- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- Händler bietet mir "Leasing mit Kaufoption" an, anstatt Finanzierung. Meinungen?
Händler bietet mir "Leasing mit Kaufoption" an, anstatt Finanzierung. Meinungen?
Hallo Freunde,
ich bin auf der Suche nach einem neuen Wagen für mich. Nach einer nicht so langen Suche habe ich das passende Auto gefunden und das Autohaus ausgewählt. Ich möchte das Auto finanzieren lassen, mit der Option nach dem Vertragsende das Auto auf Basis des Restwertes zu erwerben.
Der Berater hat gemeint, um das günstigste Angebot bekommen zu können, bietet er mir ein "Leasing mit Kaufoption" an, anstatt eine standarte Finanzierung. Beim Vertragsabschluß wird er ein Dokument extra vorbereiten und unterzeichnen, in dem es stehen wird, dass ich die von mir gewünschte Option am Vetragsende haben werde.
Ich habe ihn gebeten, mir die AGBs zukommen zu lassen. Jetzt habe ich sie Wort für Wort gelesen und da sage ich - das sind normale Leasing Konditionen. Keine Andeutung sogar, dass man so eine Option bekommen kann.
Ich weiß nicht, ob ich das so glauben kann. Was meint Ihr?
Danke Euch!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@em.fittipaldi schrieb am 12. Februar 2016 um 07:13:29 Uhr:
Ich weiß nicht, ob ich das so glauben kann. Was meint Ihr?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Privatleasing handelt.
Wie PeterBH bereits ausführte, wird die Kaufoption vom Händler und nicht von der Leasinggesellschaft angeboten. Deshalb auch das erwähnte separate Dokument und deshalb findest Du in den AGB des Leasingvertrags nichts darüber.
Der einzige Nachteil, den ich beim Leasingmodell gegenüber der Finanzierung sehe, ist die geringere Flexibilität bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Beim Leasing könnte diese eventuell teurer sein.
Wenn Du Dir aber sicher bist, dass Du auf jeden Fall die Vertragslaufzeit einhalten wirst und der Händler einen solventen Eindruck macht, spräche aus meiner Sicht nichts gegen Leasing.
Gruß
Der Chaosmanager
Ähnliche Themen
20 Antworten
Du hast da zwei "Vertragspartner" - einmal den Leasinggeber, mit dem du einen normalen Leasingvertrag abschließt und an den du nach Ablauf das Auto zurück geben musst. Bei den "Werksleasingverträgen" ist es üblich, dass das Auto über den ausliefernden Händler (2. Vertragspartner, dein Autohaus) an den Leasinggeber zurück gegeben wird und dieser Händler dann auch die Vermarktung des Autos übernimmt. Ob er zuvor das Auto selbst ankaufen muss oder der Verkauf im Namen des Leasinggebers erfolgt? Keine Ahnung, bei meinem letzten Leasingvertrag schien es so, als wenn die Leasinggesellschaft den Verkaufspreis bestimmen würde.
Dein Risiko ist hier also, dass der Händler dir eine Kaufoption einräumt für ein Auto, das nicht ihm, sondern der Leasinggesellschaft gehört. Kann er diese Verpflichtung in drei Jahren auch erfüllen? Weiß heute auch keiner.
Vorteil für dich natürlich, dass du in drei Jahren das Auto nicht zwingend kaufen musst. Der Preis würde heute schon festgelegt und kann in drei Jahren über, aber auch unter dem normalen Marktpreis liegen.
Ob sich das Risiko einzugehen für dich lohnt, ist eine Rechenaufgabe. Falls du die Leasingraten steuerlich berücksichtigen möchtest, ist eine Kaufoption m.W. schädlich.
Zitat:
@em.fittipaldi schrieb am 12. Februar 2016 um 07:13:29 Uhr:
Ich weiß nicht, ob ich das so glauben kann. Was meint Ihr?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Privatleasing handelt.
Wie PeterBH bereits ausführte, wird die Kaufoption vom Händler und nicht von der Leasinggesellschaft angeboten. Deshalb auch das erwähnte separate Dokument und deshalb findest Du in den AGB des Leasingvertrags nichts darüber.
Der einzige Nachteil, den ich beim Leasingmodell gegenüber der Finanzierung sehe, ist die geringere Flexibilität bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Beim Leasing könnte diese eventuell teurer sein.
Wenn Du Dir aber sicher bist, dass Du auf jeden Fall die Vertragslaufzeit einhalten wirst und der Händler einen solventen Eindruck macht, spräche aus meiner Sicht nichts gegen Leasing.
Gruß
Der Chaosmanager
Hallo,
vielen, vielen Dank für diese schnelle Antworten! Ich habe auch bei der Finanzierung mit einem Restwert gerechnet. Deshalb habe ich auch die Rechenaufgaben bereits schon gemacht. Die monatlichen Raten, die Anzahlung und des Restwertes passen mir auch ganz gut.
Es war mir eigentlich nur seltsam, dass letztendlich der LG der Besitzer des Autos ist, der Händler eigentlich nur ein "Makler" ist. Und trotzdem "verspricht" er mir aber eine Kaufoption für etwas, was er eigentlich gar nicht besitzt.
Sonst ist ein Restwert OK für mich. Und mir ist bekannt, dass am Ende das Auto viel günstiger sein kann und ich dann nachzahlen muss.
Danke!
Es ist keine Seltenheit, dass die Händler und die Hersteller-Leasingbanken miteinander so verwoben sind, dass der Händler das Auto an dich herausgibt und dir später auch wieder im Auftrag der Bank am Ende der Leasingzeit abnimmt. Er wird also dann quasi im Auftrag der Bank die kaufmännischen Aufgaben bei Beschaffung, Herausgabe und anschließendem Verkauf an dich vornehmen.
Für die Entscheidung für oder gegen Leasing musst du einfach nur die Krötenwanderung analysieren. Wieviele Kröten wandern von deiner Tasche in die Tasche des Händlers, bis das Auto komplett in dein Eigentum übergeht. Also Summe aus Anzahlung, Leasingraten und Kaufpreis bei AUsübung einer Kaufoption einerseits und Summe aus Anzahlung, monatlichen Kreditraten und Schlussrate andererseits. Das Auto gehört in beiden Fällen erst am Ende der Vertragslaufzeit dir, insofern wäre Leasing mit Kaufoption hier nicht schädlich, denke ich.
Wie groß ist denn der Unterschied zwischen Leasingraten und Restkaufsumme und einer Ballonfinanzierung?
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 12. Februar 2016 um 11:11:20 Uhr:
Wie groß ist denn der Unterschied zwischen Leasingraten und Restkaufsumme und einer Ballonfinanzierung?
Hallo,
ich versuche im Moment das herauszufinden. Da ich bei dem ersten Beratungstermin "positiv" überrascht von dem "guten" Angebot war, habe ich vergessen ein Vergleichsangebot zu verlangen. Erst danach ist mir aufgefallen, dass ich doch auch das anfragen konnte. Morgen ist der nächste Termin.
Danke!
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 12. Februar 2016 um 08:43:47 Uhr:
Wenn Du Dir aber sicher bist, dass Du auf jeden Fall die Vertragslaufzeit einhalten wirst und der Händler einen solventen Eindruck macht, spräche aus meiner Sicht nichts gegen Leasing.
Ergänzend wäre m.E. noch wichtig dass das geklärt ist wie mit wertmindernden Umständen während der Laufzeit umgegangen wird. Bspw:
- Dir fährt einer hinten drauf, € 10K Reparaturkosten, der Wagen wird instand gesetzt, es bleib aber ein merkantiler Minderwert von 1000€, die Vollkasko zahlt diesen Betrag an die Leasinggesellschaft. Was bedeutet, dass wenn du den Wagen übernehmen wolltest?
- Du fährst 20tkm über die vereinbarten km drüber (2000€ Nachzahlung) und hast eine größere Delle in der Tür (500€ Minderwert). Gleichzeitig ist das Fahrzeug als Gebrauchter beliebter als angenommen und wäre ohne die Schäden 1000€ mehr Wert. Was bedeutet das, wenn du den Wagen übernehmen willst?
Zitat:
@Sencer schrieb am 12. Februar 2016 um 22:21:14 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 12. Februar 2016 um 08:43:47 Uhr:
Wenn Du Dir aber sicher bist, dass Du auf jeden Fall die Vertragslaufzeit einhalten wirst und der Händler einen solventen Eindruck macht, spräche aus meiner Sicht nichts gegen Leasing.
Ergänzend wäre m.E. noch wichtig dass das geklärt ist wie mit wertmindernden Umständen während der Laufzeit umgegangen wird. Bspw:
- Dir fährt einer hinten drauf, € 10K Reparaturkosten, der Wagen wird instand gesetzt, es bleib aber ein merkantiler Minderwert von 1000€, die Vollkasko zahlt diesen Betrag an die Leasinggesellschaft. Was bedeutet, dass wenn du den Wagen übernehmen wolltest?
- Du fährst 20tkm über die vereinbarten km drüber (2000€ Nachzahlung) und hast eine größere Delle in der Tür (500€ Minderwert). Gleichzeitig ist das Fahrzeug als Gebrauchter beliebter als angenommen und wäre ohne die Schäden 1000€ mehr Wert. Was bedeutet das, wenn du den Wagen übernehmen willst?
Bei einer Übernahme am Ende der Vertragslaufzeit zum vorher vereinbarten Restwert spielen die o. g. Faktoren keine Rolle. Deshalb ist wichtig, dass die Übernahme zum vorher festgelegten Restwert vertraglich vereinbart wird.
Bei einer solchen Übernahme interessiert weder den Leasinggeber noch den Händler der Zustand oder der Kilometerstand des Autos - schließlich erhält er exakt das, was er im vorhinein kalkuliert hatte.
Anders sähe es aus, wenn die Übernahme z. B. zum DAT-Schätzpreis vereinbart wäre (was aber mittlerweile unüblich wäre). Dann fließen die o. g. Parameter natürlich in den Schätzwert ein und der Übernehmer trägt das Restwertrisiko.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 13. Februar 2016 um 13:06:25 Uhr:
Bei einer Übernahme am Ende der Vertragslaufzeit zum vorher vereinbarten Restwert spielen die o. g. Faktoren keine Rolle. Deshalb ist wichtig, dass die Übernahme zum vorher festgelegten Restwert vertraglich vereinbart wird.
Darauf wollte ich ja ein Stückweit hinaus:
- Der merkantile Minderwert wird im Fall A von der gegnerischen Versicherung an die Leasinggesellschaft gezahlt. Die Freuen sich über das Geld - wenn man das Fahrzeug aber übernehmen wollte, hätte man nichts davon, sondern im Gegenteil nur noch die Option ein Fahrzeug für wahrscheinlich ein höheren Preis zu übernehmen als er Wert ist - und das obwohl es ein unverschuldeter Unfall war und die Entschädigung der gegnerischen Versicherung geflossen ist (nur eben an eine andere Partei)
- Im Fall B sollte es bei der Übernahme so sein wie du schreibst. Ich weiß aber nicht ob man - wegen der voneinander unabhängigen zwei Verträge - tatsächlich ausschließen kann, dass die Leasinggesellschaft trotzdem die Minderwerte von einem einholt, der Händler aber auf den vereinbarten fixen Preis verweist. Ein vernünftiger Händler wird das sowieso nicht versuchen, aber falls (ich weiß es nicht) das Risiko grundsätzlich bestehen könnte, sollte man sicherstellen dass man es vertraglich ausschließt.
Zitat:
@Sencer schrieb am 13. Februar 2016 um 13:22:25 Uhr:
- Der merkantile Minderwert wird im Fall A von der gegnerischen Versicherung an die Leasinggesellschaft gezahlt. Die Freuen sich über das Geld - wenn man das Fahrzeug aber übernehmen wollte, hätte man nichts davon, sondern im Gegenteil nur noch die Option ein Fahrzeug für wahrscheinlich ein höheren Preis zu übernehmen als er Wert ist - und das obwohl es ein unverschuldeter Unfall war und die Entschädigung der gegnerischen Versicherung geflossen ist (nur eben an eine andere Partei)
Bei einer Kaufoption wäre man ja nicht verpflichtet, das Auto käuflich zu erwerben und kann somit abschätzen, ob man das Fahrzeug haben will oder nicht.
Zitat:
- Im Fall B sollte es bei der Übernahme so sein wie du schreibst. Ich weiß aber nicht ob man - wegen der voneinander unabhängigen zwei Verträge - tatsächlich ausschließen kann, dass die Leasinggesellschaft trotzdem die Minderwerte von einem einholt, der Händler aber auf den vereinbarten fixen Preis verweist. Ein vernünftiger Händler wird das sowieso nicht versuchen, aber falls (ich weiß es nicht) das Risiko grundsätzlich bestehen könnte, sollte man sicherstellen dass man es vertraglich ausschließt.
Das wirkt mir reichlich konstruiert - ich habe so etwas noch nie erlebt. Hast Du irgendein konkretes Beispiel, wo dies so passiert ist?
Wenn mit dem Händler vereinbart ist, dass das Fahrzeug zu einem fixen, vorher vereinbarten, Preis übernommen wird, kann er im Nachhinein nicht mehr verlangen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 13. Februar 2016 um 13:32:35 Uhr:
Bei einer Kaufoption wäre man ja nicht verpflichtet, das Auto käuflich zu erwerben und kann somit abschätzen, ob man das Fahrzeug haben will oder nicht.
Richtig, aber dann wäre das trotzdem das falsche Produkt, wenn man durchaus vor hat das Fahrzeug zu übernehmen.
Und so konstruiert sind Mehrkilometer z.B. nicht. Die Leasinggesellschaft wird dafür Geld sehen wollen und wenn der Kaufpreis dann nicht sinkt, dann ist kaufen ja quatsch.
Dabei nicht falsch verstehen, klar hat man die Wahl ob man kauft oder nicht, aber wenn man eigentlich kaufen will, ist das Konstrukt schlecht für einen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 13. Februar 2016 um 14:43:33 Uhr:
Richtig, aber dann wäre das trotzdem das falsche Produkt, wenn man durchaus vor hat das Fahrzeug zu übernehmen.
Da bin ich ganz bei Dir - aber die Ausgangsfrage des TE war ja darin begründet, dass der Händler Leasing mit Kaufoption als die günstigere Alternative angeboten hatte (was durchaus sein kann, wenn der Hersteller gerade mal Leasing besonders fördert).
Zitat:
Und so konstruiert sind Mehrkilometer z.B. nicht. Die Leasinggesellschaft wird dafür Geld sehen wollen und wenn der Kaufpreis dann nicht sinkt, dann ist kaufen ja quatsch.
Ich hatte auch nicht geschrieben, dass Mehrkilometer konstruiert wären, sondern ich halte es für konstruiert, dass bei einer Übernahme zum Restwert die Mehrkilometer berechnet würden. Zumindest wurde mir das noch nie so angeboten, deshalb hatte ich nach einem konkreten Beispiel gefragt.
Im übrigen wäre dies ja ein Nullsummenspiel: Ob jetzt zum Restwert übernommen würde und die Mehr-km nicht anfallen oder die Mehr-km berechnet würden und dafür der Restwert sinkt, käme mehr oder weniger auf das selbe heraus.
Schlussbemerkung: Bei meinen Ausführungen bin ich davon ausgegangen, dass es sich bei Leasing über die Herstellerbank handelt. Bei externen Leasinggesellschaften sieht dies möglicherweise anders aus - aber da habe ich keine Erfahrung.
Gruß
Der Chaosmanager
Ich bezog mich darauf, dass man ja zwei verschiedene Verträge und zwei verschiechedene Vertragspartner hat (einmal Leasinggesellschaft, einmal Händler). Ein seriöser Händler wird an langfristigen Kundenbeziehungen interessiert sein und keinen Schabernack treiben, vollkommen richtig. Aber wenn ich hier immer mal wieder die Geschichten vom Vollamortisationsleasing höre und was dabei in Eckfällen plötzlich alles "schief laufen kann", dann wären das zumindest die Fragen die ich vorab geklärt haben wollte. Ob es in der Realität tatsächlich zum Problem werden könnte oder nicht, weiß ich nicht. Insofern stimmt es schon, ein wenig konstruiert - aber darum geht es ja auch wenn man nach Möglichkeiten Haken und Ösen schaut.
Zitat:
@Sencer schrieb am 13. Februar 2016 um 17:02:48 Uhr:
Ich bezog mich darauf, dass man ja zwei verschiedene Verträge und zwei verschiechedene Vertragspartner hat (einmal Leasinggesellschaft, einmal Händler).
Genau das ist der springende Punkt. Wenn es zwei unabhängige Verträge sind, dann wird sich der Leasinggeber erst einmal bei z.B. Mehrkilometern an den Leasingnehmer halten und das Ding abrechnen.
Ob der Händler dann bei der garantierten Kaufoption vom Preis entsprechend runter geht, das ist der Good-Will des Händlers. U.U. bekommt der das Fahrzeug aber nicht einmal groß günstiger von der Leasinggesellschaft, da Mehrkilometer dem Leasingnehmer vielleicht teuer in Rechnung gestellt werden, aber nur marktgerecht dem Händler verrechnet werden (sprich die Leasinggesellschaft macht sich da die Taschen voll). Ob der Händler die Differenz nun aus eigener Tasche zahlt oder doch einfach sagt, wir haben nur eine Kaufoption für die Summe xy vereinbart ... steht in den Sternen.
Ein Nullsummenspiel wäre es ja nur, wenn der gesunkene Restwert auch weiter gegeben wird. Aber das ist hier nicht unbedingt gesetzt und darauf sollte der TE acht geben.