Händlereinkaufspreis vs. Marktwert
Hallo Leute,
im Rahmen eines scheidungsbedingten "Wertausgleichs", muss ich den Marktwert meines Wagens ermitteln. Beim letzten Service habe ich den Wagen von MB bewerten lassen. Auf dem Gutachten ist der "Hereinnahmepreis" ausgewiesen. Der Anwalt meiner künftigen Ex-Frau hätte aber gerne den "Marktwert". Dieser wird meiner Meinung nach irgendwo zwischen dem Hereinnahmepreis und dem Händlerverkaufspreis liegen.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich den Marktwert ermittele und wieviel das evtl. kostet?
Vielleicht gibt´s ja eine Faustregel, bspw. Hereinnahmepreis + x %.....
Danke.
Gruß
andreasstudent
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von andreasstudent
Ich hatte gehofft, dass vielleicht jemand einen "guten" Preis zahlt. Jetzt wo ich weiß, dass die Dinger für 22 - 25000 Euro verkauft werden, behalte ich ihn wohl.
Ich habe anscheinend mein Leben lang das Pech, dass Autos die ich kaufe immer sehr begehrt (und teuer) sind, wenn ich sie aber wieder verkaufen will, am Gebrauchtwagenmarkt angeblich gerade nichts geht und deshalb keine guten Preise zu erzielen sind.
Wenn ich ihn wirklich verkaufen sollte, wird mein nächster wohl wieder einer werden, der gerade sehr gesucht ist .....)
Welcher soll das denn sein?
Aber das von dir beschriebene Pech, das haben wir doch alle. Es gab in der letzten Woche erst einen Thread dazu.
Eigentlich müsste man immer ein baugleiches Fahrzeug im Keller haben, welches man am gleichen Tag verkauft, wenn man den Neuen holt. Den alten läßt man dann im Keller fürs nächste mal.

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13 Antworten
Servus,
wenn du ADAC-Mitglied bist, oder ein Mitglied kennst, kannst Du auf der Seite https://www.adac.de/Auto_Motorrad/Gebrauchtfahrzeugpreise/default.asp Deinen Wagen kostenlos schätzen lassen....
Auf http://www.schwacke.de machen die es für Geld!
Du bekommst niemals das Geld,was bei solchen"Schätzungen"rauskommt.Ich habe so meine zigfache Erfahrung.Die Differenz zwischen dem Wert,der ermittelt wird und dem tatsächlichen Einkaufswert beim Händler sind Welten.Der beste Weg ist,wenn Du bei Mobile oder Scout Deinen Wagen als Suche eingibst,dann den Mittelwert aller angebotenen Wagen annimmst,dann hast Du in etwa den Marktwert-und der schwankt trotzdem noch täglich.Gegenwärtig ganz unten!!!!MfG:Elsa 25
Nach meinen jetzigen Erfahrungen kann ich dem oben gesagten nur voll zustimmen. Der Händlerhereinnahmepreis liegt im übrigen meist so um die 2.000 Euro unter dem auf dem Privatmarkt erzielten Preisen, was auch logisch ist. Der Händler muß ja auch leben.
Nicht immer.
Der Verkaufspreis für meinen alten SLK lag um 600€ höher als der den ich bei NL in Düsseldorf bekommen habe. Der neue Besitzer hatte mich mal angerufen. Er hat den Wagen bei einem Händler in Köln für eben diese 600€ mehr gekauft.
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Nicht immer.
Der Verkaufspreis für meinen alten SLK lag um 600€ höher als der den ich bei NL in Düsseldorf bekommen habe. Der neue Besitzer hatte mich mal angerufen. Er hat den Wagen bei einem Händler in Köln für eben diese 600€ mehr gekauft.
Wenn der Kölner Händler natürlich dazuschreibt, dass der Wagen bereits in Düsseldorf gelaufen ist, kein Wunder.



Zitat:
Original geschrieben von Topfgucker
Wenn der Kölner Händler natürlich dazuschreibt, dass der Wagen bereits in Düsseldorf gelaufen ist, kein Wunder.![]()
![]()
Das habe ich jetzt schon öfter gehört, klingt ja auch verständlich


@Andreas:
Ziel ist ja für Dich sicherlich einen so geringen Marktwert wie möglich zu erreichen, um den Zugewinn zu schmälern.
Bewertung von MB bzgl. Einkaufspreis , Dann lass dir doch mal für ca. 130 € ein gutachten von einem KFZ Sachverständigen anfertigen.
Mit den meisten Gutachtern kann man ja reden, da ist ja Spiel und wer das gutachten zahlt, so fällt es auch aus ;-)
Und der Gegenpartei anwalt muss ideses gutachten, ersteinmal widerlegen.
Sinnvoll ist, wenn dieses Gutachten noch von Mobile..de ausdrucken, sowie vom Händlereinkaufspreis untermauert wird.
Bei der derzeitigen Marktlage auf dem Gebrauchtwagenmarkt hast du gute Chancen, den Marktwert gering bze. so gering wie möglich zu halten.
Fakt ist, die Beweislast bei der Vorlage Deines gutachtens, wenn dieses angezweifelt wird, liegt NICHT bei Dir!
Gruß
Dirk
Hallo Leute,
vielen Dank für eure Infos.
Ich will meine Frau ja nicht über den Tisch ziehen, ich will aber auch nicht mehr "wertausgleichen" als unbedingt sein muss.
Ich habe bei mobile vergleichbare Autos mit erheblich besserer Ausstattung gefunden, die lediglich 3.000 Euro über meinem Händlerankaufspreis liegen. Ich glaube, ich bin schon ziemlich nahe am Marktwert.
Gruß
andreasstudent
Wegen Deiner Signatur: Musst Du Dein Sternchen jetzt wiirklich verkaufen? Dann ist Dir mein Mitgefühl sicher.
Zitat:
Original geschrieben von Topfgucker
Wegen Deiner Signatur: Musst Du Dein Sternchen jetzt wiirklich verkaufen?Dann ist Dir mein Mitgefühl sicher.
Ich hatte gehofft, dass vielleicht jemand einen "guten" Preis zahlt. Jetzt wo ich weiß, dass die Dinger für 22 - 25000 Euro verkauft werden, behalte ich ihn wohl.
Ich habe anscheinend mein Leben lang das Pech, dass Autos die ich kaufe immer sehr begehrt (und teuer) sind, wenn ich sie aber wieder verkaufen will, am Gebrauchtwagenmarkt angeblich gerade nichts geht und deshalb keine guten Preise zu erzielen sind.
Wenn ich ihn wirklich verkaufen sollte, wird mein nächster wohl wieder einer werden, der gerade sehr gesucht ist .....

)
Gruß
andreasstudent
Zitat:
Original geschrieben von andreasstudent
Ich hatte gehofft, dass vielleicht jemand einen "guten" Preis zahlt. Jetzt wo ich weiß, dass die Dinger für 22 - 25000 Euro verkauft werden, behalte ich ihn wohl.
Ich habe anscheinend mein Leben lang das Pech, dass Autos die ich kaufe immer sehr begehrt (und teuer) sind, wenn ich sie aber wieder verkaufen will, am Gebrauchtwagenmarkt angeblich gerade nichts geht und deshalb keine guten Preise zu erzielen sind.
Wenn ich ihn wirklich verkaufen sollte, wird mein nächster wohl wieder einer werden, der gerade sehr gesucht ist .....)
Welcher soll das denn sein?
Aber das von dir beschriebene Pech, das haben wir doch alle. Es gab in der letzten Woche erst einen Thread dazu.
Eigentlich müsste man immer ein baugleiches Fahrzeug im Keller haben, welches man am gleichen Tag verkauft, wenn man den Neuen holt. Den alten läßt man dann im Keller fürs nächste mal.

Zitat:
Original geschrieben von andreasstudent
Zitat:
Original geschrieben von Topfgucker
Wegen Deiner Signatur: Musst Du Dein Sternchen jetzt wiirklich verkaufen?Dann ist Dir mein Mitgefühl sicher.
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Ich hatte gehofft, dass vielleicht jemand einen "guten" Preis zahlt. Jetzt wo ich weiß, dass die Dinger für 22 - 25000 Euro verkauft werden, behalte ich ihn wohl.
Ich habe anscheinend mein Leben lang das Pech, dass Autos die ich kaufe immer sehr begehrt (und teuer) sind, wenn ich sie aber wieder verkaufen will, am Gebrauchtwagenmarkt angeblich gerade nichts geht und deshalb keine guten Preise zu erzielen sind.
Wenn ich ihn wirklich verkaufen sollte, wird mein nächster wohl wieder einer werden, der gerade sehr gesucht ist .....)
Gruß
andreasstudent
Hallo andreasstudent,
erstmal mein Mitbeileid. So was ist immer Mist (ich meine nicht das mit Deinem Auto, sondern mit Deiner Ehe. Ist schon erstaunlich, dass man hier für eine Beule im Blech bemitleidet wird, aber eine privaten Katastrophe nicht weiter erwähnt wird

).
Was ich nicht verstehe, warum sich Dein Anwalt auf so ein Spielchen einläßt. Wenn Du den Wagen privat verkaufst musst Du Dich mit den ganzen Käufern undsoweiter rumschlagen. Es ist doch völlig normal so ein Auto (neuwertiger Mercedes Kombi) beim Händler in Zahlung zu geben.
Und was der zahlt ist eben der "Marktpreis".
Grüße
Peter
Halt die Ohren steif.