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Händler verschweigt lackierten Kotflügel!?

Themenstarteram 21. Juni 2005 um 19:54

Hallo,

hab heute bemerkt,dass bei meinem 4er Golf am Radkasten ein bisschen Lack abgeht.Bei genauerem hinsehen bemerkte ich, dass der Kotflügel beilackiert wurde.

Fahrzeug wurde vor 3-4 Monaten als "frei von Mängeln und Unfallfrei" verkauft. Auto wurde beim VW Händler als Gebraucht (Bj. 9/2002) gekauft.

Was nun?

Was muss ich beachten?

Evtl. Anspruch auf Wertminderung? Wer hat Erfahrung?

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23 Antworten

Das Fehrzeug scheint mir verkehrssicher zu sein.

Das Forum Rechtsberatung gibt es nicht.

Muss ja kein Unfall gewesen sein, um das zu lackieren. (Schlüsselkratzer z.b.).

Hier wird dich niemand rechtlich beraten dürfen, da wir hier alle keine Anwälte sind und nur die dürfen eine Rechtsberatung machen.

Wenn dennoch eine Rechtsberatung ohne entsprechende Ausbildung gegeben wird, macht man sich IMHO selber strafbar.

Was nun? Fahr das Auto doch einfach ;)

Rechtsberatung ist das hier logischerweise nicht, aber fahr doch erstmal zu einem Gutachter ob es überhaupt ein Unfall war (der angabepflichtig wäre) oder z.B. überlackieren eines Kratzers.

Gruß Meik

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 4:59

ich will ja eigentlich nur wissen, ob der händler es hätte angeben müssen, dass der kotflügel mal lackiert wurde.

der lack hebt nämlich nicht. an der unterkante blättert der lack ab und es kommt das blanke blech hervor.

normalerweise fallen solche lackschäden ja nicht unter die gebrauchtwagengarantie. aber der mangel dass der kotflügel mal beilackiert wurde, wurde ja verschwiegen.

weil das teil lackieren zu lassen sind ein paar hundert euro weg! Und ich bin halt der meinung, dass das autohaus normal dafür haften muss. will ja nur wissen ob ich da im recht bin oder eher auf dem holzweg.

schon klar, dass ich hier keine 100% rechtliche beratung kriege, deshalb frag ich ja ob leute schon erfahrung haben denen vielleicht schon was ähnliches passiert is oder die jemand kennen dem das......

es geht ja auch darum wenn ich das auto wieder vekaufe (geb auto in Zahlung) wird mir der beilackierte Kotflügel als Mangel angerechnet und bekomme weniger Geld für meinen Gebrauchten. Es entsteht also eine Wertminderung.

Werde mich heute mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen!

Ja, er hätte wenn er wusste oder hätte wissen müssen.

Stichwort Unfallwagen.

Hier liegt offensichtlich eine nicht fachgerechte Reparatur vor.

Stichwort Garantie /Gewährleistung.

Google mal wieder ;)

am 22. Juni 2005 um 5:57

Hi,

es könnte sein, dass der Vorbesitzer des Fahrzeuges das selber gemacht hat. Egal aus welchem Grund und dem Höndler davon nichts gesagt hat.

Ich würde einfach mal zu dem Händler fahren, ihm das zeigen und ihn fragen, ob er etwas davon gewusst hat, oder nicht. Wenn ja, weshalb lackiert wurde.

Gruss

Ken

Ohne Kotflügel sieht der 4er doch eh viel bessern aus, also tu sie runter ;-)

was ist wenn der kotflügel nur zerkratzt war ,das ist ja kein unfall ,und ausserdem war es nur ein gebrauchtwagen und da gibt es immer kleinere kratzer und beulen

am 23. Juni 2005 um 11:32

Wenn es nur eine Kratzerbeseitigung war, ist es kein Unfall.

Wie lange hast Du das Auto denn schon?

Wenn es nicht zu lange ist, würde ich, wie gesagt, zum Händler gehen und vieleicht lackiert er es Dir wieder bei.

Wie ich ja schon sagte, kann ja sein, dass der Händler davon nichts wusste.

Aber wenn ja und er hat es Dir nicht gesagt, weil es kein Unfallschaden war, könnte er aus Kulanz trotzdem die Lackierung durchführen lassen.

Gruss

Ken

Themenstarteram 27. Juni 2005 um 16:42

sodele,

 

hab das auto seit april. Wagen wird im September alt 3 Jahre alt. Hat erst 40000 runter.

war übrigens beim lackierer. der wagen wurde beilackiert. und da davor wurde die komplette seite lackiert! Man sieht am Fenstergummi,dass noch Lackreste dran kleben vom schlampigen lackieren. Lack wird auch nicht lang halten, laut lackierer. Wurde einfach die scheibe abgeklebt und Farbe drauf. Stellenweise schon Blasenbildung.

Um das ganze wieder richten zu lassen, muss der Lack wieder runter. Festern muss raus (3-Türer), damit man anständig lackieren kann.

Hab bei meinem Rechtsschutz angerufen. Die meinen auch es sei ein versteckter Mangel. Hallo, die ganze Seite is lackiert worden. Mecker ja nicht wegen ner kleinen stelle, die mit dem lackstift ausgebessert wurde.

Verkäufer und Inhaber des Autohauses leider im Urlaub :-(

Vorbesitzer

Muss bis nächste Woche Montag warten!

Wenn du doch sowieso eine Rechtsschutzversicherung hast, dann nimm dir doch einen Anwalt und lass den das regeln.

Ich bin zwar sonst nicht so schnell für den Rechtsweg, aber so frech bescheissen lassen muss man sich nun wirklich nicht.

am 28. Juni 2005 um 7:22

Stimme ich zu. Las das Deinen Anwalt machen.

Der holt Dir evtl. noch ein wenig mehr raus.

Gruss

Ken

Gib den Wagen zurück (Wandlung)

Da scheint ja etwas im Argen zu sein - Vertrauen brauchts Du zu diesem Händler keines merh aufbauen.

Gruß

Bommel

(Statt Anwalt reicht oftmals auch der Gang zur "Schiedstelle des KFZ - Handwerkes" - ist kostenlos und unbürokratischer.

In einem Fall hat bereits die Erwähnung der Schiedstelle dazu geführt, dass ein KFZ Händler mein Fahrzeug anstandslos zurücknahm)

du hättest dir den wagen vielleicht mal besser anschauen sollen ,man sieht ja ob was lackiert worden ist oder nicht ,irgendjemanden kennt man ja immer der ein gutes auge hat

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