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Händler zieht Inzahlungnahme indirekt von gesetzlicher Gewährleistung ab

Themenstarteram 8. Juli 2021 um 21:28

Ich habe einen Gebrauchten gekauft und dafür mein altes Unfallauto in Zahlung gegeben (der Händler bietet ab einem Kaufpreis von 5000€ pauschal 1000€ für jedes Altfahrzeug, wobei das da wahrscheinlich ohnehin schon einkalkuliert ist...).

Auf dem Vertrag steht, dass dieser Betrag im Gewährleistungsfall zurückgezahlt werden muss.

Das bringt mich in die unschöne Lage, dass ich aufgetretene Mängel entweder gar nicht melde oder bei einer anderen Werkstatt beheben lasse und selber zahle, wenn ich nicht die 1000€ auf einen Schlag "zurückzahlen" will. Verschärft wird das ganze dadurch, dass der Preis des Online-Inserats desselben Autos, wie ich nachträglich festgestellt habe, 1000€ niedriger lag als der auf dem Preisschild vor Ort.

Kann das rechtens sein?

Danke!

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18 Antworten

Du musst bei ihm nicht kaufen.

Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens aber willst du dich später mit dem Gauner rum ärgern wenn wirklich was ist?

 

Ich neige auch zu der Meinung, dass das nicht rechtens ist, da damit unzulässigerweise die Sachmängelhaftung zumindest teilweise ausgeschlossen wird.

 

Mindestens ist das unseriös. Nicht da kaufen, fertig - obwohl, hast Du ja schon.

 

Dann hoffen, dass nichts passiert oder auf die Rechtsschutzversicherung hoffen.

Auf Deutsch gesagt: Das ist doch Kuhscheisse!

Kauf lieber woanders. Bei Gebrauchtwagen "kann" zwar im Gewährleistungsfall nen Anteil von dir verlangt werden, dann muss es aber schon nen kapitaler Motorschaden oder so sein das dieser bei 1000 Euro liegt.

Mir wurden mal dienstlich Kaufverträge von örtlichen Kiesplatz Händlern vorgelegt, da war für den GewährleistungsFall die Rücknahme des Kfz abzüglich einer Km Geldes von 0.20 Euro glaub ich.

Da war nach 5 Monaten fast der vollständige Kaufpreis abzuziehen.

Dieser KV wurde in der Region von mehreren Händlern verwendet.

Ganz zu schweigen davon,dass die gelegentlich beim Gang zum Kopierer einfach "Käufer stellt sich als gewerblicher Käufer vor" hinzu geschrieben haben.

Ein bekannte hat dort dummerweise gekauft, deren Papiere ich dann auf dem Tisch hatte und da hab ich sie nach einem nebengewerbe gefragt. Ihr war nicht bewusst,dass der Satz bei Unterschrift schon drin stand, ihr wurde nur eine Kopie des KV ausgehändigt.

Zitat:

@Badland schrieb am 9. Juli 2021 um 07:10:01 Uhr:

Auf Deutsch gesagt: Das ist doch Kuhscheisse!

Kauf lieber woanders. Bei Gebrauchtwagen "kann" zwar im Gewährleistungsfall nen Anteil von dir verlangt werden, dann muss es aber schon nen kapitaler Motorschaden oder so sein das dieser bei 1000 Euro liegt.

Welcher "Anteil" soll vom Käufer verlangt können?

Bei einem Zafira den ich mal hatte war die Servopumpe kaputt. Da musste ich 30% Anteil am Arbeitslohn leisten, alles andere war durch die Gewährleistung abgedeckt.

Zitat:

@Badland schrieb am 9. Juli 2021 um 07:34:26 Uhr:

Bei einem Zafira den ich mal hatte war die Servopumpe kaputt. Da musste ich 30% Anteil am Arbeitslohn leisten, alles andere war durch die Gewährleistung abgedeckt.

Ich behaupte mal, da hat der Händler Dich über den Tisch gezogen.

Lass mich raten: Er hat das über die Garantie abgewickelt? Die sah wahrscheinlich diese Eigenbeteiligung vor.

 

Mit der Sachmängelhaftung hat das aber nichts zu tun.

Zitat:

@Badland schrieb am 9. Juli 2021 um 07:34:26 Uhr:

Bei einem Zafira den ich mal hatte war die Servopumpe kaputt. Da musste ich 30% Anteil am Arbeitslohn leisten, alles andere war durch die Gewährleistung abgedeckt.

War das später als 6 Monate nach Kauf? Wenn ja, dann wird er sich auf eine Garantie oder eine Kulanz berufen haben.

Man hätte zwar auf Gewährleistung pochen können, hätte aber nachweisen müssen, dass der Schaden bei Übergabe schon vorlag.

Wenn es in den ersten 6 Moanten war...joa, da wurdest du über den Tisch gezogen, oder der Händler konnte nachweisen, dass der Schaden nicht vorlag bei Übergabe (was nur schwer machbar ist).

Der Fall vom TE:

Wenn im Kaufvertrag tatsächlich eine Rückabwicklung für den Fall einer Gewährleistung voreinbart ist.. ja kann man so machen. Dann muss der TE aber sein altes Fahrzeug auch zurück bekommen (oder alternativ die 1000€ behalten dürfen). Nutzungsentschädigungen können auch anfallen.

Für die Abwicklung eines berechtigten Gewährleistungsanspruches kann kein Geld verlangt werden. Das würde vor Gericht wohl kaum durchgehen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Juli 2021 um 07:16:06 Uhr:

Ganz zu schweigen davon,dass die gelegentlich beim Gang zum Kopierer einfach "Käufer stellt sich als gewerblicher Käufer vor" hinzu geschrieben haben.

Das hat ein Händler bei mir auch einmal versucht... in Anwesenheit von Zeugen. War nicht gut für den Händler. Er war aber auch so... "unschlau" vor unserer Nase auf beiden Ausfertigungen nach Unterschrift noch was draufzuschreiben. Mit meinem Exemplar lasse ich bei Verträgen aber niemanden unbeaufsichtigt... das kassiere ich direkt ein.

Themenstarteram 9. Juli 2021 um 8:27

Hallo und danke schon einmal an alle Antwortenden.

Leider habe ich den Vertrag schon unterschrieben und das Auto in Besitz. Ich dachte mir nicht viel dabei, dachte, es ist ein ganz normaler Vertrag.

Der Händler ist eigentlich gut etabliert in der Gegend, hat gute Bewertungen und machte einen seriösen Eindruck.

Was mich besonders beunruhigt ist, dass es bei der Probefahrt ein Knarzen in der Lenkung gab. Ich hab ihn darauf angesprochen, es war angeblich ein Steinchen irgendwo in der Lenkung und wurde beseitigt. Am Abholtag war das Geräusch immer noch da. Ich bin zurück, hab ihn nochmal darauf angesprochen. Bemerkung seines Kollegen: "Das macht nichts."

Ich habe ihn darauf angesprochen, er sagt es ist kein Problem. Dann müsste es doch im Fall, dass es behoben werden muss und es keine Verschleißerscheinung ist, er umsonst beheben?

Wenn es ein Verscheiß ist, dann ist der Händler aus der Sache sowieso raus. Gut, der Mangel bestand dann bei Übergabe, aber das bräuchte man schriftlich.

Knarzen beim Lenken kann alles Mögliche sein und ab einem gewissen Alter schon fast normal. Man könnte sich mal die Domlager anschauen, ob die knarzen; aber selbst wenn, wäre das je nach Fahrzeugalter ein altersüblicher Verschleiß.

Die Klausel im KV finde ich jedoch nach wie vor komisch und kann mir nur schwer vorstellen, dass dies vor Gericht bestand hätte. Aber es schreckt die Kunden zumindest erstmal ab Gewährleistungsansprüche zu stellen.

Wie genau sieht denn die Klausel aus?

Sicher, dass die Klausel überhaupt so zu verstehen ist, dass du eine "Selbstbeteiligung" von 1.000€ im Gewährleistungsfall haben sollst? (Was unwirksam wäre, wie hier schon festgestellt wurde.)

Vielleicht ist auch gemeint, dass du bei einem Gewährleistungsfall des abgegebenen "1.000€-Autos" die 1.000€ zurückzahlen musst? Ist die Gewährleistung für das "in Zahlung gegebene" Fahrzeug ausgeschlossen?

Zitat:

@molchhero schrieb am 9. Juli 2021 um 12:20:06 Uhr:

Vielleicht ist auch gemeint, dass du bei einem Gewährleistungsfall des abgegebenen "1.000€-Autos" die 1.000€ zurückzahlen musst? Ist die Gewährleistung für das "in Zahlung gegebene" Fahrzeug ausgeschlossen?

Ich würde mich wundern, wenn das alte Unfallfahrzeug mit einer Gewährleistung verkauft wurde...

Sollte es aber tatsächlich so gemeint sein, dann hat der Händler 1000€ gewonnen... denn wenn er bösartig ist, tritt dieser Fall garantiert ein.

am 9. Juli 2021 um 10:46

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 9. Juli 2021 um 07:22:11 Uhr:

 

Welcher "Anteil" soll vom Käufer verlangt können?

Neu für alt, ist aber nicht pauschal zu beantworten.

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