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Händler vergisst Sonderausstattung zu bestellen! Was nun?
Hallo eine Frage an die Experten hier.
Habe Dienstag mein Golf 6 Highline bekommen und vor lauter begeisterung über das Auto habe ich übersehen, dass das Licht und Sichtpaket nicht eingebaut ist. Habe dann mal mein Bestellbestätigung angeschaut und es ist einfach vom Händler vergessen worden. Denn das Paket hatte ich mit Xenon in Auftrag gegeben (Nachträglich).
Was kann ich denn jetzt machen? denn das Geld ist auch dementsprechend bezahlt. Wie kann ich vor gehen , denn das ist ja kein Fehler aus Wolfsburg, sondern meines Händlers.
Ich vermute mal, dass es sehr schwierig bzw. Kostspielig ist, das System nachträglich einzubauen.
Hat einer von euch, mit so etwas Erfahrung?
Bitte um Rat, denn das Paket möchte ich unbedingt haben.
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21 Antworten
Das ist ziemlich schlecht, weil die Nachrüstung sehr teuer/fast unmöglich ist
Vielleicht kannst du dich ja mit deinem irgendwie anders einigen......
Zitat:
Original geschrieben von nuh81
Was kann ich denn jetzt machen? denn das Geld ist auch dementsprechend bezahlt. Wie kann ich vor gehen , denn das ist ja kein Fehler aus Wolfsburg, sondern meines Händlers.
Also mein Händler hat mich bei der Vertragsunterschrift ausdrücklich gebeten, dass ich mir die Auftragsbestätigung GENAU anschaue, damit genau sowas nicht passiert.
Die AB ist die Bestätigung seitens VW bzw. des Händlers, den Auftrag so angenommen zu haben, wie er dort aufgeführt ist. Von daher gibt es wohl rechtlich schonmal nix zu rütteln, höchstens kommt dir dein Händler auf Kulanzbasis entgegen.
Nachrüsten wird sich glaube ich nicht lohnen, ausser man geht einen wirklich herben finanziellen Aufpreis im Vergleich zum Werkseinbau ein.
Steht es denn auf der AB mit drauf? Dann solltest Du es problemlos auf Kosten des Händlers oder VW nachrüsten lassen können. Wenn es nicht auf der AB steht, schätze ich wirst du eine Nachrüstung nicht ohne Kosten für Dich hinbekommen können. Aber in dem Fall kannst Du dann sicherlich das zu viel bezahlte Geld zurückfordern.
Wobei ich von einem nachträglichen Einbai eigentlich abraten würde, denn soweit ich weiß muss eine andere Windschutzscheibe verbaut werden (wegen des Regen/Lichtsensors) und die nachträglich verbauten Scheiben sind nie so gut eingepasst, wie die originalen (weil die getauschten im gegensatz zu den originalen von Hand eingesetzt werden und nicht vom Roboter). Da kanns dann schon mal Ärger mit Windgeräuschen und Wassereintritt geben.
Frag mal Deinen Händler, was er in Deinem Fall vorschlägt, um die Situation grade zu biegen. ich z.B. könnte mir vorstellen, auf das Paket zu verzichten (Mehrpreis natürlich wieder zurückgezahlt) wenn mir dafür ein Entgegenkommen auf anderer Seite gemacht wird. Z.B.: Winterreifen kostenlos, erste Inspektion günstiger, benötigtes Zubehör als Beigabe oder , oder, oder. Da gibt es ja viele Möglichkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von RazorMan
Steht es denn auf der AB mit drauf?
hat er doch geschrieben, dass es nicht aufgeführt war
Zitat:
"Habe dann mal mein Bestellbestätigung angeschaut und es ist einfach vom Händler vergessen worden."
Zitat:
Original geschrieben von nuh81
Hallo eine Frage an die Experten hier.
Habe Dienstag mein Golf 6 Highline bekommen und vor lauter begeisterung über das Auto habe ich übersehen, dass das Licht und Sichtpaket nicht eingebaut ist. Habe dann mal mein Bestellbestätigung angeschaut und es ist einfach vom Händler vergessen worden. Denn das Paket hatte ich mit Xenon in Auftrag gegeben (Nachträglich).
Was kann ich denn jetzt machen? denn das Geld ist auch dementsprechend bezahlt. Wie kann ich vor gehen , denn das ist ja kein Fehler aus Wolfsburg, sondern meines Händlers.
Ich vermute mal, dass es sehr schwierig bzw. Kostspielig ist, das System nachträglich einzubauen.
Hat einer von euch, mit so etwas Erfahrung?
Bitte um Rat, denn das Paket möchte ich unbedingt haben.
Ich gehe davon aus, dass das Licht- und Sichtpaket mit der AB bestätigt wurde. Geht aus Deiner Zuschrift nicht eindeutig hervor.
Wenn es bestätigt wurde, soll der Händler sich zunächst den Kopf zerbrechen und entsprechende Lösungsvorschläge(technisch wie finanziell) auf den Tisch legen. Er hat nicht vertragsgerecht geliefert und es ist deshalb an ihm, den Fehler auszubügeln.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Sneets
hat er doch geschrieben, dass es nicht aufgeführt war
Sorry! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Das ist ind er Tat schlecht, denke, da wirst Du wenig Chance haben auf kostenlose Nachrüstung. Hätte Dir ja auffallen müssen, als Du die AB bekommen hast. Wenn der Händler fair ist, dann sieht er allerdings seinen fehler ein und bietet irgendeine Entschädigung freiwillig an, weil er ja auch richtig gepennt hat und nicht das bestellt hat, was abgesprochen war, zwischen ihm und Dir.
Zitat:
Original geschrieben von Sneets
Zitat:
Original geschrieben von RazorMan
Steht es denn auf der AB mit drauf?
hat er doch geschrieben, dass es nicht aufgeführt war
Zitat:
Original geschrieben von Sneets
Zitat:
"Habe dann mal mein Bestellbestätigung angeschaut und es ist einfach vom Händler vergessen worden."
Hat er geschrieben, stimmt. Aber dann passt der Threadtitel nicht -" Händler vergisst Sonderausstattung zu bestellen! "
Außerdem hat der TE geschrieben" Was kann ich denn jetzt machen? denn das Geld ist auch dementsprechend bezahlt".
Weist offensichtlich darauf hin, dass er das Paket bestellt und bezahlt hat, dass es aber nicht geliefert wurde.
Frage bleibt, steht das Paket in der AB?
O.
Auch wenn das L+S-Paket im Kaufvertrag gelistet war, es aber nicht in der AB auftaucht ist schlecht für Dich. Es war Deine Pflicht die AB zu kontrollieren und bei fehlerhaften bzw. fehlenden Positionen Einspruch beim Händler zu erheben. Das hast Du anscheinend nicht getan. Der Wagen wurde vielleicht nicht wie bestellt, wohl aber wie bestätigt (AB), geliefert und das ist laut Vertragsbedingungen so rechtens!
Keine Chance für Dich, weil es Dein Versäumnis ist. Du kannst lediglich auf Kulanz vom Händler hoffen, wenn er Dich als Kunden halten will. Den zuviel gezahlen Preis für das L+S-Paket muss der Händler Dir jedoch zurückzahlen... Sorry!
Noch ne Frage: War denn die Endsumme vom Kaufvertrag und der AB gleich..?
Du hast zu oberflächlich die wichtigen Unterlagen gecheckt. Spätestens bei der AB (diese zu kontrollieren ist extrem wichtig) hättest Du intervenieren müssen, daß relevante, von Dir georderte Ausstattungsfeatures fehlen.
Jetzt ist es maximal eine Kulanz vom Händler, Dir entgegen zu kommen.
Stell Dir mal vor Du orderst einen voll ausgestatteten Golf R und lt. Auftragsbestätigung ist es ein nackter Golf 1.4 TL. Das Theater würde ich nicht erleben wollen.
Zitat:
Original geschrieben von my.golf
Auch wenn das L+S-Paket im Kaufvertrag gelistet war, es aber nicht in der AB auftaucht ist schlecht für Dich. Es war Deine Pflicht die AB zu kontrollieren und bei fehlerhaften bzw. fehlenden Positionen Einspruch beim Händler zu erheben. Das hast Du anscheinend nicht getan. Der Wagen wurde vielleicht nicht wie bestellt, wohl aber wie bestätigt (AB), geliefert und das ist laut Vertragsbedingungen so rechtens!
Keine Chance für Dich, weil es Dein Versäumnis ist. Du kannst lediglich auf Kulanz vom Händler hoffen, wenn er Dich als Kunden halten will... Sorry, 4 bad news!
Wenn das Paket in der Bestellung gelistet, aber nicht in der AB aufgeführt war, wäre üblicherweise kein Vertrag zustande gekommen, da AB abweichend von Bestellung. Da Käufer durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er mit der zugesandten AB einverstanden war, gilt die Leistung wie in AB beschrieben.
Sollte der Händler das Paket in Rechnung gestellt haben, wie es aus dem Beitrag des TE interpretiert werden kann, sieht die Sache anders aus. Hier ist zu klären, aufgrund welcher Grundlage der Händler den Rechnungspreis ermittelte.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
[...]
Sollte der Händler das Paket in Rechnung gestellt haben, wie es aus dem Beitrag des TE interpretiert werden kann, sieht die Sache anders aus. Hier ist zu klären, aufgrund welcher Grundlage der Händler den Rechnungspreis ermittelte.
O.
Wenn das Paket auf der Rechnung vorhanden ist, dann beweist das auf jeden Fall die Tatsache, dass der TE es bestellt hat, dem Händler also bewusst war, das der TE es bestellt hat. Somit wird es schwer für den Händler, zu behaupten, er habe alles richtig gemacht, bzw. vom Paket würde er nichts wissen.
Ob das rechtlich reicht, um auf kostenloser Nachrüstung zu bestehen, bezweifel ich allerdings.
Dennoch dürfte es eine gute Basis sein, um bei der GF des Händlers mal vorstellig zu werden und die Angebote zum Ausbügeln des Fehlers zu sondieren. Ggf., also wenn der Händler quer schießt, würde ich den Fall mal in Wolfsburg vortragen und auch eine Kopie der Rechnung mitgeben. Wer weiß, ob denen nicht etwas passendes einfällt...
Bevor das hier so weiter geht, sollte der TE sich mit seinem Händler ins Benehmen setzen und versuchen eine Lösung zu finden, die für beide akzeptabel ist. Wir lösen das Problem von hier aus nicht.
go-4-golf hat das sehr treffend beschrieben. Wenn man die harten Fakten nimmt, sieht es m.M.n. schlecht für den TE aus, weil der TE sicherlich folgende Dokumente erhalten, aber anscheinend nicht kontrolliert hat:
- Kaufvertrag mit Liste der Ausstattung und Endpreis
- Auftragsbestätigung mit abweichender Liste der Ausstattung und Endpreis (auch abweichend?)
- Rechnung bei Übergabe mit Liste der Ausstattung und Endpreis
Wenn alle 3 Dokumente abweichen, oder zumindest 2 davon folgerichtig sind, dann kann man sicherlich etwas daraus ableiten. Versuche Dich mit dem Händler zu einigen, oder befrage einen Anwalt inwieweit er einen Erfolg für Dich bei einer evtl. Beschreitung des Rechtsweges sieht...
@ TE
bitte lasse uns wissen, ob das L+S-Paket in der AB aufgeführt war und ob der in der AB genannte Kaufreis mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag übereinstimmt.
Bei Kenntnis dieser Randbedingungen kann Dir ein Vorschlag ohne wenn, aber, könnte, sollte für Deine weitere Vorgehensweise gemacht werden.
O.