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Händler verschwieg Schäden am Dicken beim Kauf

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 14. April 2009 um 15:09

Hi allerseits :)

Ich hab da glaub ich jetzt ein großes Problem. Zur Vorgeschichte....

 

Ich hatte schon im Winter feststellen müssen das sich bei mir bei den drei Aufnahmen der rechten Dachreling der Klarlack langsam immer weiter löst. Er blättert förmlich ab. Naja, heut hab ich mich dazu entschlossen zum :) zu fahren um eventuell die 12 jährige Durchrostungsgarantie von Audi in Anspruch zu nehmen. Der :) hatte Fotos gemacht und der Antrag wurde bearbeitet. Kurz bevor ich wieder daheim war, klingelte mein Handy. Der :) war dran und fragte mich wann und wo ich das Auto gekauft habe. Ich sagte zu ihm Juli 2007 beim Audi "EXKLUSIV" Händler. Ich fragte wieso.... Der freundliche sagte dann nur noch: "Audi kann leider keine Kulanz geben da ihr Wagen ein Unfallwagen ist" :eek:

Ich: "Was... in wie fern!"

er: "Nunja, ich liste ihnen mal alles auf was in der Historie steht...

Neue Rückleuchte, Seitenteil hinten rechts ausgebeult und neu lackiert, Stoßstange hinten neu lackiert, Dachreling abgebaut und Dach neu lackiert, neue Tür eingesetz, Tür lackiert, neue Felge hinten rechts, Türleisten demontiert und erneuert, irgendwas noch mit der A-Säule hab das net so genau verstanden, und letzendlich nochmal neu vermessen"

Ich: "Das ist doch nicht wahr oder?? Das heißt also das jemand meinen Dicken mal seitlich (Kreuzung) reingefahren sein muss"

Er: "ja so sieht es aus, deswegen kommt das abblättern des Klarlacks bei ihnen von dem Unfall, da anscheinend der Schaden nicht richtig instand gesetzt wurde. Deshalb gibts auch keine Kulanzansprüche seitens Audi."

Ich: "Okay das verstehe ich."

Hab mich dann bedankt und aufgelegt. Die Arbeiten wurden von einen Audi Service gemacht.

So und jetzt kommen wir zu meinen Problem. Ich habe damals den Wagen im Internet bei Audi.de gesehen und hab mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt. Er sagte das der Wagen erst seit gestern bei ihm steht und der Wagen noch einen Kratzer am rechten Radkasten hätte, dieser aber natürlich vor dem Kauf noch beseitigt wird. Er schickte mir auch noch ein Foto auf dem der Kratzer zu sehen war. Ich fragte ihn auch ob er sonst irgendwelche Schäden gehabt hätte. Dies verneinte er. Somit war ich beruhigt.

Ein paar Tage später war ich nun beim Händler und hab ne ausgiebige Probefahrt gemacht. Ich hab mir auch ringsum die Spaltmaße angeschaut und konnte keine Mängel feststellen.

Somit hab ich mich ja verliebt in den Dicken und schlug zu.

So und jetzt kommts. Bei der Vertragsunterzeichnung hat er mir den Wagen als Unfallfahrzeug verkauft, mit dem Anhang : "Seitenteil hinten rechts und Stoßstange lackiert" !!! Dies mache er deswegen, damit nachher nicht irgendwelche Probleme auftreten. Ich fragte noch einmal expliziet nach und er sagte das er ihn als Unfallwagen verkaufe da ja hinten rechts der eine Kratzer beseitigt wurde. Okay dachte ich mir und fragte dann noch einmal nach, ob er irgendwann mal nen richtigen Unfall hatte. NEIN, der Wagen hatte keine weiteren Schäden!! war die Antwort.

Ich glaube das war der Moment wo ich blauäugig war.

 

Jetzt kommen meine Fragen. Laut der Historie im Elsa wurden ja ein paar Sachen mehr erneuert und lackiert (siehe oben) wie nur diesen Kratzer. Diese arbeiten fanden im August 2006 statt. Der kleine Kratzer wurde im Juli 2007 besetigt, also kurz vor dem Kauf.

Hätte der Händler nicht im Vertrag angeben müssen was am Auto sonst noch gemacht wurde. Sprich die ganzen Sachen die oben stehen?

Sowas müsste doch dann auch mit aufgelistet werden, oder zumindest hätte ich doch davon in Kenntnis gesetzt werden müssen, oder? Dann hät ich den Dicken nicht genommen :(

Wie kann ich jetzt an diese Sache rangehen? Ich meine, laut Vertrag ist es ein Unfallwagen. Aber es wurden halt nur diese 2 Arbeiten aufgelistet wo das Seitenteil und die Stoßstange nachlackiert worden. Kann ich jetzt den Händler noch das Verschwiegene anrechnen bzw. ist das dann nicht Betrug gegenüber dem Kunden???

Ich bin gerade echt baff...

 

Achja, Rechtschutz und Anwalt hab ich an der Hand, das ist nicht das Problem ;)

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56 Antworten

Was hast Du denn damals für den Dicken bezahlt?

Entsprach der Preis einem Fahrzeug mit entsprechendem Unfall, oder war er vergleichbar mit unfallfreien A6 in ähnlicher Ausstattung?

M.E. ist das Verhalten des :) nicht i.O.

Vielleicht kannst Du mal bei Audi direkt anrufen und Dein Problem schildern, evtl. kann man sich unkomplizierter (als über Anwälte) und schneller einigen.

Themenstarteram 14. April 2009 um 16:35

Also so wie er da stand mit der Ausstattung und allem drum und dran: 18500€

Andere Wagen die ich gefunden hatte haben auch so zwischen 16500 und 19000 gekostet. Also das war definitiv ein Preis für ein Unfallfreies Fahrzeug.

Ich war eben nochmal bei nem Freund und hab mir nochmal die Historie geben lassen. Schaut mal:

-Türverkleidung hinten aus- und eingebaut

-Türaggregatträger aus und eingebaut

-Türgrundkörper ein und ausgebaut

-türgrundkörper ersetzt

-Dichtung für Tür hinten ein und ausgebaut

-Verkleidung A-Säule aus und eingebaut

-Einstiegsleiste innen aus und eingebaut

-Abdeckung für Schlossträger aus und eingebaut

-Abdeckung für Schlossträger hinten aus und eingebaut

-Deckeldichtung hinten aus und eingebaut

-Schlussleuchte hinten aus und eingebaut

-Rad ein und ausgebaut / Scheibenrad ersetzt

-Radhasuschale hinten aus und eingebaut

-Einstiegsblende aus und eingebaut

-Seitenteil hinten ausgebeult

-Radhausschale hinten ausgebeult

-Dachverkleidung aus und eingebaut

-Dachreling aus und eingebaut

-Fahrzeug vorn und hinten gemessen

-Unterbodenschutz nacharbeiten

-Hohlraumversiegelung nacharbeiten

-Lackierung

 

Das war alles am 19.06.06

 

Am 31.7.07 stehen die arbeiten drin, wo der Kratzer hinten rechts entfernt wurde.

 

Also für mich sieht das eindeutig nach Betrug seitens des Händlers aus. Sowas muss doch dem Käufer genannt werden wenn er sich ein neues Auto kauft. Und normalerweise müssen die ganzen Sachen auch im Kaufvertrag mit drin stehen oder?

 

MfG Marcel

Also als erstes zum Anwalt!!!! Betrug ist es trotzdem, es war bewußtes Verschweigen von Schäden!!! Da spielt nicht mal die Zeit ne Rolle.

Weil Stoßstange und Seitenteil lackiert klingt nicht nachdem, wie es REAL war...das ist ja quasi das halbe Auto.

Ist dann natürlich auch die Frage was Du machen willst behalten mit ordnungsgemäßer Instandsetzung oder das Auto weg?!

Themenstarteram 14. April 2009 um 17:00

Ja so sehe ich das auch Fireblader. Wie gesagt ich werde morgen meine Rechtschutzversicherung anrufen und danach den Anwalt. Für mich stellt sich halt nur die Frage ob ich dagegen anfechten kann, nicht das sich der Händler darauf beruht das der Wagen als "Unfallwagen" verkauft wurde. Ich würde jetzt schon gern wissen ob ein Händler dazu verpflichtet ist jeden Mangel bzw jede außerplanmäßige Reperatur am Fzg mir zu sagen :(

 

Was ich machen werde weiß ich noch nicht, steckt jetzt halt schon viel drin im Auto. Ich würde mich aber dennoch dazu durchringen, wenn das Angebot seitens Audi groß genug ist für meinen jetzigen, den Dicken abzustoßen und mir den selben nochmal zu holen. Bloß halt mit weniger KM und vlt. ein paar Extras mehr und nen HANDRÜHRER diesmal :)

am 14. April 2009 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von böserAudianer

Ja so sehe ich das auch Fireblader. Wie gesagt ich werde morgen meine Rechtschutzversicherung anrufen und danach den Anwalt. Für mich stellt sich halt nur die Frage ob ich dagegen anfechten kann, nicht das sich der Händler darauf beruht das der Wagen als "Unfallwagen" verkauft wurde. Ich würde jetzt schon gern wissen ob ein Händler dazu verpflichtet ist jeden Mangel bzw jede außerplanmäßige Reperatur am Fzg mir zu sagen :(

- RSV ist die eine Komponente.

- RA die zweite.

Bis dahin optimal und richtig.

Wichtig ist aber auch, dass Du dich frühzeitig um einen schriftlichen und fundierten Beweis des Mangels kümmerst. Du bist bei einer Mängelrüge der Kläger und damit beweispflichtig. Der gegnerische Anwalt kann deine Mängelrüge am ausgestreckten Arm verhungern lassen, wenn Du keinen schriftlichen Beweis vorliegen hast.

Hilfreich - wenn auch schwer zu bekommen - ist ein Andruck aus dem ELSA.

 

Liebe Grüße

 

Miquel

Bist ADAC Mitglied? Dann ist die erste Beratung beim Anwalt eh gratis....wenn nicht auch nicht schlimm, da gibts nichts zu verlieren.

Es wurden bewußt Schäden verschwiegen.

Also der Herr Grohmann, wo ich war (in Magdeburg Halberstädter Straße, ADAC Vertragsanwalt), der freut sich sicher über sowas*grins*.

Der bekommt von mir übermorgen auch noch fix Besuch, weil ich mit dem Autohaus wo ich meinen her hab ne kleine Rechnung offen hab (mir sind Kosten entstanden obwohl im Zuge der Gewährleistung, das net hätte sein dürfen).

Themenstarteram 14. April 2009 um 17:11

Ja Gordon, genau da würde ich dann hinfahren zum Anwalt. Bin ja ADAC Plus Mitglied mit Rechtschutz. Werde ihn morgen erstmal anrufen ;)

 

@ ta80

Wie meinst du das mit Beweis? Im Elsa steht das doch drin und da habe ich immer das recht rein zu schauen. Wie gesagt ich hab auch einen Ausdruck hier vom ELSA ;) Oder können die Leute das von Audi einfach löschen. Das wäre dann ja ne richtige Schandtat :mad:

Was wären denn noch weitere Beweise? Über den Rechtschutz nen Gutachter zu holen mach ich auf jeden Fall.

Bestell nen schönen Gruß;-).

Falls du die Nummer etc brauchst guckst du hier

Der Elsa Auszug ist schonmal Gold wer...aber gelöscht werden kann der glaub net.

Themenstarteram 14. April 2009 um 17:17

Danke Gordon,

ich hab zwar nur den teilweisen Ausdruck der Historie von Elsa, aber das sollte reichen :)

Denke ich...bei sowas geht mir das Messer in der Tasche auf!!! Premium Autos ja und die Händler können auch eins Premium die Leute verarschen. DerService läßt auch echt zu wünschen übrig (4 Wochen zum Navi tauschen sind lächerlich).

Marcel der Dicke kommt weg...und das bei der Kohle die du reingesteckt hast? Das muß ja vorher alles ausgebaut werden!

am 14. April 2009 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von böserAudianer

@ ta80

Wie meinst du das mit Beweis? Im Elsa steht das doch drin und da habe ich immer das recht rein zu schauen.

Die Firma Audi ist hier anderer Ansicht über das Recht, in die Daten deines Fahrzeuges Einsicht zu nehmen. Das Verhalten von Audi ist hier haarscharf an der Beihilfe. Da gehört meiner Meinung nach mal ein Fass aufgemacht.

Zitat:

Wie gesagt ich hab auch einen Ausdruck hier vom ELSA ;)

Hüte den Ausdruck wie deinen Augapfel. Du wirst ihn brauchen.

Hast Du den Ausdruck offiziell oder besteht die Möglichkeit, dass die Quelle des Ausdruckes in Frage gestellt wird?

Zitat:

Oder können die Leute das von Audi einfach löschen. Das wäre dann ja ne richtige Schandtat :mad:

Das wäre die Vernichtung von Beweismitteln. Da schützt nur eine Strafermittlungsverfahren. Dein Anwalt vermutlich auch noch raten, diesen Schritt der Strafanzeige (Warenbetrug) zu gehen, damit er dann über die Akteneinsicht in die Ermittlungsakten "offiziell" zu einer Reparaturhistorie kommt und das Beweismittel nicht von der gegnerischen Seite auf Grund der Quelle abgelehnt wird.

Bedenklich ist auch der Vermerk "Als Unfallfahrzeug" im Kaufvertrag. Damit weicht das gesprochene Wort von der schriftlich vorliegenden und somit beweistechnisch schlagenderen Aktenlage des Kaufvertrages ab und der gegnerische Anwalt kann dir nicht ganz haltlos Bösgläubigkeit unterstellen.

 

Zitat:

Was wären denn noch weitere Beweise? Über den Rechtschutz nen Gutachter zu holen mach ich auf jeden Fall.

Gute Sache. Aber da kommt es dann mit Sicherheit zum Spielchen "Gutachter gegen Gegengutachter".

 

Liebe Grüße

 

Miquel

Ich denke mal solange er den Auszug hat und er würde über den Weg Starfanzeige auch einen offiziellen bekommen ist da nichts zu verlieren.

Verjähren kanns auch net so fix, weil er erst jetzt davon Kenntnis erlangte.

Aber wenn du zu nem Autohaus fährst und sagst worum es geht (ich war wegen meinem Kilomterbeschiss bei OK-Autos und hab die gewünschte Seite erhalten) sollte das kein Problem sein. Ansonsten würde ich die Leuts einfach fragen ob sie sich der Beihilfe schuldig machen wollen.

Das eigentliche Problm ist, das die Händler rechtlich Selbstständig sind...also Audi nur dudu sagen kann und mit Entzug des Vertrages drohen.

Themenstarteram 14. April 2009 um 17:39

@ ta80

Also der Ausdruck ist nicht komplett vollständig und ohne Quellangabe. Aber wenigstens hab ich ein bisschen was in der Hand. Normalerweise muss es jedem Audi Kunden möglich sein einen Ausdruck für SEINEN EIGENEN SELBST BEZAHLTEN Wagen zu bekommen. Ich find das auch eine Frechheit.

Zitat:

Bedenklich ist auch der Vermerk "Als Unfallfahrzeug" im Kaufvertrag. Damit weicht das gesprochene Wort von der schriftlich vorliegenden und somit beweistechnisch schlagenderen Aktenlage des Kaufvertrages ab und der gegnerische Anwalt kann dir nicht ganz haltlos Bösgläubigkeit unterstellen

Wie meinst du das jetzt. Meinst du das ich Recht bekommen könnte da mir der Händler die Sachen verschwiegen hat, obwohl sie fest im System stehen. Sprich ist die Aussage des Händlers geringer gewichtet als das was auf dem Papier steht? Glaube das hast du damit jetzt gemeint oder?

Achso, ich hatte damals beim Kauf noch jemanden mit, der auch während der Vertragsunterzeichnung und des Gesprächs dabei war. Kann der als Zeuge fungieren?

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