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Händler weigert die gesetzliche Gewährleistung
Guten Tag Zusammen,
Mitte Oktober 2018 hatte ich mir einen Gebrauchtwagen (Opel Astra J) gekauft. Knappe 3 Monate später steht mein Auto in der Werkstatt.....
Grund für die Panne war: Die Schaltung der Gänge funktioniere nicht mehr. Es ging gar nichts mehr. Daraufhin wurde das Auto vom Pannenservice in die Kfz-Werkstatt geliefert. Beim Kauf des Gebrauchtwagens hatte ich automatische eine "Garantie" über GGG (Gebrauchtwagengarantie" abgeschlossen. Die GGG wurde daraufhin von meiner Kfz-Werkstatt kontaktiert mit der Frage, ob die Erneuerung des Kupplungs im Garantie-Leistungsumfang enthalten ist. Natürlich war dies nicht der Fall.....
Ich habe nun ein Kostenvoranschlag von der Kfz-Werkstatt erhalten. Die Kosten für die Erneuerung des Kupplungs belaufen sich auf knappe 1.000€. Geld, was ich momentan kurz vor meiner Hochzeit nicht habe. Den unseriösen Händler hatte ich diesbezüglich kontaktiert. Laut seiner Aussage, sind Verschleißteile wie Kupplung vom gesetzlichen Gewährleistungsumfang ausgeschlossen. Er behauptet also, dass die Kosten komplett von mir übernommen werden müssen. Ist das so korrekt? Welche Rechte habe ich in dem Fall?
Freue mich über eure Unterstützung,
Schöne Grüße,
Fatih
Beste Antwort im Thema
Nehme den Deal an, das ist sehr fair. Bei 120.000 KM kann man vor Kauf auch gerne mal nachfragen, in welchem Zustand sich die Kupplung befindet...
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34 Antworten
Das ist leider das Problem mit diesen Garantien. Sie decken im Grunde nur Dinge ab, die während der Garantiezeit sowieso nicht kaputt gehen werden. Also Motor, Getriebe und das war es fast auch schon. Als nichtsahnender Käufer fühlt man sich sicher, aber der Händler weiß in der Regel, dass die Garantie fast nie greifen wird.
In deinen Dokumenten müsste das dann aber auch so festgehalten worden sein. Das die Garantie nur bei nicht Verschleißteilen greift und das sind eigentlich nur Motor und Getriebe. Und dann kommen hunderte weitere Bedingungen, die du alle einhalten musst, damit die Garantie dort auch greift.
Leider ist der Händler in deinem Fall daher im Recht, eine Kupplung ist ein Verschleißteil. Aber eventuell war die Kupplung schon beim Kauf "beschädigt" oder einfach verschlissen, das kannst du als Käufer nicht immer wissen oder merken (außer sie ist natürlich komplett im Arsch). Wenn der Händler dir das nicht mitgeteilt hat, dann, soweit ich weiß, muss er den Mangel beheben. Und ich glaube auch, dass der Händler die ersten 6 Monate in der Beweispflicht steht. Er muss also beweisen, dass die Kupplung zum Zeitpunkt des Verkaufes voll in Ordnung war. So habe ich das alles bisher verstanden in dieser Thematik. Aber es wird sicher Leute hier geben, die mehr dazu sagen können.
Genau, der Händler muss dir beweisen, dass die Kupplung in Ordnung war. Und das wird er nicht können. Die Reparatur wird auf seine Kappe gehen müssen.
Die Garantie hat aber soweit ich weiß nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun.
Du bist Rechtsschutz versichert? Dann ab zum Anwalt und dein Glück versuchen. Es handelt sich hier um ein Verschleissteil und die sind hiervon nun mal ausgeschlossen.
Interessant wäre, was genau an der Kupplung kaputt ist.
Die "Kupplung" besteht schließlich aus mehreren Bauteilen, die nicht zwangsläufig alle typische Verschleissartikel sind (die von der Garantie ausgenommen sind).
Sicher ist die Kupplung ein Verschleißteil, aber selbst das geht nicht nach 3 Monaten kaputt, also hatte die Kupplung schon vorher was.
Ich würde mich von einem RA beraten lassen, auch ohne Rechtsschutzversicherung, denn eine Beratung ist nicht so teuer. Wenn er dir Aussicht auf Erfolg gibt, nochmal freundlich, aber bestimmt mit dem Händler reden. Einige versuchen es immer wieder, die Gewährleistungsansprüche zu umgehen.
Schließe mich Vectrahenry an.
Wenn du beim ADAC bist, kannst du dir dort vom RA kostenlos Beratung einholen.
Die wichtigsten Sachen fehlen mal wieder (und keiner fragt nach?):
- Laufleistung?
- Motorisierung?
- Baujahr?
Hier mal ein Link zu einem .pdf für den Einstieg ins Thema:
https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Was richtig ist: Wenn die Laufleistung relativ gering ist -> Indiz dafür das es sich um einen Mangel und nicht um Verschleiß handelt.
Anders sieht es aus wenn es ein 1.3 DCTI ist mit fast 300'000 km auf der Uhr welcher seit 2009 von diversen Vertretern durch die Republik gescheucht wurde bis er dann in 7. Hand jetzt beim TE gelandet ist.
Daher: Mehr Fakten, bitte.
_____
Zitat:
@Vectrahenry schrieb am 16. Januar 2019 um 21:31:57 Uhr:
Sicher ist die Kupplung ein Verschleißteil, aber selbst das geht nicht nach 3 Monaten kaputt, also hatte die Kupplung schon vorher was.
Gib mir dein Auto für 30 Minuten. Dann ist deine Kupplung auch kaputt. Kein Problem bei falscher Bedienung.
Daher: Gewagte Aussage von dir.
_____
Zitat:
@martin7791 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:25:10 Uhr:
Genau, der Händler muss dir beweisen, dass die Kupplung in Ordnung war. Und das wird er nicht können.
Er hat es schon: 3 Monate lang lief das Fahrzeug ohne Probleme. Nun ist plötzlich die Kupplung kaputt (ob bei 10'000, 100'000 oder 1'000'000 km Laufleistung hat uns der Besitzer bislang verschwiegen).
Was ermittelt werden müsste: War es tatsächlich Verschleiß oder ein Defekt vom Material? Welches Teil ist überhaupt defekt (siehe Nachfrage von Sentenced7). Und wie kann der Defekt entstanden sein?
Also muss da erst einmal ein Gutachter ran welchen der TE u.U. selbst bezahlen darf nachdem die Werkstatt bei selbst durchgeführter Kontrolle festgestellt hat »normaler Verschleiß«.
Grüße, Martin
1. Alles schriftlich festhalten (email)
2. Gewährleistungspflicht , weise den Verkäufer darauf hin. Das geht die Versicherung nichts an.
Das erste halbe Jahr liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Du musst auch keinen Gutachter bezahlen.
3. Wenn er nicht will , schriftlich geben lassen.
Dann zum Anwalt. Reparatur oder Rücktritt vom Kaufvertrag anstreben.
Und selbst wenn es normaler verschleiss wäre , bist du in der Gewährleistung.
Zitat:
@jan.wilhelm82 schrieb am 17. Januar 2019 um 07:32:25 Uhr:
Und selbst wenn es normaler verschleiss wäre , bist du in der Gewährleistung.
Eben nicht!
Normaler, üblicher Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar.
Normaler Verschleiß zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil defekt wird, selbiger aber für Alter und Laufleistung der Sache typisch ist. Handelt es sich also um normalen Verschleiß, treffen den Verkäufer keine Gewährleistungspflichten. Er muss bei normalem Verschleiß keine neue Kaufsache liefern bzw. diese reparieren/ausbessern.
Es kommt hier stark auf die markt-/produktübliche Haltbarkeit des Verschleißteils an. Normaler bzw. üblicher Verschleiß stellt wie oben bereits erwähnt keinen Sachmangel dar. Geht der Verschleiß allerdings über das Maß hinaus, was bei einer Kaufsache in diesem Alter und mit dieser Laufleistung normalerweise üblich ist, kann dagegen ein Sachmangel vorliegen.
Diese Abgrenzung ist leider häufig schwierig und verursacht deswegen Streitigkeiten.
Ohne die Antworten auf die Fragen welche X_FISH aufgeworfen hat, kann man hier nur wilde Vermutungen anstellen, welche den TE aber nicht weiterbringen werden.
Zitat:
@jan.wilhelm82 schrieb am 17. Januar 2019 um 07:32:25 Uhr:
Und selbst wenn es normaler verschleiss wäre , bist du in der Gewährleistung.
Err....
_____
Abschließend auch noch zu klären:
* Beim Händler gekauft war rauszulesen. Er hat das Fahrzeug aber nicht etwa "im Kundenauftrag" verkauft?
* Kaufvertrag schriftlich?
Grüße, Martin
Zitat:
@X_FISH schrieb am 17. Januar 2019 um 03:09:31 Uhr:
Gib mir dein Auto für 30 Minuten. Dann ist deine Kupplung auch kaputt. Kein Problem bei falscher Bedienung.
Daher: Gewagte Aussage von dir.
Wenn ich will, bekomme ich alles kaputt, schon klar. Aber ich geh mal von sachgemäßer Nutzung aus.
Zitat:
@Vectrahenry schrieb am 17. Januar 2019 um 08:12:11 Uhr:
Wenn ich will, bekomme ich alles kaputt, schon klar. Aber ich geh mal von sachgemäßer Nutzung aus.
Das ist unser Problem hier im Forum: Wir wissen nur was wir an Informationen bekommen.
Vorneweg: Ich unterstelle dem TE hier und jetzt gar nichts. Absolut gar nichts.
Aber mal ein Beispiel wieso BMW total schlechte Motoren baut die ständig kaputt gehen: https://www.youtube.com/watch?time_continue=27&v=6dK-2NwEkbM
Sowas könnte zu einem Beitrag führen wie: "Gebrauchten BMW gekauft, kurz nach dem Kauf Motorschaden. Gebrauchtwagengarantie will nicht bezahlen. Was tun?".
Grüße, Martin
Guten Tag Zusammen,
zunächst einmal bedanke ich mich für die zahlreichen Antworten von euch allen. Vielen Dank dafür!!!
Um auf die Fragen einzugehen:
1. Laufleistung: heute knapp 120.000 / lag beim Kauf bei ca. 114.000
2. Motorisierung: Opel Astra 1.6 / Benzin / Modell: J Reihe
3. Baujahr: 2010
Nach dem Kauf des Fahrzeugs ist meine Freundin mit dem Auto gefahren. Sie empfand damals schon das die Schaltung schwieriger zu bedienen sei. Offen gesagt war ich in dem Punkt blauäugig unterwegs. Für mich war es ok, da ich zuvor ein sehr altes Auto gefahren bin, was zuvor auch nicht wesentlich einfach zu schalten war.
Ich fahre grundsätzlich lange Strecken über die Autobahn. Stadtverkehr nimmt im Vergleich zu Autobahn/Landstraße einen relativen kleinen Teil ein.
Folgende Nachricht habe ich gestern spät vom Händler erhalten, ich fasse das wichtigste zusammen:
„Eine Kupplung ist ein Verschleißteil, also somit ist eine Haftung, Gewährleistung ausgeschlossen. Ich habe mich trotzdem bei der Garantie für Sie angesetzt. Versuche bei ihrer Werkstatt anzurufen um 10 % Nachlass zu bekommen und dann kann die Reparatur dort stattfinden. Die Garantie wird 505,-€ übernehmen und den Rest müssen sie tragen“. Mail Ende.
Der Bietet mir also einen Deal an. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass er das nicht tun würde, wenn er im zu 100 % im Recht wäre.
Die KFZ-Werkstatt vermutet, dass ein Sachmangel vorliegt. Ganz genau können die es mir nicht sagen, da die Freigabe fehlt, um das Fahrzeug auseinanderzubauen um genauer zu schauen zu können. Ich habe vorhin mit einem Opel-Haus gesprochen. Es ist für die Baureihe mit der Laufleistung unüblich, dass die Kupplung einen Defekt hat.
Wie würdet Ihr Vorgehen: Deal annehmen oder den Weg mit Nachbesserung und bei Verweigerung Rücktritt vom Kaufvertrag gebrauch machen?
Ich bin leider über die ADAC versichert. Habe eine einfache KFZ-Versicherung bei der HDI- Schutzbrief. Mehr leider nicht.
Schöne Grüße,
Fatih