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Händler hat den KFZ Schein nicht

Themenstarteram 22. August 2018 um 5:42

Moin liebe Biker,

ich wollte mir diese Woche ein anderes Bike kaufen und gestern eigentlich den Kaufvertrag abschließen.

Allerdings fiel dem Händler auf, dass er den KFZ Schein der Maschine noch nicht vom Vorbesitzer erhalten hat. Dieser wollte laut Aussage des Händlers das Fahrzeug selbst abmelden. Er hat den Vorbesitzer auch kontaktiert und ihn darum gebeten, den Schein möglichst schnell zukommen zu lassen.

Der Händler bot mir 3 Möglichkeiten an:

1. Wir warten bis der Schein da ist und schließen dann erst den Vertrag ab.

2. Wir schließen den Vertrag ab und er dokumentiert im Vertrag, dass der Schein nicht vorhanden ist. Somit würde ich das Fahrzeug mit dem Brief gleich anmelden können und würde bei der Anmeldung einen neuen Schein bekommen.

3. Eigentlich wie Option 2, nur dass er dokumentiert, dass ich die Papiere erhalten hätte und ich würde bei der Anmeldung behaupten, dass ich den Schein verloren hätte.

Habe mich erst mal für Variante 1 entschieden, da ich nichts überstürzen wollte.

Habt ihr schon mal ein Motorrad gekauft, wo der Schein oder allgemein die Papiere nicht mehr vorhanden waren? Lief die Anmeldung wirklich so Problemlos ab, wie der Händler es mir gegenüber behauptete? Oder findet ihr die ganze Sache eher verdächtig?

Beste Antwort im Thema

Tja, so ist das hier halt.

Jeder hat was Wahres gesagt und Gutes beigesteuert und doch fliegen mal wieder die Fetzen:)

Aber eins ist richtig. Man kann es sich im Leben auch zu schwer machen;)

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Ich kaufe nur mit vollständigen papieren...!

am 22. August 2018 um 5:53

Von einem Händler, der den Vorbesitzer kennt, würde ich nur mit Schein kaufen.

Wenn überhaupt! Was ist das für ein Laden, der diese absolut einfachen Dinge des Gebrauchtfahrzeugskaufs nicht beherrscht? Der Laden arbeitet absolut schlampig, lass Dich da auf nichts ein. Der hat schon schlecht gearbeitet, als er das Motorrad angekauft hat. Dabei sollte er eigentlich ein grosses Eigeninteresse haben, dass alles korrekt läuft.

Jetzt verlagert er das Problem auf Dich und dann soll er sich mehr anstrengen, den Schein zu bekommen? Da wäre ich sehr skeptisch.

am 22. August 2018 um 6:15

Vertrag schließen, aber erst bezahlen, wenn der Brief übergeben wird.

Themenstarteram 22. August 2018 um 6:23

Okay dann habe ich mit dem Warten richtig entschieden! Den Vertrag mache ich erst, wenn alles da ist.

Da ich keine Eile mit dem Kauf habe, kann ich die Woche noch warten. Ansonsten sehe ich mich nach einem anderen Bike um.

Bin jetzt aber verwirrt. Er hat definitiv ständig vom SCHEIN gesprochen. Braucht man zum Abmelden aber nicht den Schein UND den Brief? Habe das jetzt nämlich so verstanden, dass der Brief da wäre. Höchstens er redete von einem, meinte aber das andere.

Das mit dem selbst abmelden kann einen banalen Grund haben (ich mache es deshalb auch stets so): Der alte Halter hat ein Wunschkennzeichen, das ihm wichtig ist und das er für das nächste Fahrzeug nutzen will.

Dass ein Mensch dann die Übergabe des Scheins vertrödelt heißt ja nicht, dass er den Schein behalten will. Da kommen nun allenfalls ein paar Tage Verzögerung raus. Das sollte erträglich sein, auch wenn es natürliich ärgerlich ist. Da freut man sich auf ein neues Fahrzeug und muss warten...

 

Gruß Michael

 

P.S.: Ich habe ein ähnliches Problem: Der Händler, bei dem ich vor wenigen Tagen einen Gebrauchtwagen für meine Tochter gekauft habe hat die HU/AU-Bescheinigung nicht. Auch weg. Wahrscheinlich wurde daas übersehen. Da ich die Papiere schon habe werde ich mich jetzt an die Prüforganisation für eine Zweitschrift wenden. Ärgerlich (siehe oben), aber überlebbar.

Themenstarteram 22. August 2018 um 6:38

Joa wie gesagt, ich warte jetzt die Woche einfach mal ab. Muss er mir für den Verzug eben mit dem Preis nochmal etwas entgegen kommen :p egal ob es nun das Bike wird oder ein anderes. Okay das ist natürlich auch ärgerlich.

..auf keinen Fall einen Vertrag abschließen, bevor solche "Ungereimtheiten" geklärt sind.

Abgesehen davon: wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, ist auch kein Schein da. Der wird erst erstellt, wenn das FZ wieder zugelassen wird. Zur Anmeldung ist aber immer der ´FZ-Brief vorzulegen und die ABMELDEBESCHEINIGUNG.

Wie auch immer: ich würde mir einen Händler suchen, der weiss , von was er spricht. DAS tut der angesprochene Händler offenbar nicht.

Good Luck!

Jain,

zunächst einmal wird zum Abmelden der Brief nicht benötigt.

Den Schein bekommt man hier aber nach erfolgter Abmeldung wieder mit, zumindest war es Anfang August bei mir so. Ob da jetzt der alte Schein mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung oder eine Abmeldebescheinigung fehlt, ist im Ergebnis ja egal, ohne das wird man das Ding nicht neu zulassen können.

Zitat:

@E-Glider352 schrieb am 22. August 2018 um 08:46:41 Uhr:

..auf keinen Fall einen Vertrag abschließen, bevor solche "Ungereimtheiten" geklärt sind.

Abgesehen davon: wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, ist auch kein Schein da. Der wird erst erstellt, wenn das FZ wieder zugelassen wird. Zur Anmeldung ist aber immer der ´FZ-Brief vorzulegen und die ABMELDEBESCHEINIGUNG.

Wie auch immer: ich würde mir einen Händler suchen, der weiss , von was er spricht. DAS tut der angesprochene Händler offenbar nicht.

Good Luck!

Entschuldige wenn ich Dir da zu Nahe trete, aber man sollte in einem Forum keine Ratschläge geben, wenn man mit der Materie nicht vertraut ist.

Die Abmeldebescheinigungen gibt es schon seit Jahren nicht mehr, heutzutage wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem Fahrzeugschein wie der noch immer genannt wird die Stilllegung vermerkt. Wenn man so will verwandelt sich der Fahrzeugschein mit der Abmeldung in die frühere Abmeldebescheinigung. Es gibt also mindestens zwei Dokumente für ein abgemeldetes Fahrzeug: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Stilllegung) und ggf. noch die HU-Bescheinigung, bei Autos mit dem Vermerk der AU oder die ist auch noch auf einem gesonderten Dokument. Wenn HU/AU abgelaufen sind können die Dokumente fehlen, man braucht ja eh neue.

 

Gruß Michael

am 22. August 2018 um 8:22

> Zur Anmeldung ist aber immer der ´FZ-Brief vorzulegen und die ABMELDEBESCHEINIGUNG.

> Wenn man so will verwandelt sich der Fahrzeugschein mit der Abmeldung in die frühere Abmeldebescheinigung.

Na dann ist doch alles wieder in Butter. Wichtig ist doch eine Bescheinigung über die Abmeldung. Eigentlich völlig egal, wie die aussieht, Hauptsache ordentlicher amtlicher Stempel drauf!

Themenstarteram 22. August 2018 um 9:09

Jo auf die warte ich jetzt einfach mal.

CNG, besser hätte ich es nicht schreiben können.

Themenstarteram 22. August 2018 um 12:38

Der Vorbesitzer hatte wohl nach der Abmeldung die Unterlagen in einem Briefumschlag und diesen dann die ganze Zeit in der Seitentürablage seines Autos vergessen. Naja gut das Motorrad steht noch nicht sehr lange beim Händler. Trotzdem natürlich fraglich, warum er es nicht im Überblick hatte. Der Vorbesitzer hätte den Umschlag gestern losgeschickt.

Begeistert bin ich zwar nicht, aber ich hab dem Händler noch eine zweite Chance gegeben und warte diese Woche einfach ab, ob dann alles vorliegt. Er sagte bereits dass er mir dafür preislich nochmal etwas entgegen kommen wird.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 22. August 2018 um 10:07:32 Uhr:

Zitat:

@E-Glider352 schrieb am 22. August 2018 um 08:46:41 Uhr:

..auf keinen Fall einen Vertrag abschließen, bevor solche "Ungereimtheiten" geklärt sind.

Abgesehen davon: wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, ist auch kein Schein da. Der wird erst erstellt, wenn das FZ wieder zugelassen wird. Zur Anmeldung ist aber immer der ´FZ-Brief vorzulegen und die ABMELDEBESCHEINIGUNG.

Wie auch immer: ich würde mir einen Händler suchen, der weiss , von was er spricht. DAS tut der angesprochene Händler offenbar nicht.

Good Luck!

Entschuldige wenn ich Dir da zu Nahe trete, aber man sollte in einem Forum keine Ratschläge geben, wenn man mit der Materie nicht vertraut ist.

Die Abmeldebescheinigungen gibt es schon seit Jahren nicht mehr, heutzutage wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem Fahrzeugschein wie der noch immer genannt wird die Stilllegung vermerkt. Wenn man so will verwandelt sich der Fahrzeugschein mit der Abmeldung in die frühere Abmeldebescheinigung. Es gibt also mindestens zwei Dokumente für ein abgemeldetes Fahrzeug: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Teil I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Stilllegung) und ggf. noch die HU-Bescheinigung, bei Autos mit dem Vermerk der AU oder die ist auch noch auf einem gesonderten Dokument. Wenn HU/AU abgelaufen sind können die Dokumente fehlen, man braucht ja eh neue.

 

Gruß Michael

Hallo Michael,

Du kannst mir gar nicht zu nahe treten,denn:

Du bestätigst im Grunde doch genau das, was ich geschrieben habe. WIE Du das nennst (ob Abmeldebescheinigung oder Zul.beschngg. Teil 1 oder 2) ist doch völlig wurscht.

Tatsache ist, dass man komplette Papiere benötigt (Brief und Zul.beschngng / Abmeldebestätigung)

Und wenn diese nicht vorliegen, würde ich kein Fahrzeug kaufen.Und auch keinen KV unterschreiben.

Im Übrigen habe ich in meinem Leben genug Fahrzeuge gekauft, verkauft und zugelassen . Ich weiss schon, von was ich rede.

Gruß

Herbert

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