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Händlerkauf - TÜV betrug

Themenstarteram 4. August 2018 um 10:03

Hallo,

eine bekannte von mir hat ein riesen Problem.

Sie hat sich einen Toyota von einem Händler gekauft. Dieser hatte neuen TÜV drauf machen lassen, ohne Mängel. Nach ca einer Woche ist der Auspuff fast abgefallen. Die Werkstatt des Vertrauens hat es geschweißt, jedoch viele weitere Mängel festgestellt, wodurch das Auto eigentlich kein TÜV hätte bekommen dürfen.

Sie ist anschließend zum selben TÜV gefahren, hat viel diskutiert und am ende eine Mängelliste bekommen, wodurch sie den Vertrag rückwirkend machen kann. Sie wollte nun das Fahrzeug zurück geben per einschreiben, da sie ja eine frisst von 2 Wochen hat. Jedenfalls hat sich herausgestellt, dass der Verkäufer den Vertrag als Privatperson unterschrieben hat. Der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar, ihre nummer wurde blockiert und der Verkäufer ist angeblich in Albanien im Urlaub...

 

Welche Möglichkeiten hat sie jetzt, um ihr geld wieder zu bekommen ?

Die TÜV Prüfung war betrug, fehlerhaft und der Vertrag sozusagen auch.

Aber ja ich weiß, selbst schuld wenn man den Vertrag nicht richtig durchließt...

Vielen dank schon mal !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 04. Aug. 2018 um 12:59:59 Uhr:

Was für ne 2 Wochen Frist? Das Fahrzeug blind online gekauft?

Zitat:

@andy1080 schrieb am 04. Aug. 2018 um 13:47:16 Uhr:

Es sei denn die Vertragsabwicklung lief komplett online oder wenn über den Händler eine Finanzierung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde.

... Und selbst dann nur, wenn das Geschäft des Händlers eindeutig auf den Fernabsatz ausgelegt ist. Sprich er regelmäßig Fahrzeuge nur via Fernabsatz verkauft, also eine Art Onlineshop betreibt. (ich kenne niemanden auf den das zutrifft)

Die Finanzierung auch nur, wenn es sich um einen verbundenen Vertrag handelt, und selbst dann kann man im Prinzip den PKW Kaufvertrag nicht wiederrufen, sondern man wiederruft den Kreditvertrag, was sich auf den Kaufvertrag auswirkt. Aber in den Auswirkungen kommt es dem natürlich gleich ;)

 

 

Zitat:

@Jacobz schrieb am 04. Aug. 2018 um 12:3:42 Uhr:

Der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar, ihre nummer wurde blockiert und der Verkäufer ist angeblich in Albanien im Urlaub...

Der Verkäufer sucht halt keine neuen Telefonfreunde! ...

Will man jemanden eine Frist, von welcher man glaubt sie würde einem etwas nutzen, setzen macht man das eben, wie üblich, auf dem Postweg.

 

Ich kenne viele Leute, die in den Sommermonaten Urlauben. Dabei bereisen sie die kühnsten Länder. Was genau hat das jetzt mit dem Autokauf zu tun?

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Sofort zwecks Fristenwahrung einen Anwalt beauftragen. Alles andere wird nichts bringen.

Was für ne 2 Wochen Frist? Das Fahrzeug blind online gekauft?

Zuerst einmal: es gibt keine 14-tägige Widerrufsfrist, wenn man ein Auto beim Händler kauft. Es sei denn die Vertragsabwicklung lief komplett online oder wenn über den Händler eine Finanzierung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde.

Was für ein Kaufvertrag wurde benutzt? Ein "offizieller" Vertrag des Händlers, also einer wo irgendwo der Name des Händlers auftaucht? Oder war es ein Privatkaufvertrag von mobile, ADAC oder ähnlichem?

Themenstarteram 4. August 2018 um 12:51

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 4. August 2018 um 12:59:59 Uhr:

Was für ne 2 Wochen Frist? Das Fahrzeug blind online gekauft?

Wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler kauft, hat man ein 2 wöchiges Rückgaberecht. Wurde mir so gesagt.

Sozusagen ja, auf das TÜV siegel verlassen, dass alles i.O. ist.

Themenstarteram 4. August 2018 um 12:53

Zitat:

@andy1080 schrieb am 4. August 2018 um 13:47:16 Uhr:

Zuerst einmal: es gibt keine 14-tägige Widerrufsfrist, wenn man ein Auto beim Händler kauft. Es sei denn die Vertragsabwicklung lief komplett online oder wenn über den Händler eine Finanzierung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde.

Was für ein Kaufvertrag wurde benutzt? Ein "offizieller" Vertrag des Händlers, also einer wo irgendwo der Name des Händlers auftaucht? Oder war es ein Privatkaufvertrag von mobile, ADAC oder ähnlichem?

Ok danke.

es wurde ein unoffizieller Vertrag gemacht.

Zitat:

@Jacobz schrieb am 4. August 2018 um 14:53:07 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 4. August 2018 um 13:47:16 Uhr:

 

Was für ein Kaufvertrag wurde benutzt? Ein "offizieller" Vertrag des Händlers, also einer wo irgendwo der Name des Händlers auftaucht? Oder war es ein Privatkaufvertrag von mobile, ADAC oder ähnlichem?

Ok danke.

es wurde ein unoffizieller Vertrag gemacht.

Das sieht dann aber nicht mehr wie ein "Händlerkauf" aus. Sondern eher wie ein Privatkauf, und dann wahrscheinlich noch mit Ausschluß jeglicher Gewährleistung?

am 4. August 2018 um 14:00

Zitat:

eine bekannte von mir hat ein riesen Problem.

Sie hat sich einen Toyota von einem Händler gekauft. Dieser hatte neuen TÜV drauf machen lassen, ohne Mängel. Nach ca einer Woche ist der Auspuff fast abgefallen. Die Werkstatt des Vertrauens hat es geschweißt, jedoch viele weitere Mängel festgestellt, wodurch das Auto eigentlich kein TÜV hätte bekommen dürfen.

Sie ist anschließend zum selben TÜV gefahren, hat viel diskutiert und am ende eine Mängelliste bekommen, wodurch sie den Vertrag rückwirkend machen kann. Sie wollte nun das Fahrzeug zurück geben per einschreiben, da sie ja eine frisst von 2 Wochen hat. Jedenfalls hat sich herausgestellt, dass der Verkäufer den Vertrag als Privatperson unterschrieben hat. Der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar, ihre nummer wurde blockiert und der Verkäufer ist angeblich in Albanien im Urlaub...

1.

Es gibt keine Rückgaberecht bei Kauf mit Ausnahme des Fernabkaufvertrages

wie bei Telefon/Internet und Haustürkäufen usw.

Das trift zu 99.9% hier nicht zu.

2.

Was die Werkstatt zur TÜV fähigkeit meint interessiert keine Sau.

Nur der Prüfingenieur mit HU Zulassung darf darüber entscheiden

und viele Sache sind auch ganz einfach individual Fälle,

was Prüfer a) noch durchgehen läst fällt bei Prüfer b) durch,

das sind dan die sprichwörtlich harten Hunde.

3.

Viele Werkstätte finden auch ganz viele defekte Teile, ist

ja ihre Geschäftsbasis, also mal überlegen ob nicht auch die

Vertrauenswerkstatt hier den schnellen Rubel machen will.

Eventuell sind manche Punkte gar nicht so Reperaturbedüftig.

4.

Dadurch das die Vertrauensschrauberwerke schon gewerkelt hat,

ist der Verkäufer beim Auspuff schon raus aus der Verantwortung,

den diesen hätte sie zuerst die Möglichkeit geben müssen

den Mangel abzustellen.

5.

Der Verkäufer muss zuerst die Gelegenheit bekommen den Mangel abzustellen,

siehe Nr.4 erst wenn dies nicht fruchtet kann man versuchen den

Kauf Rückgängig zu machen.

6.

Punkt 5 kommt nur zur Geltung wenn der Verkäufer eine

Sachmängelhaftung anbietet, bei Gewerblichen ist das immer

pflicht, bei privaten nicht und wird fast immer ausgeschlossen.

Zitat:

Welche Möglichkeiten hat sie jetzt, um ihr geld wieder zu bekommen ?

Ich seh hier keine Chance.

Zitat:

Die TÜV Prüfung war betrug, fehlerhaft und der Vertrag sozusagen auch.

Da lehnt ihr euch ganz weit zum Fenster raus.

Betrug bedeutet Vorsatz und das einen Prüfer vorzuwerfen

ist schon ne Hausnummer, da sollte man schon wirklich

harte Fakten und Beweiße haben, ansonsten kannst

es Vergessen und sogar eine dran bekommen wegen

Verleumdung.

Den Vertrag hat sie ja vorm Unterschreiben gelesen,

also dürfte da auch der Drops gelutscht sein.

Ich gehe mal davon aus das der Händler einen Kaufvertrag

im Kundenauftrag gemacht hat, dan wars das.

Zitat:

Aber ja ich weiß, selbst schuld wenn man den Vertrag nicht richtig durchließt...

Stimmt, wer lesen kann ist klar im Vorteil.:cool:

Klingt jetzt vielleicht frech, nur wenn man keine

Ahnung hat sollte man sich bei solchen Sachen

Leute mitnehmen die was von der Materie verstehen.

Es ist nicht schlimm von bestimmten Dingen nix zu wissen,

nur muß man sich da vorher Hilfe holen und nicht

wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Fazit:

Hier habt ihr ganz schlechte Karten.

Ich vermute mal, der Händler hat bestimmt ausländische Wurzeln. Urlaub in Albanien macht man in der Regel nicht.............

Ist der Kaufvertrag nun privat oder gewerblich?

Zitat:

@Jacobz schrieb am 4. August 2018 um 14:51:26 Uhr:

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 4. August 2018 um 12:59:59 Uhr:

Was für ne 2 Wochen Frist? Das Fahrzeug blind online gekauft?

Wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler kauft, hat man ein 2 wöchiges Rückgaberecht. Wurde mir so gesagt.

Sozusagen ja, auf das TÜV siegel verlassen, dass alles i.O. ist.

Deswegen meine Frage ob das Fahrzeug blind-online gekauft wurde...ansonsten nicht

Zitat:

@Jacobz schrieb am 4. August 2018 um 12:03:42 Uhr:

Hallo,

eine bekannte von mir hat ein riesen Problem.

Sie hat sich einen Toyota von einem Händler gekauft. Dieser hatte neuen TÜV drauf machen lassen, ohne Mängel. Nach ca einer Woche ist der Auspuff fast abgefallen. Die Werkstatt des Vertrauens hat es geschweißt, jedoch viele weitere Mängel festgestellt, wodurch das Auto eigentlich kein TÜV hätte bekommen dürfen.

Sie ist anschließend zum selben TÜV gefahren, hat viel diskutiert und am ende eine Mängelliste bekommen, wodurch sie den Vertrag rückwirkend machen kann. Sie wollte nun das Fahrzeug zurück geben per einschreiben, da sie ja eine frisst von 2 Wochen hat. Jedenfalls hat sich herausgestellt, dass der Verkäufer den Vertrag als Privatperson unterschrieben hat. Der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar, ihre nummer wurde blockiert und der Verkäufer ist angeblich in Albanien im Urlaub...

 

Welche Möglichkeiten hat sie jetzt, um ihr geld wieder zu bekommen ?

Die TÜV Prüfung war betrug, fehlerhaft und der Vertrag sozusagen auch.

Aber ja ich weiß, selbst schuld wenn man den Vertrag nicht richtig durchließt...

Vielen dank schon mal !

Der TÜV-Prüfer hat doch hier Mist gebaut. Es hat schon Fälle gegeben wo der TÜV für die Schäden gehaftet hat. Falls sonst niemand greifbar ist evtl. über Anwalt diese Schiene fahren.

TÜV-Haftung wegen Amtsmissbrauch

https://www.frag-einen-anwalt.de/...entstandenen-Schaden--f206511.html

Moin,

Dazu musst du das aber beweisen können. Das wird wirklich sehr schwer - da die Vögel ja auch nicht blöd sind und ganz genau wissen, was ihnen den Kopf kostet und was nicht. Und dann wird der Nachweis ganz schwer. Und wenn es eine irgendwo gekaufte Plakette ist - wird es noch schwerer. Wenn man den Nachweis führen kanm - dann super, aber sonst?!

Wenn man auch nicht die Umgebung der Gewährleistung nachweisen kann - wird es in so nem Fall echt schwer. In so nem Fall gilt immer - zuerst wundern, dann schlau machen und wenn die Sache seltsam ist - ZUERST fachkundigen Rat einholen - im Nachhinein ist das immer viel zu kompliziert und manchmal auch nicht mehr realisierbar.

LG Kester

Zitat:

@Jacobz schrieb am 4. August 2018 um 12:03:42 Uhr:

Hallo,

eine bekannte von mir hat ein riesen Problem.

Sie hat sich einen Toyota von einem Händler gekauft. Dieser hatte neuen TÜV drauf machen lassen, ohne Mängel. Nach ca einer Woche ist der Auspuff fast abgefallen. Die Werkstatt des Vertrauens hat es geschweißt, jedoch viele weitere Mängel festgestellt, 1. wodurch das Auto eigentlich kein TÜV hätte bekommen dürfen.

2. Sie ist anschließend zum selben TÜV gefahren, hat viel diskutiert und am ende eine Mängelliste bekommen, wodurch sie den Vertrag rückwirkend machen kann. Sie wollte nun das Fahrzeug zurück geben per einschreiben, da sie ja eine frisst von 2 Wochen hat. Jedenfalls hat sich herausgestellt, dass der Verkäufer den Vertrag als Privatperson unterschrieben hat. Der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar, ihre nummer wurde blockiert und der Verkäufer ist angeblich in Albanien im Urlaub...

 

Welche Möglichkeiten hat sie jetzt, um ihr geld wieder zu bekommen ?

Die TÜV Prüfung war betrug, fehlerhaft und der Vertrag sozusagen auch.

Aber ja ich weiß, selbst schuld wenn man den Vertrag nicht richtig durchließt...

Vielen dank schon mal !

Zu 1. Das ist die Meinung der Werkstatt, und erst mal unrelevant.

Zu 2. Welche Mängel hat der TÜV festgestellt? Erhebliche, die eine HU-plakette verhindert hätten?

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@Jacobz schrieb am 4. August 2018 um 12:03:42 Uhr:

Sie wollte nun das Fahrzeug zurück geben per einschreiben, da sie ja eine frisst von 2 Wochen hat.

Wäre eine sehr ungewöhnliche Klausel?!?!

 

Zitat:

@Jacobz schrieb am 4. August 2018 um 12:03:42 Uhr:

... von einem Händler gekauft. ... hat sich herausgestellt, dass der Verkäufer den Vertrag als Privatperson unterschrieben hat. ...

ich denke ohne Kenntnis der GENAUEN Umstände (Inserat/letzter Haltereintrag + weitere am Verkauf beteiligte Personen/Vertragstext) ist keine wirklich sinnvolle Beratung/Einschätzung der Lage möglich!

Zitat:

@Jacobz schrieb am 4. August 2018 um 14:51:26 Uhr:

Wenn man ein Fahrzeug bei einem Händler kauft, hat man ein 2 wöchiges Rückgaberecht. Wurde mir so gesagt.

...

Von wem???

 

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