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Händler hat Gewährleistung ausgeschlossen
Hallo!
Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen 3er BMW BJ 1997 für 5000 Euro bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Eine Garantie habe ich nicht bekommen. Laut Kaufvertrag wurde das Fahrzeug:
- im Kundenauftrag verkauft: NEIN
- Fahrzeug hat diverse Mängel, wird als Bastlerfahrzeug verkauft NEIN
- Fahrzeug wird ohne Garantie/Gewährleistung verkauft JA
Auf dem Kaufvertrag ist der Stempel mit Unterschrift vom Händler drauf.
Der Wagen scheint soweit ok zu sein, jedoch läuft der Tüv in ein paar Monaten ab. Sollte ich vielleicht jetzt schon zum Tüv gehen und die Hauptuntersuchung durchführen lassen? Falls Mängel sind, ist es doch klar, dass diese beim Kauf schon waren, oder? Warte ich noch ein paar Monate bis zum eigentlichen TÜV-Termin, kann man mir evtl. was draus drehen udn sagen, zum Kaufzeitpunkt war alles ok?
Wie seht ihr das? Was soll ich am besten machen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Und dafür hast Du jetzt 7 Jahre benötigt um etwas zu schreiben was hier schon längst geklärt ist ?
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61 Antworten
Garantie ist freiwillig. 12 Monate Gewährleistung sind verpflichtend.
Prinzipiell kann er das meines Wissens garnicht ausschließen als gewerblicher Verkäufer wenn es als Fahrzeug verkauft wird und nicht als Ersatzteillager (Bastlerfahrzeug).
Ich denke auch das die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden kann. Hat er aber trotzdem. So wäre es wohl aber nicht rechtmäsig?!
Kein Ersatzteilträger, kein Bastlerfahrzeug.
das sind Sachen über die man sich in der Regel VOR dem Kauf gedanken machen sollte
Das mit der Sachmangelhaftung ist immer so eine Sache mit dem Nachweis.
Klar könntest du jetzt zur HU gehen und den Wagen checken lassen, jedoch sagt auch die HU nicht alles über den Zustand des Fahrzeuges aus, ein Gebrauchtwagencheck gibt da oft mehr her. Klar liegt bei dann festgestellten Mängeln der Verdacht nahe, dass die nicht erst von Gestern auf Heute entstanden sind.
Was willst du dann erreichen, wenn Mängel gefunden werden? eine Wandlung? Rücknahme? Reparatur?
Warum hast du keine Gebrauchtwagengarantie bei einem Fahrzeug für 5K€ dazu genommen? Bietet der Händler so was generell nicht an?
Die Gewährleistung kann er nicht ausschließen, das ist richtig. Nur wie es damit aussieht wenn vorher die Mängel aufgelistet und somit bekannt werden weiß ich nicht, vielleicht kann da ein Experte mehr sagen.
Schließt ein Händler die Gewährleistung vertraglich aus, obwohl er dies nach der geltenden Rechtslage nicht darf, dann tritt automatisch die Gewährleistungspflicht von 24 Monaten in Kraft, da der Händler in diesem Fall von seinem Recht, die Gewährleistung auf 12 Monate zu verkürzen, keinen Gebrauch gemacht hat.
Du kannst dich im vorliegenden Fall also mehr oder weniger zufrieden in deinem Sessel zurücklehnen.
Hallo Ihr,
vieleicht hilft dieser Link ein wenig weiter: Klick
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
das sind Sachen über die man sich in der Regel VOR dem Kauf gedanken machen sollte
Das mit der Sachmangelhaftung ist immer so eine Sache mit dem Nachweis.
Klar könntest du jetzt zur HU gehen und den Wagen checken lassen, jedoch sagt auch die HU nicht alles über den Zustand des Fahrzeuges aus, ein Gebrauchtwagencheck gibt da oft mehr her. Klar liegt bei dann festgestellten Mängeln der Verdacht nahe, dass die nicht erst von Gestern auf Heute entstanden sind.
Was willst du dann erreichen, wenn Mängel gefunden werden? eine Wandlung? Rücknahme? Reparatur?
Warum hast du keine Gebrauchtwagengarantie bei einem Fahrzeug für 5K€ dazu genommen? Bietet der Händler so was generell nicht an?
Wieso? Ich wollte genau diesen Wagen haben (selten) und er gefällt mir. Falls natürlich doch was sein sollte, zB Fahrwerk oder Bremsen, dann möchte ich das gerne vom Händler bezahlt haben-ist doch klar. Zurückgeben will ich den nicht.
Und wenn bei einem alten Auto was kaputt geht, hab ich halt pech. Es geht mir darum, den Wagen jetzt in einem super Zustand zu haben und dann so zu behalten.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Schließt ein Händler die Gewährleistung vertraglich aus, obwohl er dies nach der geltenden Rechtslage nicht darf, dann tritt automatisch die Gewährleistungspflicht von 24 Monaten in Kraft, da der Händler in diesem Fall von seinem Recht, die Gewährleistung auf 12 Monate zu verkürzen, keinen Gebrauch gemacht hat.
Du kannst dich im vorliegenden Fall also mehr oder weniger zufrieden in deinem Sessel zurücklehnen.
Danke!
Wenn Mängel vorhanden sind welche nicht dem Verschleiß unterliegen und altergerecht des Fahrzeuges auftreten, muss der Händler mit der verpflichtenden Gewährleistung von 2 Jahren, welche er im Kaufvertrag bei einem Gebrauchtwagen auf 1 Jahr reduzieren kann haften.
Zitat:
Falls Mängel sind, ist es doch klar, dass diese beim Kauf schon waren, oder?
Jein, um jetzt etwas sagen zu können ob der Händler aufgrund der Sachmängelhaftung dafür aufkommen muss oder nicht hängt von dem Mangel selbst ab, was für Mängel liegen denn vor, und wurden irgendwelche Mängel im Kaufvertrag festgehalten ?
Achtung bei Verschleißteilen und dem Fahrzeugalter entsprechenden Erscheinungen, z.B. entsprechend verblasster Lack bei einem 13 Jahren alten Fahrzeug ist kein Mangel welcher beanstandet werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Wenn Mängel vorhanden sind welche nicht dem Verschleiß unterliegen und altergerecht des Fahrzeuges auftreten, muss der Händler mit der verpflichtenden Gewährleistung von 2 Jahren, welche er im Kaufvertrag bei einem Gebrauchtwagen auf 1 Jahr reduzieren kann haften.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Zitat:
Falls Mängel sind, ist es doch klar, dass diese beim Kauf schon waren, oder?
Jein, um jetzt etwas sagen zu können ob der Händler aufgrund der Sachmängelhaftung dafür aufkommen muss oder nicht hängt von dem Mangel selbst ab, was für Mängel liegen denn vor, und wurden irgendwelche Mängel im Kaufvertrag festgehalten ?
Nein, keine Mängel im Kaufvertrag.
Was wäre denn zB wenn irgendwelche Teile der Vorderachse ausgeschlagen sind (häufiges Problem beim 3er BMW). EIn Mängel oder typischer Verschleiß. Kann man beim Händlerverkauf davon ausgehen, dass alles 100% ok ist oder nicht unbedingt?
Hier wurde schon viel zu viel geschrieben, ob daß die wichtigste Frage geklärt wurde:
Hast Du den Wagen als Privatmann oder als gewerblicher Käufer erworben?
Es ist nämlich - anders als hier geschrieben - sehr wohl möglich auch die Gewährleistung auszuschließen!
(wenn der Käufer Gewerbetreibernder ist)
Zitat:
Original geschrieben von boborola
Hier wurde schon viel zu viel geschrieben, ob daß die wichtigste Frage geklärt wurde:
Hast Du den Wagen als Privatmann oder als gewerblicher Käufer erworben?
Es ist nämlich - anders als hier geschrieben - sehr wohl möglich auch die Gewährleistung auszuschließen!
(wenn der Käufer Gewerbetreibernder ist)
Ich bin eine Privatperson.
Zitat:
Wie seht ihr das?
Gewährleistung kann er nur bei Verkauf an Händler ausschließen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Die Gewährleistung kann er nicht ausschließen, das ist richtig.
Doch kann er schon, wenn unser TE selbst ein Gewerbe betreibt. Untereinander können Gewerbebetreiber die Gewährleistung ausschließen.
Zitat:
Nur wie es damit aussieht wenn vorher die Mängel aufgelistet und somit bekannt werden weiß ich nicht, vielleicht kann da ein Experte mehr sagen.
Ich denke, wenn im Kaufvertrag diverse Mängel stehen sind diese von der Gewährleistung ausgeschlossen, da du ja bei der Unterschrift unter den Vertrag die Mängel kennst und somit auch das Risiko.