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Händler Gewährleistung oder Gebrauchtwagen Garantie

Themenstarteram 10. Juni 2004 um 20:15

Hallo

wer kennt sich mit der neuen Gewährleistungspflicht bei Gebrauchtwagen vom Händler aus?

Für welche Mängel muss er haften, oder kann er sich dadurch rausreden das das Fahrzeug vor der Übergabe nochmal durchgescheckt wurde

Muss er ein Jahr Garantie geben oder kann er verlangen das ich sie dazu kaufe

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27 Antworten

* Gebrauchte Fahrzeuge

Auch für gebrauchte Fahrzeuge müssen die Händler künftig mindestens ein Jahr Gewährleistung einräumen, ohne dass es auf Laufleistung oder Alter ankommen soll. Geschuldet wird jedoch lediglich eine „vertragsgemäße Beschaffenheit“. Der Verkäufer hat dadurch die Möglichkeit den Zustand für gebrauchte Fahrzeuge vertraglich festzuhalten und somit eine generelle Haftung wie bei Neuwagen einzuschränken.

Der bekannte Zusatz in Kaufverträgen „Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ soll nach der neuen Gesetzeslage nur noch für Privatleute untereinander und beim Handel unter Gewerbetreibenden möglich sein.

* Beweislast

Nach der noch geltenden Gesetzeslage muss der Kunde den Nachweis dafür erbringen, dass ein Mangel schon von Anfang an vorlag, um in den Genuss der gesetzlichen Mängelgewährleistung zu kommen. Bisher wurden Mängel, die erst später entstanden sind, nur von einer vertraglichen Garantie gedeckt. Wurde eine solche nicht vereinbart, so ging der Kunde oft leer aus.

Ab 2002 muss nun nicht mehr der Kunde generell den Nachweis führen, daß ein Mangel schon beim Kauf der Ware vorhanden war. Innerhalb der ersten sechs Monate wird automatisch vermutet, daß die Ware bereits von Anfang an fehlerhaft gewesen ist. Erst danach liegt die Beweislast wieder beim Kunden.

Themenstarteram 10. Juni 2004 um 20:30

Erst mal Danke für die schnelle Antwort

das bedeutet also wenn ich nach ca. 2 Wochen und 1000 Km einen Schaden an Motor oder Getriebe habe, der Verkäufer für den Schaden aufkommen muss??

Motor und Getriebe sind ja keine Verschleissteile. Eigenverschulden fällt wohl auch nicht in Betracht und bekannt war dir der Schaden beim Kauf ja auch nicht.

Der Händler muss die Fehler kostenlos reparieren.

In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bereits bei der Übergabe vorlag. Den Beweis, dass es nicht so war, wird der Händler schwer führen können.

Nach 14 Tagen brauchst du dir also keine Gedanken zu machen, dass du irgendwas bezahlen musst.

Gruß

Christoph

am 10. Juni 2004 um 21:01

Jetzt mal ne Frage!

Mein Getriebe ist vor ca. 1 Monat kaputt gegangen, ich mußte 30 % vom Material zahlen, weil es eine Gebrauchtwagenversicherung gab!

 

@ Chris1968

lt. deiner aussage müßte dann der Händler die kompletten kosten übernehmen oder versteh ich da was falsch?

Ich hab das auto seit 5 Monaten also zählt noch die Beweislastumkehr !

 

Schon mal danke für die Antwort !

 

Gruß fujit

Zitat:

Original geschrieben von fujit

lt. deiner aussage müßte dann der Händler die kompletten kosten übernehmen oder versteh ich da was falsch?

Ich hab das auto seit 5 Monaten also zählt noch die Beweislastumkehr !

Bei dir gilt auch die neue Beweislastregel, wenn der Schaden nach 5 Monaten aufgetreten ist und du ein "privater Käufer" bist.

Wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorlag, ist dieser vom Händler auch kostenlos zu beheben.

Wenn du eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen hat, so heisst das nicht, dass du die Selbstbeteiligung tragen musst, der Händler kann dadurch seine Gewährleistung nicht ausschliessen.

Die 30% würde ich an deiner Stelle mal zurückfordern.

Gruß

Christoph

da die gesetzliche gewährleistung parallel zu allen weiteren verträgen besteht, hätte der händler das getriebe zu 100% ersetzen müssen.

am 10. Juni 2004 um 21:41

Genau genommen sieht es in deinem Fall, um die vielen richtigen Beiträge zu ergänzen so aus:

Die Gebrauchtwagegarantie hat bezüglich Übernahmes der Kosten eine vorrangige Stellung gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung, zumindest wird das in der Praxis so gehandhabt. Warum, das dürftee klar sein:

Da ein Gebrauchtwagengarantiegeber (Garantie-Firma z.B. "Car-Garantie") unabhängig von jeglicher Gewährleistung handelt, ist er in Jedem Fall verpflichtet, den im Vertrag vereinbarten Anteil zu zahlen. Das bedeuet, ab einer gewissen KM-Leistung des Wagens werden z.B. nur noch 70% übernommen, so wie bei dir!

Er hat keinerleich Recht darauf, dass dieser Teil vom gewährleistungsgebenden Händler übernommen wird.

Du hingegen hast neben den Anspruch auf 70% Übernahme durch die Garantie einen Anspruch auf die 100%ige Mängelbeseitigung durch den Händler, in den ersten 6 Monaten wie gesagt ohne dass du es nachweisen musst. Da der Wagen aber durch die Versicherung erst "zu 70%" repariert wurde (da du ja nix zahlen musst), liegen die 30% zwischen den 70 Garantie% und den 100Gewährleistungs% in seiner Verantwortung.

Somit musst du die 30% direkt von deinem Händler wiederfordern!

Notfalls mit Anwalt.

 

berlinfreak

am 10. Juni 2004 um 22:03

danke an alle, ihr hilft mir echt weiter, weil ich hab auch mit den 30% schon ziemlich viel gezahlt!

Also nochmal danke !

 

Gruß fujit

am 31. März 2008 um 15:56

Und wie sieht es mit Luftmassenmeser und Turbolader aus , sind das auch verschleißteile ?????Hab heute die frohe Kunde bekommen und hab auch so ne Garantie Versicherung

wo ich nach 90000 50% selber bezahle und ich hab die karre erst vor etwas mehr als 2 Wochen abgeholt ..., eigentlich ne frecheit das man jetzt nochmal fast 600 Euro latzen soll oder???

Zitat:

Original geschrieben von Olli101

Und wie sieht es mit Luftmassenmeser und Turbolader aus , sind das auch verschleißteile ?????Hab heute die frohe Kunde bekommen und hab auch so ne Garantie Versicherung

wo ich nach 90000 50% selber bezahle und ich hab die karre erst vor etwas mehr als 2 Wochen abgeholt ..., eigentlich ne frecheit das man jetzt nochmal fast 600 Euro latzen soll oder???

das sind beides keine Verschleißteile. Wenn der Wagen vom Händler kommt, muss der das kostenlos reparieren. Im Garantiefalle wird Dir der Versicherungsgeber vermutlich 50% erstatten.

am 31. März 2008 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von meyster

Zitat:

Original geschrieben von Olli101

Und wie sieht es mit Luftmassenmeser und Turbolader aus , sind das auch verschleißteile ?????Hab heute die frohe Kunde bekommen und hab auch so ne Garantie Versicherung

wo ich nach 90000 50% selber bezahle und ich hab die karre erst vor etwas mehr als 2 Wochen abgeholt ..., eigentlich ne frecheit das man jetzt nochmal fast 600 Euro latzen soll oder???

das sind beides keine Verschleißteile. Wenn der Wagen vom Händler kommt, muss der das kostenlos reparieren. Im Garantiefalle wird Dir der Versicherungsgeber vermutlich 50% erstatten.

Auch wenn ich eine andere Werkstatt in Anspruch nehmen will ?

Also diese Garantie mit den 50% ist von diesem Händler ?

Der Händler hat das Recht auf die Reparatur, wenn du woanders hingehst, verlierst du meines Wissens nach dein Anspruch auf Gewährleistung, ausser du hast es so mit dem Händler ausgemacht, was ich mir aber schriftlich geben lassen würde.

am 31. März 2008 um 16:32

Dann wird sich das wohl leider schon erledigt haben ....:-(

Trotzdem Danke für die schnellen Antworten ;-)

Alles verbrecher , echt ....

also der händler hat das recht den wagen selbst zu reparieren. wenn du weiter wie 50 km vom händler weg wohnst, mußt du den wagen aber nicht zu dem händler schaffen. er hat dann die wahl, selbst den wagen zu holen, oder dir die kosten zu erstatten, die in einer anderen, dir nahegelegenen, werkstatt anfallen.

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