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Händler vor Abholung des GW insolvent
Hallo,
heute habe ich auch mal eine Frage.
Ich habe mir einen gebrauchten Opel Astra J gekauft und wollte ihn am kommenden Samstag den 15.04.17 abholen und bezahlen. Eine Anzahlung habe ich nicht geleistet.
Nun rief mich gestern der Verkäufer an und teilte mir mit das das Autohaus insolvent ist und deshalb sich die Auslieferung verzögert. Das ist für mich grundsätzlich ok was mich aber interessiert ist, was ist wenn ich Probleme mit dem Wagen haben sollte, wie sieht es dann mit Garantie bzw Haftung aus falls das Autohaus die Insolvenz nicht überlebt?
Also das Auto möchte ich habe und nicht vom Vertrag zurücktreten!
Wer kann mir sagen wie es dann weiter geht? Wer ist dann Zuständig?
Das Autohaus ist knapp 60 KM entfernt, also schwierig mal eben dahin zu fahren.
Ich hoffe ihr habt was zu berichten.
Danke schon im Voraus!
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bermuda.06 schrieb am 20. April 2017 um 23:02:53 Uhr:
Ich weiß nicht ob das schon besprochen wurde, aber ich würde das Geld nur Bar Zug um Zug mit den Papieren zahlen.
Gab schon Fälle wo Kunden Geld überwiesen haben und einen Tag später war der Händler insolvent: Auto weg, Geld weg.
Was glaubst Du denn wurde hier in den 3 Seiten alles besprochen?
Das Stand schon in der 1 Seite zur Disskussion!
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58 Antworten
Es wird ein Insolvenzverwalter bestimmt, der die Geschäftsführung übernimmt. Ziel in der Insolvenz ist es das Unternehmen zu retten.
Wenn der Insolvenzverwalter die Liquidation festlegt, bist du als Privatkunde der letzte, der beachtet wird.
Danke für deine schnelle Antwort,
das weiß ich wohl.
Das heißt dann aber auch wohl das niemand mehr für das Fahrzeug bzw dessen Probleme zuständig ist - ausser ich.
Aber ein Rücktritt wegen Insolvenz ist doch nicht möglich habe ich gelesen.
Ausserdem gefällt mir der Wagen und ich möchte ihn gerne haben.
Wenn Dir der Wagen gefällt und Du ihn haben willst, dann musst Du wohl die Nachteile in Kauf nehmen. Ev. kannst Du noch einen Preisnachlass aushandeln - dann wären ev. Folgekosten zumindest gemindert.
Danke, ja das werde ich probieren.
Ein Rücktritt wegen Insolvenz ist nicht möglich, wenn ich mich recht an mein Studium erinnere. Mein sollte sich aber vor Augen halten, daß die Gewährleistung eh nur maximal 2 Jahre abdeckt und davon nur die ersten 6 Monate durch die Beweislastumkehr hilfreich sind. Händler reduzieren diese in der Regel auf 1 Jahr. Daß in dieser Zeit ein Neuwagen auseinanderfällt, ist natürlich selten, beim Gebrauchtwagen kann es passieren.
Was erhalten bleibt, ist die Garantie bei Neuwagen. Beim Gebrauchtwagen muß das Kleingedruckte gelesen werden.
Lass dir eine GW-Versicherung vom Händler geben, falls das Auto garantiefähig ist. Das mindert zumindest die finanziellen Folgen eines Großschadens.
Dann kannst Du bei einem Schaden, den die Garantie übernimmt auch zur Werkstatt in Deiner Nähe gehen.
http://www.cargarantie.com/service-support/fahrzeughalter/faq/
Zitat:
@blue68 schrieb am 12. April 2017 um 21:45:20 Uhr:
Eine Anzahlung habe ich nicht geleistet.
Darüber kannst du schon mal froh sein.
Wärst nicht der erste der sein Auto zwar bezahlt, aber nicht bekommen hat.
Gruß Metalhead
Danke für die Antworten!
Ich werde berichten wie es aus geht!
Ehe ich da auch nur einen müden € hintrage, würde ich mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen.
Nicht das du in nächster Zeit ohne Geld dastehst. Da kann dir der nette Verkäufer auch sonstwas erzählt haben, das der Wagen trotz Insolvenz sichwer ist usw ...
Du meinst ich sollte den Vertrag auflösen bzw rückgängig machen?
nein. du darfst nur unter KEINEN umständen denen irgendwie geld überweisen oder ähnliches ohne die papier/auto zu bekommen. hier wäre geld gegen papiere wirklich das beste und das geld wirklich bar mitzubringen und nur gegen papier und auto einzutauschen. melde das auto dann lieber selber an als das du irgendwas vorauszahlst.
alternativ ginge auch auf rechnung NACHDEM du das auto bekommen hast. auf KEINEN fall darfst du denen vorher irgendwas überweisen!
wie alt ist das auto, hat es noch werksgarantie (oder garantieverlängerung) ? dann ist gewährleistung rnicht ganz so wichtig, da du mit der werksgarantie zu jeden autohändler der marke kannst.
Ja so wollte ich das auch machen. Nein, ich werde denen kein Geld geben bevor ich mindestens den Fahrzeugbrief bekomme!
Das Auto ist ein Opel Astra J Energy von 03/14, sehr gute Ausstattung, 52000km für 12400€
Der Insolvenzverwalter wird erstmal die Konkursmasse sichern wollen. Dazu zählt auch ein Fahrzeug, welches auf dem Hof steht und dem Händler gehört. Ich bezweifele stark, das da ein Kauf komplett problemlos über die Bühne geht.
Daher informiere dich beim Insolvenzverwalter ... keinesfalls ohne Kontakt zu dem da Geld hinschaffen. Wenn der nämlich hinterher das Auto wiederhaben will, wirst du bestimmt nur einen Bruchteil des Geldes wiedersehen ...
Ist nicht der Insolvenzverwalter für die Sachmangelhaftung zuständig ? Es ist doch im Insolvenzfall kein Rechtsfreier Raum.