoriert, übersteigt er ebenfalls seine Kompetenzen.

Das Fahrzeug muss zum TÜV (alte Bundesländer) oder zur Dekra (neue Bundesländer). Dort würde ich entsprechend die Nachprüfung machen.

Entsprechend auf das Datum auf dem Tank hinweise und den Passus aus dem Schein streichen lassen, sowie den Auspuff eintragen lassen.

Sofern in den Papieren vom Endschalldämpfer nicht explizit steht, dass LPG Fahrzeuge ausgeschlossen sind, steht dem auch nichts im Wege.

Selbst ohne Papiere müsste es TÜV/Dekra möglich sein einen Supersport Endtopf einzutragen, die haben die Gutachten im PC.

Kann man so pauschal nicht sagen.

Hat er für den Auspuff ein Teilegutacheten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) , kann das sehr wohl die KÜS/Dekra in den alten Bundesländern eintragen, weil es nur eine Abnahme nach §19/3 ist (Teilegutachten liegt vor)

Wäre nix vorhanden und es ist ein 19/2 oder 21, dann bliebe nur der TÜV.

Ich bin in Bezug auf den Tank der Meinung, das nur wenn im Tankgutachten der Hersteller vorschreibt, wann dieser zu wechseln ist, dieser Termin gilt (nicht zu verwechseln mit den 10 Jahren Aufbewahrungsfrist für die Produktionsdokumente). Seit die Tanks aus der Druckgasbehälterverordnung rausgenommen wurden ist das eingeschlagene Datum irrelevant - da hatten wir im Jan bei der GSP Schulung erst eine rege Diskussion zu.

" Seit die Tanks aus der Druckgasbehälterverordnung rausgenommen wurden ist das eingeschlagene Datum irrelevant"

Eben, das ist was ich meine...

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